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Abzocke der besonderen Art !


19.02.2004 11:58 - Gestartet von rroepke
Hallo,

hat schon mal jemand gegen die Portierungsgebühren von Alphatel geklagt ?. Das ist wohl mit Abstand die übelste Abzocke die mir je unter gekommen ist. Frecherweise legen die auch noch den Gesetzesauszug bei, das nur die Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen, die tatsächlich entstehen.

Gruß
Ralph
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[1] riggedee antwortet auf rroepke
20.02.2004 17:42
Hier ein Schreiben der Reg.behörde das ich im Internet gefunden habe:

Verbraucherservice der Regulierungsbehorde

Sehr geehrte Frau ..........,

vielen Dank fur Ihre Mail. Sie hinterfragen hier die Rechtma?igkeit der von
Firma Drillisch Alphatel verlangten Portierungsentgelte fur die Mitnahme
Ihrer Rufnummer zu einem anderem Anbieter.

Erlauben Sie mir zunachst einige allgemeine Erlauterungen hinsichtlich des
Zustandigkeitsbereichs meines Hauses. Der Gesetzgeber hat mit dem
Telekommunikationsgesetz (TKG) vom 25. Juli 1996 die Aufgaben und Befugnisse
der Regulierungsbehorde fur Telekommunikation und Post im Bereich der
Telekommunikation festgelegt. Dieses Gesetz verfolgt das Ziel, durch
sektorspezifische Regulierung den Wettbewerb zu fordern und flachendeckend
angemessene und ausreichende Dienstleistungen (Infrastrukturauftrag) zu
gewahrleisten. Nach ? 71 S. 1 TKG uberwacht die Regulierungsbehorde die
Einhaltung dieses Gesetzes und der gema? diesem Gesetz oder einer aufgrund
dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung ergangenen Auflagen, Anordnungen
und Verfugungen. Nach allgemeiner Ansicht ist hiervon auch die Uberwachung
der Einhaltung von aufgrund des TKG erlassenen Rechtsverordnungen -
insbesondere auch der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) -
mitumfasst.

Die Gestaltung der individuellen Leistungen unterliegt grundsatzlich dem
unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft
insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualitat und Service,
einschlie?lich Storungsbeseitigung, beim Erbringen von
Telekommunikation­sdienstleistungen. Der Anbieter veroffentlicht sein
Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) seines
Unternehmens. Vertrage mit den Telekommunikation­sdiensteanbietern
unterfallen dem Privatrecht.

Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht uber Telekommunikationsunternehmen
hat mir der Gesetzgeber nicht eingeraumt. Insofern steht es mir nicht zu,
direkten Zugriff auf Ihre Kundenunterlagen bei diesen Unternehmen zu nehmen
und ich habe auch gegenuber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des
Vorgehens im kundenbezogenen Einzelfall. Hier handelt es sich um ein rein
privatrechtliches Vertragsverhaltnis zwischen Kunde und Unternehmen.

Die Hohe der Portierungsentgelte stellt sich die Situation wie folgt dar:

Bei der Portierung einer Mobilfunkrufnummer durfen die Netzbetreiber nur
diejenigen Kosten in Rechnung stellen, die einmalig beim Wechsel eines
Kunden entstehen ? 43 Abs. 5 Satz 1 TKG. Diese Verpflichtung ware bei
Nichtbeachtung durch die Behorde durchzusetzen (? 43 Abs. 7 TKG). ? 43 Abs.
5 TKG gilt aufgrund ? 20 Abs. 2 Telekommunikations-Kundenschutzverordnung
(TKV) auch fur die Diensteanbieter.

Der Kunde eines Mobilfunk -Diensteanbieters hat gegen seinen Diensteanbieter
namlich einen zivilrechtlichen Anspruch auf Portierung der Rufnummer gema? ?
20 Abs. 2 TKV, denn das mit der Zuteilung erworbene dauerhafte Nutzungsrecht
an der Rufnummer besteht "im Rahmen des TKG", so dass der zivilrechtliche
Anspruch des Endkunden den Regelungen des ? 43 Abs. 5 TKG entsprechen muss.
Auch die Mobilfunk- Diensteanbieter sind demnach verpflichtet, die
Portierung zu ermoglichen, wobei sie dem Kunden nur die Kosten in Rechnung
stellen durfen, die einmalig bei seinem Wechsel anfallen.

Ich habe dies aufgrund von Verbraucherbeschwerden den Anbietern mitgeteilt.
Da ? 43 Abs. 5 TKG nur Netzbetreiber verpflichtet, kann die Reg TP die
Rufnummernportabilitat gegenuber Diensteanbietern allerdings nicht
durchsetzen. Kunden mussen ihren Anspruch gema? ? 20 Abs. 2 TKV insofern
zivilrechtlich durchsetzen.

In diesem Zusammenhang mochte ich noch folgendes anmerken: Die
Portierungsentgelte der Mobilfunknetzbetreiber wurden untersucht, ob sie
kostendeckend sind. Dazu mussten die Mobilfunknetzbetreiber aussagefahige
Informationen uber die Kosten des Bereitstellungsprozesses vorlegen. Die
Auswertung hat ergeben, dass die von den Netzbetreibern geltend gemachten
Portierungsentgelte in Hohe von ca. 23 bis 25 EUR nicht zu beanstanden sind.

Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Rechtma?igkeit der Vorgehensweise des
Unternehmens hegen, konnten Sie Ihr Anliegen, mit allen vertragsrelevanten
Unterlagen (Vertrag, Vertragsanderungen u.a.), an eine Rechtsberatung der
Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt herantragen.

Ich hoffe meine Informationen sind Ihnen hilfreich.
Reg.behörde
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[1.1] takanohana antwortet auf riggedee
03.04.2004 10:53
Also nochmal lieber riggedee:

Hier sind die Portieungskosten aufgelistet und wie du sehen kannst seid ihr von Alphatel die einzigen, die über 30,- Euro liegen. Da helfen auch keine rührigen Antworten, das sind 116 Argumente gegen Alphatel.

T-Mobile 24,95 Euro
Vodafone 24,95 Euro
E-Plus 24,95 Euro
o2 Germany 22,50 Euro

Service-Provider

Alphatel/Drillisch 116,00 Euro

Cellway 24,95 Euro
debitel 24,95 Euro
Hutchison 24,95 Euro
MobilCom 24,95 Euro
RSL Com 29,95 Euro
Talkline 29,95 Euro
Victorvox 24,95 Euro

siehe: https://www.teltarif.de/i/portierung-kos...

Desweiteren gibst du ein Schreiben der Regulierungsbehörde, in dem steht:

"Auch die Mobilfunk- Diensteanbieter sind demnach verpflichtet, die
Portierung zu ermoglichen, wobei sie dem Kunden nur die Kosten in Rechnung
stellen durfen, die einmalig bei seinem Wechsel anfallen."

"...Portierungsentgelte in Hohe von ca. 23 bis 25 EUR nicht zu beanstanden sind."

Das heist doch, dass Ihr entweder Abzock.. seid (was ich nicht behaupten möchte), oder dass ihr einfach unfähig seid, eine Leistung zu üblichen Preisen zu erbringen. Dann müßtet ihr euch mal damit beschäftigen, wie ihr eure Kosten runterbringt. Mein Vorschlag: weniger in Internetforen diskutieren, dafür mehr Arbeiten.

Viele Grüße von einem Ex-Kunden
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[2] tyramon antwortet auf rroepke
21.02.2004 09:28
Hallo,

ich denke da ganz anders. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass wenn man eine 0172 Nummer anruft plötzlich z.B. eine D1 Verbindung berechnet bekommt. Ich habe keine Lust jedesmal vorher nachzufragen in welchem Netz eine Nummer registriert ist. Mal ehrlich, so wichtig ist KEINER, dass er unbedingt eine Rufnummer in ein anderes Netz mitnehmen muß.

Wegen mir könnte das Ganze ruhig 1000 Euro kosten.


PS. Ich bin KEIN Mitarbeiter von Drillisch
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[2.1] rroepke antwortet auf tyramon
21.02.2004 11:00
Benutzer tyramon schrieb:
Hallo,

ich denke da ganz anders. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass wenn man eine 0172 Nummer anruft plötzlich z.B. eine D1 Verbindung berechnet bekommt. Ich habe keine Lust jedesmal vorher nachzufragen in welchem Netz eine Nummer registriert ist. Mal ehrlich, so wichtig ist KEINER, dass er unbedingt eine Rufnummer in ein anderes Netz mitnehmen muß.

Wegen mir könnte das Ganze ruhig 1000 Euro kosten.


PS. Ich bin KEIN Mitarbeiter von Drillisch
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[2.2] rroepke antwortet auf tyramon
21.02.2004 11:06
Benutzer tyramon schrieb:
Hallo,

ich denke da ganz anders. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass wenn man eine 0172 Nummer anruft plötzlich z.B. eine D1 Verbindung berechnet bekommt. Ich habe keine Lust jedesmal vorher nachzufragen in welchem Netz eine Nummer registriert ist. Mal ehrlich, so wichtig ist KEINER, dass er unbedingt eine Rufnummer in ein anderes Netz mitnehmen muß.

Wegen mir könnte das Ganze ruhig 1000 Euro kosten.


PS. Ich bin KEIN Mitarbeiter von Drillisch


Hallo tyramon,

ich habe seit ca. 8 Jahren diese Rufnummer. Es ist doch etwas sehr mühsam allen Bekannten, Kollegen und Geschäftspartnern die Rufnummeränderung mitteilen zu müssen. Ausserdem ändert das nichts an der Tatsache, das 116 € wohl stark übertrieben sind.

Gruß
Ralph
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[2.2.1] tyramon antwortet auf rroepke
21.02.2004 16:10
Benutzer rroepke schrieb:
Benutzer tyramon schrieb:
Hallo,

ich denke da ganz anders. Es ist eine bodenlose Frechheit, dass wenn man eine 0172 Nummer anruft plötzlich z.B. eine D1 Verbindung berechnet bekommt. Ich habe keine Lust jedesmal vorher nachzufragen in welchem Netz eine Nummer registriert ist. Mal ehrlich, so wichtig ist KEINER, dass er unbedingt eine Rufnummer in ein anderes Netz mitnehmen muß.

Wegen mir könnte das Ganze ruhig 1000 Euro kosten.


PS. Ich bin KEIN Mitarbeiter von Drillisch


Hallo tyramon,

ich habe seit ca. 8 Jahren diese Rufnummer. Es ist doch etwas sehr mühsam allen Bekannten, Kollegen und Geschäftspartnern die Rufnummeränderung mitteilen zu müssen. Ausserdem ändert das nichts an der Tatsache, das 116 € wohl stark übertrieben sind.

Gruß
Ralph

Hallo Ralph,

für Firmenanschlüße sehe ich das gerade noch ein, aber für Privatkunden?? Ich bitte dich, so schwer und aufwendig ist es nicht. Ein Rundschreiben per SMS und alle deine Freunde wissen Bescheid.

Man sollte sich halt vorher informieren in welchem Netz und bei welchem Anbieter man einen Vertrag abschließt. Ich bin bei Vodafone seit ca. 7 Jahren zufriedener Kunde.
Bei Drillisch habe ich auch seit 4 Jahren einen Vertrag. Trotz Adresswechsel, Bankänderung und auch einer verlorenen Karte hatte ich NIE irgendwelche Schwierigkeiten. Aber das tut ja nix zur Sache mit der Abzocke.

Gruß,
Michael