GEMA gegen RapidShare: Oberlandesgericht bestätigt Urteil
Urteil zu Gunsten der GEMA
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Das Hanseatische Oberlandesgericht hat mit dem Urteil
vom 14. März ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Hamburg
vom 12. Juni 2009 zu Gunsten der GEMA bestätigt. Dem Sharehoster
RapidShare bleibt es danach untersagt, seinen Nutzern bestimmte
Musikwerke aus dem Repertoire der GEMA über seinen
Online-Speicherdienst zur Verfügung zu stellen.
Urteil zu Gunsten der GEMA
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Das Urteil bestätigt, dass RapidShare wirksame Maßnahmen gegen die
Nutzung illegaler Inhalte ergreifen muss. Die von RapidShare bislang
getroffenen Maßnahmen wurden für nicht ausreichend gehalten.
Insbesondere reicht es nicht aus, Inhalte lediglich nach Hinweis der
Rechteinhaber zu löschen. Vielmehr ist RapidShare verpflichtet,
darüber hinaus Maßnahmen zu ergreifen, die eine Wiederholung der
Rechtsverletzung verhindern.
Das Verfahren soll klären, welche Verpflichtungen ein Online-Speicherdienst gegenüber Rechteinhabern hat, deren Werke massenhaft illegal zur Verfügung gestellt werden. Die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils ist daher ein wegweisender Schritt bezüglich der Haftung von Internetplattformen wie RapidShare. Solche Plattformen speichern Inhalte anonymer Nutzer kostenlos ab und ermöglichen Dritten den Zugriff auf sie über Links, die sich massenhaft verbreiten lassen. Mit diesen Inhalten erzielen die Plattformbetreiber finanziellen Profit.
Mit der Entscheidung im Verfahren der GEMA erging gleichzeitig ein entsprechendes Urteil in zwei parallelen Verfahren. RapidShare wird untersagt, Buchverlags-Repertoire der Buchverlage Campus und Walter de Gruyter (unterstützt durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels) zur Verfügung zu stellen.
RapidShare hat breite Nutzerbasis
RapidShare ist mit über 160 Millionen gespeicherten Dateien, 500 000 neuen Uploads pro Tag und mehr als 42 Millionen Besuchern täglich einer der weltweit größten Sharehoster. Über den Dienst wird Nutzern der Bezug illegaler Inhalte in großem Umfang ermöglicht. Der den Rechteinhabern dadurch entstehende Schaden ist immens.
Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als 64 000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt. Sie ist weltweit eine der größten Autorengesellschaften für Werke der Musik.