Streithähne

Bericht: Gema mit Unterlassungsklage gegen YouTube

Hinweis in gesperrten YouTube-Videos sorgt für neuen Streit
Von dpa / Steffen Herget

Gema gegen YouTube Gema gegen YouTube
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Der Streit zwischen der Internet-Videoplattform YouTube und der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema geht in eine neue Runde. Die Gema habe nun wie angedroht beim Landgericht München eine Unterlassungsklage gegen die Google-Tochter eingereicht, berichtet die "Wirtschaftswoche". Grund ist ein Hinweis in gesperrten YouTube-Videos auf die Gema.

Bei vielen Videos - wie zum Beispiel "Gangnam Style", dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres - sehen deutsche YouTube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen.

Vorwurf der Stimmungsmache gegen YouTube

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Der Text sei "reine Stimmungsmache", sagte Gema-Chef Harald Heker dem Magazin. Denn YouTube sperre mehr Videos als die Gema fordere. Das Verfahren verlängere nur die Lösungsfindung, sagte hingegen eine YouTube-Sprecherin der "Wirtschaftswoche".

Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Inzwischen wurde eine Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeschaltet.

Beide Seiten stehen sich auch in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen auf Gema-Gebührenpflicht zu überprüfen. Dieser Rechtsstreit soll ebenfalls in eine neue Runde gehen.

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