Wer zahlt ist selber Schuld.
Da die Frist wie Cereberus schon geschrieben hat ja von Faircom willkührlich gesetzt wurde und der Eingang des Schreibens nicht nachgewiesen werden kann, gibt es bisher keine Grundlage für ein Mahnverfahren oder sogar eine Klage.
Benutzer Hallatsch schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf kurz vor dem bevorstehenden Wochenende darauf hinweisen, dass die Zahlungen in der Tat am kommenden Montag fällig werden.
All denen, die sich nicht der fragwürdigen Auffassung verschrieben haben, aus unterschiedlichen Gründen die Zahlung zu verweigern oder mit großem Kostenrisiko "auszusitzen", empfehle ich abschließend die fristgerechte Überweisung, die sicher heute noch möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Hallatsch
Rechtsabteilung faircom GmbH & Co. KG
Die Zahlung wäre, wenn sie denn eine rechtsgrundlage hätte auch am 31.03 möglich denn es gilt das Datum der Überweisung, nicht des Eingangs bei Ihrer Firma.
Warum haben sie, Herr Hallatsch, eigentlich nicht willkürlich den 1. April gewählt?
Dann wäre der so verfrühte Aprilscherz wenigstens als solcher erkennbar gewesen und IHre Kunden hätten gleich über Ihren goldigen Humor lachen können.
So bleibt der Fade beigeschmack, das diese kurfristige Zahlungsaufforderung nur den einen Zweck hat der Firma Faircom möglichst schnell einige Geldmittel, durch eingeschüchterte Kunden, zu unrecht zu beschaffen.
Benutzer cerberus schrieb:
Herr Hallasch möchte natürlich das alle sich ab 1.4 in Verzug befinden, aber möchten und sein differieren doch stark.Eine Rückforderung nach gut 8Monaten innerhalb von 10 Tagen zu zahlen funktioniert so einfach nicht.Willkürlich wurde die 31.03.02 festgelegt,der in keinen Vertragsunterlagen vorher aufgetaucht war und deshalb gilt folgendes.In Verzug kann man erst geraten wenn einem NACHWEISBAR eine Zahlungsaufforderung zugesand wurde. Dann befindet man sich grundsätzlich 30Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Zahlungsaufforerung im Verzug,dann kann das Mahnverfahren beginnen.Recht muss Recht bleiben.
Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen.
ichh kann nur allen raten nicht zurückzuzahlen und dann darauf zu hoffen ggf. nach ersten Urteilen zu ungunsten Faircoms ihr Geld zurückzubekommen.
Faircom wird vermutlich ob der geringen Erfolgsaussichten gar nicht klagen, denn der bisher beschrittene Weg (Fristsetzung und Verfahrensreihenfolge) entbehrt jeder Rechtsgrundlage und auch die Forderung an sich ist meines erachtens mehr als fraglich.
Also,
bleibt locker und wartet auf das erste einschreiben ;O)
Vorher passier eh nichts und die Kosten bis dahin hat alleine Faircom zu tragen.