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Brauche Hilfe zur Kündigung


18.10.2008 23:58 - Gestartet von john-vogel
Hallo!

Bin nun schon seit einigen Jahren bei 1und1 und wollte diesen Verein endlich los werden. Im Kopf hatte ich, dass ich etwa Mitte Oktober kündigen muss, als ich nun gestern in meine Unterlagen geschaut hab, sind mir fast die Augen aus dem Kopf gefallen, als ich gesehen habe, dass die Frist 4 Tage vorher abgelaufen war und ich nun noch ein Jahr dort sein muss. Meine Frage ist nun wie, bzw. ob ich dort außerordentlich kündigen kann.

Zu meinem Tarif und meiner Geschichte:
Ich habe 3DSL, damit sollte ich die höchste Geschwindigkeit bekommen, die es bei mir gibt. Bei der Bestellung wurde mir dabei angezeigt, dass ich bei mir DSL16.000 bekomme. Nach Buchung des Tarifs stand im Internet in meinem Vertragsbereich, dass ich nun einen DSL6000er Anschluss habe. Das natürlich nur offiziell. Reell bekomme ich maximal DSL3000. Daraufhin habe ich die Hotline kontaktiert und die konnte mir sagen, dass bei mir maximal 3000kbs möglich wären (obwohl ich von meiner reellen Geschwindigkeit noch gar nichts gesagt hatte). Da jetzt gleich mal meine erste Frage: Es kann doch nicht sein das sie mir sagen ich bekomme DSL 16.000 und dann eigentlich nur 3000? Zudem geht zu Stoßzeiten (16-23 Uhr) fast gar nix. Da bekomme ich maximal 500kbs...

Warum ich das erzähle:
Ich habe gehört, man hat ein Sonderkündigungsrecht bei zu niedriger Geschwindigkeit. Greift das hier und wie geht das?

Ich hoffe mir kann jemand helfen,
Grüße, John

P.s.: Habe grade mal aus Interesse einen Verfügbarkeits-check bei 1und1 gemacht. Dort wird Neukunden immer noch angepriesen, sie könnten an meiner Adresse DSL 16.000 erhalten. Eine Frechheit oder? Die wissen das nur 3.000 geht und sagen trotzdem an bekomme 16.000. Ich glaube da werde ich mich mal beschweren...
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[1] spunk_ antwortet auf john-vogel
19.10.2008 09:52
Benutzer john-vogel schrieb:

Frage ist nun wie, bzw. ob ich dort außerordentlich kündigen kann.


geht immer dann, wenn dein Vertragspartner die Leistungen einseitig ändert (gewöhnlich zu deinem Nachteil, denn andersrum wirds ja selten vorkommen)
das ging in der Tat problemlos vor einigen Jahren als die Tarife für abgehende Telefonate um einen geringen Betrag angehoben wurden. es hat ein formloses Fax ausgereicht wie etwa "kündige ausserordentlich weil....."
einige Tage später kam die Bestätigung darüber.


die Frage bleibt nun: welcher Vertragsbestandteil ist bei dir einseitig geändert worden?
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[1.1] chrispac antwortet auf spunk_
19.10.2008 10:57
Eine reduzierte DSL Bandbreite wird jedenfalls nicht von 1&1 akzeptiert. Bereits mehrere User berichten über geringere Geschwindigkeit als online ermittelt. 1&1 weisst jedoch in der AGB darauf hin die maximale Geschwindigkeit zu schalten und erwähnt das diese Bandbreite unter dem online ermittelten Wert liegen kann. Des Weiteren wurde diese Leistung nicht frisch eingeschränkt, du lebst schon seit Schaltung mit der geringeren Geschwindigkeit.

Wann wurde dein Anschluss geschalten? Einige Unternehmen bezeichnen nämlich auch das Schlatungsdatum als Datum, an welchem der Vertrag zustandekommt.

Ansonsten hilft nur der Versuch dennoch zu kündigen. 1&1 ist jedoch nicht gerade für Kundenfreundlichkeit bekannt und wird auf die Bindung bestehen. In diesem Fall kann ich dir nur empfehlen:

"Verlängere, nimm wenigstens die subventionierte Hardware mit und mach dir ein dickes Kreuz im Kalender oder kündige am besten umgehend schriftlich"


Viel Glück!!
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[1.1.1] sammy133 antwortet auf chrispac
28.12.2008 11:16
Ich bin mit dem gleichen Problem zum Anwalt. 1&1 versucht nun mit allen möglichen Argumenten und Tricks die Sache in die Länge zu ziehen mit der Absicht daß man aufgibt oder es geht dir, wenn du nicht versichert bist, das Geld für den Anwalt aus. Auch sollte der Anwalt über genügend Fachkenntnisse verfügen. Ansonsten lieber zur Verbraucherzentrale. Bei mir geht der Schriftverkehr Anwalt und 1&1 schon über ein halbes Jahr. Ohne Erfolg und Hoffnung. Jetzt muß ich nur aufpassen daß ich meinen offiziellen Kündigungstermin (September 2009) nicht verpasse. Aber wie heißt es so schön: "Die Hoffnung stirbt zuletzt." Wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück

Sammy
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[2] Gerko antwortet auf john-vogel
19.10.2008 11:04
1&1 zeigt allen, bei denen DSL verfügbar ist, dass es DSL16000 gibt, mit dem Sternchen, dass die vor Ort max. verfügbare Bandbreite gilt. Wenn Du wissen willst, welche Bandbreite zur Verfügung steht, musst Du auf die Seite von T-DSL.

Du kannst ja jetzt schon kündigen, dann versäumst es nicht noch mal.
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[3] niknuk antwortet auf john-vogel
19.10.2008 11:54

einmal geändert am 19.10.2008 11:56
Benutzer john-vogel schrieb:

Zu meinem Tarif und meiner Geschichte: Ich habe 3DSL, damit sollte ich die höchste Geschwindigkeit bekommen, die es bei mir gibt. Bei der Bestellung wurde mir dabei angezeigt, dass ich bei mir DSL16.000 bekomme. Nach Buchung des Tarifs stand im Internet in meinem Vertragsbereich, dass ich nun einen DSL6000er Anschluss habe. Das natürlich nur offiziell. Reell bekomme ich maximal DSL3000.

Dann sind diese 3000 kbit/s offenbar das Höchste, was es bei dir gibt. Ergo hat 1&1 seine Zusage erfüllt (genau genommen sagt 1&1 in Sachen Bandbreite nämlich überhaupt nichts zu) und du hast demzufolge kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

3dsl und das enthaltene "DSL 16000" sind nur ein Produktname, der mit der tatsächlichen Bandbreite nichts zu tun hat. Eine garantierte Mindestbandbreite gibt es bei 1&1 nicht, also sind vom Kunden auch 384 kbit/s zu akzeptieren. Wem das nicht reicht, der muss zu einem Provider gehen, der mehr garantiert. Z. B. liegt die garantierte Mindestbandbreite für T-DSL 6000 der Telekom bei 3072 kbit/s, die für T-DSL 16000 bei 6600 kbit/s.

Allerdings gibt es noch eine geringe Chance, deine Downloadrate wenigstens auf 6000 kbit/s zu bringen. Es kann nämlich sein, dass dein Anschluss tatsächlich wie für Resale-DSL 6000 üblich, 6016 kbit/s bringt und nur dein Rechner die Bremse ist. Um das festzustellen, solltest du mal die Seite http://www.speedguide.net/analyzer.php besuchen und das, was dir dort angezeigt wird, hier posten.

P.s.: Habe grade mal aus Interesse einen Verfügbarkeits-check bei 1und1 gemacht. Dort wird Neukunden immer noch angepriesen, sie könnten an meiner Adresse DSL 16.000 erhalten. Eine Frechheit oder? Die wissen das nur 3.000 geht und sagen trotzdem an bekomme 16.000.

3000 kbit/s *sind* DSL 16000, zumindest bei 1&1. Ebenso wie 384 kbit/s, 2000 kbit/s oder 10000 kbit/s. Lies einfach mal die Leistungsbeschreibung und achte dabei auf die Wörtchen "bis zu". Und löse dich von dem Gedanken, dass das "16000" irgend etwas mit der Bandbreite zu tun hat.

Gruß

niknuk
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[3.1] john-vogel antwortet auf niknuk
19.10.2008 12:54
Benutzer niknuk schrieb:
Es kann nämlich sein, dass dein Anschluss tatsächlich wie für Resale-DSL 6000 üblich, 6016 kbit/s bringt und nur dein Rechner die Bremse ist. Um das festzustellen, solltest du mal die Seite http://www.speedguide.net/analyzer.php besuchen und das, was dir dort angezeigt wird, hier posten.

Hmm, wenn ich die Seite besuche, kommt nur eine leere weiße Seite und die Adresse ändert sich in "http://www.speedguide.net:8080/". Aber ich glaube das es nich an meinem Rechner liegt, weil die Dame von der Hotline ja auch auf ihrem Bildschirm sehen konnte, das ich auch techinschen/physikalischen Gründen maximal 3400kbs bekommen kann. Warum man sowas dann nicht auch beim Verfügbarkeitscheck angibt, obwohl mans weiß ist natürlich schade. Alice macht das ja beispielsweise schon.
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[3.1.1] niknuk antwortet auf john-vogel
19.10.2008 13:40

2x geändert, zuletzt am 19.10.2008 13:44
Benutzer john-vogel schrieb:
Benutzer niknuk schrieb:
Es kann nämlich sein, dass dein Anschluss tatsächlich wie für Resale-DSL 6000 üblich, 6016 kbit/s bringt und nur dein Rechner die Bremse ist. Um das festzustellen, solltest du mal die Seite http://www.speedguide.net/analyzer.php besuchen und das, was dir dort angezeigt wird, hier posten.

Hmm, wenn ich die Seite besuche, kommt nur eine leere weiße Seite und die Adresse ändert sich in "http://www.speedguide.net:8080/".

Ja, offenbar stimmt gerade etwas nicht mit der Seite. Normalerweise zeigt sie verschiedene Netzwerkeinstellungen des Rechners an. Entscheidend ist dabei das TCP Receive Window (RWIN). Eine falsche Einstellung kann hier dazu führen, dass lokale Netzwerkverbindungen ausgebremst werden und dass die Daten trotz höhere DSL-Bandbreite langsamer fließen.

Zur Optimierung der Netzwerkparameter gibt es den TCP Optimizer (Freeware). Den kann man sich auf http://www.speedguide.net/downloads.php herunterladen (wenigstens diese Seite müsste funktionieren). Du kannst das Programm ja mal laufen lassen und deine LAN-Verbindung (und ggf. auch die WLAN-Verbindung) auf 6000 kbit/s optimieren lassen.

Aber ich glaube das es nich an meinem Rechner liegt, weil die Dame von der Hotline ja auch auf ihrem Bildschirm sehen konnte, das ich auch techinschen/physikalischen Gründen maximal 3400kbs bekommen kann.

Dann hast du vermutlich Telekom-Resale-DSL 6000 mit Fallback-Option auf 3072 kbit/s. (3400 kbit/s brutto entsprechen etwa 3072 kbit/s netto). In diesem Fall kann natürlich auch der TCP Optimizer nichts mehr retten.

Warum man sowas dann nicht auch beim Verfügbarkeitscheck angibt, obwohl mans weiß ist natürlich schade. Alice macht das ja beispielsweise schon.

Üblicherweise werden die genauen Leitungswerte erst ermittelt, wenn die Leitung bestellt wird. Davon abgesehen ist 1&1 DSL 16000 (aka 3dsl) ja verfügbar, sobald die Leitung mindestens 384 kbit/s hergibt. Wenn der Verfügbarkeitstest also behauptet "Sie können 1&1 DSL 16000 bekommen", dann hat er damit auch dann recht, wenn wie in deinem Fall nur 3072 kbit/s erreicht werden.

Auch bei Alice kann man in Sachen Bandbreite Enttäuschungen erleben. Allerdings nicht so große wie bei 1&1. Wer Alice DSL 16000 bestellt, kann mit mindestens 4448 kbit/s rechnen (soviel garantiert Hansenet in der Leistungsbeschreibung). Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Leitung auch für 4448 kbit/s nicht taugt, wird der Kunde zuerst gefragt, ob er auch mit weniger zufrieden ist und trotzdem einen Alice-Anschluss bestellen will. Lehnt er ab, kommt kein Vertrag zustande. Stimmt er zu, so bekommt er Alice DSL 16000 mit z. B. nur 3000 kbit/s. Den Namen "DSL 16000" behält das Produkt allerdings trotzdem.

Bei T-DSL 16000 von der Telekom ist es ähnlich, nur dass dort die garantierte Mindestbandbreite mit 6600 kbit/s höher liegt. Wenn sich herausstellt, dass die Leitung keine 6600 kbit/s hergibt, lehnt die Telekom den Auftrag ab und schaltet kein T-DSL 16000. Ausnahme ist Call&Surf Comfort Plus, welches regulär T-DSL 16000 enthält: das bekommt man auf Wunsch auch mit weniger als 6600 kbit/s, denn es enthält außer dem schnelleren DSL auch noch andere Zusatzfeatures wie z. B. eine Hotspot-Flatrate oder das E-Mail-Paket, die es gegenüber dem nächstkleineren Paket (Call&Surf Comfort) aufwerten. Wer diese Zusatzfeatures nicht braucht, kann aber auf Call&Surf Comfort ausweichen und so Geld sparen. Diese Möglichkeit hat ein 1&1-Kunde nicht, denn wer sich einmal für 3dsl entscheidet, muss sich gemäß Leistungsbeschreibung mit jeder Bandbreite zufrieden geben, die 1&1 zu liefern beliebt. Ein nachträglicher Wechsel in ein kleineres Produkt ist erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Auch ein Alice-Kunde kann nicht in ein kleineres Produkt wechseln. Hier liegt es aber nicht an der Mindestlaufzeit, sondern schlicht daran, dass Hansenet alle Anschlüsse mit der gleichen maximalen (!) Bandbreite verkauft.

Gruß

niknuk
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[3.2] spaghettimonster antwortet auf niknuk
19.10.2008 20:43
Benutzer niknuk schrieb:
3dsl und das enthaltene "DSL 16000" sind nur ein Produktname, der mit der tatsächlichen Bandbreite nichts zu tun hat.

Rechtfertigst du wieder kundenfeindliche Vorgehensweisen der Anbieter?

Ich denke zwar auch nicht, dass hier ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht, aber vor allem, weil die Zweiwochenfrist abgelaufen ist. Es ist schon dreist, nach erfolgreicher Verfügbarkeitsabfrage, die sich ausdrücklich auf dieses Produkt und nicht allgemein auf Surf&Phone bezieht (wieso steht ausdrücklich der Produktname dabei, wenn er beliebig austauschbar ist?), ein Produkt mit dem Namen "1&1 Family-Flat 16.000" anzubieten und damit eindeutig auf die Bandbreite anzuspielen (auf was sonst). Das versteht 1&1 auch selbst so: So korrespondieren auf der Produktinformationsseite die Tarifnamen ausdrücklich mit den Bandbreiten, wenn auch mit dem Zusatz "bis zu". Der Produktname hat also durchaus etwas mit der Bandbreite zu tun. Es ist auch keineswegs so, dass in der Werbung ohne Folgen für den Vertrag gelogen werden darf, solange in den übrigen Bestimmungen das "Richtige" steht, das man nur lesen muss. In diesem Fall des offensichtlich unlauteren Anlockens von Kunden können einschränkende AGB-Klauseln wegen § 305c BGB unwirksam sein.

Hier mag 1&1 noch davonkommen, weil beim Verfügbarkeitsergebnis in der Fußnote ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass das Ergebnis vorläufig sei.

Eine garantierte Mindestbandbreite gibt es bei 1&1 nicht, also sind vom Kunden auch 384 kbit/s zu akzeptieren.

Eine einseitige und völlig beliebige Bestimmungsmöglichkeit hinsichtlich der Haupt(!)leistungspflicht einer Vertragspartei ist transparenzwidrig und unwirksam. So wurden unter anderem Klauseln mit Bankgebühren für von der Bank einseitig festzulegende Leistungen oder die Befugnis einer einseitigen Arzthonorarfestsetzung in AGB für unwirksam erklärt.

Erst recht bei 384 kBit/s bin ich relativ sicher, dass der Kunde dies nicht hinnehmen muss, soweit jedenfalls bei einem Upstream von nur 64 kbit/s die VoIP-Funktion eingeschränkt ist. Hinzu kommt, dass 1&1 mit "ISDN-Komfort: Makeln, Anklopfen, Halten, Konferenzen etc." (etc. = keine abschließende Aufzählung der ISDN-Merkmale) wirbt. Daraus könnte man schließen, dass 2 Kanäle möglich sein müssen, womit DSL 1.000, wenn nicht 2.000 aus dem Rennen wäre. Immerhin ist fraglich, ob sich der Kunde für 35-50 Euro für die "Family Flat 16.000" bei 2 Verbindungen eine im Upstream mit 30 kbit/s schleichende Internetverbindung bieten lassen muss. Unabhängig von VoIP bezweifle ich, inwieweit bei diesen Bandbreiten die ebenfalls umworbenen Maxdome-Videos noch flüssig angesehen werden können.

Dem Argument "Die Kunden können die Flat 16.000 ja wegen anderer Funktionen als der Bandbreite" benötigen, kann ich auch nur bedingt folgen, denn den meisten Kunden dürfte die Bandbreite das Wichtigste sein, zumal man sich bei alternativen VoIP-Providern jederzeit anmelden kann. Außerdem hat 1&1 das Produkt selbst "Flat 16.000" genannt und nicht "Flat 4 Rufnummern" oder nach anderem Firlefanz. Was überhaupt ein Witz ist, bei der Telekom gibt es nach meiner Kenntnis bis zu 10 Nummern für eine Einmalgebühr von 10 Euro.

Wem das nicht reicht, der muss zu einem Provider gehen, der mehr garantiert. Z. B. liegt die garantierte Mindestbandbreite für T-DSL 6000 der Telekom bei 3072 kbit/s, die für T-DSL 16000 bei 6600 kbit/s.

Bei vorhandenem Telekom-Anschluss dürfte es meist schon genügen eine Messung durch die Telekom durchführen zu lassen, sofern 1&1 eine Anbindung durch die Telekom vornimmt. Ansonsten will die Telekom ja in 1-2 Jahren auch die Anschlüsse < 16.000 kBit/s endlich auf ADSL2+ umstellen, was dann auch für die Bitstreamangebote gilt, so dass die Bandbreitenproblematik entschärft wird.

Lies einfach mal die Leistungsbeschreibung und achte dabei auf die Wörtchen "bis zu". Und löse dich von dem Gedanken, dass das "16000" irgend etwas mit der Bandbreite zu tun hat.

Einseitiger hätte es ein von 1&1 beauftragter Rechtsanwalt kaum vortragen können. Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern (§ 157 BGB), nicht wie der Anbieter mit Rücksicht auf maximalen Profit es erfordert.

Kein Wort verloren hast du auch dazu, dass bei AGB Auslegungszweifel nach geltendem Recht zu Lasten des Verwenders, nicht zu Lasten des Kunden gehen (§ 305c II BGB). Liest man deine Beiträge, könnte man den gegenteiligen Eindruck gewinnen. Bei der Auslegung ist auch nicht auf einen informierten Experten mit Hintergrundwissen abzustellen, sondern auf den Durchschnittskunden. Wenn sich hier im Forum immer mehr Kunden über fehlende Bandbreite beklagen, spricht das zunehmend gegen deine Annahme, die AGB würden auch vom Durchschnittsnutzer in dem von dir und 1&1 vertretenen Sinne verstanden.
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[3.2.1] niknuk antwortet auf spaghettimonster
19.10.2008 22:45

einmal geändert am 19.10.2008 22:47
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Rechtfertigst du wieder kundenfeindliche Vorgehensweisen der Anbieter?

Nein. Ich möchte nur vor Augen führen, was es für Konsequenzen hat, wenn man einen Vertrag unterschreibt, ohne die AGB zu lesen (die Leistungsbeschreibung ist Teil der AGB).

Es ist schon dreist, nach erfolgreicher Verfügbarkeitsabfrage, die sich ausdrücklich auf dieses Produkt

Was heißt "dieses Produkt"? Es geht konkret um ein ganz bestimmtes Produkt, und zwar 3dsl. Dessen zugesicherte Eigenschaften lassen sich bis ins kleinste Detail der Leistungsbeschreibung entnehmen. Da das Detail "Mindestbandbreite" in der Leistungsbeschreibung allerdings fehlt, muss der Kunde davon ausgehen, dass er keine Mindestbandbreite zugesichert bekommt. Zusammen mit dem Zusatz "bis zu" bei der Maximalbandbreite ergibt sich sonnenklar, dass er bei 3dsl einen DSL-Anschluss mit einer Bandbreite irgendwo zwischen 0 und 16000 kbit/s erhält. Wem 0 kbit/s zu wenig sind und wer darauf Wert legt, dass der Anbieter für eine gewisse Mindestbandbreite geradesteht, der darf bei 1&1 eben keinen Vertrag abschließen. So einfach ist das.

und nicht allgemein auf Surf&Phone bezieht

Nein, dieser Thread bezieht sich nicht auf Surf&Phone, sondern auf 3dsl. Aber auch dafür sagt 1&1 keine Mindestbandbreite zu.

(wieso steht ausdrücklich der Produktname dabei, wenn er beliebig austauschbar ist?), ein Produkt mit dem Namen "1&1 Family-Flat 16.000"

Es geht hier nicht um eine Family Flat, es geht um 3dsl. Und auch ein Produkt, das irgendwo eine 16000 im Namen enthält, garantiert nicht, dass man auch 16000 kbit/s bekommt. Der Zusatz "bis zu" bei der Bandbreite dürfte dann zumindest dem mündigen Verbraucher ziemlich genau sagen, dass er nicht fest mit 16000 kbit/s rechnen kann, sondern dass die tatsächliche Bandbreite auch deutlich darunter liegen kann. Wie weit die 16 MBit/s unterschritten werden dürfen, geht aus der Leistungsbeschreibung hervor. Wenn nicht, kauft man die Katze im Sack. Und wer nicht gerne Katzen im Sack kauft, ist bei 1&1 an der falschen Adresse.

eindeutig auf die Bandbreite anzuspielen (auf was sonst).

Die "16000" spielt selbstverständlich auf die Bandbreite an, allerdings nicht auf die versprochene, sondern auf die *maximale* und nur unter optimalen Bedingungen erreichbare. Aber man sollte ein Produkt sowieso nicht aufgrund des Namens kaufen. Ich kaufe mein Auto auch nicht deshalb, weil da ein Stern oder vier Ringe drauf sind. Vielmehr mache ich eine Probefahrt, lese mir anschließend das Kleingedruckte durch und erst wenn mir alles zusagt, treffe ich meine Wahl. Und da kann auch schon mal ein Auto namens "A4" das Rennen machen, während ein "C220" trotz der größeren Zahl im Namen den Kürzeren zieht.

Ich selbst habe auch einen Anschluss, der "DSL 16000" heißt. Allerdings kenne ich die Leistungsbeschreibung meines Anschlusses und weiß daher, dass mir nur 4448 kbit/s verbindlich zugesagt werden. Da mir diese 4448 kbit/s vollkommen ausreichen, habe ich den Anschluss bestellt. Ich bin in der glücklichen Lage, tatsächlich mehr als 4448 kbit/s zu bekommen, aber selbst wenn das nicht der Fall wäre, würde ich nicht gleich Zeter und Mordio und "Sonderkündigung" schreien. Solange sich mein Anbieter an die Vereinbarung hält und die Daten mit mindestens 4448 kbit/s aus der Leitung strömen, bin ich zufrieden. 1&1-Kunden sind dagegen offenbar mit deutlich weniger zufrieden, denn sonst hätten sie keine Verträge abgeschlossen, in denen keine Mindestbandbreite zugesagt wird.

Der Produktname hat also durchaus etwas mit der Bandbreite zu tun.

Natürlich. Mit der *Maximal*bandbreite.

Es ist auch keineswegs so, dass in der Werbung ohne Folgen für den Vertrag gelogen werden darf,

Es wird nirgendwo in der 1&1-Werbung gelogen.

Eine einseitige und völlig beliebige Bestimmungsmöglichkeit hinsichtlich der Haupt(!)leistungspflicht einer Vertragspartei ist transparenzwidrig und unwirksam.

Die Hauptleistungspflicht von 1&1 besteht darin, einen DSL-Anschluss mit "bis zu 16 MBit/s" bereitzustellen. Sie besteht aber *nicht* darin, einen Anschluss mit *genau* 16 MBit/s bereitzustellen. Ersteres hat 1&1 erfüllt, also ist alles in bester Butter.

Hinzu kommt, dass 1&1 mit "ISDN-Komfort: Makeln, Anklopfen, Halten, Konferenzen etc." (etc. = keine abschließende Aufzählung der ISDN-Merkmale) wirbt. Daraus könnte man schließen, dass 2 Kanäle möglich sein müssen,

Diese Features sind keine speziellen ISDN-Merkmale. Makeln, Halten und Konferenzen sind z. B. auch mit analogen T-Net Telefonanschlüssen (mit bekanntlich nur einem Sprachkanal) möglich, weil all diese Leistungsmerkmale nicht auf Teilnehmerseite, sondern in der Vermittlungsstelle realisiert werden und daher völlig unabhängig von der Anzahl der Sprachkanäle sind.

Gruß

niknuk
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[3.2.1.1] six..pack antwortet auf niknuk
20.10.2008 01:09
Ich habe zum 30.11. bei 1&1 gekündigt.
Die nerven mich jetzt mit tollen Verträgen und der Androhung, daß ich mehrere Wochen ohne DSL sein werde.
Egal.

Was kannst Du machen?
Halte einfach das Jahr durch. Sei nicht traurig über die 3000, manche Websites sind so gedrosselt, daß Du manchmal eh kaum was bekommst.

Kündige JETZT wie Dir geraten wurde, möglicherweise haben die dann eher eine Lösung für Dich.
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[3.2.1.1.1] niknuk antwortet auf six..pack
20.10.2008 10:16
Benutzer six..pack schrieb:

Was kannst Du machen? Halte einfach das Jahr durch. Sei nicht traurig über die 3000, manche Websites sind so gedrosselt, daß Du manchmal eh kaum was bekommst.

Ich habe 16000 ;-) Und gedrosselte Websites habe ich auch noch nicht bemerkt.

Kündige JETZT wie Dir geraten wurde,

Warum sollte ich kündigen? Ich bin mit meinem Anbieter (Alice) sehr zufrieden. Und selbst wenn ich kündigen wollte, müsste ich kein ganzes Jahr durchhalten. Ich könnte monatlich kündigen.

Aber ich werde deine Empfehlungen gerne an den richtigen Adressaten weiterleiten ;-)

Gruß

niknuk
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[3.2.1.2] dautzy antwortet auf niknuk
10.12.2008 11:36
Benutzer niknuk schrieb:
Benutzer spaghettimonster schrieb:

Es ist schon dreist, nach erfolgreicher Verfügbarkeitsabfrage, die sich ausdrücklich auf dieses Produkt

Was heißt "dieses Produkt"? Es geht konkret um ein ganz bestimmtes Produkt, und zwar 3dsl. Dessen zugesicherte Eigenschaften lassen sich bis ins kleinste Detail der Leistungsbeschreibung entnehmen. Da das Detail "Mindestbandbreite" in der Leistungsbeschreibung allerdings fehlt, muss der Kunde davon ausgehen, dass er keine Mindestbandbreite zugesichert bekommt. Zusammen mit dem Zusatz "bis zu" bei der Maximalbandbreite ergibt sich sonnenklar, dass er bei 3dsl einen DSL-Anschluss mit einer Bandbreite irgendwo zwischen 0 und 16000 kbit/s erhält.
So sonnenklar ist das für den Durchschnittskunden überhaupt nicht! Vielmehr ist es eine bewusste Irreführung.

Wenn man auf den Internetseiten des Anbieters einen Verfügbarkeitscheck durchführen kann und dabei feststellt, daß der komplett Anschluss mit "bis zu" 6000 kBit/s am Wohnort verfügbar ist, dann mag man daraus noch schließen, daß man eine Datenrate von 0 bis 6000 kBit/s zugesichert bekommt.
Wenn man nun aber anschliessend auch noch prüfen kann, ob am gleichen Wohnort auch der komplett Anschluss mit "bis zu" 16000 kBit/s verfügbar ist und feststellt, daß auch das angeblich möglich ist, dann werden dem Kunden dabei logischerweise zwei Dinge suggeriert:
1. Beim komplett Anschluss mit "bis zu" 16000 kBit/s wird eine Datenrate von 6001 bis 16000 kBit/s zugesichert.
2. Beim komplett Anschluss mit "bis zu" 6000 kBits/s sind technisch tatsächlich volle 6000 kBit/s machbar, da ja an derselben Leitung auch "bis zu" 16000 kBit/s angeboten werden.


Ich selbst habe auch einen Anschluss, der "DSL 16000" heißt. Allerdings kenne ich die Leistungsbeschreibung meines Anschlusses und weiß daher, dass mir nur 4448 kbit/s verbindlich zugesagt werden. Da mir diese 4448 kbit/s vollkommen ausreichen, habe ich den Anschluss bestellt.

Ich persönlich sehe keinen Grund, warum ein Kunde den teuren 16000er Tarif zahlen sollte, wenn er dabei lediglich das gleiche erhält wie beim günstigeren 6000er Tarif.
Und selbst wenn es so ist, daß der Anbieter die tatsächlich erreichbare Datenrate erst nach Schaltung des Anschlusses feststellen kann, so ist es dem Durchschnittskunden meiner Meinung nach erst recht nicht möglich, im Vorfeld eine geeignete Tarifauswahl vorzunehmen.


Gruß
dautzy
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[3.2.1.2.1] myselfme antwortet auf dautzy
11.12.2008 10:10
Mein Lamborghini fährt (bis zu) 310. meinst Du die hätten den Wagen zurück genommen, als ich mit 0 km/h im Stau stand ? Nein, nicht mal einen Rabatt habe ich bekommen. Obwohl ich über 80 % der Zeit nur im Stadtverkehr fahre.
Okay, ich habe keinen Lambo und fahre meistens mit dem Bus (bequemer, günstiger und euin Bier während der Fahrt ist erlaubt). Aber ich habe (auf meinem 3000 Seelen Dorf !) ADSL 2+ mit synchronisierten 15400 kbit down und 1124 up.
Nä nänä nä ne...
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[3.2.1.2.1.1] dautzy antwortet auf myselfme
11.12.2008 11:17
... macht irgendwie überhaupt keinen Sinn was du schreibst.

Du wärst also auch bereit einen Lamborghini zu zahlen, obwohl du anschliessend trotzdem mit dem Bus weiterfahren musst.

Kann es sein, daß du auf die falschen Beiträge antwortest, oder deren Inhalt nicht erfasst?

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[3.2.1.2.1.1.1] niknuk antwortet auf dautzy
12.12.2008 09:09
Benutzer dautzy schrieb:

Du wärst also auch bereit einen Lamborghini zu zahlen, obwohl du anschliessend trotzdem mit dem Bus weiterfahren musst.

Nein, das wäre er sicher nicht. Dumm nur, dass die Kunden der meisten Provider nur glauben, für einen Lamborghini zu zahlen. Hätten sie stattdessen das Kleingedruckte gelesen, dann wüssten sie, dass sie lediglich für etwas zahlen, das vom Mofa bis zum Lamborghini alles mögliche sein kann. Aber einen Rest Fairness kann man trotzdem erkennen: Produkte mit derart undefinierten Eigenschaften sind in der Regel drastisch billiger zu haben als Angebote, bei denen sich der Anbieter verbindlich verpflichtet, tatsächlich einen Lamborghini und nichts anderes zu liefern.

Gruß

niknuk
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[4] stoerung antwortet auf john-vogel
06.01.2009 07:48
Man sollte auch immer das Kleingedruckte lesen:

"* Bitte beachten Sie, dass dieses Check-Ergebnis vorläufig ist. Eine Endprüfung der DSL-Verfügbarkeit an Ihrem Wohnsitz erfolgt durch das 1&1 Netz-Management. Sollte die ausgewiesene Geschwindigkeit aus technischen Gründen nicht schaltbar sein, erhalten Sie automatisch die an Ihrem Wohnsitz maximale Geschwindigkeit zur Verfügung gestellt. Die maximal verfügbare Bandbreite wird dynamisch zwischen DSL-Modem und dem 1&1 Netzanschluss ermittelt."

Ich habe auch 3DSL mit - bei mir in der Straße sind aber nur 3000 möglich. Bei der Telekomseite wird man extra drauf hingewiesen - bei 1&1 (und anderen Providern) eben nicht. Genauso kundenunfreundlich sind die voreingestellten Zusatzoptionen oder immer das teuereste Modem/Router, und noch so ein Zeug, das keiner wirklich braucht. Das ist halt die "Kundefreundlichkeit" zwischen den Anbietern ...