Ach Herr Hallatsch,
was soll denn sowas bezwecken, was Sie hier abziehen?
Sie sollten doch wissen, dass Sie keine Namen, Adressen oder sonstiges veröffentlichen dürfen. Aber was Sie dürfen und bei anderen bemängeln, sind ja zwei verschiedene Dinge und allen hier bekannt.
Und weshalb schreiben Sie mir keine Mail an meine Adresse sondern posten hier.
Nicht, dass mich dies groß stört, aber das riecht sehr nach einem Versuch, sich zu produzieren.
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrter Herr M.Glück, (mailto:michaelglueck@gmx.de)
offenbar haben Sie zum einen nicht verstanden, dass es Grenzen des Aktionismus gibt
Sicher, ich habe auch nicht zum Spammen diverser Premiere Mail-Konten aufgerufen. Das war Ihr Geschäftsführer.
- zum anderen sind Sie offenbar nicht
überzeugt davon, dass ich die Aufgabe, Schaden von der faircom GmbH & Co. KG abzuwenden, sehr ernst nehme.
Doch, bin ich mir sicher. Daher laufen auch schon viele Klagen gegen die bösen Quam-Bereicherer. Leider muss ich hierzu sagen, dass laut Ihrem Herrn Pohl Provisionen an Faircom geflossen sind und desweiteren auch hier wohl noch Klagen seitens Faircom gegen Quam laufen. Wer hat den nun versucht, zweimal (bei Quam UND den Kunden) zu kassieren?
Aufgrund vollkommener Unkenntnis der Sach- und Rechtslage haben Sie dem Betreiber www.restposten.de eine verleumderische Mitteilung über die von unserem Haus angeboteten Geräte übermittelt, was zum Anlaß genommmen wurde, das Angebot vorläufig zu stoppen.
Nun, ich habe lediglich den Betreiber darauf aufmerksam gemacht, dass Sie Kunden haben, welche noch auf Lieferung eines Receivers warten und Sie welche verkaufen wollen, dass andere Kunden bereits gegen Sie klagen (siehe WISO-Bericht) und man hier im Forum nachlesen kann, wie Ihr Unternehmen im Moment mit diesen Kunden umgeht. Auch habe ich gesagt, dass u.U. Probleme auf die Käufer der Receiver zukommen könnten, wenn Faircom kein Eigentum an der Sache hat.
Der Betreiber wollte dies prüfen, zum Stop habe ich nie aufgerufen.
>Damit werden Sie, sehr geehrter Herr
Glück, zum Ersatze des unserem Hause entstehenden Schadens verpflichtet. Aus diesem Grunde werden wir Sie in Anspruch nehmen.
Schaden ist nur zu ersetzen, wenn er entstanden ist. Da ich kaum davon ausgehe, dass nur ein Receiver weniger verkauft wurde (da bisher noch niemand eine Palette geordert hatte), während die Anzeige offline war, dürfte auch kein Schaden entstanden sein.
Und wiederum, die Anzeige aus dem Angebot zu nehmen lag nicht in meinem Interesse und wurde von mir auch nicht gefordert.
Und von Imageschaden können Sie wohl kaum reden, dafür sorgt Faircom schon selbst.
Auch sind Sie - als "Händler" - durch Ihre Handlung in den überaus teuren Bereich des unlauteren Wettbewerbs geraten; ich werde dem Geschäftsführer unseres Hauses eine Abmahnung gegen Sie vorschlagen.
Von unlauteren Wettbewerb kann keinerlei Rede sein, werfen Sie doch nicht mit so vielen Begriffen durch den Raum.
Und wer hat jemals behauptet, ich sei Händler?
Ihr Recherche lässt hier sehr zu wünschen übrig.
Selbstverständlich stehen die angebotenen Geräte in unserem Eigentum.
Wenn Sie dies sagen, dann ist es sicher so. Oder meinten Sie evtl. "in unserm Besitz"? Wie haben Sie das Eigentum erworben? In keiner Bestellung war ein Abschnitt/Klausel, wonach der zweite Receiver in Ihr Eigentum über geht. Meines Erachtens wurde der Receiver von Premiere doch für den freigeschalteten Kunden geliefert. Also sollte dieser Besitzer werden und nach Ablauf des Vertrages zum Eigentümer werden.
Somit wäre im Moment noch Premiere der Eigentümer, im Zweifel der Kunde. Aber an welcher Stelle Faircom Eigentümer wurde, ist mir nicht erkenntlich. Aber da lasse ich mich gerne aufklären.
Ich rate Ihnen dringend an, sich vor solchen unüberlegten Aktionen einmal ein Gesetzbuch oder auch nur den gesunden Menschenverstand zu Rate zu ziehen. Ich hoffe, mich klar ausgedrückt zu haben.
Sehn Sie Herr Hallatsch, wieder eine Drohung. Das ist doch kleingeistlich, mit Drohungen hier zu klotzen, anstatt einmal zu argumentieren.
FAKTEN, FAKTE, FAKTEN! Und vielleicht auch mal an den Kunden denken.
Gesetzbücher stehen hier einige um mich herum, und, um dem gleich vorzugreifen, ich habe auch hineingeschaut.
Aber um dem Ganzen hier zu folgen, sollte auch die Erstsemester Vorlesung Wirtschaftsrecht genügen.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG
cc: Händlerverwaltung restposten.de
Lassen Sie doch die freundliche Grüsse weg, was verlogeneres als dieses Gruß-Floskel gibt es doch nach Ihrer Brandrede nicht mehr.
Michael Glück