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Faircom Quam Aktion


13.04.2003 21:28 - Gestartet von pulle
wie kann es sein das faircom eine Rückzahlung der Einmalzahlung fordert?
Ich habe meinen Bestellschein
und auf dem schreib Faircom:
"Mit freischaltung des Mobilfunkvertrages verplivhtet sich die Firma faircom GmbH & Co.KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung."
Der Mobilfunkvertrag ist mit der ersten Rechnung der Fa. Quam freigeschaltet worden.
Und damit hat sich Fa. faircom verplichtet die Einmalzahlung zu zahlen.
Das Geld zur Grundgebührerstattung zu nehmen ist von faircom nur ein Vorschlag. Da ich ein teureres HAndy gewählt habe habe ich auch keine 200 Euro erhalten die ich jetzt zurück zahlen soll.
Bei der Einmahlzahlung hat faircom auch nicht die Summe bezahlt die für die gesamte Grundgebühr notwendig gewesen wäre.
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[1] Faircomhater antwortet auf pulle
14.04.2003 15:03
Hm... leider hat sich die letzten Tagen fast kein Beitrag mehr um dieses Thema gedreht, obwohl der Thread so heisst...
alle, die sich noch immer wg. unerfüllter Verträge mit "Fair"com rumschlagen posten hier (verständlicherweise) auch...
wie auch immer, schau dir mal die alten Beiträge an, da findest du einiges, aber letztendlich nix genaues...
hast du schon ein 2. Schreiben erhalten oder nur ein 1. und egal ob 1. und oder 2., wann?




Benutzer pulle schrieb:
wie kann es sein das faircom eine Rückzahlung der Einmalzahlung fordert?
Ich habe meinen Bestellschein
und auf dem schreib Faircom:
"Mit freischaltung des Mobilfunkvertrages verplivhtet sich die Firma faircom GmbH & Co.KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung."
Der Mobilfunkvertrag ist mit der ersten Rechnung der Fa. Quam freigeschaltet worden. Und damit hat sich Fa. faircom verplichtet die Einmalzahlung zu zahlen.
Das Geld zur Grundgebührerstattung zu nehmen ist von faircom nur ein Vorschlag. Da ich ein teureres HAndy gewählt habe habe ich auch keine 200 Euro erhalten die ich jetzt zurück zahlen soll.
Bei der Einmahlzahlung hat faircom auch nicht die Summe bezahlt die für die gesamte Grundgebühr notwendig gewesen wäre.
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[1.1] pulle antwortet auf Faircomhater
16.04.2003 09:05
test
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[1.2] pulle antwortet auf Faircomhater
16.04.2003 21:42
Benutzer Faircomhater schrieb:
Hm... leider hat sich die letzten Tagen fast kein Beitrag mehr um dieses Thema gedreht, obwohl der Thread so heisst... alle, die sich noch immer wg. unerfüllter Verträge mit "Fair"com rumschlagen posten hier (verständlicherweise) auch...
wie auch immer, schau dir mal die alten Beiträge an, da findest du einiges, aber letztendlich nix genaues...
hast du schon ein 2. Schreiben erhalten oder nur ein 1. und egal ob 1. und oder 2., wann?


ich habe erst eine Aufforderung am 17.03.03 zur Rückzahlung erhalten.
Hast Du schon eine 2. erhalten oder sogar eine Mahnung?



Benutzer pulle schrieb:
wie kann es sein das faircom eine Rückzahlung der Einmalzahlung fordert?
Ich habe meinen Bestellschein
und auf dem schreib Faircom:
"Mit freischaltung des Mobilfunkvertrages verplivhtet sich die Firma faircom GmbH & Co.KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung."
Der Mobilfunkvertrag ist mit der ersten Rechnung der Fa. Quam freigeschaltet worden. Und damit hat sich Fa. faircom verplichtet die Einmalzahlung zu zahlen.
Das Geld zur Grundgebührerstattung zu nehmen ist von faircom nur ein Vorschlag. Da ich ein teureres HAndy gewählt habe habe ich auch keine 200 Euro erhalten die ich jetzt zurück zahlen soll.
Bei der Einmahlzahlung hat faircom auch nicht die Summe bezahlt die für die gesamte Grundgebühr notwendig gewesen wäre.
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[1.2.1] JFK antwortet auf pulle
17.04.2003 08:20
Benutzer pulle schrieb:
Benutzer Faircomhater schrieb:
Hm... leider hat sich die letzten Tagen fast kein Beitrag mehr um dieses Thema gedreht, obwohl der Thread so heisst... alle, die sich noch immer wg. unerfüllter Verträge mit "Fair"com rumschlagen posten hier (verständlicherweise) auch...
wie auch immer, schau dir mal die alten Beiträge an, da findest du einiges, aber letztendlich nix genaues... hast du schon ein 2. Schreiben erhalten oder nur ein 1. und egal ob 1. und oder 2., wann?


ich habe erst eine Aufforderung am 17.03.03 zur Rückzahlung erhalten.
Hast Du schon eine 2. erhalten oder sogar eine Mahnung?


Das Porto für ein zweites Schreiben ("1. Mahnung") ist doch rausgeschmissenes Geld! Aber wer weiß - vielleicht senden die doch noch so eine lächerliche Nummer - schließlich gibt es genug zarte Gemüter die sich einschüchtern lassen! Andererseits gibt es hier auch knallharte Masochisten im Forum -> die bestellen ja immer noch bei der Firma......Aber eigentlich ist das auch gut so, denn sonst wäre der Diskussionsstoff längst ausgegangen...
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[1.2.2] Faircomhater antwortet auf pulle
17.04.2003 08:32
ne, kam nix, vielleicht reicht's geld nicht mehr für porto per einschreiben ;-)

Benutzer pulle schrieb:
Benutzer Faircomhater schrieb:
Hm... leider hat sich die letzten Tagen fast kein Beitrag mehr um dieses Thema gedreht, obwohl der Thread so heisst... alle, die sich noch immer wg. unerfüllter Verträge mit "Fair"com rumschlagen posten hier (verständlicherweise) auch...
wie auch immer, schau dir mal die alten Beiträge an, da findest du einiges, aber letztendlich nix genaues... hast du schon ein 2. Schreiben erhalten oder nur ein 1. und egal ob 1. und oder 2., wann?


ich habe erst eine Aufforderung am 17.03.03 zur Rückzahlung erhalten.
Hast Du schon eine 2. erhalten oder sogar eine Mahnung?



Benutzer pulle schrieb:
wie kann es sein das faircom eine Rückzahlung der Einmalzahlung fordert?
Ich habe meinen Bestellschein
und auf dem schreib Faircom:
"Mit freischaltung des Mobilfunkvertrages verplivhtet sich die Firma faircom GmbH & Co.KG zur Leistung der vereinbarten Einmalzahlung."
Der Mobilfunkvertrag ist mit der ersten Rechnung der Fa. Quam freigeschaltet worden. Und damit hat sich Fa. faircom verplichtet die Einmalzahlung zu zahlen.
Das Geld zur Grundgebührerstattung zu nehmen ist von faircom nur ein Vorschlag. Da ich ein teureres HAndy gewählt habe habe ich auch keine 200 Euro erhalten die ich jetzt zurück zahlen soll.
Bei der Einmahlzahlung hat faircom auch nicht die Summe bezahlt die für die gesamte Grundgebühr notwendig gewesen wäre.