Themenspezial: Verbraucher & Service Ungeschickt

teltarif hilft: Kein DSL im Flüchtlingsheim - Telekom kassiert

Ein Flücht­ling bestellte sich DSL ins Flücht­lings­heim, wo der Anschluss aber nicht geschaltet werden konnte. Die Telekom kassierte trotzdem fleißig dafür - teltarif.de musste helfen.
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Wer als Flücht­ling nach Deutsch­land kommt, wird oft für die ersten Wochen oder Monate in einem Flücht­lings­heim unter­gebracht. Für die Neuan­gekom­menen ist es in vielerlei Hinsicht wichtig, einen Inter­net­anschluss zu haben. Und das nicht nur für die Kommu­nika­tion mit Familie und Freunden zu Hause, sondern auch, um mit deut­schen Ämtern und Behörden kommu­nizieren zu können.

Gleich­zeitig kennt sich aber so gut wie kein Flücht­ling mit den Gepflo­gen­heiten hier­zulande aus: Wo bekomme ich einen Internet-Anschluss, welche Tech­niken und Tarife gibt es, was ist im Flücht­lings­heim über­haupt möglich? Oft sind es dann ehren­amt­liche oder profes­sio­nelle Helfer aus Deutsch­land, die wert­volle Hilfe leisten - im vorlie­genden Fall musste sich auch teltarif.de einschalten.

Telekom-DSL ins Flücht­lings­heim bestellt

Telekom-Mitarbeiter im Einsatz, um Flüchtlingen zu helfen Telekom-Mitarbeiter im Einsatz, um Flüchtlingen zu helfen
picture alliance/dpa
Im Juni meldete sich ein teltarif.de-Leser bei uns, der als Helfer einen Asyl­bewerber unter­stützte. Der Asyl­bewerber spricht noch recht wenig Deutsch. Er wohnt in einem Wohn­heim der Arbei­ter­wohl­fahrt. Die Bewohner des Heims werden über haus­eigenes WLAN mit Internet versorgt. Bei dem Flücht­ling war das WLAN-Signal jedoch nicht sehr gut, sodass er sich selbst einen Internet-Zugang besorgen wollte. Die Telekom hat ihm dann einen Magenta Zuhause XL Vertrag verkauft und ihm am 13.03.2021 seine Bestel­lung bestä­tigt.

Am 23.03.2021 kam dann offenbar ein Tech­niker der Telekom im Flücht­lings­heim vorbei und wollte den Anschluss schalten. Nach Auskunft des Asyl­bewer­bers hat der Sicher­heits­dienst des Wohn­heims dem Tech­niker zu verstehen gegeben, dass in dem Wohn­heim keine privaten DSL-Anschlüsse gelegt werden können und dass er daher den Anschluss nicht schalten dürfe. Trotzdem kam am 26.03.2021 eine Bestä­tigung per E-Mail, dass der Auftrag ausge­führt und der Anschluss geschaltet worden sei. Der Flücht­ling hat damals leider nicht auf die Anschluss­bestä­tigung reagiert, sondern hat seit März 2021 den DSL-Anschluss bezahlt, und zwar 19,95 Euro monat­lich für die ersten sechs Monate und danach 54,95 Euro pro Monat abzüg­lich einer Gutschrift von 4,17 Euro pro Monat. Nutzen konnte er den Anschluss aller­dings zu keinem Zeit­punkt.

Deut­scher Helfer kontak­tiert Telekom

Am Freitag, 24.06.2022, hat der deut­sche Helfer im Beisein des Asyl­bewer­bers beim Kunden­ser­vice der Telekom ange­rufen, um den Fall zu schil­dern und nach einer Lösung zu suchen. Die Mitar­bei­terin der Telekom sei sehr freund­lich und hilf­reich gewesen und hat nach einigem Suchen in ihren Unter­lagen auch die Darstel­lung bestä­tigt, dass der Tech­niker der Telekom keinen Anschluss schalten durfte. Warum es aber trotzdem zu einer Anschluss­bestä­tigung kam, konnte sie nicht sagen. Nach Rück­sprache mit ihrem Vorge­setzten konnte sie eine Sonder­kün­digung zum 26.03.2022 (also rück­wir­kend für drei Monate) zusagen. Diese Sonder­kün­digung wurde mitt­ler­weile auch per E-Mail bestä­tigt.

Nach Meinung des deut­schen Helfers war das aber nicht ausrei­chend. Nachdem der Anschluss nicht gelegt werden konnte, war nach Auffas­sung des Helfers zu keinem Zeit­punkt ein gültiger Vertrag zustande gekommen. Die Mitar­bei­terin der Telekom argu­men­tierte dagegen, dass der Asyl­bewerber die Rech­nungen ja bezahlt habe und damit still­schwei­gend seine Zustim­mung zu dem Vertrag gegeben hätte. Das kommen­tierte der Helfer bei seiner Kontakt­auf­nahme mit unserer Redak­tion so:

Ich halte die Posi­tion der Telekom für inak­zep­tabel. Ein Vertrag, der nicht erfüllt werden kann, darf meiner Meinung nach auch nicht berechnet werden – egal wie lange man die unge­recht­fer­tigten Abbu­chungen duldet. Ganz beson­ders unan­genehm fällt hier auf, dass es sich um einen Mitbürger mit Migra­tions­hin­ter­grund und unzu­rei­chenden Sprach­kennt­nissen handelt. Hier wird die Unwis­sen­heit der Menschen ausge­nutzt.

Telekom erstattet den kompletten Betrag

Wir ließen uns alle Kunden­daten des Asyl­bewer­bers zusenden und kontak­tierten die Telekom. Daraufhin dauerte es nur einen Tag, bis die Telekom sich bei uns meldete und schrieb:

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe dazu mit unserem Kunden­ser­vice gespro­chen, denke da wird sich eine gute Lösung finden. Wir nehmen mit dem Kunden Kontakt auf.
Dieses Gespräch fand wohl kurz darauf statt, denn schon wenige Stunden später meldete sich der deut­sche Helfer bei uns und berich­tete:
Die Telekom hat sich bereits bei Herrn [Name des Asyl­bewer­bers] gemeldet und eine Gutschrift in Höhe von 415,89 Euro zuge­sagt. Damit ist der Fall aus meiner Sicht erle­digt. Ich bin sehr über­rascht, wie schnell und reibungslos das geklappt hat. Vielen Dank für Ihre Unter­stüt­zung in der Ange­legen­heit.
Der Weg zu einem neuen DSL-Anschluss führt immer über die Verfügbar­keits­abfrage. Doch was kann ein inter­essierter und bestell­wil­liger Kunde machen, wenn diese nach­weis­lich falsch ist? In einem Fall musste teltarif.de helfen.

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