FRITZ!Box-Patentstreit: Das sagt AVM
Wie berichtet beklagt Huawei, dass AVM für die Implementierung von WiFi-6 bei einigen FRITZ!Box-Modellen Patente verletzt habe. In erster Instanz hat das Landgericht München I die Patentverletzungen bestätigt und laut Medienberichten Verkaufsverbote verhängt. AVM wiederum hat vor dem Oberlandesgericht München Berufung gegen das erste Urteil eingelegt.
Unabhängig vom laufenden Gerichtsverfahren hatte der FRITZ!Box-Hersteller für einige seiner Router-Modelle zu Jahresbeginn neue Firmware-Versionen veröffentlicht, mit denen "der strittige Punkt einer Patentrechtsfrage aufgelöst" worden sei. Was genau mit diesem Update verändert wurde, verriet die AVM-Pressestelle auf Anfrage von teltarif.de nicht.
AVM-Stellungnahme zum Patentstreit
Foto: AVM
Es liegt die Vermutung nahe, dass Funktionen deaktiviert oder verändert wurden, die auf die Technik basieren könnten, bei denen die Huawei-Patente eine Rolle spielen. "Für den gewohnten Einsatz" habe die aktualisierte Firmware keine Auswirkungen, so die Pressestelle des in Berlin ansässigen Herstellers weiter.
Diese Geräte sind betroffen
Die AVM-Pressestelle bestätigte, dass insgesamt sechs Produkte des Unternehmens mit WiFi-6-Unterstützung betroffen seien. Das seien neben den FRITZ!Box-Modellen 7530 AX, 6690, 5590 und 4060 die FRITZ!Repeater 6000 und 3000 X. Offen bleibt die Frage, warum AVM beispielsweise für die FRITZ!Box 7590 AX keine neue Firmware-Version veröffentlichen musste.
AVM betonte abermals, nur seit dem 1. Januar 2024 installierte Geräte seien betroffen. Unklar ist, wie es mit Bestandsgeräten weitergeht, die früher in Betrieb genommen und auf den aktuellen Softwarestand gebracht wurden. Bekommen diese mit dem nächsten FRITZ!OS-Update ebenfalls Veränderungen, die zwar "für den gewohnten Einsatz" keine Rolle spielen mögen, vom Hersteller aber - aus vermutlich gutem Grund - ursprünglich so nicht vorgesehen waren.
Denkbar wäre, dass AVM auf Zeit spielt und hofft, den Prozess bis zum nächsten Software-Update wenden zu können. Der Hersteller erwartet nach eigenen Angaben für dieses Jahr auch ein Urteil des Bundespatentgerichts, bei dem es um das strittige WiFi-6-Patent EP 3 337 077 geht. "In einem 'qualifizierten Hinweis' hat das Bundespatentgericht bereits gesagt, dass das Patent in seiner derzeitigen Form nichtig sein dürfte", so die AVM-Pressestelle.
In einer weiteren Meldung haben wir über ein FRITZ!Labor-Update berichtet.