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Figner weg von 1&1


24.11.2007 23:01 - Gestartet von em
Ich kann euch alle nur vor den Methoden von 1&1 warnen!!!
Ich zahle seit August meine monatlichen Gebühren an 1&1 und war noch keine Minute auf diesem Wege im Internet.
Es was ein kurzer Anruf, der mich lediglich über 1&1 informieren sollte und schon hatte ich einen Vertrag in der Tasche. Von einer 14-tägigen Kündigungsfrist wollte bei 1&1 auch keiner was wissen. Es hieß zu mir am Telefon "...dann müssen sie halt vor Gericht gehen".
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[1] musikbox antwortet auf em
24.11.2007 23:45

2x geändert, zuletzt am 24.11.2007 23:48
Benutzer em schrieb:
Ich kann euch alle nur vor den Methoden von 1&1 warnen!!! Ich zahle seit August meine monatlichen Gebühren an 1&1 und war noch keine Minute auf diesem Wege im Internet. Es was ein kurzer Anruf, der mich lediglich über 1&1 informieren sollte und schon hatte ich einen Vertrag in der Tasche.
Wie sind die denn an Deine Bankverbindung gekommen, wenn Du Dich nur informieren wolltest?


Von einer 14-tägigen Kündigungsfrist wollte bei 1&1 auch keiner was wissen. Es hieß zu mir am Telefon "...dann müssen sie halt vor Gericht gehen".
Mit dem Einschreiben/Rückschein-Beleg sollte das kein Problem sein. Einfach die Bankeinzugsermächtigung widerrufen, bzw. die eingezogenen Entgelte rückbuchen lassen. Wenn überhaupt, dann muss 1&1 vor Gericht ziehen.
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[1.1] em antwortet auf musikbox
25.11.2007 13:32
Die "freundliche" Frau am Telefon sagte mir, sie nehme alle Daten von mir auf und schicke mir dann ein Vertragsformular, das ich wenn ich wirklich Interesse hätte wegschicken sollte und dann hätte ich mit 1&1 erst einen Vertrag. Muss zugeben, naiv von mir meine Kontonummer am Telefon durchzugeben!?!?!?!
Mein Einschreiben wurde ignoriert, ich hätte auf eine sofortige Freischaltung bestanden und dadurch hatte ich kein Rücktrittsrecht.
Von Anderen habe ich erfahren, dass bei 1&1 ein Telefonmitschnitt gemacht wird, beidem das Gespräch so zugeschnitten wird, dass du auch vor Gericht keine Chancen hast.
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[1.1.1] musikbox antwortet auf em
25.11.2007 14:09
Benutzer em schrieb:
Die "freundliche" Frau am Telefon sagte mir, sie nehme alle Daten von mir auf und schicke mir dann ein Vertragsformular, das ich wenn ich wirklich Interesse hätte wegschicken sollte und dann hätte ich mit 1&1 erst einen Vertrag. Muss zugeben, naiv von mir meine Kontonummer am Telefon durchzugeben!?!?!?!
Also, das kann man nun wirklich nicht entschuldigen. Wenn Du die Bankdaten dort hinterlegst, dann ist die Wahrscheinlichkeit auch groß, das hier ein Vertrag zustande kommt. Dafür habe ich kein Verständnis.

Mein Einschreiben wurde ignoriert, ich hätte auf eine sofortige Freischaltung bestanden und dadurch hatte ich kein Rücktrittsrecht.
Wer sagt das? Es gilt deutsches Recht! Warum lässt Du Dich einlullen?

Von Anderen habe ich erfahren, dass bei 1&1 ein Telefonmitschnitt gemacht wird, beidem das Gespräch so zugeschnitten wird, dass du auch vor Gericht keine Chancen hast.
Das möchte ich bezweifeln, das hier etwas dran ist. Fest steht, das Du per Einschreiben vom Vertrag zurückgetreten bist, deshalb wundere ich mich, warum Du die Abbuchungen von Deinem Konto über Dich ergehen lässt. Du bist doch nicht ferngesteuert.
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[1.1.1.1] Ralphschneider1 antwortet auf musikbox
27.11.2007 14:59
Na, ganz egal ob der Nutzer hier naiv war oder sich hat einlullen lassen: in Ordnung ist es nicht, dass 1und1 so vorgeht.
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[1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf Ralphschneider1
27.11.2007 17:49
Benutzer Ralphschneider1 schrieb:
Na, ganz egal ob der Nutzer hier naiv war oder sich hat einlullen lassen: in Ordnung ist es nicht, dass 1und1 so vorgeht.

Man kann nicht jedes naive Verhalten des Kunden entschuldigen. Es gibt Verträge, gesetzliche Regelungen und bestimmte Verhaltensweisen, die man einhalten muss. Alles andere bringt nur Ärger mit sich. Wenn man die Spielregeln einigermaßen einhält (Kunde & Provider), dann gibt es auch keinen Ärger.
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[1.1.1.2] feuerfighter112 antwortet auf musikbox
28.12.2007 01:12
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer em schrieb:
Die "freundliche" Frau am Telefon sagte mir, sie nehme alle Daten von mir auf und schicke mir dann ein Vertragsformular, das ich wenn ich wirklich Interesse hätte wegschicken sollte und dann hätte ich mit 1&1 erst einen Vertrag. Muss zugeben, naiv von mir meine Kontonummer am Telefon durchzugeben!?!?!?!
Also, das kann man nun wirklich nicht entschuldigen. Wenn Du die Bankdaten dort hinterlegst, dann ist die Wahrscheinlichkeit auch groß, das hier ein Vertrag zustande kommt. Dafür habe ich kein Verständnis.

Bla Bla Bla nach Deutschen recht ist es verboten per Telefon werbung zu machen noch verträge über das Telefon zu machen.

Arbeiteste für 1und1 ????????????????????
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[1.1.1.2.1] musikbox antwortet auf feuerfighter112
28.12.2007 01:24
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:

Bla Bla Bla nach Deutschen recht ist es verboten per Telefon werbung zu machen noch verträge über das Telefon zu machen.

Arbeiteste für 1und1 ????????????????????

Was schreibst Du hier für einen Quatsch? Wenn Du diesen Thread verfolgt hättest, dann wüsstest Du auch, dass die Person sich selber informieren wollte. Man muss nicht immer bei einer Firma arbeiten, um einfach Zusammenhänge zu verstehen.
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[1.1.1.3] javalexG antwortet auf musikbox
28.12.2007 11:04
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer em schrieb:
Mein Einschreiben wurde ignoriert, ich hätte auf eine sofortige Freischaltung bestanden und dadurch hatte ich kein Rücktrittsrecht.
Wer sagt das? Es gilt deutsches Recht! Warum lässt Du Dich einlullen?

Es gibt halt Hotline-Mitarbeiter (nicht nur bei 1&1, auch T-x ist mir mehrmals so augefallen), die einfach keine Ahnung haben davon, was sie sagen. Aber die Kosteneinsparungen müssen irgendwoher kommen, also werden die Hotliner selten gut geschult...

Gruß

Alex
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[1.1.2] RE: Figner weg von 1&1 (telefonmitschnitt)
six..pack antwortet auf em
19.12.2007 23:55

einmal geändert am 19.12.2007 23:59
Benutzer em schrieb:
Von Anderen habe ich erfahren, dass bei 1&1 ein Telefonmitschnitt gemacht wird, beidem das Gespräch so zugeschnitten wird, dass du auch vor Gericht keine Chancen hast.

In Deutschland hat noch nie eine Tonbandaufnahme Beweiskraft gehabt. Laßt Euch doch nicht immer ins Bockshorn jagen.

Die einzigen Telefonmitschnitte, die sie machen dürfen, muß mit Genehmigung den Kunden erfolgen und diese dienen nur für Schulungen.
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[1.1.3] punkrockgirl antwortet auf em
08.01.2008 14:23

einmal geändert am 09.01.2008 12:03
Benutzer em schrieb:

Von Anderen habe ich erfahren, dass bei 1&1 ein Telefonmitschnitt gemacht wird, beidem das Gespräch so zugeschnitten wird, dass du auch vor Gericht keine Chancen hast.


sowas nenntsich voice recording und wird nicht zugeschnitten sondern die CC mitarbeiter lesen das vor du antwortest mit einem deutlichen ja am schluss wenn es heißt das man einverstanden ist mit dem ganzen und zack hast du ein elektronischen vertrag abgeschlossen! zuhören ist da angesagt und nicht nur lari fari "wird nur info sein"

sorry alle sagen sie haben NIE sowas gehört... (siehe Tele2 da is das gleiche spiel)

bei ZDF wurde das wiederlegt das es zusammengeschnitten wird (siehe WISO bei ZDF bei Tele2)

grüßle punky
(sorry hatte genau die gleichen leute am telefon und als sie mit der aussage nur infos kam war das ok aber bei der ufnahme sagen die das es sich um einen vertrag handelt und da ganz einfach nein das hab ich nicht gewollt oder das haben sie aber nicht gesagt sagen und die aufnahme ist hinfällig... ganz einfach)
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[2] cannina antwortet auf em
28.11.2007 07:15
Bei mir ist ein ähnliches Problem. Habe seit Mai 1 und 1 DSL. Im August wurde dann in der nähe von meinem Haus an den Netzen gearbeitet und dan ging das DSL auf einmal nicht mehr. Wo möglich ist auch die Telekom involviert. Ich habe dann mehrer Einschreibenbriefe geschickt und da die Störung weiter bestand gekündigt. Notfalls lasse ich es auf ein Gerichtsverfahren ankommen.
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[3] Schizojoe antwortet auf em
28.11.2007 12:10
Hallo,
zuerst ich bin ein zufriedener 1&1 Kunde seit über 1,5 Jahren.
Hatte erst einmal ein Problem und da konnte mir die Hotlinie
entsprechend helfen. Zu Deinem Problem kann ich meinen
Vorgängern nur anschließen. Bankeinzug schriftlich(FAX)kündigen
und dabei einen Nachweiß über einen rechtsverbindlichen Vertrag verlangen (Unterschrift?! werden die ja dann nicht haben ;) )

Eingangs- bzw. Faxbestätigung aufheben.

Für alle die 1&1 "schaden" wollen und dabei noch was gutes tun wollen:
https://www.united-internet-for-unicef-stiftung.de/dauerhelfen.html?mid=1
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[3.1] em antwortet auf Schizojoe
09.12.2007 14:11
Echt nett, eure Ratschläge. Aber ich hab, glaub ich, deutlich gemacht, dass ich alles versucht hab. Wie auch immer!!!
Fakt ist: 1&1 hat mich voll gelinkt, Gesetzte hin oder her.
Ich kann nur alle davor warnen, irgendwas mit 1&1 anzufangen!!!
Außerdem verdient 1&1 die nächsten 2 Jahre genug an mir, da werd ich nen Teufel tun auch noch was spenden.
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[3.1.1] sushiverweigerer antwortet auf em
20.12.2007 00:51
Benutzer em schrieb:
Echt nett, eure Ratschläge. Aber ich hab, glaub ich, deutlich gemacht, dass ich alles versucht hab. Wie auch immer!!! Fakt ist: 1&1 hat mich voll gelinkt, Gesetzte hin oder her. Ich kann nur alle davor warnen, irgendwas mit 1&1 anzufangen!!!
Außerdem verdient 1&1 die nächsten 2 Jahre genug an mir, da werd ich nen Teufel tun auch noch was spenden.

dummheit muss bestraft werden.

Du hast alle Tipps bekommen! Widerspreche dem nicht zustande gekommenen Vertrag und lass die Abbuchungen rückbuchen, dann ist Ende Gelände.

Wenn du das 2 Jahre mitmachst bist Du selber Schuld!
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[3.1.1.1] Albi aus Kiel antwortet auf sushiverweigerer
30.12.2007 10:55
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Du hast alle Tipps bekommen! Widerspreche dem nicht zustande gekommenen Vertrag und lass die Abbuchungen rückbuchen, dann ist Ende Gelände.

Wenn du das 2 Jahre mitmachst bist Du selber Schuld!

Dem kann ich nur vollens anschließen. Warum zahlst Du (em) eigentlich ohne Leistung? Buche auch jeden Fall zurück, immer wieder. Dann hat 1&1 das Problem. Die wollen etwas und müssen das vor Gericht beweisen. Haben die keine legalen Beweise (Telefonmitschnitte sind nur zulässig, wenn vorher und auf der Aufnahme die Einverständniserklärung von Dir (em) ist.)

Das Rückbuchen ist ganz einfach. Eine 6 Wochen-Regel gibt es meine Wissens so nicht, auch wenn es immer wieder genannt wird.

Dreh den Spieß um, aber mache es (em). Mit Meckern ohne zu Handeln verbessert sich Deine (em) Lage bestimmt nicht.

Dann noch unbedingt bei der Verbraucherzentrale das Cold-Calling melden. Wenn Du das machts, sieht 1&1, daß Du (em) handelst und nicht nur redest.

Wenn Du (em) allerdings Leistung bezogen hast und dieser nicht gleich in der Art widersprochen hast, in dem Du 1&1 klar machst, daß ein Leistungsbezug nicht als Billingung eines Vertrages zu verstehen ist, hast Du (em) wohl keine Chancen mehr (meine Meinung).

Albi
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[3.1.2] musikbox antwortet auf em
20.12.2007 08:04
Benutzer em schrieb:
Echt nett, eure Ratschläge. Aber ich hab, glaub ich, deutlich gemacht, dass ich alles versucht hab. Wie auch immer!!! Fakt ist: 1&1 hat mich voll gelinkt, Gesetzte hin oder her. Ich kann nur alle davor warnen, irgendwas mit 1&1 anzufangen!!!
Außerdem verdient 1&1 die nächsten 2 Jahre genug an mir, da werd ich nen Teufel tun auch noch was spenden.

Sorry, aber Du hast Dich grob fahrlässig verhalten. Spätestens bei der Durchgabe der Bankdaten am Telefon hätte Dir das irgendwie komisch vorkommen sollen. Außerdem bist Du per Einschreiben innerhalb des 14tägigen Rücktrittsrechts vom Vertrag zurückgetreten. Spätestens danach hättest Du Dich bequem zurücklehnen können. Ansonsten lässt sich der ganze Vorgang auch nochmal schriftlich klären (per Einschreiben versteht sich). An dieser Situation bist Du auch ein wenig selber schuld.
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[3.1.2.1] em antwortet auf musikbox
20.12.2007 23:21
Lest euch doch mal dieses Forum genauer durch. Anscheinend gibt es mehr Leute, die auf die gleiche Masche von 1&1 reingefallen sind wie ich. Also, sind jetzt alle blöd, oder arbeitet 1&1 doch mit Mafioso-Methoden. MEine Meinung dazu steht fest!!!
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[3.1.2.1.1] musikbox antwortet auf em
20.12.2007 23:35
Benutzer em schrieb:
Lest euch doch mal dieses Forum genauer durch. Anscheinend gibt es mehr Leute, die auf die gleiche Masche von 1&1 reingefallen sind wie ich. Also, sind jetzt alle blöd, oder arbeitet 1&1 doch mit Mafioso-Methoden. MEine Meinung dazu steht fest!!!

Es ist immer sehr einfach, von den eigenen Fehlern abzulenken. Nichtsdestotrotz bist Du nach eigener Aussage per Einschreiben innerhalb der 14tägigen Frist vom Vertrag zurückgetreten. Also frage ich mich, wo denn nun das Problem ist?
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[3.1.2.1.1.1] em antwortet auf musikbox
20.12.2007 23:50
Des frag nicht mich sondern 1&1.
Macht dir des eigentlich Spaß, Leute als "blöd" zu bezeichnen.
Also deine Kommentar werden immer subjektiver und persönlicher. Wenn dir nicht's mehr einfällt, dann lass es einfach bleiben.
Ich werde weiter so viel wie nur irgendwie möglich vor 1&1 warnen!
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[3.1.2.1.1.1.1] musikbox antwortet auf em
20.12.2007 23:59

einmal geändert am 20.12.2007 23:59
Benutzer em schrieb:
Des frag nicht mich sondern 1&1.
Bist Du ferngesteuert? Was 1&1 sagt ist nicht relevant. Du hast mit dem Einschreiben Fakten geschaffen.

Macht dir des eigentlich Spaß, Leute als "blöd" zu bezeichnen.
An welcher Stelle habe ich Dich oder einen anderen als "blöd" bezeichnet. Unsachliche Beiträge dieser Art sind nicht hilfreich.

Also deine Kommentar werden immer subjektiver und persönlicher.
Im Gegenteil: Es sind ganz allgemeine Handlungsempfehlungen, die objektiv gesehen jeder Mitleser hier nachvollziehen kann.

Wenn dir nicht's mehr einfällt, dann lass es einfach bleiben.
Was meinst Du konkret?

Ich werde weiter so viel wie nur irgendwie möglich vor 1&1 warnen!
Das ist ja auch in Ordnung, nur finde ich es nicht gut, wenn Du von Deinen eigenen Fehlern, die Du ja nun mal begangen hast, ablenken möchtest. Und Du bist vom Vertrag innerhalb der 14tägigen Frist per Einschreiben zurückgetreten. Danach kann Dir alles egal sein. Wovor hast Du Angst?
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[3.1.2.1.1.1.1.1] em antwortet auf musikbox
21.12.2007 00:04
Du wiederholst dich.
Ich habe im Prinzip keine Fehler gemacht - seh ich nicht so! Es wurde nie ein Vertrag abgeschlossen. Bei der Hotline wurde ich sofort an eine Anwalt verwiesen und es hieß "...gehen sie doch vor GEricht..." BITTE! was sind das für Methoden?
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[3.1.2.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf em
21.12.2007 00:14
Benutzer em schrieb:
Du wiederholst dich.
So langsam frage ich mich, was Deine wahren Beweggründe hier sind. Auch diese Art von Beiträgen sind nun wirklich nicht hilfreich!

Ich habe im Prinzip keine Fehler gemacht - seh ich nicht so!

Puhh...da möchte ich Dich nochmal an ein Zitat von Dir erinnern:

"Die "freundliche" Frau am Telefon sagte mir, sie nehme alle Daten von mir auf und schicke mir dann ein Vertragsformular, das ich wenn ich wirklich Interesse hätte wegschicken sollte und dann hätte ich mit 1&1 erst einen Vertrag. Muss zugeben, naiv von mir meine Kontonummer am Telefon durchzugeben!?!?!?!"
Quelle: https://www.teltarif.de/forum/a-1und1/984-...

Ich sehe das schon als sehr gravierenden Fehler an, wenn man seine Kontonummer am Telefon durchgibt, obwohl man sich nur informieren wollte.

Es wurde nie ein Vertrag abgeschlossen.
Du hast die Kontonummer am Telefon durchgegeben. Warum machst DU sowas? Das Kind ist spätestens zu diesem Zeitpunkt in den Brunnen gefallen.

Bei der Hotline wurde ich sofort an eine Anwalt verwiesen und es hieß "...gehen sie doch vor GEricht..." BITTE! was sind das für Methoden?
Das frage ich mich auch? Warum versuchst Du diese Dinge telefonisch zu klären? Sowas sollte man IMMER schriftlich per Einschrieben klären, allein schon zur Beweissicherung. Auch hier folgten wieder Fehler. Liegt Dir der Einschreibebeleg vom 14tägigen Rücktritt noch vor? Dann ist doch alles in Ordnung! Deshalb nochmal meine Frage: Wovor hast Du Angst?
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[4] feuerfighter112 antwortet auf em
28.12.2007 00:59
Kein Beitrag
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[4.1] feuerfighter112 antwortet auf feuerfighter112
28.12.2007 01:03
Ich habe die gleich problem und eine freundin ist jetzt auch auf 1und1 reingefallen 1und1 geht immer mit der gleichen masche vor wenn man ein fertag macht dann lassen die einen nicht so einfach raus die kennen die 14 Tage wiederufsfrisst nicht und danacht hat man den inkasso am halz.
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[4.1.1] musikbox antwortet auf feuerfighter112
28.12.2007 01:08
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Ich habe die gleich problem und eine freundin ist jetzt auch auf 1und1 reingefallen 1und1 geht immer mit der gleichen masche vor wenn man ein fertag macht dann lassen die einen nicht so einfach raus die kennen die 14 Tage wiederufsfrisst nicht und danacht hat man den inkasso am halz.
Wenn man innerhalb der 14tätigen Frist vom Vertrag schriftlich per Einschreiben zurücktritt und die Leistung nicht bereitgestellt wurde, dann ist doch alles in Ordnung! Wo ist das Problem?
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[4.1.1.1] feuerfighter112 antwortet auf musikbox
28.12.2007 01:17
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Ich habe die gleich problem und eine freundin ist jetzt auch auf 1und1 reingefallen 1und1 geht immer mit der gleichen masche vor wenn man ein fertag macht dann lassen die einen nicht so einfach raus die kennen die 14 Tage wiederufsfrisst nicht und danacht hat man den inkasso am halz.
Wenn man innerhalb der 14tätigen Frist vom Vertrag schriftlich per Einschreiben zurücktritt und die Leistung nicht bereitgestellt wurde, dann ist doch alles in Ordnung! Wo ist das Problem?


INKASSO ist das problem
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[4.1.1.1.1] musikbox antwortet auf feuerfighter112
28.12.2007 01:24

einmal geändert am 28.12.2007 01:26
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Ich habe die gleich problem und eine freundin ist jetzt auch auf 1und1 reingefallen 1und1 geht immer mit der gleichen masche vor wenn man ein fertag macht dann lassen die einen nicht so einfach raus die kennen die 14 Tage wiederufsfrisst nicht und danacht hat man den inkasso am halz.
Wenn man innerhalb der 14tätigen Frist vom Vertrag schriftlich per Einschreiben zurücktritt und die Leistung nicht bereitgestellt wurde, dann ist doch alles in Ordnung! Wo ist das Problem?


INKASSO ist das problem
Man kann Probleme auch wunderbar inszenieren! Es gilt der Rücktritt innerhalb der 14tägigen Frist, sofern keine Leistung bereitgestellt wurde. Und sowas macht man per Einschreiben, und nicht per Mail oder Fax.
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[4.1.1.1.1.1] feuerfighter112 antwortet auf musikbox
28.12.2007 01:29
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Ich habe die gleich problem und eine freundin ist jetzt auch auf 1und1 reingefallen 1und1 geht immer mit der gleichen masche vor wenn man ein fertag macht dann lassen die einen nicht so einfach raus die kennen die 14 Tage wiederufsfrisst nicht und danacht hat man den inkasso am halz.
Wenn man innerhalb der 14tätigen Frist vom Vertrag schriftlich per Einschreiben zurücktritt und die Leistung nicht bereitgestellt wurde, dann ist doch alles in Ordnung! Wo ist das Problem?


INKASSO ist das problem
Man kann Probleme auch wunderbar inszenieren! Es gilt der Rücktritt innerhalb der 14tägigen Frist, sofern keine Leistung bereitgestellt wurde. Und sowas macht man per Einschreiben, und nicht per Mail oder Fax.

Ja türlich hab es auch zu sicherheit mit fax e-mail und einschreiben gemacht das intressiert der 1und1 wenig die lassen einen trozdem nicht aus den vertrag raus
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[4.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf feuerfighter112
28.12.2007 01:31

einmal geändert am 28.12.2007 01:33
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:

Man kann Probleme auch wunderbar inszenieren! Es gilt der Rücktritt innerhalb der 14tägigen Frist, sofern keine Leistung bereitgestellt wurde. Und sowas macht man per Einschreiben, und nicht per Mail oder Fax.

Ja türlich hab es auch zu sicherheit mit fax e-mail
Nochmal: Fax und E-Mail ist nicht hilfreich! Sicherheit gibt es in diesem Zusammenhang nicht, sondern nur Chaos und doppelte Vorgänge, sofern sowas überhaupt beachtet wird.

und einschreiben gemacht das intressiert der 1und1 wenig die lassen einen trozdem nicht aus den vertrag raus
Mit dem Einschreiben als Nachweis musst Du Dir keine Sorgen mehr machen. Wo ist das Problem? Wovor hast Du Angst?
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[4.1.1.1.1.1.1.1] Gerko antwortet auf musikbox
28.12.2007 07:48
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:

Man kann Probleme auch wunderbar inszenieren! Es gilt der Rücktritt innerhalb der 14tägigen Frist, sofern keine Leistung bereitgestellt wurde. Und sowas macht man per Einschreiben, und nicht per Mail oder Fax.

Ja türlich hab es auch zu sicherheit mit fax e-mail
Nochmal: Fax und E-Mail ist nicht hilfreich! Sicherheit gibt es in diesem Zusammenhang nicht, sondern nur Chaos und doppelte Vorgänge, sofern sowas überhaupt beachtet wird.

und einschreiben gemacht das intressiert der 1und1 wenig die lassen
einen trozdem nicht aus den vertrag raus
Mit dem Einschreiben als Nachweis musst Du Dir keine Sorgen mehr machen. Wo ist das Problem? Wovor hast Du Angst?

Vermutlich vorm Inkasso
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1] Zulu antwortet auf Gerko
28.12.2007 09:25
Benutzer Gerko schrieb:

und einschreiben gemacht das intressiert der 1und1 wenig die lassen
einen trozdem nicht aus den vertrag raus
Mit dem Einschreiben als Nachweis musst Du Dir keine Sorgen mehr machen. Wo ist das Problem? Wovor hast Du Angst?

Vermutlich vorm Inkasso

Und die braucht man nun wirklich nicht fürchten, solange man sich an die Regeln hält.

Zulu
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[4.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Gerko antwortet auf Zulu
29.12.2007 18:33
Benutzer Zulu schrieb:
Benutzer Gerko schrieb:

und einschreiben gemacht das intressiert der 1und1 wenig die lassen einen trozdem nicht aus den vertrag raus
Mit dem Einschreiben als Nachweis musst Du Dir keine Sorgen mehr machen. Wo ist das Problem? Wovor hast Du Angst?

Vermutlich vorm Inkasso

Und die braucht man nun wirklich nicht fürchten, solange man sich an die Regeln hält.

Zulu

Seh ich auch so, aber hier gibt es ja immer wieder Leute, die erst irgendwo Kunde werden und nachher meinen, sie hätten ein Recht vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen und wissen was ihnen dabei blüht.
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[4.1.1.1.1.2] CGa antwortet auf musikbox
30.12.2007 02:15
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Ich habe die gleich problem und eine freundin ist jetzt auch auf 1und1 reingefallen 1und1 geht immer mit der gleichen masche vor wenn man ein fertag macht dann lassen die einen nicht so einfach raus die kennen die 14 Tage wiederufsfrisst nicht und danacht hat man den inkasso am halz.
Wenn man innerhalb der 14tätigen Frist vom Vertrag schriftlich per Einschreiben zurücktritt und die Leistung nicht bereitgestellt wurde, dann ist doch alles in Ordnung! Wo ist das Problem?


INKASSO ist das problem
Man kann Probleme auch wunderbar inszenieren! Es gilt der Rücktritt innerhalb der 14tägigen Frist, sofern keine Leistung bereitgestellt wurde. Und sowas macht man per Einschreiben, und nicht per Mail oder Fax.

Da war aber vor kurzem auch ein Bericht im Fernsehen! 1&1 hat als Standardauswahl jetzt überall drin, dass 1&1 sofort mit der Ausführung beginnen soll! Und hat man dem zugestimmt, hat man sein 14-tägiges Widerrufsrecht verwirkt! Ein Anwalt hat bestätigt das damit das Widerrufsrecht wegfällt, wenn man ausdrücklich drauf hinweist das sofort mit der Leistungserbringung beginnen soll, auch wenn innerhalb der 14 Tage noch keine Leistung erbracht wurde ist das Recht futsch!
cu ChrisX
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[4.1.1.1.1.2.1] Gerko antwortet auf CGa
30.12.2007 07:24
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Ich habe die gleich problem und eine freundin ist jetzt auch auf 1und1 reingefallen 1und1 geht immer mit der gleichen masche vor wenn man ein fertag macht dann lassen die einen nicht so einfach raus die kennen die 14 Tage wiederufsfrisst nicht und danacht hat man den inkasso am halz.
Wenn man innerhalb der 14tätigen Frist vom Vertrag schriftlich per Einschreiben zurücktritt und die Leistung nicht bereitgestellt wurde, dann ist doch alles in Ordnung! Wo ist das Problem?


INKASSO ist das problem
Man kann Probleme auch wunderbar inszenieren! Es gilt der Rücktritt innerhalb der 14tägigen Frist, sofern keine Leistung bereitgestellt wurde. Und sowas macht man per Einschreiben, und nicht per Mail oder Fax.

Da war aber vor kurzem auch ein Bericht im Fernsehen! 1&1 hat als Standardauswahl jetzt überall drin, dass 1&1 sofort mit der Ausführung beginnen soll! Und hat man dem zugestimmt, hat man sein 14-tägiges Widerrufsrecht verwirkt! Ein Anwalt hat bestätigt das damit das Widerrufsrecht wegfällt, wenn man ausdrücklich drauf hinweist das sofort mit der Leistungserbringung beginnen soll, auch wenn innerhalb der 14 Tage noch keine Leistung erbracht wurde ist das Recht futsch!
cu ChrisX

Das hat Premiere auch, wenn man die Karte sofort nutzt.
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[4.1.1.1.1.2.2] em antwortet auf CGa
30.12.2007 15:44
Benutzer CGa schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer feuerfighter112 schrieb:
Ich habe die gleich problem und eine freundin ist jetzt auch auf 1und1 reingefallen 1und1 geht immer mit der gleichen masche vor wenn man ein fertag macht dann lassen die einen nicht so einfach raus die kennen die 14 Tage wiederufsfrisst nicht und danacht hat man den inkasso am halz.
Wenn man innerhalb der 14tätigen Frist vom Vertrag schriftlich per Einschreiben zurücktritt und die Leistung nicht bereitgestellt wurde, dann ist doch alles in Ordnung! Wo ist das Problem?


INKASSO ist das problem
Man kann Probleme auch wunderbar inszenieren! Es gilt der Rücktritt innerhalb der 14tägigen Frist, sofern keine Leistung bereitgestellt wurde. Und sowas macht man per Einschreiben, und nicht per Mail oder Fax.

Da war aber vor kurzem auch ein Bericht im Fernsehen! 1&1 hat als Standardauswahl jetzt überall drin, dass 1&1 sofort mit der Ausführung beginnen soll! Und hat man dem zugestimmt, hat man sein 14-tägiges Widerrufsrecht verwirkt! Ein Anwalt hat bestätigt das damit das Widerrufsrecht wegfällt, wenn man ausdrücklich drauf hinweist das sofort mit der Leistungserbringung beginnen soll, auch wenn innerhalb der 14 Tage noch keine Leistung erbracht wurde ist das Recht futsch!
cu ChrisX

Und genau hier liegt der Betrug!
Ich war damals noch nicht einmal eingezogen in die Wohnung, wo ich Internet wollte. Für was hätte ich eine Sofort-Schaltung beantragen sollen. Aber ich konnte halt nicht das Gegenteil beweisen.
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[4.1.1.1.1.2.2.1] musikbox antwortet auf em
30.12.2007 15:49

2x geändert, zuletzt am 30.12.2007 15:55
Benutzer em schrieb:
Benutzer CGa schrieb:

Da war aber vor kurzem auch ein Bericht im Fernsehen! 1&1
hat als Standardauswahl jetzt überall drin, dass 1&1 sofort mit der Ausführung beginnen soll! Und hat man dem zugestimmt, hat man sein 14-tägiges Widerrufsrecht verwirkt! Ein Anwalt hat bestätigt das damit das Widerrufsrecht wegfällt, wenn man ausdrücklich drauf hinweist das sofort mit der Leistungserbringung beginnen soll, auch wenn innerhalb der 14 Tage noch keine Leistung erbracht wurde ist das Recht futsch!
cu ChrisX

Und genau hier liegt der Betrug!
Ein Betrug findet immer nur dann statt, wenn man sich betrügen lässt. Diese Sachlage ist gesetzlich ganz klar und deutlich geregelt. Es gilt das 14tägige Widerrufsrecht, sofern die Leistung nicht bereitgestellt wurde.

Ich war damals noch nicht einmal eingezogen in die Wohnung, wo ich Internet wollte.
Deine persönliche Situation ist für die Sachlage nicht hilfreich! Der Einzugstermin ist kein Vertragsbestandteil!

Für was hätte ich eine Sofort-Schaltung beantragen sollen. Aber ich konnte halt nicht das Gegenteil beweisen.
Eine Sofort-Schaltung ist meines Wissens auch nicht möglich! In aller Regel dauert die Schaltung einige Wochen. Und ich gehe nicht davon aus, das Du einen Tag vor dem Einzug den Tarif von 1&1 bestellt hattest. Im Gegenteil: Ich gehe sogar davon aus, das Du 1&1 einen Schalttermin genannt hattest. Dabei gibt es zwei Optionen: a) nächstmöglicher Termin b) Wunschtermin

P.S.: Hast Du denn nun endlich den Gebühreneinzug storniert, bzw. die Gebühren zurück überweisen lassen?
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[4.1.1.1.1.2.2.1.1] em antwortet auf musikbox
30.12.2007 16:08
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer em schrieb:
Benutzer CGa schrieb:

Da war aber vor kurzem auch ein Bericht im Fernsehen! 1&1
hat als Standardauswahl jetzt überall drin, dass 1&1 sofort mit der Ausführung beginnen soll! Und hat man dem zugestimmt, hat man sein 14-tägiges Widerrufsrecht verwirkt! Ein Anwalt hat bestätigt das damit das Widerrufsrecht wegfällt, wenn man ausdrücklich drauf hinweist das sofort mit der Leistungserbringung beginnen soll, auch wenn innerhalb der 14 Tage noch keine Leistung erbracht wurde ist das Recht futsch!
cu ChrisX

Und genau hier liegt der Betrug!
Ein Betrug findet immer nur dann statt, wenn man sich betrügen lässt. Diese Sachlage ist gesetzlich ganz klar und deutlich geregelt. Es gilt das 14tägige Widerrufsrecht, sofern die Leistung nicht bereitgestellt wurde.
Ich bin mir dieser Tatsache wohl bewusst und ich danke dir recht herzlich für deine Zustimmung der Betrugsthese. Der Umstand, dass es vielen Leuten so wie mir geht untermauert unser beider Meinung.

Ich war damals noch nicht einmal eingezogen in die Wohnung, wo ich Internet wollte.
Deine persönliche Situation ist für die Sachlage nicht hilfreich! Der Einzugstermin ist kein Vertragsbestandteil!
Da ich nicht aus meiner Haut kann, wird meine personliche Sachlage immer ein großes Thema für mich bleiben. Du musst ja auch irgendeine Motivation haben, die oben genannte Firma so vehement zu verteidigen. Jeder macht halt seins.

Für was hätte ich eine Sofort-Schaltung beantragen sollen. Aber ich konnte halt nicht das Gegenteil beweisen.
Eine Sofort-Schaltung ist meines Wissens auch nicht möglich! In aller Regel dauert die Schaltung einige Wochen. Und ich gehe nicht davon aus, das Du einen Tag vor dem Einzug den Tarif von 1&1 bestellt hattest. Im Gegenteil: Ich gehe sogar davon aus, das Du 1&1 einen Schalttermin genannt hattest. Dabei gibt es zwei Optionen: a) nächstmöglicher Termin b) >Wunschtermin
Nochmal. Wenn ich mit dem Gedanken spiele, mir eine neue Wohnung zu nehmen, dann mach ich mich doch erst mal schleu, wie ich dies bewerkstelligen kann. Ich schau mir einige Angebote an und entscheide mich. Wär irgendwie schon blöd, wenn ich nach nem Tag Wohnungen anschauen mit 4 nicht wissentlich und nachvollziehbar abgeschlossenen Mietverträgen heimkäme. So ist es doch mit ner Internetflat auch. Wie kann ich denn auf einen
auf einen sofortigen Schaltungstermin pochen, wenn ich noch gar keine Wohnung hab, auf deren Anschluss ich die Flat freischalten lassen sollte. Zum Wunschtermin bleibt zu sagen: Nachdem ich nun gecheckt habe, dass ich aus dem Vertrag wohl nicht mehr rauskomme, hab ich eben eine Schaltung auf die neue Wohnung beantragt. Ich hab auch einen Wunschtermin genannt, aber der ist bei 1&1 wohl nur eine unverbindliche Preisempfehlung.

P.S.: Hast Du denn nun endlich den Gebühreneinzug storniert,
bzw. die Gebühren zurück überweisen lassen?
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[4.1.1.1.1.2.2.1.1.1] musikbox antwortet auf em
30.12.2007 16:24
Benutzer em schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:

Ein Betrug findet immer nur dann statt, wenn man sich betrügen lässt. Diese Sachlage ist gesetzlich ganz klar und deutlich geregelt. Es gilt das 14tägige Widerrufsrecht, sofern die Leistung nicht bereitgestellt wurde.
Ich bin mir dieser Tatsache wohl bewusst und ich danke dir recht herzlich für deine Zustimmung der Betrugsthese. Der Umstand, dass es vielen Leuten so wie mir geht untermauert unser beider Meinung.
Du bist ja leider teilweise selber schuld für diese Situation. Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich. Nun gilt es, das beste aus dieser Situation zu machen. Ein Einschreibebeleg liegt Dir ja vor. Du kannst Dich also bequem zurücklehnen.

Ich war damals noch nicht einmal eingezogen in die Wohnung, wo ich Internet wollte.
Deine persönliche Situation ist für die Sachlage nicht hilfreich! Der Einzugstermin ist kein Vertragsbestandteil!
Da ich nicht aus meiner Haut kann, wird meine personliche Sachlage immer ein großes Thema für mich bleiben.
Wie meinst Du das?

Du musst ja auch irgendeine Motivation haben, die oben genannte Firma so vehement zu verteidigen. Jeder macht halt seins.
Warum muss man Diskussionen immer polarisieren? Man kann doch einfach ganz normal miteinander diskutieren und Hilfestellungen einfach auch mal respektieren, akzeptieren und auch gerne mal annehmen. Fakt ist, das Du viele Fehler begangen hattest. Mit dem Einschreiben innerhalb der 14tägigen Frist bist Du auf der sicheren Seite. Wovor hast Du Angst? Eine Antwort konntest Du mir bis heute nicht geben. Lass Dich doch von dem Verein nicht in die Irre führen.

Für was hätte ich eine Sofort-Schaltung beantragen sollen. Aber ich konnte halt nicht das Gegenteil beweisen.
Eine Sofort-Schaltung ist meines Wissens auch nicht möglich! In aller Regel dauert die Schaltung einige Wochen. Und ich gehe nicht davon aus, das Du einen Tag vor dem Einzug den Tarif von 1&1 bestellt hattest. Im Gegenteil: Ich gehe sogar davon aus, das Du 1&1 einen Schalttermin genannt hattest.
Dabei gibt es zwei Optionen: a) nächstmöglicher Termin b) >Wunschtermin
Nochmal. Wenn ich mit dem Gedanken spiele, mir eine neue Wohnung zu nehmen, dann mach ich mich doch erst mal schleu, wie ich dies bewerkstelligen kann. Ich schau mir einige Angebote an und entscheide mich. Wär irgendwie schon blöd, wenn ich nach nem Tag Wohnungen anschauen mit 4 nicht wissentlich und nachvollziehbar abgeschlossenen Mietverträgen heimkäme.
Deine Lebenssituation ist kein Vertragsbestandteil!

So ist es doch mit ner Internetflat auch. Wie kann ich denn auf einen auf einen sofortigen Schaltungstermin pochen, wenn ich noch gar keine Wohnung hab, auf deren Anschluss ich die Flat freischalten lassen sollte.
Du hast die Bankdaten am Telefon durchgegeben, obwohl Du Dich nur informieren wolltest. Das ist nun wirklich Deine eigene Schuld, wenn Du so fahrlässig agierst. Nichtsdestotrotz gilt das 14tägige Widerrufsrecht, sofern die Leistung noch nicht bereitgestellt wurde.


Zum Wunschtermin bleibt zu sagen: Nachdem ich nun gecheckt habe, dass ich aus dem Vertrag wohl nicht mehr rauskomme, hab ich eben eine Schaltung auf die neue Wohnung beantragt.
Du bist doch schon vom Vertrag zurückgetreten. Du willst also doch bei 1&1 bleiben, oder wie? Wenn Du hier jetzt neue Fakten geschaffen hast, dann ist Dir wirklich nicht mehr zu helfen und diese Diskussion überflüssig.

Ich hab auch einen Wunschtermin genannt, aber der ist bei 1&1 wohl nur eine unverbindliche Preisempfehlung.
Die Preise ändern sich nicht, wenn man ein Wunschtermin nennt. Ich finde es jetzt auch schon sehr merkwürdig, das Du nun doch 1&1 nutzen möchtest, obwohl dieser Verein Dich angeblich betrogen hat. Dann fügt es sich also doch zu Deinem Wohle.

P.S.: Hast Du denn nun endlich den Gebühreneinzug storniert,
bzw. die Gebühren zurück überweisen lassen?
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[4.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1] em antwortet auf musikbox
30.12.2007 16:47
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer em schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:

Ein Betrug findet immer nur dann statt, wenn man sich betrügen lässt. Diese Sachlage ist gesetzlich ganz klar und deutlich geregelt. Es gilt das 14tägige Widerrufsrecht, sofern die Leistung nicht bereitgestellt wurde.
Ich bin mir dieser Tatsache wohl bewusst und ich danke dir recht herzlich für deine Zustimmung der Betrugsthese. Der Umstand, dass es vielen Leuten so wie mir geht untermauert unser beider Meinung.
Du bist ja leider teilweise selber schuld für diese Situation. Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich. Nun gilt es, das beste aus dieser Situation zu machen. Ein Einschreibebeleg liegt Dir ja vor. Du kannst Dich also bequem zurücklehnen.

Ich war damals noch nicht einmal eingezogen in die Wohnung, wo ich Internet wollte.
Deine persönliche Situation ist für die Sachlage nicht hilfreich! Der Einzugstermin ist kein Vertragsbestandteil!
Da ich nicht aus meiner Haut kann, wird meine personliche Sachlage immer ein großes Thema für mich bleiben.
Wie meinst Du das?
Du sagst mir hier immer wieder, dass die persönliche Situation des Kunden nicht relevant für einen Vertrag sein soll. Warum sollte ich denn einen Vertrag abschließen, der mir in meiner Situtaion nichts bringt. Verstanden?

Du musst ja auch irgendeine Motivation haben, die oben genannte Firma so vehement zu verteidigen. Jeder macht halt seins.
Warum muss man Diskussionen immer polarisieren? Man kann doch einfach ganz normal miteinander diskutieren und Hilfestellungen einfach auch mal respektieren, akzeptieren und auch gerne mal annehmen. Fakt ist, das Du viele Fehler begangen hattest. Mit dem Einschreiben innerhalb der 14tägigen Frist bist Du auf der sicheren Seite. Wovor hast Du Angst? Eine Antwort konntest Du mir bis heute nicht geben. Lass Dich doch von dem Verein nicht in die Irre führen.
Ein Forum dient der Diskussion und aus diesem Grund hat jeder, der hier auftritt eine Meinung, die er zu vertreten sucht. Ich denke die Sachlage ist doch bereits in Gänze dargelegt und die in vielen anderen Foren wird diese Masche von 1&1, Kunden zu fangen ebenso dargestellt. Auf das Einschreiben kam zunächst gar keine, und dann eine sehr unfreundliche Antwort. Ich lerne aus dem Fehler und werde alles tun, um andere Menschen vor diesem "Fehler" zu bewahren.


Für was hätte ich eine Sofort-Schaltung beantragen sollen. Aber ich konnte halt nicht das Gegenteil beweisen.
Eine Sofort-Schaltung ist meines Wissens auch nicht möglich! In aller Regel dauert die Schaltung einige Wochen. Und ich gehe nicht davon aus, das Du einen Tag vor dem Einzug den Tarif von 1&1 bestellt hattest. Im Gegenteil: Ich gehe sogar davon aus, das Du 1&1 einen Schalttermin genannt hattest.
Dabei gibt es zwei Optionen: a) nächstmöglicher Termin b) >Wunschtermin
Nochmal. Wenn ich mit dem Gedanken spiele, mir eine neue Wohnung zu nehmen, dann mach ich mich doch erst mal schleu, wie ich dies bewerkstelligen kann. Ich schau mir einige Angebote an und entscheide mich. Wär irgendwie schon blöd, wenn ich nach nem Tag Wohnungen anschauen mit 4 nicht wissentlich und nachvollziehbar abgeschlossenen Mietverträgen heimkäme.
Deine Lebenssituation ist kein Vertragsbestandteil!
Ich habs kappiert, aber ... siehe oben ...


So ist es doch mit ner Internetflat auch. Wie kann ich denn auf einen auf einen sofortigen Schaltungstermin pochen, wenn ich noch gar keine Wohnung hab, auf deren Anschluss ich die Flat freischalten lassen sollte.
Du hast die Bankdaten am Telefon durchgegeben, obwohl Du Dich nur informieren wolltest. Das ist nun wirklich Deine eigene Schuld, wenn Du so fahrlässig agierst. Nichtsdestotrotz gilt das 14tägige Widerrufsrecht, sofern die Leistung noch nicht bereitgestellt wurde.
Eine seriöse Firme würde dies auch nicht am Telefon verlangen. In den Vertrageunterlagen im Internet ist ganz labidar zu lesen, dass bei Verlangen einer sofortigen Schaltung die Widerrufsfrist erlischt. Lies mal nach. Ich kann nicht beweisen, dass ich das nie verlangt habe.


Zum Wunschtermin bleibt zu sagen: Nachdem ich nun gecheckt habe, dass ich aus dem Vertrag wohl nicht mehr rauskomme, hab ich eben eine Schaltung auf die neue
Wohnung beantragt.
Du bist doch schon vom Vertrag zurückgetreten. Du willst also doch bei 1&1 bleiben, oder wie? Wenn Du hier jetzt neue Fakten geschaffen hast, dann ist Dir wirklich nicht mehr zu helfen und diese Diskussion überflüssig.

Ich hab auch einen Wunschtermin genannt, aber der ist bei 1&1 wohl nur eine unverbindliche Preisempfehlung.
Die Preise ändern sich nicht, wenn man ein Wunschtermin nennt. Ich finde es jetzt auch schon sehr merkwürdig, das Du nun doch 1&1 nutzen möchtest, obwohl dieser Verein Dich angeblich betrogen hat. Dann fügt es sich also doch zu Deinem Wohle.>
!! Achtung Ironie !!

P.S.: Hast Du denn nun endlich den Gebühreneinzug storniert,
bzw. die Gebühren zurück überweisen lassen?
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[4.1.1.1.1.2.2.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf em
30.12.2007 18:22
Benutzer em schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:
Da ich nicht aus meiner Haut kann, wird meine personliche Sachlage immer ein großes Thema für mich bleiben.
Wie meinst Du das?
Du sagst mir hier immer wieder, dass die persönliche Situation des Kunden nicht relevant für einen Vertrag sein soll.
Richtig! Ein Einzugstermin ist beispielsweise kein Vertragsbestandteil.

Warum sollte ich denn einen Vertrag abschließen, der mir in meiner Situtaion nichts bringt. Verstanden?
Dann nenne mir bitte eine Passage im Vertrag, wo etwas von einem Einzugstermin steht.

Du musst ja auch irgendeine Motivation haben, die oben genannte Firma so vehement zu verteidigen. Jeder macht halt seins.
Warum muss man Diskussionen immer polarisieren? Man kann doch einfach ganz normal miteinander diskutieren und Hilfestellungen einfach auch mal respektieren, akzeptieren und auch gerne mal annehmen. Fakt ist, das Du viele Fehler begangen hattest.
Mit dem Einschreiben innerhalb der 14tägigen Frist bist Du auf der sicheren Seite. Wovor hast Du Angst? Eine Antwort konntest Du mir bis heute nicht geben. Lass Dich doch von dem Verein nicht
in die Irre führen.
Ein Forum dient der Diskussion
Richtig! Dann solltest Du Deine eigenen Fehler auch mal zur Kenntnis nehmen und eingestehen. Man kann nicht jedes Fehlverhalten entschuldigen.

und aus diesem Grund hat jeder, der hier auftritt eine Meinung, die er zu vertreten sucht.
Zu dieser Meinung gehört auch, das man sie dann konsequent vertritt und seine Rechte durchsetzt. Bei Dir ist das nun wirklich nicht mehr eindeutig.

Ich denke die Sachlage ist doch bereits in Gänze dargelegt und die in vielen anderen Foren wird diese Masche von 1&1, Kunden zu fangen ebenso dargestellt.
Du hast die Bankdaten am Telefon durchgegeben. Den Fehler hast Du nun selber begangen und nicht 1&1.

Auf das Einschreiben kam zunächst gar keine, und dann eine sehr unfreundliche Antwort.
Ob eine Antwort kommt, ist nicht relevant. Es gilt Dein Rücktritt vom Vertrag mit dem Beweis des Einschreibebelegs.

Ich lerne aus dem Fehler und werde alles tun, um andere Menschen vor diesem "Fehler" zu bewahren.
Nicht anders verhalte ich mich hier auch. Und ich hoffe, jeder Mitleser erkennt, das man am Telefon nicht einfach so Bankdaten durchgeben sollte.

Nochmal. Wenn ich mit dem Gedanken spiele, mir eine neue Wohnung zu nehmen, dann mach ich mich doch erst mal schleu, wie ich dies bewerkstelligen kann. Ich schau mir einige Angebote an und entscheide mich. Wär irgendwie schon blöd, wenn ich nach nem Tag Wohnungen anschauen mit 4 nicht wissentlich und nachvollziehbar abgeschlossenen Mietverträgen heimkäme.
Deine Lebenssituation ist kein Vertragsbestandteil!
Ich habs kappiert, aber ... siehe oben ...
Eben! Warum reitest Du dann die ganze Zeit auf Deiner persönlichen Lebenssituation herum. Damit wirst Du niemanden beeindrucken, noch nicht einmal 1&1. Denn ein Einzugstermin ist kein Vertragsbestandteil.

So ist es doch mit ner Internetflat auch. Wie kann ich denn auf einen auf einen sofortigen Schaltungstermin pochen, wenn ich noch gar keine Wohnung hab, auf deren Anschluss ich die Flat freischalten lassen sollte.
Du hast die Bankdaten am Telefon durchgegeben, obwohl Du Dich nur informieren wolltest. Das ist nun wirklich Deine eigene Schuld, wenn Du so fahrlässig agierst. Nichtsdestotrotz gilt das 14tägige Widerrufsrecht, sofern die Leistung noch nicht bereitgestellt wurde.
Eine seriöse Firme würde dies auch nicht am Telefon verlangen.
Lenk nicht ab! Du bist doch kein ferngesteuerter Mensch! Und aus Kunden, die nicht über Ihr Handeln nachdenken, wird dann ein Unternehmen unseriös. Du machst es Dir wirklich sehr einfach.

In den Vertrageunterlagen im Internet ist ganz labidar zu lesen, dass bei Verlangen einer sofortigen Schaltung die Widerrufsfrist erlischt. Lies mal nach. Ich kann nicht beweisen, dass ich das nie verlangt habe.
Es gilt auch weiterhin deutsches Recht. Nicht alles, was im Vertrag steht, hat auch automatisch rechtlichen Bestand. Solange die Leistung nicht bereitgestellt wurde, kannst Du ganz normal den Vertrag widerrufen. Entsprechende Passagen kannst Du ignorieren.

Ich hab auch einen Wunschtermin genannt, aber der ist bei 1&1 wohl nur eine unverbindliche Preisempfehlung.
Die Preise ändern sich nicht, wenn man ein Wunschtermin nennt.
Ich finde es jetzt auch schon sehr merkwürdig, das Du nun doch 1&1 nutzen möchtest, obwohl dieser Verein Dich angeblich betrogen hat. Dann fügt es sich also doch zu Deinem Wohle.>
!! Achtung Ironie !!
Willst Du damit sagen, diese Geschichte ist von Dir frei erfunden, oder was? Für Dein fehlerhaftes und inkonsequentes Verhalten kann man kaum noch Worte finden... *kopfschüttel*
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[…1.1.1.1.2.2.1.1.1.1.1.1] em antwortet auf musikbox
30.12.2007 22:05
Schau dir doch mal das auf Youtube an.
Du möchtest dir http://www.youtube.com/watch?v=z9pWGglKFUU anschauen. Und dann reden wir weiter.
Was sagst du dazu, dass ein Computerfachmann auf diese Weise in die offenen Arme von 1&1 läuft? Irgendwie komisch, oder?
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[…1.1.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf em
30.12.2007 22:40
Benutzer em schrieb:
Schau dir doch mal das auf Youtube an. Du möchtest dir http://www.youtube.com/watch?v=z9pWGglKFUU
anschauen. Und dann reden wir weiter.
Was sagst du dazu, dass ein Computerfachmann auf diese Weise in die offenen Arme von 1&1 läuft? Irgendwie komisch, oder?

Ich kann Dein fehlerhaftes und inkonsequentes Verhalten nicht nachvollziehen. Und Du versuchst nun schon die ganze Zeit 1&1 als unseriös darzustellen, obwohl Du ja nun selber für diese Situation verantwortlich bist. Und damit meine ich ganz speziell Deinen Fall und nicht irgendein YouTube-Video.
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[…1.1.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1] em antwortet auf musikbox
30.12.2007 22:48
Da sprech ich mal mit Goethes Faust:

In bunten Bildern wenig Klarheit
Viel Irrtum und ein Fünkchen Wahrheit
So wird der beste Trank gebraut
der alle Welt erquickt und auferbaut.

Vielen Dank für deine Mühen
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[…1.2.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] musikbox antwortet auf em
30.12.2007 23:08
Benutzer em schrieb:
Da sprech ich mal mit Goethes Faust:

In bunten Bildern wenig Klarheit
Viel Irrtum und ein Fünkchen Wahrheit
So wird der beste Trank gebraut
der alle Welt erquickt und auferbaut.

Vielen Dank für deine Mühen


Schöne Selbstreflektion zu Deinen eigenen Beiträgen!
Hauptsache, Du hast aus Deinen Fehlern gelernt. Und ich gehe auch davon aus, das Dir das mittlerweile auch bewusst geworden ist, da Du den Vertrag ja plötzlich akzeptierst, trotz Rücktritt innerhalb der 14tägigen Frist.
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[…1.1.1.2.2.1.1.1.1.1.1.2] tom.stein antwortet auf em
01.01.2008 15:07
Benutzer em schrieb:
Schau dir doch mal das auf Youtube an. Du möchtest dir http://www.youtube.com/watch?v=z9pWGglKFUU
anschauen. Und dann reden wir weiter.
Was sagst du dazu, dass ein Computerfachmann auf diese Weise in die offenen Arme von 1&1 läuft? Irgendwie komisch, oder?

Der "Trick" mit dem sofortigen Beginn ist nicht 1&1-spezifisch und von den meisten Leuten ja auch gewünscht. Die unfähige Bearbeitung eines Widerrufs ist (leider) auch nicht 1&1-spezifisch. Ich kenne da Arcor-Kunden, die noch viel dümmer aus der Wäsche geguckt haben. Aber: Wenn 1&1 etwas mitteilt, was den Vertrag wesentlich beeinflusst (in diesem Fall die Info, dass der Programmierer den Anschluß gar nicht wie erwartet nutzen konnte), so beginnt damit grundsätzlich so etwas wie eine neue Widerrufsfrist.

Kleiner Tipp für alle: Da als Datum mindestens ein 28 Tage entferntes Datum eingetragen werden muss, kann man argumentieren, das der Provider mit "sofort" sicher auch keinen schnelleren Termin meint. Wenn man ruhig überlegt und argumentiert (immer erfahrene Freunde um Akteneinsicht und Urteil bitten - also zuhören, nicht vorsagen), dann kommt man meist zu seinem Recht (oder hat kein Recht, was ja auch vorkommt).

Tom
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[4.1.1.1.1.2.2.1.1.1.2] CGa antwortet auf musikbox
30.12.2007 16:56
Benutzer musikbox schrieb:
Benutzer em schrieb:
Benutzer musikbox schrieb:

Ein Betrug findet immer nur dann statt, wenn man sich betrügen lässt. Diese Sachlage ist gesetzlich ganz klar und deutlich geregelt. Es gilt das 14tägige Widerrufsrecht, sofern die Leistung nicht bereitgestellt wurde.
Ich bin mir dieser Tatsache wohl bewusst und ich danke dir recht herzlich für deine Zustimmung der Betrugsthese. Der Umstand, dass es vielen Leuten so wie mir geht untermauert unser beider Meinung.
Du bist ja leider teilweise selber schuld für diese Situation. Aber aus Fehlern lernt man ja bekanntlich. Nun gilt es, das beste aus dieser Situation zu machen. Ein Einschreibebeleg liegt Dir ja vor. Du kannst Dich also bequem zurücklehnen.

Ganz richtig ist das nicht. Rechltich müsste er dann auch einen Zeugen haben der bestätigt, was er in den Umschlag gesteckt hat. Denn ein Einschreibebeleg sagt nichts über den Inhalt, ein unseriöses Unternehmen, könnte sagen der Umschlag war leer! Ein Einschreibebeleg ist ein Beleg das ein Umschlag entgegen genommen worden ist, über den Inhalt sagt das nichts, im schlimmsten Fall lässt das Einschreiben das Unternehmen kalt und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen.

Ich war damals noch nicht einmal eingezogen in die Wohnung, wo ich Internet wollte.
Deine persönliche Situation ist für die Sachlage nicht hilfreich! Der Einzugstermin ist kein Vertragsbestandteil!
Da ich nicht aus meiner Haut kann, wird meine personliche Sachlage immer ein großes Thema für mich bleiben.
Wie meinst Du das?

Du musst ja auch irgendeine Motivation haben, die oben genannte Firma so vehement zu verteidigen. Jeder macht halt seins.
Warum muss man Diskussionen immer polarisieren? Man kann doch einfach ganz normal miteinander diskutieren und Hilfestellungen einfach auch mal respektieren, akzeptieren und auch gerne mal annehmen. Fakt ist, das Du viele Fehler begangen hattest. Mit dem Einschreiben innerhalb der 14tägigen Frist bist Du auf der sicheren Seite. Wovor hast Du Angst? Eine Antwort konntest Du mir bis heute nicht geben. Lass Dich doch von dem Verein nicht in die Irre führen.

Für was hätte ich eine Sofort-Schaltung beantragen sollen. Aber ich konnte halt nicht das Gegenteil beweisen.
Eine Sofort-Schaltung ist meines Wissens auch nicht möglich! In aller Regel dauert die Schaltung einige Wochen. Und ich gehe nicht davon aus, das Du einen Tag vor dem Einzug den Tarif von 1&1 bestellt hattest. Im Gegenteil: Ich gehe sogar davon aus, das Du 1&1 einen Schalttermin genannt hattest.
Dabei gibt es zwei Optionen: a) nächstmöglicher Termin b) >Wunschtermin
Nochmal. Wenn ich mit dem Gedanken spiele, mir eine neue Wohnung zu nehmen, dann mach ich mich doch erst mal schleu, wie ich dies bewerkstelligen kann. Ich schau mir einige Angebote an und entscheide mich. Wär irgendwie schon blöd, wenn ich nach nem Tag Wohnungen anschauen mit 4 nicht wissentlich und nachvollziehbar abgeschlossenen Mietverträgen heimkäme.
Deine Lebenssituation ist kein Vertragsbestandteil!

So ist es doch mit ner Internetflat auch. Wie kann ich denn auf einen auf einen sofortigen Schaltungstermin pochen, wenn ich noch gar keine Wohnung hab, auf deren Anschluss ich die Flat freischalten lassen sollte.
Du hast die Bankdaten am Telefon durchgegeben, obwohl Du Dich nur informieren wolltest. Das ist nun wirklich Deine eigene Schuld, wenn Du so fahrlässig agierst. Nichtsdestotrotz gilt das 14tägige Widerrufsrecht, sofern die Leistung noch nicht bereitgestellt wurde.

Die Rechtslage sieht hier aber leider noch eine Einschränkung die leider für 1&1 zum Vorteil ist. Haktst du bei der Bestellung schnellstmöglicher Termin, fällt deine Widerspruchsfrist weg. Wenn du den Dienstleister beauftragst sofort mit der Bereitstellung zu beginnen, hast du keinen Widerspruch mehr! Auch wenn logischerweise innerhalb der 14 Tage noch kein DSL geschaltet werden kann, der Anbieter "sofort"/oder "schnellstmöglich" mit der Ausführung beginnt, ist die Widerspruchsfrist futsch, das ist leider eine Lücke des Gesetzes und nicht Kundenfreundlich. 1&1 hat heuerdings bei der Terminauswahl online immer "schnellstmöglich" als ausgewählte Option drin.

cu ChrisX

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[4.1.1.1.1.2.2.1.1.1.2.1] coolio01 antwortet auf CGa
30.12.2007 18:18
Benutzer CGa schrieb:

Die Rechtslage sieht hier aber leider noch eine Einschränkung die leider für 1&1 zum Vorteil ist. Haktst du bei der Bestellung schnellstmöglicher Termin, fällt deine Widerspruchsfrist weg. Wenn du den Dienstleister beauftragst sofort mit der Bereitstellung zu beginnen, hast du keinen Widerspruch mehr! Auch wenn logischerweise innerhalb der 14 Tage noch kein DSL geschaltet werden kann, der Anbieter "sofort"/oder "schnellstmöglich" mit der
Ausführung beginnt, ist die Widerspruchsfrist futsch, das ist leider eine Lücke des Gesetzes und nicht Kundenfreundlich. 1&1 hat heuerdings bei der Terminauswahl online immer "schnellstmöglich" als ausgewählte Option drin.

cu ChrisX



Die Widerspruchsfrist fällt nur weg, wenn der Anbieter mit "ausdrücklicher" Zustimmung des Kunden mit der Ausführung des Auftrags beginnt.

Wenn dort - schnellstmöglich- angekreuzt wird, reicht das nach Ansicht einiger Anwälte nicht aus um als "ausdrückliche Zustimmung" zu gelten. Auch wenn 1&1 das gerne so sieht.

Siehe:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=26906

und:
http://www.heise.de/ct/tv/artikel/97746


Coolio
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[4.1.1.1.1.2.2.1.2] niknuk antwortet auf musikbox
30.12.2007 17:27
Benutzer musikbox schrieb:

Für was hätte ich eine Sofort-Schaltung beantragen sollen. Aber ich konnte halt nicht das Gegenteil beweisen.
Eine Sofort-Schaltung ist meines Wissens auch nicht möglich! In aller Regel dauert die Schaltung einige Wochen.

Du möchtest dir http://www.youtube.com/watch?v=z9pWGglKFUU anschauen. Und dann reden wir weiter.

Gruß

niknuk
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[5] P-body antwortet auf em
30.12.2007 16:13
oha das hört sich ja böse an...hätte mich damals fast für 1und1 entschieden aber die T gebühr hatte mich abgeschreckt. viel glück