Teures Vergnügen

Die Masche mit dem "Crackdialer"

Eine weitere Variante, neugierige Surfer abzukassieren
Von Guido Klose

In den letzten Tagen tauchten in der Redaktion und bei freien Mitarbeitern besonders viele unverlangt zugesandte E-Mails auf, in denen sogenannte "Crackdialer" zum kostenlosen Download angeboten werden. Zwar haben wir entsprechende Spam-Mails auch schon früher erhalten, die aktuelle Häufung ist aber Anlass, nochmal darauf einzugehen.

Die E-Mails zu den Crack-Dialern suggerieren in verschwörerischem Ton, dass es mit dieser Software möglich sei, die oft hohen Kosten zu umgehen, die bei der Verwendung eines Dialer-Programms entstehen. Es werden jedoch weder konkrete Angaben darüber gemacht, was genau der angebliche "Crack" überhaupt bewirken soll, noch wird eine Aussage darüber getroffen, wie teuer ein Verbindungsaufbau mithilfe des "Crackdialers" letztlich ist.

Ein Blick in den Quellcode des auf diese Weise vertriebenen Programms "livesex.exe" spricht da schon deutlichere Worte: Die Software versucht nach der Installation eine Verbindung zu einem PremiumRate-Dienst mit der Vorwahl 0190-8 aufzubauen, durch den Kosten in Höhe von 1,86 Euro pro Minute entstehen.

Auch in anderen Fällen sind "Crackdialer" zumeist ein teurer Versuch, neugierige Internet-Nutzer durch diffuse, irreführende Versprechungen zur Installation eines teuren Dialer-Programms zu bewegen. Besonders dreist bei dieser Variante ist, dass dem ahnungslosen Surfer sogar vorab mitgeteilt wird, dass das Programm versuchen wird, eine Wähl-Verbindung herzustellen, so dass dieser nicht so schnell Verdacht schöpft. Selbst Hinweise auf die Kosten der Verbindung werden einige Anwender vermutlich einfach ignorieren, da sie glauben, eine modifizierte, "gecrackte" Version zu verwenden, für die diese Hinweise nicht gelten. Dass die Benutzung des Programms jedoch alles andere als günstig ist, werden viele Betroffene dann vermutlich erst anhand der folgenden Telefonrechnung bemerken.

Unklar ist die Rechtslage: Wer mit falschen Versprechungen verführt wird, eine Verbindung aufzubauen, muss dafür grundsätzlich nicht zahlen. Der Verführte ist aber beweispflichtig dafür, dass eine Täuschung stattgefunden hat. Und hier liegt der Haken, denn der Verführte wird die Täuschung kaum nachweisen können, ohne selbst zuzugeben, einen Diebstahl (nämlich den kostenlosen Bezug von ansonsten kostenpflichtiger Erotik-Ware) versucht zu haben. Und wer bezichtigt sich schon gerne selber?