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Hab´ keinen Rechtschutz, was tun?


28.03.2003 08:22 - Gestartet von daFriction
Hi nochmal!
Ich habe im Gegensatz zu vielen anderen hier keine Rechtschutzversicherung und kann mir als Azubi auch mögliche Gerichtskosten schlecht erlauben. Was empfehlt ihr mir? Angenommen, ich überweise das Geld an FC und es kommt bei jmd zu einem 'Musterprozess' mit dem Ausgang, das eine Rückzahlung nicht erforderlich, könnte ich doch mein Geld zurückfordern, oder (unrechtmäßige Bereicherung von FC nach $XYZ in diesem Falle?)?
Was wäre eigentlich, wenn ich vor Verschickung des 'Rückzahlbriefes' bis zum 1.4 im Urlaub gewesen bin? (Ist bei nem Kollegen der Fall)
Ich verstehe immer noch nicht: Können die einen verklagen, ohne vorher ne Mahnung zu verschicken?
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[1] cerberus antwortet auf daFriction
28.03.2003 10:30
Herr Hallasch möchte natürlich das alle sich ab 1.4 in Verzug befinden, aber möchten und sein differieren doch stark.Eine Rückforderung nach gut 8Monaten innerhalb von 10 Tagen zu zahlen funktioniert so einfach nicht.Willkürlich wurde die 31.03.02 festgelegt,der in keinen Vertragsunterlagen vorher aufgetaucht war und deshalb gilt folgendes.In Verzug kann man erst geraten wenn einem NACHWEISBAR eine Zahlungsaufforderung zugesand wurde. Dann befindet man sich grundsätzlich 30Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Zahlungsaufforerung im Verzug,dann kann das Mahnverfahren beginnen.Recht muss Recht bleiben.
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[2] pistazienfresser antwortet auf daFriction
28.03.2003 10:58
Benutzer daFriction schrieb:
Hi nochmal! Ich habe im Gegensatz zu vielen anderen hier keine Rechtschutzversicherung und kann mir als Azubi auch mögliche Gerichtskosten schlecht erlauben.
Für so etwas gibt es Beratungshilfe, d.h. ein Gespräch mit einem Anwalt gesponsert von Vater Staat. Frag mal bei deinem Amtsgericht nach. Lass dich aber nicht abwimmeln, oftmals wollen die, dass der Anwalt die Formulare ausfüllt (ist natürlich unsinnig, schließlich sollst du wissen ob oder wieviel du bezahlen musst, bevor du zu einem Anwalt gehst). Als Alternative bleibt noch der Gang zur Verbraucherzentrale.
Viel Erfolg
pistazienfresser

Was empfehlt ihr mir?
Angenommen, ich überweise das Geld an FC und es kommt bei jmd zu einem 'Musterprozess' mit dem Ausgang, das eine Rückzahlung nicht erforderlich, könnte ich doch mein Geld zurückfordern, oder (unrechtmäßige Bereicherung von FC nach $XYZ in diesem Falle?)?
Was wäre eigentlich, wenn ich vor Verschickung des 'Rückzahlbriefes' bis zum 1.4 im Urlaub gewesen bin? (Ist bei nem Kollegen der Fall) Ich verstehe immer noch nicht: Können die einen verklagen, ohne
vorher ne Mahnung zu verschicken?
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[] RE: Zahlungsfrist läuft aus
Dell antwortet auf
28.03.2003 10:50
Ich dachte wirklich noch selbst für Faircom gibt es irgendwo eine Grenze unter die man nicht sinken sollte...

Herzlichen Glückwunsch Hr. Hallatsch, sie haben sie soeben unterschritten
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[] RE: Zahlungsfrist läuft aus
lupuli antwortet auf
28.03.2003 11:01
Liebe Mods,

ist das noch immer nicht eindeutig genug? Schmeisst den doch endlich (bitte) hier raus!

Gruß Lupuli
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[] RE: Zahlungsfrist läuft aus
giociar antwortet auf
28.03.2003 11:04
Direkt Zahlen??

Der Kunde der bei faircom noch einen verbleibenden Anspruch auf Zahlung von Erstattungen oder sonstiger Forderungen hat, z.B. durch einen weiteren abgeschlossenen (Ersatz-)Vertrag, sollte prüfen ob er nunmehr nicht mit der Forderung der Fa. Faircom noch gemäß §273 "Zurückbehalten" bzw. gemäß §387 BGB "Aufrechnen" kann.
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[] RE: Zahlungsfrist läuft aus
NachtfalkeAC antwortet auf
28.03.2003 11:12
Wer zahlt ist selber Schuld.
Da die Frist wie Cereberus schon geschrieben hat ja von Faircom willkührlich gesetzt wurde und der Eingang des Schreibens nicht nachgewiesen werden kann, gibt es bisher keine Grundlage für ein Mahnverfahren oder sogar eine Klage.


Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf kurz vor dem bevorstehenden Wochenende darauf hinweisen, dass die Zahlungen in der Tat am kommenden Montag fällig werden.

All denen, die sich nicht der fragwürdigen Auffassung verschrieben haben, aus unterschiedlichen Gründen die Zahlung zu verweigern oder mit großem Kostenrisiko "auszusitzen", empfehle ich abschließend die fristgerechte Überweisung, die sicher heute noch möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG

Die Zahlung wäre, wenn sie denn eine rechtsgrundlage hätte auch am 31.03 möglich denn es gilt das Datum der Überweisung, nicht des Eingangs bei Ihrer Firma.
Warum haben sie, Herr Hallatsch, eigentlich nicht willkürlich den 1. April gewählt?
Dann wäre der so verfrühte Aprilscherz wenigstens als solcher erkennbar gewesen und IHre Kunden hätten gleich über Ihren goldigen Humor lachen können.
So bleibt der Fade beigeschmack, das diese kurfristige Zahlungsaufforderung nur den einen Zweck hat der Firma Faircom möglichst schnell einige Geldmittel, durch eingeschüchterte Kunden, zu unrecht zu beschaffen.

Benutzer cerberus schrieb:
Herr Hallasch möchte natürlich das alle sich ab 1.4 in Verzug befinden, aber möchten und sein differieren doch stark.Eine Rückforderung nach gut 8Monaten innerhalb von 10 Tagen zu zahlen funktioniert so einfach nicht.Willkürlich wurde die 31.03.02 festgelegt,der in keinen Vertragsunterlagen vorher aufgetaucht war und deshalb gilt folgendes.In Verzug kann man erst geraten wenn einem NACHWEISBAR eine Zahlungsaufforderung zugesand wurde. Dann befindet man sich grundsätzlich 30Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Zahlungsaufforerung im Verzug,dann kann das Mahnverfahren beginnen.Recht muss Recht bleiben.

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.

ichh kann nur allen raten nicht zurückzuzahlen und dann darauf zu hoffen ggf. nach ersten Urteilen zu ungunsten Faircoms ihr Geld zurückzubekommen.

Faircom wird vermutlich ob der geringen Erfolgsaussichten gar nicht klagen, denn der bisher beschrittene Weg (Fristsetzung und Verfahrensreihenfolge) entbehrt jeder Rechtsgrundlage und auch die Forderung an sich ist meines erachtens mehr als fraglich.

Also,
bleibt locker und wartet auf das erste einschreiben ;O)
Vorher passier eh nichts und die Kosten bis dahin hat alleine Faircom zu tragen.


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[1] accolon antwortet auf NachtfalkeAC
28.03.2003 18:47
Benutzer NachtfalkeAC schrieb:
So bleibt der Fade beigeschmack, das diese kurfristige Zahlungsaufforderung nur den einen Zweck hat der Firma Faircom möglichst schnell einige Geldmittel, durch eingeschüchterte Kunden, zu unrecht zu beschaffen.

Interessant finde ich in diesem Zusammenhang, dass die diese Einschüchterungen hier im Forum stattfinden. Wird dabei nicht bedacht, dass wohl ALLE, die hier mitlesen, mittlerweile eher darüber lachen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass einer der hier versammelten tatsächlich ganz plötzlich Angst bekommt und überweist. Aus dieser Sicht sind die ewig gleichen Zahlungs-"Empfehlungen" doch vergeblich Mühe und verschwendete Zeit.

Was ist mit den Leuten, die NICHT hier mitlesen? Bekommen sie täglich von Faircom einen Brief, in dem Herr Hallatsch seine Forenbeiträge zitiert? Glaube ich kaum.

Bleibt nur zu hoffen, dass sich von den "unwissenden" Kunden (= Nicht-teltarifler) möglichst wenige durch ein aus rechtlicher Sicht irrelevantes Schreiben beeindrucken lassen und dieses unbeachtet der Verwertung zugeführt haben.
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[] RE: Zahlungsfrist läuft aus
maulwurf9 antwortet auf
28.03.2003 11:15
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf kurz vor dem bevorstehenden Wochenende darauf hinweisen, dass die Zahlungen in der Tat am kommenden Montag fällig werden.

All denen, die sich nicht der fragwürdigen Auffassung verschrieben haben, aus unterschiedlichen Gründen die Zahlung zu verweigern oder mit großem Kostenrisiko "auszusitzen", empfehle ich abschließend die fristgerechte Überweisung, die sicher heute noch möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG

Werft den Kerl mit seiner Bauernfängerei endlich aus dem Forum!
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[] RE: Zahlungsfrist läuft aus
ullo antwortet auf
28.03.2003 11:24
Hallo,

ich war bisher mehrfach zufriedener Kunde bei Fairkom. Märzrate steht allerdings auch noch aus. Aber Herr Hallatsch hat es gerade geschafft, dass ich künftig sicher (auch wenn die Bonität einmal wieder gut sein sollte) kein Angebot dieser Firma mehr annehmen werde. In meinem Bekanntenkreis habe ich auch einige Faircom-Kunden, die ich entsprechend informieren werde. Im übrigen sollte Faircom vermeiden so grosse Töne zu spucken, solange sie selbst nicht in der Lage sind ihren Zahlungverpflichtungen pünktlich nachzukommen.

Gruß
Ulli
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[1] Tecotech antwortet auf ullo
28.03.2003 11:49
Dem kann ich mich nir anschliesen !!!!
Herr Hallatsch setzt die Kunden mit irgend welchen Zahlungsvorderungen unter druck und schafft es nicht einmal zugesicherte Erstattungen für Handy-Grundgebühren und Premiere Gebühren die von faircom an ihre Kunden gezahlt werden sollen pünktlich auf den Weg zu schicken. Es scheint bald wirklich so zu sein, dass faircom nur zahlen kann, wenn sie das Geld dafür von anderen Kunden zurückgefordert hat .....

TOLLES VORBILD !!!!!!!

ICH HOFFE ALLE BETROFFENEN KUNDEN WERDEN DAS GELD NICHT ZURÜCKZAHLEN !

FAIRCOM, lernt erst mal selber Zahlungen pünktlich auszuführen, dann könnt Ihr Euere Kunden belangen !
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[2] i_bins_selber antwortet auf ullo
28.03.2003 12:03
Hallo,

ich war bisher auch mehrfach zufriedener Kunde bei Faircom. Ich habe momentan ein Handy-Pak bei Faircom bestellt, aber den Vertrag noch nicht zu Faircom zurückgeschickt. Aber aufgrund der Tatsache wie sich Faircom hier im Forum, vertreten durch Herrn Hallatsch, darstellt, nehme ich lieber Abstand davon und werde künftig sicher kein Angebot dieser Firma mehr in Anspruch nehmen. In meinem Bekanntenkreis habe ich auch einige Faircom-Kunden, die ich auf diese Beiträge im Forum aufmerksam machen werde. Im übrigen sollte Herr Marc Roloff (Geschäftsführer, Faircom GmbH & Co. KG) mal darüber nachdenken, ob sich die Art wie sich Faircom ( gerade auch durch Herrn Hallatsch ) hier im Forum präsentiert, nicht mehr schadet als nutzt und sich langfristig nicht eher nachteilig für die Geschäfte von Faircom auswirkt.

Gruß
i_bins_selber
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[] RE: Zahlungsfrist läuft aus
Zulu antwortet auf
19.09.2003 19:54
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich darf kurz vor dem bevorstehenden Wochenende darauf hinweisen, dass die Zahlungen in der Tat am kommenden Montag fällig werden.

All denen, die sich nicht der fragwürdigen Auffassung verschrieben haben, aus unterschiedlichen Gründen die Zahlung zu verweigern oder mit großem Kostenrisiko "auszusitzen", empfehle ich abschließend die fristgerechte Überweisung, die sicher heute noch möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG

Hmmm... Du Lars? Also deine Empfehlungen haben aber schon damals nix getaugt.:-)

Kostenrisiko.... das musstet letztendlich wohl ihr selbst tragen, oder? :->

Zulu