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Hilfe Faircom


08.09.2003 11:35 - Gestartet von coco131167
Hallo Leute,

wie ich mittlerweile gelesen habe sind ausser mir noch ein "paar"ander von der Firma faircom geschädigt.

Auch auf die Gefahr hin, dass´das Thema schon ausgeknautscht ist, habe ich trotzdem noch eine Frage:

Kann ich den Talkline Vertrag irgendwie rückgängig machen?
Wenn ja, wie? Vor allem wie kannn ich bei einer Rücksendung von Karte/Telefon (beides unbenutzt) sicher sein, dass nicht auch Telefon/Karte weg sind?

Please help ich bin hier am verzweifeln..........

Danke

gruss

Matthias

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[1] pepa antwortet auf coco131167
08.09.2003 14:37
Also, ich bin draußen.
Habe allerdings kein Premiere-Karte und Resiever erhalten und nie mit der Talkline-karte telfoniert. Habe den Sachverhalt geschildert und an Faircom und Talkline eine Kündigung geschickt. Einfach versuchen vielleicht klappt es ja auch.
Pepa.
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[1.1] Borusse66 antwortet auf pepa
08.09.2003 15:33
Benutzer pepa schrieb:
Also, ich bin draußen. Habe allerdings kein Premiere-Karte und Resiever erhalten und nie mit der Talkline-karte telfoniert. Habe den Sachverhalt geschildert und an Faircom und Talkline eine Kündigung geschickt. Einfach versuchen vielleicht klappt es ja auch.
Pepa.

Versuchs einfach mal mit Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfall der Vertragsgrundlage nach §313 BGB.

Hat bei mir geklappt. Genaueres zum §313 BGB steht irgendwo hier im Forum.
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[1.1.1] pistazienfresser antwortet auf Borusse66
08.09.2003 19:54
Benutzer Borusse66 schrieb:
Benutzer pepa schrieb:
Also, ich bin draußen. Habe allerdings kein Premiere-Karte und Resiever erhalten und nie mit der Talkline-karte telfoniert. Habe den Sachverhalt geschildert und an Faircom und Talkline eine Kündigung geschickt. Einfach versuchen vielleicht klappt es ja auch.
Pepa.

Versuchs einfach mal mit Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfall der Vertragsgrundlage nach §313 BGB.

Hat bei mir geklappt. Genaueres zum §313 BGB steht irgendwo hier im Forum.
In eine ähnliche Richtung (Wegfall der Geschäftsgrundlage) ging ein Urteil:
AG DÜSSELDORF, 15. Juni 2000, Az: 34 C 3564/00
Ergangen gegen D2!
Aussage: Wenn Handy kaputt, Händler und Mobilfunkbetreiber nicht reparieren wollen/können und Handy"kauf" gewandelt ist, kann der Kunde auch den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen.
In NJW-RR 2001, 275-276 zu finden.
Mehr in vielen frühren Beiträgen in diesen und anderen Foren, z.B unter
https://www.teltarif.de/forum/s7811/1217-...
Gruss pistazienfesser
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[1.1.1.1] pistazienfresser antwortet auf pistazienfresser
10.09.2003 18:31
Weitere Urteile und Disskussion in dem Thread von
https://www.teltarif.de/forum/s11288/50-...
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[2] Keks antwortet auf coco131167
19.09.2003 01:05
Benutzer coco131167 schrieb:
wie ich mittlerweile gelesen habe sind ausser mir noch ein "paar"ander von der Firma faircom geschädigt.

Das Thema "Faircom" ist schon seit Jahren ein Dauerthema. Übersicht: www.blitztarif.de/faircom/

Liebe Grüße, Keks.