Benutzer designscout24 schrieb:
Bei meinem Versuch das Sonderkündigungsrecht 2013 in Anspruch zu nehmen teilte man mir mit, dass das nur gegangen wäre, wenn ich 2012 Neukunde gewesen wäre und kein Bestandskunde. Wo steht denn das?
Sonderkündigung nur für damalige Neukunden möglich.!!
Was sagt Ihr dazu?
Worauf basiert dieses "Sonderkündigungsrecht"? Und was berechtigt dich deiner Ansicht nach zu einer außerordentlichen Kündigung?
Gruß
niknuk