Benutzer spaghettimonster schrieb:
Rechtfertigst du wieder kundenfeindliche Vorgehensweisen der Anbieter?
Nein. Ich möchte nur vor Augen führen, was es für Konsequenzen hat, wenn man einen Vertrag unterschreibt, ohne die AGB zu lesen (die Leistungsbeschreibung ist Teil der AGB).
Es ist schon dreist, nach erfolgreicher Verfügbarkeitsabfrage, die sich ausdrücklich auf dieses Produkt
Was heißt "dieses Produkt"? Es geht konkret um ein ganz bestimmtes Produkt, und zwar 3dsl. Dessen zugesicherte Eigenschaften lassen sich bis ins kleinste Detail der Leistungsbeschreibung entnehmen. Da das Detail "Mindestbandbreite" in der Leistungsbeschreibung allerdings fehlt, muss der Kunde davon ausgehen, dass er keine Mindestbandbreite zugesichert bekommt. Zusammen mit dem Zusatz "bis zu" bei der Maximalbandbreite ergibt sich sonnenklar, dass er bei 3dsl einen DSL-Anschluss mit einer Bandbreite irgendwo zwischen 0 und 16000 kbit/s erhält. Wem 0 kbit/s zu wenig sind und wer darauf Wert legt, dass der Anbieter für eine gewisse Mindestbandbreite geradesteht, der darf bei 1&1 eben keinen Vertrag abschließen. So einfach ist das.
und nicht allgemein auf Surf&Phone bezieht
Nein, dieser Thread bezieht sich nicht auf Surf&Phone, sondern auf 3dsl. Aber auch dafür sagt 1&1 keine Mindestbandbreite zu.
(wieso steht ausdrücklich der Produktname dabei, wenn er beliebig austauschbar ist?), ein Produkt mit dem Namen "1&1 Family-Flat 16.000"
Es geht hier nicht um eine Family Flat, es geht um 3dsl. Und auch ein Produkt, das irgendwo eine 16000 im Namen enthält, garantiert nicht, dass man auch 16000 kbit/s bekommt. Der Zusatz "bis zu" bei der Bandbreite dürfte dann zumindest dem mündigen Verbraucher ziemlich genau sagen, dass er nicht fest mit 16000 kbit/s rechnen kann, sondern dass die tatsächliche Bandbreite auch deutlich darunter liegen kann. Wie weit die 16 MBit/s unterschritten werden dürfen, geht aus der Leistungsbeschreibung hervor. Wenn nicht, kauft man die Katze im Sack. Und wer nicht gerne Katzen im Sack kauft, ist bei 1&1 an der falschen Adresse.
eindeutig auf die Bandbreite anzuspielen (auf was sonst).
Die "16000" spielt selbstverständlich auf die Bandbreite an, allerdings nicht auf die versprochene, sondern auf die *maximale* und nur unter optimalen Bedingungen erreichbare. Aber man sollte ein Produkt sowieso nicht aufgrund des Namens kaufen. Ich kaufe mein Auto auch nicht deshalb, weil da ein Stern oder vier Ringe drauf sind. Vielmehr mache ich eine Probefahrt, lese mir anschließend das Kleingedruckte durch und erst wenn mir alles zusagt, treffe ich meine Wahl. Und da kann auch schon mal ein Auto namens "A4" das Rennen machen, während ein "C220" trotz der größeren Zahl im Namen den Kürzeren zieht.
Ich selbst habe auch einen Anschluss, der "DSL 16000" heißt. Allerdings kenne ich die Leistungsbeschreibung meines Anschlusses und weiß daher, dass mir nur 4448 kbit/s verbindlich zugesagt werden. Da mir diese 4448 kbit/s vollkommen ausreichen, habe ich den Anschluss bestellt. Ich bin in der glücklichen Lage, tatsächlich mehr als 4448 kbit/s zu bekommen, aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, würde ich nicht gleich Zeter und Mordio und "Sonderkündigung" schreien. Solange sich mein Anbieter an die Vereinbarung hält und die Daten mit mindestens 4448 kbit/s aus der Leitung strömen, bin ich zufrieden. 1&1-Kunden sind dagegen offenbar mit deutlich weniger zufrieden, denn sonst hätten sie keine Verträge abgeschlossen, in denen keine Mindestbandbreite zugesagt wird.
Der Produktname hat also durchaus etwas mit der Bandbreite zu tun.
Natürlich. Mit der *Maximal*bandbreite.
Es ist auch keineswegs so, dass in der Werbung ohne Folgen für den Vertrag gelogen werden darf,
Es wird nirgendwo in der 1&1-Werbung gelogen.
Eine einseitige und völlig beliebige Bestimmungsmöglichkeit hinsichtlich der Haupt(!)leistungspflicht einer Vertragspartei ist transparenzwidrig und unwirksam.
Die Hauptleistungspflicht von 1&1 besteht darin, einen DSL-Anschluss mit "bis zu 16 MBit/s" bereitzustellen. Sie besteht aber *nicht* darin, einen Anschluss mit *genau* 16 MBit/s bereitzustellen. Ersteres hat 1&1 erfüllt, also ist alles in bester Butter.
Hinzu kommt, dass 1&1 mit "ISDN-Komfort: Makeln, Anklopfen, Halten, Konferenzen etc." (etc. = keine abschließende Aufzählung der ISDN-Merkmale) wirbt. Daraus könnte man schließen, dass 2 Kanäle möglich sein müssen,
Diese Features sind keine speziellen ISDN-Merkmale. Makeln, Halten und Konferenzen sind z. B. auch mit analogen T-Net Telefonanschlüssen (mit bekanntlich nur einem Sprachkanal) möglich, weil all diese Leistungsmerkmale nicht auf Teilnehmerseite, sondern in der Vermittlungsstelle realisiert werden und daher völlig unabhängig von der Anzahl der Sprachkanäle sind.
Gruß
niknuk