Ärger

Ärger um die Handymiete von E-Plus

Unternehmen verweigert die zugesagten Konditionen zum Abkauf der Geräte
Von Marc Kessler

Das Thema "Handymiete" sorgt bei zahlreichen Kunden des Düsseldorfer Netzbetreibers E-Plus in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder für Ärger. Grund dafür ist ein Streit um den Abkauf der Geräte zum Ende der Mietzeit.

Rückblick: Im Jahr 2008 hatte E-Plus zeitweise nur noch Miethandys zu Verträgen angeboten. Hier zahlte der Kunde ein monatliches Entgelt (typischerweise zwischen 5 und 10 Euro im Monat) und erhielt im Gegenzug das Gerät samt "Handy-Sorglos-Paket". Dieses garantierte während der Mietzeit die kostenfreie Reparatur bei Wasser-, Sturz- oder Akkuschäden sowie die Bereitstellung eines kostenlosen Leihgeräts während der Reparaturzeit. Der Nachteil dieser Lösung: Das Gerät muss am Ende des Zwei-Jahres-Vertrags wieder abgegeben werden, der Kunde erwirbt kein Eigentum. Außerdem gilt die Versicherung nicht bei Verlust oder Diebstahl des Handys.

Schon nach kurzer Zeit verdichteten sich aber Hinweise darauf, dass das Handy vom Kunden zum Ende der Mietzeit auch abgekauft werden könnte - und das zu einem durchaus akzeptablen Preis von drei Monatsmieten beziehungsweise mindestens 20 Euro. E-Plus dementierte teltarif.de gegenüber diese Möglichkeit zunächst hartnäckig, räumte aber schließlich ein, dass diese Variante tatsächlich existiert - zumindest für Kunden, die explizit danach fragen.

teltarif.de liegt zudem ein Auszug aus dem E-Plus-System vor. Hier sind für das Ende der Mietzeit explizit zwei Möglichkeiten vorgesehen: Die Rückgabe des Mietgerätes oder der Kauf des Mietgerätes zu den beschriebenen Konditionen.

Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?

E-Plus-Logo Streit um die Handymiete von E-Plus
Logo: E-Plus
Getreu dem Motto "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" will E-Plus von dieser Regelung nun aber offensichtlich nichts mehr wissen. Uns liegen eine Vielzahl von Leserbeschwerden vor, die alle dasselbe Problem beschreiben: E-Plus verlangt deutlich mehr für die Ablöse des Handys als die damals - vielen Lesern auch im Shop oder telefonisch zugesicherten - drei Monatsmieten beziehungsweise 20 Euro.

So bot E-Plus unserem Leser Peter S. sein sieben Euro pro Monat teures Miethandy Samsung SGH-U700 - das der damaligen Regelung zufolge für 21 Euro hätte abgekauft werden können - zum Preis von 69,99 Euro an. Und das, schreibt S., obwohl das Gerät neu aktuell schon für 99,95 Euro im Handel erhältlich ist.

teltarif-Leser: "Empfinde Vorgehen als Frechheit"

Ein anderer Leser schildert uns: "Bei Vertragsabschluss wurden mir genau diese drei Monatsmieten als Übernahmekosten genannt. Der E-Plus-Mitarbeiter bot mir nun einen Preis von 99 Euro oder die Rückgabe des Geräts in einem E-Plus-Shop an. Ich für meinen Teil werde das Gerät vertragsgemäß (...) abgeben und E-Plus künftig ignorieren. Die Vertragskündigung geht in den nächsten Tagen per Einschreiben raus. Nachdem ich acht Jahre Kunde bei E-Plus war, empfinde ich dieses Vorgehen als Frechheit."

Noch schlimmer hat es Maria B. erwischt, deren Handy während der Mietzeit gestohlen worden war. Sie schreibt uns: "Telefonisch und bei Vertragsabschluss wurde mir versprochen, das Handy könnte ich für die vereinbarten Konditionen von 45 Euro (drei Monatsmieten) abkaufen statt 124,99 Euro - auch im Falle des Diebstahls, Verlust oder Kaputtgehens. Jetzt, wo es drum geht, sagen alle Nein."

Ehemaliger Filialleiter bestätigt die Konditionen

E-Plus-Ablöse-Regelung Die Ablöse-Regelung im E-Plus-System 2008
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Foto: teltarif.de
teltarif.de liegt die Aussage eines ehemaligen E-Plus-Shop-Filialleiters vor. Dieser bestätigt uns ganz eindeutig: "Uns wurde damals seitens der E-Plus Shop GmbH, einer Tochter der E-Plus Service GmbH Co. KG, mitgeteilt, dass die Handys nach Vertragsablauf zu drei Monatsmieten, jedoch mindestens 20 Euro, abgekauft werden können." Im Gespräch mit unserer Redaktion bestätigte der Ex-Filialleiter zudem, dass er das Produkt (die Miethandy-Verträge) im guten Glauben an diese Regelung verkauft und die Möglichkeit der Ablöse zu drei Monatsmieten einigen Kunden auch schriftlich auf deren Mietvertrag bestätigt habe. Pikant: Auch einige Freunde und Bekannte des Filialleiters, die seinerzeit Miethandy-Verträge abgeschlossen haben, sind nun von dem Problem betroffen.

E-Plus: Damalige Regelung entspricht "nicht mehr der aktuellen Preisgestaltung"

E-Plus-Miethandy-Angebot Die Miethandy-Offerte im Jahr 2008
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Screenshot: teltarif.de
Wir wollten von E-Plus wissen, warum man sich heute nicht mehr an die zugesagten Konditionen aus dem Jahr 2008 halten will. Pressesprecher Klaus Schulze-Löwenberg betont zunächst, dass es der Regelfall sei, "dass die Kunden das gemietete Endgerät nach Ablauf der 24 Monate Mietdauer zurückgeben." Und weiter: "Der Kauf des vormals gemieteten Endgeräts bildet eher die Ausnahme und stellt einen von der Handymiete losgelösten Vorgang dar."

Hinsichtlich der Konditionen hat man sich bei E-Plus offenbar schlicht dazu entschieden, die Konditionen zugunsten des Unternehmens anzupassen - sprich: den Ablösepreis deutlich zu erhöhen. Im Statement des Pressesprechers heißt es dazu knapp: "Der im ersten Jahr der Handymiete teilweise kommunizierte ungefähre Richtwert für eine spätere Kaufsumme entspricht dabei nicht mehr der aktuellen Preisgestaltung."

Es bleibt ein bitterer Nachgeschmack

Betroffene Kunden haben allen Grund, verärgert zu reagieren. Viele dürften auch deshalb einen Mietvertrag abgeschlossen haben, weil sie damit kalkuliert haben, das Handy am Ende der zwei Jahre günstig abkaufen zu können. Diese Variante hat sich angesichts der aktuellen Preisforderungen von E-Plus für viele allerdings erledigt, so dass - aus finanziellen Erwägungen heraus - meist nur die Rückgabe des Handys als Alternative verbleibt. Denen, die die Abkauf-Regelung nicht explizit schriftlich auf Mietvertrag oder anderweitig bestätigt bekommen haben, bleibt so im Endeffekt ein bitterer Nachgeschmack - und vielfach wohl der Entschluss, die Konsequenzen aus dem E-Plus-Vorgehen zu ziehen.

teltarif.de hat zwischenzeitlich einen weiteren Artikel zu dem Thema verfasst, in dem Sie weiterführende Informationen finden.