Benutzer Borusse66 schrieb:
Benutzer pepa schrieb:
Also, ich bin draußen. Habe allerdings kein Premiere-Karte und Resiever erhalten und nie mit der Talkline-karte telfoniert. Habe den Sachverhalt geschildert und an Faircom und Talkline eine Kündigung geschickt. Einfach versuchen vielleicht klappt es ja auch.
Pepa.
Versuchs einfach mal mit Rücktritt vom Vertrag wegen Wegfall der Vertragsgrundlage nach §313 BGB.
Hat bei mir geklappt. Genaueres zum §313 BGB steht irgendwo hier im Forum.
In eine ähnliche Richtung (Wegfall der Geschäftsgrundlage) ging ein Urteil:
AG DÜSSELDORF, 15. Juni 2000, Az: 34 C 3564/00
Ergangen gegen D2!
Aussage: Wenn Handy kaputt, Händler und Mobilfunkbetreiber nicht reparieren wollen/können und Handy"kauf" gewandelt ist, kann der Kunde auch den Mobilfunkvertrag fristlos kündigen.
In NJW-RR 2001, 275-276 zu finden.
Mehr in vielen frühren Beiträgen in diesen und anderen Foren, z.B unter
https://www.teltarif.de/forum/s7811/1217-...Gruss pistazienfesser