Themenspezial: Verbraucher & Service Zwischenstand

Streit um Werbebriefe: 1N verbucht Erfolg gegen die Telekom

1N Telecom wollte mit umstrit­tenen Methoden der Deut­schen Telekom Fest­netz-Kunden abluchsen. Doch die Reak­tion der Telekom darauf war mögli­cher­weise auch nicht korrekt, deutet nun ein Gericht an.
Von dpa /

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Foto: picture alliance / dpa
Im Streit um Werbe­briefe eines Konkur­renten hat die Deut­sche Telekom einen Dämpfer einste­cken müssen. Im August hatte das Düssel­dorfer Land­gericht dem Magenta-Konzern noch Recht gegeben, die nächste Instanz stärkte nun hingegen dem Wett­bewerber 1N Telecom den Rücken.

Wie aus einem Beschluss des Ober­lan­des­gerichts Düssel­dorf hervor­geht, wird eine Zwangs­voll­stre­ckung ausge­setzt. Die Telekom muss daher künftig wieder Tele­fon­num­mern frei­geben, wenn Kunden zu 1N wech­seln und die Nummer mitnehmen.

Zehn­tau­sende Kunden haben gewech­selt

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Bei der Ausein­ander­set­zung ging es um Werbe­briefe von 1N, in deren Folge sich dem Düssel­dorfer Anbieter zufolge allein im August 2023 Zehn­tau­sende Kunden der Telekom zum Wechsel entschieden.

Aller­dings scheint nicht allen dabei klar gewesen zu sein, mit wem sie es zu tun hatten: Wenn Kunden zur Konkur­renz gehen, führt die Telekom Befra­gungen zu den Gründen durch. Gut drei Viertel der Kunden, deren Portie­rungs­auf­trag hin zu 1N vorge­legen habe, hätten erklärt, gar nicht wech­seln zu wollen, sagte ein Telekom-Spre­cher. Viele seien davon ausge­gangen, dass es sich bloß um einen Tarif­wechsel beim selben Anbieter gehan­delt habe.

Der Verbrau­cher­zen­trale Bundes­ver­band berich­tete eben­falls von vielen, die verse­hent­lich gewech­selt waren. Verstieß das Vorgehen von 1N also gegen das Wett­bewerbs­recht? Vermut­lich nicht. Abschlie­ßend geklärt ist das zwar noch nicht, da ein finales Urteil noch aussteht. Aller­dings geht aus dem Beschluss hervor, dass die Telekom nach vorläu­figer Einschät­zung der OLG-Richter schlechte Karten hat.

1N Telecom zeigte sich zufrieden mit dem Gerichts­beschluss (I-20 U 107/23). Man werde "auch in Zukunft alle juris­tischen Möglich­keiten und Wege ausschöpfen, um zu verhin­dern, dass die Deut­sche Telekom auf Basis des Gesetzes gegen unlau­teren Wett­bewerb versucht, zuläs­sigen Wett­bewerb einzu­schränken", sagte Philipp Hoff­mann, Geschäfts­führer von 1N.

Ein Telekom-Spre­cher äußerte sein Bedauern, dass das Ober­lan­des­gericht nicht dem Land­gericht gefolgt sei. "Wir werden die Entwick­lung genau beob­achten und behalten uns im Inter­esse unserer Kundinnen und Kunden weitere recht­liche Schritte vor."

Wir zeigen Ihnen in einem Ratgeber, was Sie bei einem Wechsel des Festnetz­anschluss-Anbie­ters für einen reibungs­losen Verlauf unbe­dingt beachten sollten.

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