Benutzer MABJID schrieb:
Leider hast Du die Frage, was Du als Jurist so machst unbeantwortet gelassen. War das Absicht?
Ja. Wenn wir uns besser kennen, sage ich dir das vielleicht mal. Im Übrigen geht das die Öffentlichkeit nichts an, zumal ich rein privat hier im Forum bin.
Wenn du es nicht glaubst, dann lass es. Ich bin hier niemandem Rechenschaft schuldig.
Das Wettbewerbsrecht...
...spielt in diesem Kontext (Fernabsatz-Widerrufsrecht) schlicht keine Rolle, tut nichts zur Sache, ist kontraproduktiv und somit fehl am Platz. Ende.
§ 355 BGB ist hier übrigens recht klar formuliert. Aber anscheinend legst Du ihn ganz anders aus, als die gängige Rechtsprechung.
Überhaupt nicht, aber anscheinend hast du nur den ersten Absatz des § 355 BGB gelesen. Da du das selbstständig anscheinend nicht besser hinbekommst, sondern lieber mit persönlichen Angriffen und anderweitig unproduktiven Äußerungen abzulenken versuchst, und wir uns ansonsten doch nur Kreis drehen, zitiere ich dir den entscheidenden Satz:
"(2) ... Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat..."
Außerdem kann das Widerrufsrecht auch vor Fristablauf erlöschen (§ 312d III BGB). Bitte selbst lesen.
Nach alledem bleibt festzuhalten, dass deine pauschale Behauptung, man könne innerhalb 14-tägiger Frist widerrufen, in dieser Form falsch und irreführend ist.
Naja, wenn ein Jurist dafür den Begriff Knebelvertrag benutzt lässt mich das schon an seiner Fachkompetenz zweifeln.
Du meinst, ich müsste privat immer so reden wir vor Gericht. Tut mir Leid, wenn du so am Leben vorbeigehst.
Denn Knebelverträge sind etwas gaaanz anderes.
Nein, sind sie nicht, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Knebelvertrag . Auch dort steht, dass ein Knebelvertrag darauf abzielt, eine Partei "möglichst langfristig in dem Vertragsverhältnis festzuhalten". Nichts anderes meinte ich.
Und das ist bei Call&Surf-Verträgen der Fall, denn die 2-jährige Laufzeit ist das gesetzliche Maximum. Wenn die Maximalzeit nicht lang sein soll, dann weiß ich's auch nicht. Wäre die vertragliche Laufzeit länger als 2 Jahre, so wäre die Klausel im Ganzen unwirksam und die Laufzeit betrüge 0. 2 Jahre sind also das längste und damit kundenfeindlichste, was machbar ist. An meiner Aussage, dass ich Call&Surf-Verträge für Knebelverträge halte, halte ich deshalb fest.
Aber nun gut, viele meinen ja auch, die Preise der Telekom wären Wucher...
Du solltest dringend lernen, zwischen Umgangssprache und Fachsprache zu unterscheiden und das je nach Kontext richtig aufzufassen. Wenn nicht, kann es zu folgenschweren Missverständnissen kommen. Stell dir vor, dein Arzt würde mit dir als Laie ausschließlich Fachsprache mit dir reden: Du würdest nur Bahnhof verstehen. Würde ein Anwalt die sog. "Kündigung" seines Mandanten nicht ggf. in eine Anfechtung oder einen Widerruf umdeuten, würde er sich schadensersatzpflichtig machen. Daran siehst du, wie praxisfern und unsinnig dein Ansinnen ist.
Und hier im Forum Fachsprache zu reden, wäre vergebene Lebensmüh, weil die meisten Leute ja nun nicht vom Fach sind. Da könnte ich mich höchstens mit RA Malberg unterhalten oder Monologe führen.
(Weitere persönliche Anspielungen und Angriffe gelöscht.)
spl