Verkaufsverbot

Verbot: Apple darf bestimmte iPhones & iPads nicht verkaufen (Update)

Betroffen sind alle 3G-iPads sowie iPhone 3G, 3G S und 4
Von mit Material von dpa

Verkaufsverbot für iPad mit UMTS und verschiedene iPhone-Modelle Verkaufsverbot für iPad mit UMTS und verschiedene iPhone-Modelle
Montage: teltarif.de
Im Patentstreit mit Motorola hat Apple eine empfindliche Niederlage erlitten. Nach einer Verfügung des Landgerichts Mannheim nahm der US-Konzern heute seine älteren iPhone-Modelle 3G, 3G S und das iPhone 4 sowie alle UMTS-Modelle des iPads aus seinem deutschen Online-Store. Das aktuelle iPhone-Modell 4S ist von der Verfügung nicht betroffen.

Verkaufsverbot für iPad mit UMTS und verschiedene iPhone-Modelle Verkaufsverbot für iPad mit UMTS und verschiedene iPhone-Modelle
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Motorola hatte Apple die Verletzung eines älteren Mobilfunkpatents vorgeworfen. Apple kündigte an, gegen das Urteil des Landgerichts vorzugehen. Die Verfügung des Gerichtes richtet sich gegen die Gesellschaft Apple Sales International in Irland, die den Online-Store von Apple in Europa betreibt.

Es ist schon der zweite Erfolg für Motorola in Mannheim. Im Dezember erwirkte der US-Mobilfunkpionier vor dem Landgericht ein Urteil, mit dem er den Verkauf von iPhones und iPads in Deutschland stoppen könnte. Motorola hatte dabei ein Technik-Patent ins Feld geführt (Europäische Patentnummer 1 010 336 B1), das zum Grundstock des GPRS-Datenfunkstandards gehört.

"Auch wenn einige iPad- und iPhone-Modelle derzeit nicht in unserem Online-Store in Deutschland verfügbar sind, dürften Kunden kein Problem haben, diese Geräte in unseren Stores oder bei autorisierten Händlern zu finden", sagte ein Apple-Sprecher. Apple gehe gegen die Verfügung vor, weil es Motorola mehrfach abgelehnt habe, das in Frage stehende Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem sogenannten Industrie-Patent erklärt worden sei.

Apple vertritt die Ansicht, dass Motorola gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Nutzung des Patents auch Konkurrenten zu fairen Konditionen zu ermöglichen.

Weiteres Verkaufsverbot für iCloud-Geräte möglich

Das Landgericht Mannheim beanstandete heute nicht nur eine Verletzung von Motorola-Patenten, die mit dem GPRS-Standard zu tun haben. Auch Apples Cloud-Dienst iCloud war den Richtern ein Dorn im Auge. Das Gericht in Mannheim bestätigte nämlich die Auffassung von Motorola, dass Apple mit der iCloud gegen ein Motorola-Patent verstößt, das ein System zur Synchronisation von Informationen über Mobilfunkgeräte spezifiziert. Als Folge dieser Entscheidung könnte Motorola also auch ein Verkaufsverbot für alle Apple-Geräte erwirken, die mit vorinstallierter iCloud ausgeliefert werden.

Allerdings könnte Apple dieses Verkaufsverbot - im Gegensatz zum oben genannten - relativ einfach umgehen. Dazu müsste Apple das iOS-System kurzfristig so verändern, dass die iCloud nicht mehr vorinstalliert ist. Für den Hersteller sollte diese Änderung in relativ kurzer Zeit umsetzbar sein.

Weitere Hintergründe zum Thema lesen Sie auch im Artikel Deutschland wird Austragungsort für Patentstreit.

Update 17:20 Uhr: Apple bietet alle Geräte wieder im Online-Shop an

Überraschende Wende im Patentstreit zwischen Motorola und Apple: Nachdem der Hersteller von iPhone und iPad zunächst am Freitag Vormittag den Online-Verkauf mehrerer Modelle im deutschen Apple-Store gestoppt hatte, will er noch heute den Verkauf wieder freischalten. "Alle iPad- und iPhone-Modelle werden in Kürze wieder über den Online-Store von Apple in Deutschland verkauft", sagte ein Apple-Sprecher.

Oberlandesgericht setzt Verkaufsverbot vorerst aus

Wie mittlerweile bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe - als Berufungsinstanz - den Vollzug des Verkaufsverbotes offenbar vorerst gestoppt. Wir haben bei Apple bezüglich der Hintergründe angefragt und bleiben weiter für Sie am Ball.

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