Verbraucherschutz: EU will Software zum Produkt machen
Schäden, die durch Software entstehen, können teuer werden, demnächst haben Verbraucher bessere Chancen auf Schadensersatz. Die Software soll rechtlich ein Produkt werden. Diesen Wandel möchte die EU vollziehen, um Konsumenten mehr Rechte zuzugestehen.
Aktuell ist es so, dass bei Konsequenzen durch softwarebasierte Probleme Anwender ihre Unschuld nachweisen müssen. Seitens der Verbraucherzentrale wird angeraten, die Beweislast zugunsten der Verbraucher umzukehren. Vor allem in Anbetracht der unzähligen Alltagsgeräte, vom Smartphone bis zum Smart Home, wäre das ein begrüßenswerter Schritt.
Große Erneuerung der Produkthaftung geplant
EU: Software soll zum Produkt werden
Bild: Andre Reinhardt / Google
In den vergangenen Jahrzehnten erfuhr unser Alltag eine immer größere Digitalisierung. Neben Smartphones, Tablets und Computern vernetzen wir uns über Smartwatches, Smart-Speaker und Smart Home. Eine Entwicklung, welche bei der aktuellen Gesetzeslage hinsichtlich der Software bislang nicht berücksichtigt wurde.
Gegenüber der dpa (via heise) äußerte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) jetzt zu einer geplanten Reformierung. Nach knapp 40 Jahren sollen die Vorschriften zur Produkthaftung erneuert werden. Zu den Änderungen zählt auch die Einstufung von Software als Produkt.
Ende September legte die EU-Kommission die Vorschläge zur Umstrukturierung vor. Die neuen Vorschriften würden auch mit KI betriebene Produkte beinhalten. Künstliche Intelligenz findet nicht nur in Mobilgeräten oder schlauen Lautsprechern, sondern auch bei Drohnen Verwendung.
Künftig sollen Drohnen nur dann funktionieren können, wenn der Schutz des Verbrauchers gewährleistet ist. Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, erklärt, dass die Konsumenten bisher kaum eine Chance hatten, Fehler von Produkten und Kausalitäten nachzuweisen.
Umgekehrte Beweislast gefordert
Die Chefin des Bundesverbandes fordert eine grundsätzlich umgekehrte Beweislast. Sie vergleicht sich digital vernetzende Geräte mit einer Blackbox. Bei rechtmäßiger Nutzung sollen die Hersteller, welche mehr mit den Produkten vertraut seien, darlegen, dass es keinen Fehler gibt. Als Beispiel wird ein Schaden durch einen programmierbaren Rollladen genannt.
Um die Regelungen an die digitale Ära anzupassen, wäre eine vollständige Reform des Produkthaftungsrechts notwendig, welche im Entwurf der EU fehlt. Hingegen stimmt der Kommissionsvorschlag bezüglich des Schadenersatzes bei Online-Marktplätzen positiv. Käufer sollen Ansprüche schon ab einem anstatt 500 Euro geltend machen können.
Überdies plant die EU ein Gesetz zur Chatkontrolle.