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Freenet karpert Telefonanschluss


17.03.2007 14:45 - Gestartet von HVV
Heute habe ich zum zweiten Mal von T-com ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Freenet als Preselection geschaltet wird. Ich habe einen entsprechenden Auftrag zum Wechsel nie erteilt.Nach dem ersten Schreiben habe ich bei T-com die Auftrags- bestätigung sofort storniert und mich per E-mail bei Freenet be- schwert.Damit, so dachte ich, wäre die Angelegenheit erledigt. Leider nein, heute habe ich, wie o.a., erneut von T-com eine Auftragsbestätigung erhalben. Ich werde diese Bestätigung wiederum stornieren und an Freenet erneute eine Beschwerde schicken.
Wer kann mir andere Lösungsvorschläge machen?
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[1] Musterbrief Verbot Telefonanschlussumstellung
kamischke antwortet auf HVV
17.03.2007 15:04
Benutzer HVV schrieb:
Heute habe ich zum zweiten Mal von T-com ein Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wurde, dass Freenet als Preselection geschaltet wird. Ich habe einen entsprechenden Auftrag zum Wechsel nie erteilt.Nach dem ersten Schreiben habe ich bei T-com die Auftrags- bestätigung sofort storniert und mich per E-mail bei Freenet be- schwert.Damit, so dachte ich, wäre die Angelegenheit erledigt. Leider nein, heute habe ich, wie o.a., erneut von T-com eine Auftragsbestätigung erhalben. Ich werde diese Bestätigung wiederum stornieren und an Freenet erneute eine Beschwerde schicken.
Wer kann mir andere Lösungsvorschläge machen?

1. Gerubbelt und geneppt

Mit Gewinnspiel über 30 Freiminuten lockt freenetPhone Verbraucher in Vertrag und täuscht über Widerrufsrecht


In Einkaufszentren stehen sie derzeit gern und häufig, die Werber der Hamburger Firma freenetPhone. Mit einem vollmundig gepriesenen "Gewinn" von 30 Freiminuten werden an ihren Ständen die Unterschriften der ahnungslosen Verbraucher unter eine "Tarifanmeldung für Ihren Telekom-Anschluss" erschlichen. Erst mit einem Bestätigungsschreiben von freenetPhone oder einer Mitteilung der Telekom, dass "antragsgemäß" die Umstellung des Telefonanschlusses auf freenetPhone erfolgt sei, wird den Verbrauchern klar: Statt eines Gewinns haben sie einen so genannten Preselection-Vertrag unterschrieben, d.h. die Voreinstellung des Telekom-Anschlusses auf einen anderen Anbieter.

Für die Verbraucherzentrale Sachsen ist diese gezielte Täuschung der Verbraucher, mit der freenetPhone derzeit massenhaft auf Kundenfang geht, mehr als nur ein großes Ärgernis. "Die Praxis von freenetPhone ist eine unlautere Wettbewerbshandlung und somit unzulässig", so Katja Henschler, Telekommunikationsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Doch damit nicht genug. Erklären Verbraucher den Widerruf des Vertrags, weist freenetPhone diesen schriftlich oder neuerdings auch durch telefonische Anrufe bei den Verbrauchern zu Hause als verspätet zurück. "Auch hier täuscht freenetPhone über die Rechtslage hinweg", weiß Katja Henschler und erläutert: "Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn der Verbraucher eine Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat." Weil den Verbrauchern jedoch keinerlei Unterlagen übergeben werden, fehlt es an einer solchen Belehrung, so dass das Widerrufsrecht unbefristet besteht. Wurde die Unterschrift vom Ehepartner oder den Kindern des Anschlussinhabers geleistet, kommt ohnehin kein wirksamer Preselection-Vertrag zustande. Denn ein solcher kann nur vom Anschlussinhaber selbst geschlossen werden.

Trotz der eindeutigen Rechtslage brauchen die geneppten Verbraucher meist noch starke Nerven, sei es bei der weiteren Auseinandersetzung mit freenetPhone oder der Rückumstellung ihres Telefonvertrags auf die Telekom. Um dem vorzubeugen, können Verbraucher die Telekom vorsorglich bitten, Anschlussumstellungen nur nach ihrem schriftlichen Einverständnis vorzunehmen. Die sächsische Verbraucherzentrale hält hierfür ein Musterschreiben bereit, das in allen Beratungsstellen kostenlos erhältlich ist. Das Schreiben kann auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de heruntergeladen werden.

Musterbrief Verbot Telefonanschlussumstellung auf anderen Anbieter

http://www.vzs.de/mediabig/27002A.doc

Gruß Kamischke
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[2] Flatrate ins Jenseits
kamischke antwortet auf HVV
15.10.2007 17:58
Flatrate ins Jenseits

Telefonanbieter schickte Verstorbenem Auftragsbestätigung. Verwandte werden im Regen stehen gelassen.
Von COLJA SCHLIEWA

Tote telefonieren nicht. Und wenn, dann nur über das Netz der Firma „Freenet“. Dieser Telefonanbieter bekommt seine Aufträge nämlich aus dem Jenseits erteilt...

Martina Butzmühlen (47) traute ihren Augen nicht, als sie kürzlich die Post öffnete: „In einem Brief der Firma Freenet bedankte man sich bei meinem Vater Werner Arts für den im Oktober 2007 erteilten Auftrag, den Telefonanschluss von der Telekom auf Freenet umzustellen. Und zwar mit Flatrate und DSL-Anschluss“ sagt die Krefelderin.

„Die ganze Familie ist erschüttert. Mein Vater ist nämlich bereits im Januar 2007 im Alter von 75 Jahren verstorben.“

Eine Flatrate ins Jenseits? Als Martina Butzmühlen den Telefonbetreiber zur Rede stellen wollte, verfing sie sich im Dschungel der Tonbandstimmen, blieb in der ewigen Warteschleife hängen: „Da kann man anrufen wie man will, mit einem Menschen kann man da nie reden.“

Stimmt. Auch EXPRESS gab nach einer halben Stunde im Reich der Computeransagen auf. Auch im Diesseits keine Menschenseele zu erreichen.

Der seltsame Fall des verstorbenen Herrn Arts – für die Verbraucherzentrale NRW ist dies kein Einzelfall: „Wir hören oft von solchen Vorkommnissen. Diese Firmen schreiben bevorzugt ältere Menschen an und spekulieren darauf, dass die sich einfach auf eine Übernahme einlassen. Die meisten Senioren sind bei Telekommunikationsfragen heutzutage hoffnungslos überfordert.“

Eine Tatsache, die die Telefonfirmen schamlos ausnutzen. Allerdings haben sie die Rechnung ohne Werner Arts gemacht. Der wird nämlich nicht bezahlen. Komme, was da wolle.

Quelle: http://www.express.de/servlet/Satellite?pagename=express/index&pageid=
1006361736967&rub­rikid=269&­ressortid=­100&articl­eid=1190959572198


Freenet's Slogan - "Normal ist das nicht" hätte man treffender wohl kaum formulieren können.
Unglaublich was in deutschen Landen alles möglich ist.
Vielleicht wollte Freenet aber auch nur sein Geschäftsfeld auf die Stimmen aus dem Jenseits ausdehnen.
Es wird Zeit das die Verbraucher endlich vor solchen Machenschaften unseriöser Telekomfirmen geschützt werden.
Kein Vertragsabschluß mehr ohne Unterschrift - Basta.

Gruß Kamischke
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[2.1] myselfme antwortet auf kamischke
17.10.2007 00:02
Und jetzt glauben alle das dies eine Masche ist, die nur der Firma freenet einfällt ?
IRRTUM. So etwas gibt es selbst bei der "seriösen" Deutschen Telekom ! Nur das weder Firma A, noch B und schon gar nicht C etwas dafür können.
Nahezu jeder kann heute irgendwo und irgendwie Provisionen von irgendjemanden für irgendwas erhalten. Ja, sogar für Alf von Melmak. Wichtig ist nur eine Unterschrift. Das es die vom Kunden sein sollte hat man dem Einen oder Anderen wohl übersehen zu erzählen ???
Die Konzerne selber und deren eigene Mitarbeiter haben i.d.R aber weder Vorteile durch solche Vergeßlichkeiten noch wohl die Zeit dazu.
Also, bitte - auch wenns schrecklich undeutsch ist - bitte etwa differenzieren.
Ist vielleicht ähnlich wie bei Vergewaltigungen von Kindern: Meist ist es der nette Onkel ?! Wobei das mit dem Telefonanschluß für Verstorbene wohl noch eher als harmlos eingestuft werden kann, weil maximal 2 Groschen 50 dabei zerstört werden. Oder ?
Und noch eine Bitte: Wenn so etwas vorkommt, nicht "nur" in Foren meckern sondern Strafanzeige stellen. Macht nämlich (fast) keiner. Und deswegen lohnt es sich auch !!!