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ARD/ZDF: Einigung mit Verlegern zu Onlineangeboten

Im Streit über die Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es eine Einigung: ARD und ZDF dürfen Texte publizieren, Bewegtbild und Ton müssen dabei aber im Mittelpunkt stehen.
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ARD und ZDF dürfen programmbegleitende Texte im Internet platzieren. ARD und ZDF dürfen programmbegleitende Texte im Internet platzieren.
Bild: ZDF und ZDF Neue Medien
Im Streit über die Internetangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es eine Einigung: ARD und ZDF dürfen Texte im Netz publizieren, allerdings nur begleitend. Bewegtbild und Ton müssen der Mittelpunkt sein, berichtet das ZDF in seinem Nachrichtenportal heute.de. Nach einem fast zehnjährigen Streit, der mit der "Tagesschau"-App begann, begraben die Verleger auf der einen sowie ARD und ZDF auf der anderen Seite das Kriegsbeil.

Dreyer: Weiterentwicklung von digitalem Angebot

ARD und ZDF dürfen programmbegleitende Texte im Internet platzieren. ARD und ZDF dürfen programmbegleitende Texte im Internet platzieren.
Bild: ZDF und ZDF Neue Medien
Die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), begrüßte laut dem ZDF-Bericht die Einigung auf eine Reform des Telemedienauftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten: "Es war mir ein großes Anliegen, einen Weg zu finden, der den öffentlich-rechtlichen Sendern eine Weiterentwicklung in ihrem digitalen Angebot garantiert und die Interessen der anderen Marktteilnehmer - etwa der Verlage - berücksichtigt", sagte Dreyer im Anschluss an die Konferenz der Ministerpräsidenten in Berlin.

Die deutsche Medienordnung sei weltweit einmalig und habe weit über Europa hinaus Vorbildcharakter, betonte sie. Daher hätten die Länder immer auch die Weiterentwicklung des gesamten Mediensystems im Blick: "Wir wollen alle den Qualitätsjournalismus in Deutschland sichern. Deshalb war es wichtig, die langjährige Diskussion zwischen Verlegern und Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über den Umfang von Textangeboten im Internet zu beenden. Beide Seiten mussten sich bewegen, dafür hat sich Rheinland-Pfalz als Vorsitzland mit langem Atem eingesetzt“, so Dreyer. Qualitätsjournalismus sei wichtig für unsere Demokratie. Unabhängig davon, wer ihn betreibe, ob öffentlich-rechtliche Anstalten, Zeitungsverleger oder andere Private.

Haseloff: Mehrwert für Rundfunkbeitrag

Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), nannte die Einigung einen großen Schritt zur inhaltlichen Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks: "Sachsen-Anhalt hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass sich die Rundfunkanstalten im Internet neu aufstellen, da der bisherige Telemedienauftrag in seinem Kern mehr als zehn Jahre alt ist. In dieser Zeit hat sich im Internet eine völlig andere Realität eingestellt, auf die der Gesetzgeber reagieren musste."

Es sei im Interesse der Nutzerinnen und Nutzer für ihren Rundfunkbeitrag auch im Internet einen hohen Mehrwert zu bekommen, sagte Haseloff. Andererseits müssten die Zeitungsverleger im Internet mit hochwertigem Journalismus Geld verdienen. Eine eindeutige Trennung der Bereiche sei schwierig, aber die Länder hätten sich intensiv bemüht, das Verhältnis der Rundfunkanstalten zu den Zeitungen im Internet auf eine neue rechtliche Basis zu stellen. Das Ergebnis, so Ministerpräsident Haseloff, sei ein echter Kompromiss: "Die Zeitungen müssen akzeptieren, dass auch die Rundfunkanstalten Textangebote im Internet zur Wahrnehmung ihrer journalistischen Funktion benötigen. Die Rundfunkanstalten andererseits müssen sich zukünftig mehr Mühe geben, neben einem Text möglichst auch Bewegtbild und Ton in ihre Telemedien zu integrieren."

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