Windows: Weiterverkauf rechtens, aber nicht als Sicherheitskopie
Nutzer dürfen Windows weiterverkaufen, allerdings nur mit Originaldatenträger
Bild: dpa
Gebrauchte Computersoftware mit einer
Lizenz zur unbefristeten Nutzung darf grundsätzlich weiterverkauft
werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute
entschieden (Az.: C-166/15). Allerdings gibt es eine Einschränkung:
Die Lizenz darf nur mit dem vom Software-Hersteller gelieferten
Originaldatenträger, also einer CD bzw. DVD weiterverkauft werden, so die
Kammer.
Nutzer dürfen Windows weiterverkaufen, allerdings nur mit Originaldatenträger
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Ist nur noch eine Sicherungskopie des Programms vorhanden,
etwa weil das Original beschädigt, zerstört oder verloren ist,
bedürfe ein Verkauf der Zustimmung des Urheberrechtsinhabers, also in
aller Regel des Herstellers.
Ansonsten können Urheberrechtsinhaber einem Weiterverkauf einer Software dem Urteil zufolge aber nicht mehr widersprechen - vertragliche Bestimmungen, die jede Weiterveräußerung verbieten, seien ungültig. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es dazu konkret:
Daraus folgt, dass eine Sicherungskopie eines Computerprogramms nur für den Bedarf der zur Benutzung dieses Programms berechtigten Person erstellt und benutzt werden darf, so dass die betreffende Person diese Kopie, auch wenn sie den körperlichen Originaldatenträger des Programms beschädigt, zerstört oder verloren hat, nicht zum Zweck des Weiterverkaufs des gebrauchten Programms an einen Dritten verwenden darf. (Auszug)
Microsoft wehrte sich gegen Software-Kopien
In dem Fall wehrt sich Microsoft gegen die Geschäfte zweier Letten, die im Jahr 2004 auf einem Onlinemarktplatz über 3000 Sicherungskopien verschiedener Microsoft-Programme wie Windows oder Office verkauft haben sollen. Microsoft schätzte den entstandenen Vermögensschaden auf 265 514 Euro. Das zuständige lettische Gericht hatte sich mit der Frage an den EuGH gewandt, wie das Unionsrecht bei Softwareverkäufen mit Sicherungskopien auszulegen sei.