Widerrufsrecht

Unternehmen verweigern oftmals gesetzliches Widerrufsrecht

Verbraucherzentrale rügt bewusste Falschinformation der Verbraucher
Von Marc Kessler

Widerrufsrecht Manche Unternehmen halten sich nicht
an geltendes Recht
Grafik: teltarif.de
Einige Unternehmen halten sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben in punkto Widerrufsrecht, das Verbrauchern bei Vertrags­schlüssen im Internet zusteht. Die Verbraucher­zentrale Hamburg hat mehrere Anbieter rechtlich belangt, die Kunden ihr 14-tägiges Wider­rufsrecht verweigerten, obwohl sie das nach geltender Rechtslage nicht durften.

Widerrufsrecht erlischt nur bei vollständiger Dienst-Erbringung vorzeitig

Widerrufsrecht Manche Unternehmen halten sich nicht
an geltendes Recht
Grafik: teltarif.de
Hintergrund: Bis August 2009 definierte das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraph 312 d, Absatz 3, dass das Widerrufs­recht des Kunden vorzeitig erlösche, "wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienst­leistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufs­frist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat". Diese Formulierung wurde seitens des Gesetzgebers jedoch geändert. Nun heißt es im entsprechenden Absatz, dass das Widerrufsrecht dann vorzeitig erlösche, "wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat".

Dennoch verweigerten Unternehmen ihren Kunden vielfach den Widerruf, indem sie darauf verwiesen, dass dieses Recht durch den Beginn beziehungsweise die teilweise Ausführung der Dienstleistung erloschen sei. Gegen solche Praktiken gehe man aber vor, betonen die Verbraucherschützer. Denn bei Verträgen im Telekom­munikations­bereich, aber auch etwa bei Dating-Plattformen, erbringe ein Anbieter die Dienstleistung erst mit dem Ende der Vertragslaufzeit vollständig. Ein vorzeitiges Erlöschen des 14-tägigen Widerrufsrechts komme daher erst gar nicht in Betracht.

Bewusste Falschinformationen in punkto Widerrufsrecht

Immer wieder erhielten Verbraucher, die ihr Widerrufsrecht in Anspruch nehmen wollten, abschlägige Antworten durch die Anbieter. So schrieb ein Dating-Portal: "Es ist richtig, dass Sie ein Widerrufsrecht von 14 Tagen haben. Dies gilt jedoch nur, solange Sie die Dienstleistung noch nicht in Anspruch genommen haben. Mit dem ersten Login ist das Widerrufsrecht erloschen."

Und ein anderes Unternehmen lehnte mit der Begründung ab: "Du hast Dich bei uns als Model angemeldet. Ein Widerruf ist nach Anmeldung 2 Wochen lang möglich, wenn der Aktivierungslink noch nicht geklickt wurde. Durch Deine Bestätigung des Aktivierungslinks erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig, da die (...) GmbH nun technisch die Sedcard und E-Mailadresse einrichtet und reserviert."

Bestehen Sie auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat bereits einige Unternehmen abgemahnt und teils auf Unterlassung des beanstandeten Vorgehens verklagt. Dennoch: Internet-Nutzer sollten ihre Rechte kennen. Falls ein Unternehmen Ihnen Ihr gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht unberechtigt verweigert, sollten Sie darauf pochen und sich notfalls an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.

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