Handymiet-Revival

Nicht totzukriegen: E-Plus führt die Handymiete wieder ein

"Handy-Sorglos-Paket" ist inklusive - kostenlose Ablöse des Handys möglich
Von Marc Kessler

E-Plus-Zentrale in Düsseldorf Die neue E-Plus-Zentrale in Düsseldorf: Der Konzern führt die Handymiete wieder ein
Foto: E-Plus
Der Düsseldorfer Mobilfunker E-Plus führt die Handymiete wieder ein. Ab 1. Februar werden Geräte - mit Ausnahme besonders günstiger Handys - bei der E-Plus-Marke BASE nur noch als Mietvariante im "Handy-Sorglos-Paket" erhältlich sein. Das erfuhr teltarif.de exklusiv vorab.

Das neue Handy-Sorglos-Paket wird dabei - wie auch bei der damaligen Einführung des Modells im Jahre 2008 - die kostenlose Reparatur bei Wasser-, Sturz-, Bruch- oder Akkuschäden sowie die Bereitstellung eines kostenlosen Leihgerätes beinhalten. Nicht von dem Paket abgedeckt sind der Verlust oder der Diebstahl des Handys oder Smartphones.

Die Handymiete kommt sowohl beim neuen Bundle-Angebot Internet Flat inklusive, das aus Hardware plus Handy-Internet-Flatrate besteht, als auch bei Abschluss eines Mein-BASE-Vertrages mit Handy zum Einsatz. Die Preise für die Bundle-Pakete sollen indes gleich bleiben, der Mietpreis hängt vom gewählten Endgerät ab und soll dem bisherigen Kaufpreis der Geräte entsprechen.

"Treue-Gutschein" für den Fall der Vertragsverlängerung

E-Plus-Zentrale in Düsseldorf Die neue E-Plus-Zentrale in Düsseldorf: Der Konzern führt die Handymiete wieder ein
Foto: E-Plus
Wichtiges Detail: Nach den monatelangen Querelen um den Abkauf der Geräte zum Mietende, bei denen E-Plus sich an die selbst kommunizierte Preisregelung nicht mehr halten wollte und teltarif.de letztlich vermitteln konnte, gibt es nun eine andere Regelung: Kunden erhalten - je nach gewähltem Handy oder Smartphone - zu Mietbeginn einen Gutschein in Höhe von 20 bis 100 Euro. Dieser "Treue-Gutschein" kann am Ende der Mietzeit - also zum Ende der 24-monatigen Mindestvertragslaufzeit - ab dem 19. Vertragsmonat eingelöst werden, gilt aber erst für den Zeitraum nach der Mindestvertragslaufzeit, also für den Fall einer Vertragsverlängerung. Der Gutscheinbetrag kann in diesem Falle als Rechnungsgutschrift oder für die Miete eines neuen Handys eingesetzt werden.

Kostenfreie Ablöse des Handys zum Vertragsende möglich

Ebenso kann der Gutschein aber auch zum Abkauf des Handys eingesetzt werden: Damit muss das Gerät nicht nach Mietende wieder zurückgegeben werden, sondert wandert in das Eigentum des Kunden. teltarif.de liegt die entsprechende Formulierung für diesen Fall vor: "Wer nach Ablauf der Mietzeit das Gerät kaufen möchte, für den ist der Wert des Gutscheins ausreichend, um den dann gültigen Kaufpreis des Endgeräts abzudecken." Sprich: Der Gutschein-Wert, den der Kunde zu Mietbeginn erhalten hat, reicht in jedem Fall, um das Handy damit ohne weitere Zahlung zum Ende der Mietzeit abzulösen.

E-Plus will sich dieses Mal an seine Zusagen halten

Wir haben bei E-Plus nachgefragt: Gilt diese Regelung definitiv und ist sie auch in zwei Jahren noch gültig? E-Plus-Pressesprecher Klaus Schulze-Löwenberg bestätigte, dass die genannte Aussage korrekt sei und diese Möglichkeit der Gutschein-Einlösung bestehe. Im Falle des Kaufs werde eine Rechnung erstellt, bei der der Gutschein entsprechend in Abzug gebracht werde. Der Gutschein reiche auf jeden Fall aus, um den dann geforderten Ablöse-Betrag für das Gerät abzudecken.

Im Endeffekt bedeutet die neue Regelung, dass Mein-BASE-Kunden, die ein Handy zum Vertrag erwerben möchten, beziehungsweise Kunden, die sich für das Bundle-Paket Internet Flat inklusive entscheiden, ihr Gerät am Ende der Mietzeit ohne Zusatzkosten offiziell kaufen können. Zudem profitieren sie über die Mindestvertragslaufzeit von der Zusatzabdeckung des Handy-Sorglos-Pakets. Zu hoffen bleibt indes, dass E-Plus sich diesmal definitiv an die zugesagten Abwicklungsmodalitäten hält und es nicht in zwei Jahren zu ähnlichen Problemen wie seinerzeit kommt.

Neues Konzept gilt in den Shops ab 1. Februar

Das neue Handymiet-Modell gilt ab 1. Februar in allen E-Plus/BASE-Shops und ab 1. April auch bei Online-Abschluss auf der BASE-Website sowie in allen Partnershops des Unternehmens.