Missbrauch

EU nimmt Marktmacht von Googles Android ins Visier

Die EU-Kommission wirft Google eine Reihe Verstöße gegen EU-Kartellrichtlinien vor. Google versperre alternativen Browser-Entwicklern den Zugang zu Android-Hardware.
Von Hans-Georg Kluge mit Material von dpa

EU-Kommission kritisiert Marktmacht von Googles Android EU-Kommission kritisiert Marktmacht von Googles Android
Bild: dpa
Die EU-Kommission hat ihr Wettbewerbsverfahren gegen Google verschärft. Dabei geht um es um Android, das meistbenutzte Smart­phone-System der Welt, wie die Kommission in Brüssel mitteilte. Google baut der Kommission zufolge seine marktbeherrschende Stellung bei der allgemeinen Internetsuche aus. Die Google-Suche sei auf den meisten in Europa verkauften Android-Geräten vorinstalliert. Konkurrenten würde so der Marktzugang versperrt.

"Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält (...)", sagte die zuständige Kommissarin Margrethe Vestager.

EU-Kommission sieht marktbeherrschende Stellung von Google

EU-Kommission kritisiert Marktmacht von Googles Android EU-Kommission kritisiert Marktmacht von Googles Android
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Die marktbeherrschende Stellung sieht die EU-Kommission durch mehrere Fakten bestätigt. So habe Google in den meisten Mitgliederstaaten mit seiner Internetsuche Marktanteile über 90 Prozent. Auch bei mobilen Betriebssystemen liege der Marktanteil von Android über 90 Prozent - insbesondere günstige Hardware sei meist mit Googles System ausgestattet. Wer das Betriebssystem wechseln möchte, sei wiederum mit hohen Wechselkosten konfrontiert, da der Kunde Apps oder andere Daten nicht übernehmen könne. Allerdings gilt dies auch für Kunden, die zu Android wechseln möchten, was die EU-Kommission wiederum nicht erwähnt.

Konkret sieht die EU-Kommission mehrere Regelungen kritisch, die Google Herstellern von Android-Hardware auferlegt. Wer den Play Store vorinstallieren möchte, muss auch die Google-Suche und auch den Browser Chrome installieren. Dies hindere die Hersteller daran, alternative Browser auszuliefern. Die EU-Kommission führt dazu aus: "Die Kommission will sicherstellen, dass Hersteller frei entscheiden können, welche Anwendungen sie auf ihren Geräten vorinstallieren. Dies ist umso wichtiger, als die Untersuchung der Kommission ergeben hat, dass Verbraucher nur selten Anwendungen herunterladen, die dieselben Funktionen bieten wie bereits vorinstallierte Anwendungen (es sei denn, die vorinstallierte Anwendung ist besonders schlechter Qualität)."

Kritisch sieht die Kommission die Regelung, das Hersteller keine Geräte mit einem Android-Fork verkaufen dürfen, wenn sie auf anderen Geräten den Play Store und andere Google-Apps verwenden wollen. "Nach den EU-Kartellvorschriften dürfen marktbeherrschende Unternehmen nur dann Beschränkungen auferlegen, wenn diese objektiv gerechtfertigt sind. Bislang ist Google jedoch nicht in der Lage gewesen, dies in Bezug auf die Beschränkungen in den 'Anti-Fragmentation Agreements' nachzuweisen", so die EU-Kommission.

Google biete Herstellern hohe Summen, wenn die ausschließlich die Google-Suche vorinstallieren. Der Kommission ist daran die Ausschließlichkeit ein Dorn im Auge.

Google widerspricht der EU-Kommission

Google wiederum verteidigt sein Vorgehen in einem öffentlichen Blogeintrag. So könne jeder den Quellcode von Android herunterladen und darauf basierend eigene Angebote entwickeln - konkret nennt Google den Händler Amazon. Google weist darauf hin, dass Hersteller freie Hand hätten, Anwendungen anderer Entwickler auf Smart­phones oder Tablets zu spielen. Um die hohen Entwicklungskosten zu kompensieren, setze Google jedoch auf Einnahmen, die mit Hilfe der Google-Apps erzielt werden.

Zu guter Letzt hätten Nutzer die freie Wahl, alternative Apps zu installieren. Anwendungen von direkten Konkurrenten wie Spotify, WhatsApp oder Instagram würden zeigen, dass Google eine offene Plattform betreibe, auf der Nutzer ihre eigenen Entscheidungen treffen können.

Die Vereinbarungen mit Hardware-Partnern sollen laut Google für eine Plattform sorgen, die basierend auf Open-source-Software Innovationen auf dem Markt etabliert. Google wolle mit der EU-Kommission zusammenarbeiten, um die Bedenken aus Brüssel zu entkräften.

Die Behörde hatte erste Ermittlungen zur Wettbewerbssituation bei Android vor einem Jahr eingeleitet. Die Kommission verschickte jetzt in diesem Fall offizielle Beschwerdepunkte an den US-Konzern. Dieser kann sich nun ausführlich zu den Bedenken äußern. Die Android-Untersuchung ist Teil eines größeren EU-Verfahrens gegen Google.

Google hat nun die Möglichkeit, auf die Beschwerdepunkte der EU-Kommission zu reagieren. Falls die europäischen Wettbewerbshüter ihre Vorwürfe beweisen können und eine förmliche Entscheidung treffen, droht dem Unternehmen ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent eines Jahresumsatzes. Dieser Rahmen wird aber üblicherweise nicht ausgeschöpft.

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