Killer-Patent

Touchscreen-Bedienung: Richter bestätigt Apples Killer-Patent

Ein endgültiger Sieg für Apple könnte alle Android-Hersteller treffen
Von Marie-Anne Winter

iPhone-Touchscreen Apple hält ein Patent, mit dem ein Gerät Eingaben auf dem Touchscreen richtig interpretieren kann.
Bild: teltarif.de
Im Patentkrieg zwischen Apple und dem Rest der Welt - zumindest, was die Hersteller von anderen Mobilgeräten angeht, hat der iPhone- und iPad-Konzern einen möglicherweise entscheidenden Zwischenerfolg erreichen können. Der mit einer Klage gegen Motorola Mobility befasste Richter Richard Posner am US-Berufungsgericht Chicago teilt zumindest Apples Auffassung zu einem Touchscreen-Patent, das auch im Wettbewerb mit anderen Herstellern entscheidend sein könnte.

iPhone-Touchscreen Apple hält ein Patent, mit dem ein Gerät Eingaben auf dem Touchscreen richtig interpretieren kann.
Bild: teltarif.de
Konkret geht es um das "touchscreen heuristics patent ('949)", mit dem das Gerät ungenaue Eingaben des Nutzers richtig interpretieren kann. Auf einem Touchscreen können mit den Fingern keine absolut eindeutigen Befehle gegeben werden. So können beispielsweise keine komplett geraden Linien gezogen werden. Das von Apple patentierte System erkennt aber anhand der spezifischen Ungenauigkeiten bestimmte Muster und wertet die Ergebnisse mit einer entsprechenden Fehlertoleranz aus. Deshalb versteht das System, was der Nutzer meint, auch wenn die Eingaben nicht exakt sind.

Der Patentexperte Florian Müller spricht auf seinem Blog Fosspatents.com von einem "Killer-Patent", das Apple zu einem Sieg über alle Hersteller von Android-Smartphones führen könnte. Es handelt sich in diesem Fall um eine Software- und nicht um eine Hardware-Technologie. Diese sei dermaßen grundlegend, dass sie nach Ansicht von Müller eigentlich nicht patentierbar sein dürfe. Andererseits schreibt er, dass er akzeptieren würde, wenn Apple verschiedene Richter davon überzeugen könne, dass dieses Patent unter den derzeit geltenden Regeln legitim sei. Für Motorola werde es jedenfalls sehr schwer werden, schlagende Argumente zu finden, warum das Patent ungültig sein sollte - insbesondere, da Richter Posner in seiner Begründung bereits darauf hinweist, dass Motorola auf Argumenten beharre, die Posner bereits mehrfach zurückgewiesen habe, weil er diese für nicht grundlegend hält.

Die eigentliche Hauptverhandlung wird allerdings vor eine Jury entschieden. Hier sieht Müller eine gewisse Chance für Motorola - weil eine Jury durchaus unabhängig von der Richtermeinung zu einer anderen Auffassung gelangen könne. Sollten die Geschworenen die Sache allerdings so sehen wie Richter Posner, wäre das ein entscheidener Sieg im Smartphone-Krieg - für Apple.

Siege und Niederlagen

Apple und Motorola streiten seit Jahren erbittert um verschiedene Patente, wobei beide Seiten jeweils schon Niederlagen einstecken mussten und auch Erfolge erringen konnten. So gelang es Motorola beispielsweise einen Verkaufsstopp bestimmter iPhone- und iPad-Modelle zu erwirken, bei denen Motorola ein Patent für den Datenfunkstandard GPRS verletzt sah. Allerdings kassierte das Oberlandesgericht Karlsruhe das Verkaufsverbot vorerst wieder.

Die Richter in Mannheim bestätigten auch die Auffassung des US-Konzerns, nach der Apple mit seinem iCloud-Dienst gegen ein Patent von Motorola verstößt, das ein System zur Synchronisation von Informationen über Mobilfunkgeräte spezifiziert. Daraufhin schaltete Apple seinen E-Mail-Push-Dienst in Deutschland ab. Die Kunden können ihre E-Mail aber weiterhin empfangen, sie werden nur nicht mehr unmittelbar über den Eingang neuer Nachrichten informiert.

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