Themenspezial: Verbraucher & Service Internetpiraterie

OLG München: Sharehoster nicht schaden­ersatz­pflichtig

Sharehoster werden dazu genutzt, um über das Internet Inhalte zu verbreiten - auch illegale Kopien von Filmen oder Musik. Zahl­reiche Verlage klagten gegen einen Sharehosting-Betreiber.
Von dpa / David Rist

Ein Mann arbeitet an der Tastatur eines Laptops. Sharehoster sind nach Auffassung des OLG München nicht schadenersatzpflichtig
Bild: dpa
Sogenannte Sharehoster sind nach Ansicht des Ober­landes­gerichts München bei Verletzungen des Urheber­rechts nicht schaden­ersatz­pflichtig. Da sie die Daten nicht selbst hochladen oder mit den Inhalte-Anbietern zusammen­arbeiten, seien die Anbieter solcher Online-Speicher­plätze nicht als Täter zu behandeln, stellte der 29. Senat des Gerichts klar. Von einem möglichen Rechts­bruch wegen Urheber­rechts­verstößen hätten die Betreiber zuvor ebenfalls keine Kenntnis. Die Shareholder seien aber dazu verpflichtet, die Inhalte auf der Platt­form mit Blick auf mögliche Rechts­verletzungen zu prüfen.

Kläger: Dienst befördere Rechtsverletzungen

Ein Mann arbeitet an der Tastatur eines Laptops. Sharehoster sind nach Auffassung des OLG München nicht schadenersatzpflichtig
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Hinter­grund der Gerichts­verhandlung ist ein Streit zwischen der Schweizer Firma Cyando AG als Betreiber des Sharehosters Uploaded.net und zahlreichen Verlagen sowie der Constantin Film, Sony Music Entertainment Germany und der GEMA. Die Kläger hatten Cyando auf Schaden­ersatz verklagt und die Fest­stellung als Täter gefordert. "Der Dienst befördert von seiner ganzen Ausgestaltung her die Rechts­verletzungen", sagte die Rechts­anwältin der Kläger, Kerstin Bäcker.

Das Gericht hielt in der Verhandlung aber lediglich die Unterlassungs­forderungen für begründet. Die Anbieter von Online-Speicher­platz seien dazu verpflichtet, die hoch­geladenen Inhalte mit Blick auf mögliche Urheber­rechts­verletzungen zu prüfen. Hermann Waldhauser, Rechts­anwalt von Cyando, bezweifelte die Umsetzbarkeit dieser Forderung: "Man stößt an tatsächliche Grenzen, weil es technisch unmöglich ist, auf Tausenden Link­sammlungen urheber­rechtlich geschützte Werke zu finden, bevor es ein Kläger macht." Für die Gegen­seite ein Beleg dafür, dass es der Betreiber von Uploaded.net nicht ernst genug meint mit den Urheber­rechten: "Zu sagen, ich habe mir hier ein Geschäft ausgedacht, muss damit Gewinn machen und kann daher nicht so viel suchen, wie gefordert wäre, zeigt die Geistes­haltung, die bei diesem Dienst herrscht."

Offizielles Urteil kommt noch

Ein Urteil wird das Ober­landes­gericht erst in einigen Wochen fällen, vorher haben beide Seiten noch die Möglich­keit, sich schriftlich über verschiedene Anträge auszutauschen. Die Anwälte der Verlage und Film­firmen deuteten nach der Verhandlung bereits an, dass sie mit Blick auf die Schaden­ersatz­forderungen den Schritt vor den Bundes­gerichts­hof für möglich halten.

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