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Handymiete


24.01.2011 18:26 - Gestartet von elpasa
Das einzig wirklich positive scheint mir "die kostenlose Reparatur bei Wasser-, Sturz-, Bruch- oder Akkuschäden sowie die Bereitstellung eines kostenlosen Leihgerätes" zu sein. Die ist ja ansonsten nicht in der Garantie inbegriffen. Der Rest ist totaler Nonsens. Der Kunde bekommt das Gerät nur dann kostenlos - wenn ich das richtig begriffen habe - wenn er verlängert.
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[1] timeändmore antwortet auf elpasa
25.01.2011 00:26
Benutzer elpasa schrieb:
Das einzig wirklich positive scheint mir "die kostenlose Reparatur bei Wasser-, Sturz-, Bruch- oder Akkuschäden sowie die Bereitstellung eines kostenlosen Leihgerätes" zu sein. Die ist ja ansonsten nicht in der Garantie inbegriffen. Der Rest ist totaler Nonsens. Der Kunde bekommt das Gerät nur dann kostenlos - wenn ich das richtig begriffen habe - wenn er verlängert.

Nein, im BEricht steht doch, dass der Gutschein zum Ende der Laufzeit genutzt werden kann um
1. das Handy komplett abzulösen oder um
2. auf das nächste HAndy Rabatt zu bekommen...

Wurde doch lang und breit am Ende des Artikels erklärt! Siehe "Wer nach Ablauf der Mietzeit das Gerät kaufen möchte, für den ist der Wert des Gutscheins ausreichend, um den dann gültigen Kaufpreis des Endgeräts abzudecken."
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[1.1] elpasa antwortet auf timeändmore
26.01.2011 00:09
Trotzdem ist es Blödsinn die monatliche Miete oder Rate nicht So zu gestalten das nach 24 Monaten alles von allein geregelt ist. Nein der Kunde muß nochmal einen Gutschein einlösen.
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[1.1.1] wise antwortet auf elpasa
26.01.2011 09:04
Benutzer elpasa schrieb:
Trotzdem ist es Blödsinn die monatliche Miete oder Rate nicht So zu gestalten das nach 24 Monaten alles von allein geregelt ist. Nein der Kunde muß nochmal einen Gutschein einlösen.

Schon mal daran gedacht, dass es Kunden gibt, die ihr Endgerät nach 24 Monaten gar nicht kaufen möchten, sondern sich viel lieber ein brandneues Endgerät mieten bzw. kaufen möchten. Solche Kunden haben dann den Vorteil, dass sie den Gutschein beispielsweise für eine Rechnungsgutschrift verwenden können. Jetzt wird dem Kunden nach Ablauf der 24 Monate etwas geboten und du meckerst immer noch ... unglaublich.
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[1.1.1.1] interessierter_Laie antwortet auf wise
26.01.2011 11:35
Benutzer wise schrieb:

Schon mal daran gedacht, dass es Kunden gibt, die ihr Endgerät nach 24 Monaten gar nicht kaufen möchten, sondern sich viel lieber ein brandneues Endgerät mieten bzw. kaufen möchten. Solche Kunden haben dann den Vorteil, dass sie den Gutschein beispielsweise für eine Rechnungsgutschrift verwenden können.

Man könnte dem Kunden auch eine Gutschrift für die Rückgabe des Handys bei Vertragsverlängerung geben, das liefe aufs gleiche hinaus.
Ich bin gespannt was da in 2 Jahren bei raus kommt, mit der 1. Auflage der Handymiete mussten sich ja genug Kunden rumärgern.

Vermutlich hofft eplus darauf dass ein (großer) Teil der Kunden den Gutschein verschlampt - 2 Jahre sind schließlich ne lange Zeit...