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Sonderkündigungsrecht flat basic


07.05.2013 15:31 - Gestartet von designscout24
Bei meinem Versuch das Sonderkündigungsrecht 2013 in Anspruch zu nehmen teilte man mir mit, dass das nur gegangen wäre, wenn ich 2012 Neukunde gewesen wäre und kein Bestandskunde. Wo steht denn das?

Sonderkündigung nur für damalige Neukunden möglich.!!

Was sagt Ihr dazu?
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[1] niknuk antwortet auf designscout24
08.05.2013 00:39
Benutzer designscout24 schrieb:

Bei meinem Versuch das Sonderkündigungsrecht 2013 in Anspruch zu nehmen teilte man mir mit, dass das nur gegangen wäre, wenn ich 2012 Neukunde gewesen wäre und kein Bestandskunde. Wo steht denn das?

Sonderkündigung nur für damalige Neukunden möglich.!!

Was sagt Ihr dazu?

Worauf basiert dieses "Sonderkündigungsrecht"? Und was berechtigt dich deiner Ansicht nach zu einer außerordentlichen Kündigung?

Gruß

niknuk
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[1.1] designscout24 antwortet auf niknuk
08.05.2013 10:20
@niknuk

Danke für deine Frage...

Das Sonderkündigungsrecht für den Tarif Allnet-Flat-Basic basiert darauf https://www.teltarif.de/guenstigste-allnet-...?...

Dieses Sonderkündigungsrecht war Bestandteil der Tarifbeschreibung. Jedoch konnte ich nicht wissen, dass nur Neukunden das Sonderkündigungsrecht haben und nicht die Bestandskunden... Auf meine Anfrage bei 1und1 sagte man mir, dass 1und1 das so festgelegt hätte. Schriftlich ist das nirgends nachzulesen.

Ich finde das das eine hinterhältige Argumentation ist seitens 1und1.

Gruß

designscout24