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Ich hab meine QUAM Mahnung


15.05.2003 10:10 - Gestartet von Wuthenow
sie kam heute in einem normalen Brief, beinhaltet mit Verweis auf die mir unbekannten AGB und §§ 133,157,242 plus den schon bekannten 812 einen Zuschlag von 2,56 EUR mit der Bitte um Zahlung bis zum 29.05.

Damit das Blatt nicht zu leer bliebe, hat man in bekannter FAIRCOM-Manier noch ein Gerücht angefügt: Gegen einige Kunden ... haben wir bereits gerichtliche Schritte eingeleitet ....

Dann noch ein Schlenker aus der Strukturvertrieb-Kiste - erinnert mich unwillkürlich an Stasirepressalien:

" ... bei fruchtlosem Ablauf der Frist gehen wir davon aus, daß auch sie eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit bevorzugen"

Aus welchem Millieu muß man eigentlich stammen, um mit seinen Geschäftspartnern so umzuspringen?
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[1] sck83 antwortet auf Wuthenow
15.05.2003 10:36
habe den brief auf bekommen.

wie schaut das denn jetzt aus?

hat da jemand bezahlt?

gibt es wirklich diese bereits verklagten kunden?

haben die rechtlich wirklich was in der hand?
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[2] Dell antwortet auf Wuthenow
15.05.2003 11:03
Benutzer Wuthenow schrieb:
sie kam heute in einem normalen Brief

sie lernens einfach nicht...

Aus welchem Millieu muß man eigentlich stammen, um mit seinen Geschäftspartnern so umzuspringen?

dazu ist kaum ein Kommentar nötig...
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[3] Dell antwortet auf Wuthenow
15.05.2003 11:25
*grad Kopie bekommen*
Der ist auch nicht schlecht:

"Sollten Sie dieser Mahnung nicht Folge leisten, tragen Sie das Kostenrisiko der gerichtlichen Auseinandersetzung von mindestens 208,00 Euro"

wie nett von ihnen doch darauf hinzuweisen obwohl faktisch falsch...das Risko trägt meine RSV ,-)
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[3.1] Wortlaut Quam-Faircom-Mahnung
Dell antwortet auf Dell
15.05.2003 12:27
hier mal der gesamte Wortlaut:



M A H N U N G Rückzahlung aus Quam - Grundgebührerstattung



Sehr geehrter Herr Linkszwodrei,


unserer schriftlichen Bitte vom 17.03.2003 den Ihnen überzahlten
Betrag der Grundgebührerstattung für den gekündigten Quam-Vertrag auf unser Konto zu erstatten, sind Sie nicht (im vollem Umfang)nachgekommen.

Sollten Sie dieser Mahnung nicht Folge leisten, tragen Sie das
Kostenrisiko der gerichtlichen Auseinandersetzung von mindestens
208,00 Euro. Für Ihr besseres Verständnis nochmals die rechtlich
relevanten Punkte:

1. Sie haben als Kunde der faircom GmbH & Co. KG einen Vertrag unter dem Motto "Gratishandy ohne Grundgebühr" mit der Erstattung der Grundgebühr in einer pauschalierten Vorabzahlung abgeschlossen. Dementsprechend wurde dieser Betrag als "Grundgebührerstattung" auf der Rechnung zu der Einmalzahlung ausgewiesen.

2. Wegen der entfallenen Grundgebührzahlung Ihrerseits entfällt auch Ihr Anspruch auf die (teilweise) Erstattung. Die erhaltene Einmalzahlung ist zurückzugewähren.

3. Dieser Rückzahlungsanspruch ergibt sich aus dem von Ihnen
unterzeichneten Bestellschein sowie zusätzlich aus den §~ 133,157, 242 und § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung durch den Einbehalt der grundlos gezahlten Summe).

4. Es besteht kein Anspruch auf Aufrechnung mit Kosten, die Ihnen unter Umständen die Kündigung des Mobilfunkvertrages durch Quam verursacht hat.

5. Gemäß den vertragsbestandteiligen AGB sowie den gesetzlichen bestimmungen über den Verzug sind Sie verpflichtet, die Kosten der Mahnung i.H.v. 2,56 Euro zu ersetzen.

Ich darf Sie daher letztmalig auffordern, den geschuldeten Betrag in Höhe von Euro 202,56 mittels des beigefügten Überweisungsträgers unverzüglich, längstes bis zum

29. Mai 2003

auf das untenstehende Konto einzuzahlen.


Gegen einige Kunden, die sich erklärtermaßen strikt weigerten die Rückzahlung zu leisten, haben wir bereits gerichtliche Schritte eingeleitet. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist gehen wir davon aus, dass auch Sie eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit bevorzugen.



Mit freundlichen Grüßen
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[3.1.1] comedian antwortet auf Dell
15.05.2003 12:52
Man könnte hier an die Einrede der Entreicherung denken und alle Erklärungen gegenüber der Firma widerrufen, mit der man eine Rückzahlungspflicht erklärt hat.

Ich denke, es ist hier die Beratung durch einen Rechtsanwalt nötig.

Gruß
Comedian
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[3.1.1.1] borusch antwortet auf comedian
15.05.2003 13:04
Benutzer comedian schrieb:
Man könnte hier an die Einrede der Entreicherung denken und alle Erklärungen gegenüber der Firma widerrufen, mit der man eine Rückzahlungspflicht erklärt hat.

Ich denke, es ist hier die Beratung durch einen Rechtsanwalt nötig.

Gruß
Comedian

Der Brief wurde wieder mal als normaler brief verschickt, oder? Na dann, Prost...

Ihr müsst ihn einfach nicht bekommen, und das habt ihr doch, oder? *g*
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[3.1.1.2] thhko antwortet auf comedian
15.05.2003 13:08
Hallo.

Benutzer comedian schrieb:
Ich denke, es ist hier die Beratung durch einen Rechtsanwalt nötig.

Hab ja versprochen, mich wieder zu melden, wenn´s was neues gibt... (ich war derjenige, der den Kram direkt zum Anwalt gebracht hat, damit ich keinen Streß mehr mit denen habe).

Ich hab jetzt auch ´ne Mahnung bekommen, wieso die nicht direkt an meinen Anwalt geschrieben haben, weiß ich auch nicht...

Allerdings wollen die jetzt nur noch EUR 52,56 inkl. Mahngebühren anstatt vorher knapp über EUR 130,- ?!?!

Naja, werd´s dem Anwalt übergeben, der soll mal schön weitermachen ;-)


Gruß,
Thomas
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[3.1.2] Negative Feststellungsklage? RE: Wortlaut Quam-Faircom-Mahnung
pistazienfresser antwortet auf Dell
15.05.2003 17:20
Hi Leute!
Naja, sooo unsinnig finde ich die Rückforderung nicht. Was allerdings die anderen Paragraphen neben § 812 dort sollen, leuchtet mir nicht ein (mehr Paragraphen - mehr Einschüchterung?).
Hat einer eigentlich schon einmal bei seiner Rechtsschutzversicherung nachgefragt, ob die auch die Kosten einer negativen Feststellungsklage tragen würde? (Ziel: Feststellen lassen, dass die Forderung nicht bestehen würde, denen sich die Gesellschaft berühmt).
Vielleicht könnten sich auch mehrere zusammentun, die eine RSV haben und die RSV gemeinsam einen Prozess für einen führen lassen (der dann keine rechtliche, wohl aber faktische Bindungswirkung haben wird, da die Warscheinlichkeit, dass ein Gericht bei identischem Sachverhalt anders urteilen wird, gering ist).
Viel Erfolg
pistazienfresser

Benutzer Dell schrieb:
hier mal der gesamte Wortlaut:



M A H N U N G Rückzahlung aus Quam - Grundgebührerstattung


Sehr geehrter Herr Linkszwodrei,


unserer schriftlichen Bitte vom 17.03.2003 den Ihnen überzahlten Betrag der Grundgebührerstattung für den gekündigten Quam-Vertrag auf unser Konto zu erstatten, sind Sie nicht (im vollem Umfang)nachgekommen.

Sollten Sie dieser Mahnung nicht Folge leisten, tragen Sie das Kostenrisiko der gerichtlichen Auseinandersetzung von mindestens 208,00 Euro. Für Ihr besseres Verständnis nochmals die rechtlich relevanten Punkte:

1. Sie haben als Kunde der faircom GmbH & Co. KG einen Vertrag unter dem Motto "Gratishandy ohne Grundgebühr" mit der Erstattung der Grundgebühr in einer pauschalierten Vorabzahlung abgeschlossen. Dementsprechend wurde dieser Betrag als "Grundgebührerstattung" auf der Rechnung zu der Einmalzahlung ausgewiesen.

2. Wegen der entfallenen Grundgebührzahlung Ihrerseits entfällt auch Ihr Anspruch auf die (teilweise) Erstattung. Die erhaltene Einmalzahlung ist zurückzugewähren.

3. Dieser Rückzahlungsanspruch ergibt sich aus dem von Ihnen unterzeichneten Bestellschein sowie zusätzlich aus den §~ 133,157, 242 und § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung durch den Einbehalt der grundlos gezahlten Summe).

4. Es besteht kein Anspruch auf Aufrechnung mit Kosten, die Ihnen unter Umständen die Kündigung des Mobilfunkvertrages durch Quam verursacht hat.

5. Gemäß den vertragsbestandteiligen AGB sowie den gesetzlichen bestimmungen über den Verzug sind Sie verpflichtet, die Kosten der Mahnung i.H.v. 2,56 Euro zu ersetzen.

Ich darf Sie daher letztmalig auffordern, den geschuldeten Betrag in Höhe von Euro 202,56 mittels des beigefügten Überweisungsträgers unverzüglich, längstes bis zum
29. Mai 2003

auf das untenstehende Konto einzuzahlen.


Gegen einige Kunden, die sich erklärtermaßen strikt weigerten die Rückzahlung zu leisten, haben wir bereits gerichtliche Schritte eingeleitet. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist gehen wir davon aus, dass auch Sie eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit bevorzugen.



Mit freundlichen Grüßen
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[3.2] sck83 antwortet auf Dell
15.05.2003 17:07
und was machen die, die keine rsv haben?

habe keine so rechte lust verklagt zu werden.
auch wenn die mit ihrer auslegung des §812 BGB "ungerechtfertigte Bereicherung durch den Einbehalt der grundlos gezahlten Summe" vermutlich keinen großen erfolg haben.
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[3.2.1] thhko antwortet auf sck83
15.05.2003 18:51
Benutzer sck83 schrieb:
und was machen die, die keine rsv haben?

habe keine so rechte lust verklagt zu werden.
auch wenn die mit ihrer auslegung des §812 BGB "ungerechtfertigte Bereicherung durch den Einbehalt der grundlos gezahlten Summe" vermutlich keinen großen erfolg haben.

hmmm, könnte man nicht "unter Vorbehalt" zahlen und nach entsprechenden Urteilen (so es denn welche geben wird) entweder zurückfordern bzw. froh sein, sich die Kosten gespart zu haben?

naja, hab zum Glück ´ne RSV, die das zahlt, also sollen die mal schön klagen...


Gruß,
Thomas
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[3.2.1.1] marc551177 antwortet auf thhko
15.05.2003 19:28
Benutzer thhko schrieb:
Benutzer sck83 schrieb:
und was machen die, die keine rsv haben?

habe keine so rechte lust verklagt zu werden. auch wenn die mit ihrer auslegung des §812 BGB "ungerechtfertigte Bereicherung durch den Einbehalt der grundlos gezahlten Summe" vermutlich keinen großen erfolg haben.

hmmm, könnte man nicht "unter Vorbehalt" zahlen und nach entsprechenden Urteilen (so es denn welche geben wird) entweder zurückfordern bzw. froh sein, sich die Kosten gespart zu haben?

naja, hab zum Glück ´ne RSV, die das zahlt, also sollen die mal schön klagen...


Gruß,
Thomas



Meinst Du wirklich das selbst wenn es mal tatsächlich ein Urteil geben wird Du Dein Geld wiedersehen wirst?????
Ich denke Faircom hat größte Probleme überhaupt das Porto zu bezahlen, sonst wäre ein Einschreiben drin!!!*lach*

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[3.2.1.1.1] thhko antwortet auf marc551177
15.05.2003 20:23
Benutzer marc551177 schrieb:
Meinst Du wirklich das selbst wenn es mal tatsächlich ein Urteil geben wird Du Dein Geld wiedersehen wirst????? Ich denke Faircom hat größte Probleme überhaupt das Porto zu bezahlen, sonst wäre ein Einschreiben drin!!!*lach*

;-)

Mir kann´s ja egal sein, mal sehn, wie´s weiterläuft...
Vielleicht halten die auch gar nicht mehr lange genug durch, um zig Prozesse durchzuziehen...


Gruß,
Thomas
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[4] maulwurf9 antwortet auf Wuthenow
15.05.2003 11:58
Benutzer Wuthenow schrieb:
sie kam heute in einem normalen Brief
wenn's ein normaler Brief war, wegwerfen und vergessen.
Bevor kein Einschreiben/Mahnbescheid kommt braucht niemand zu reagieren.
(Und nicht bei diesem Verein beschweren - sonst habt ihr denen die "Empfangsbestätigung" kostenlos geliefert)
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[4.1] Faircomhater antwortet auf maulwurf9
15.05.2003 15:01
he, was soll man da noch sagen?
das sind doch echt die coolsten, oder?
1,5 monate nach ablauf ihrer nicht rechtrkräftig gesetzten frist so ein kinderbrief...
*lol*!!!
Also ich habe leider, leider weder den 1. noch den 2. gekriegt, wahrscheinlich habe ich das geld rechtmäßig ;-)
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[5] JFK antwortet auf Wuthenow
15.05.2003 12:53
Benutzer Wuthenow schrieb:
sie kam heute in einem normalen Brief, beinhaltet mit Verweis auf die mir unbekannten AGB und §§ 133,157,242 plus den schon bekannten 812 einen Zuschlag von 2,56 EUR mit der Bitte um Zahlung bis zum 29.05.
Da wollen die doch noch Ihr Porto von 2 x 1,53 € für zwei sinnlose Schreiben an den Mann/Frau bringen....
Vermutlich werden wir hier bald wieder Ergüsse der Rechtsabteilung lesen können.... Im Prinzip auch nicht schlecht, denn es gibt sicherlich noch viele "wichtige" Fragen zur Premiere-Aktion...


" ... bei fruchtlosem Ablauf der Frist gehen wir davon aus, daß auch sie ...Da bin ich scheinbar nicht allein...!!! eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit bevorzugen"
>
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[6] marc551177 antwortet auf Wuthenow
15.05.2003 13:10
Hallo,

ich habe ebenfalls eine dieser netten 'Mahnungen' von der Firma Faircom (wofür das Fair im Namen steht???) erhalten. Auf die 1. Mahnung habe ich schon mit Hilfe eines Anwaltes reagiert - Resultat: Wieder son Serienbrief ohne 'echte' Unterschrift und ohne Bezug auf mein mehrseitiges(!) Schreiben.
Also dieser Faircom Verein ist mir echt zu 'hoch'! Meiner Meinung nach sind die kurz vorm Ende und versuchen noch die letzten Mücken zusammenzukehren, wie man ja bei diesen ganzen nichtgezahlten GG + Premiere Dingen ja eindeutig erkennen kann.

Wäre nett wenn sich einige bei mir unter anatomie@freenet.de melden würden,
- die ebenfalls Mahnungen erhalten haben
- oder was bisher für Erfahrungen gemacht wurden
- oder wurde gegen jemand überhaupt schon gerichtlich vorgegangen
- weis jemand wieviele überhaupt betroffen sind
, denn ich bin nicht bereit auch nur einen Cent an Faircom zu zahlen!

Gruss an alle

Gibt es irgendwo sonst noch Foren die dieses Thema behandeln
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[7] RE: Ich hab meine QUAM Mahnung - Bankverbindung?
coladj antwortet auf Wuthenow
15.05.2003 19:29
Wie lautet denn die Bankverbindung, an die man Überweisen soll?
Bitte inkl. Kontoinhaber!
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[7.1] marc551177 antwortet auf coladj
15.05.2003 19:46
Benutzer coladj schrieb:
Wie lautet denn die Bankverbindung, an die man Überweisen soll? Bitte inkl. Kontoinhaber!

Faircom GmbH & Co. KG
KontoNr.:211711701
BLZ: 33440035
Commerzbank AG Velbert
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[8] pulle antwortet auf Wuthenow
17.05.2003 21:52
Ich habe auch eine Mahnung erhalten.
Nach meiner Rechtsauffassung sollte man sich gegen solche MAchenschaften zusammen schließen.
Leider kenne ich nicht die Möglichkeiten sich ´wie mann sich gemeinsam gegen die Fa. währen kann.
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[8.1] was nun!?
scandalouz antwortet auf pulle
18.05.2003 20:11
ich weiß nicht mehr weiter! war im urlaub & hab nun auch die mahnung im breifkasten gefunden, habe eine RSV. Will aber nichts gerichtliches unternehmen!Die Argumente von wg normaler Brief verstehe ich nicht ganz, wollt ihr dann falls es zu einem Gerichtsfall kommt argumentieren ihr hättet das Schreiben nicht erhalten!?
thx
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[8.1.1] alvonso antwortet auf scandalouz
18.05.2003 20:15
Benutzer scandalouz schrieb:
ich weiß nicht mehr weiter! war im urlaub & hab nun auch die mahnung im breifkasten gefunden, habe eine RSV. Will aber nichts gerichtliches unternehmen!Die Argumente von wg normaler Brief verstehe ich nicht ganz, wollt ihr dann falls es zu einem einem Gerichtsfall kommt argumentieren ihr hättet das Schreiben nicht erhalten!?
thx

Welches Schreiben?
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[8.1.2] cerberus antwortet auf scandalouz
18.05.2003 21:08
einem Gerichtsfall kommt argumentieren ihr hättet das Schreiben nicht erhalten!?
thx

genau so,Faircom muss nachweisen das du die Mahnung erhalten hast und das können sie bei normaler Briefpost nicht.Pech.
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[8.1.2.1] ad00 antwortet auf cerberus
19.05.2003 08:15
Benutzer cerberus schrieb:
einem Gerichtsfall kommt argumentieren ihr hättet das Schreiben nicht erhalten!?
thx

genau so,Faircom muss nachweisen das du die Mahnung erhalten hast und das können sie bei normaler Briefpost nicht.Pech.

1. Vor Gericht trägt der Kläger im Regelfall die Beweislast, d.h. Faircom muss den Zugang von Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung beweisen. Das können die beim normalen Brief nicht. Ein nicht zu beweisender Zugang würde aber nur bedeuten, dass Du keinen Anlass zur Klage gegeben hast. D.h., wirst Du tatsächlich verklagt und erkennst die Forderung von Faircom sofort an, dann müsste Faircom die Gerichts- und Anwaltskosten selbst tragen. Erkennt man nicht sofort an, so entscheidet das Gericht ganz normal und man muss beim Unterliegen die eingeklagte Forderung und die Prozesskosten zahlen. (Rechtsgrund für die Forderung ist nicht die Zahlungsaufforderung, sondern der zugrundeliegende Sachverhalt - hier also das Platzen der Quam-Verträge)


2. Faircom beruft sich hinsichtlich der Rückzahlungsforderungsich auf § 812 BGB. (das halte ich persönlich nicht für ganz unberechtigt, vorausgesetzt Faircom musste die Provisionen an Quam zurückzahlen bzw. hat diese nie erhalten) Mein Tipp: Lies mal § 818 III BGB und schaue dann, ob Du nicht noch irgendwo eine Rechnung für eine Urlaubsreise, Fernseher oder sonstige Ausgaben findest, die Du ohne das von Faircom erhaltene Geld nie getätigt hättest. Diese Rechnung müsste zwischen Vertragsschluss mit Faircom und Deiner Kenntnis vom Platzen des Quam-Vertrags datieren. Schaffst Du das, dann könntest Du Dich meiner Meinung nach gegenüber Faircom auf Entreicherung berufen.

Da Du noch dazu Rechtsschutz hast, kannst Du die Sache eigentlich ganz gelassen sehen.