Benutzer helmut-wk schrieb:
Also angenommen, jemand hat so ein Händy in der Schublade liegen und stellt im August fest, dass der Tarif geändert wurde. Wenn er der Änderung dann widerspricht, ist dann Vodafone verpflichtet, die Tarifänderung rückgängig zu machen? Schließlich hat er ja sofort widersprochen, als die Nachricht bei ihm ankam ...
Wenn er erst im August sein Handy wieder einschaltet, wird er von dieser SMS nichts mehr finden.
SMSen werden von den Mitteilungszentralen üblicherweise nur eine bestimmte Zeit für eine Zustellung gespeichert und dann - wenn bis dahin keine erfolgreiche Zustellung (Handy abgeschaltet, SMS-Speicher im Handy voll) möglich war, eben gelöscht.
Sonst würden die internen Zwischenspeichermöglichkeiten wohl irgendwann überlaufen.
Dann wird der Kunde höchstens verwundert feststellen, daß das Guthaben deutlich weniger geworden oder bereits auf Null ist und dann über eine Tarifabfrage oder einen Hotlineanruf erst daraufkommen, daß er mit einem neuen, kostenpflichtigen Tarif "beglückt" worden ist.
oder gibt es eine Verpflichtung, regelmäßig das Händy einzuschalten und seine SMSe abzurufen?
Prinzipiell muß zu einer wirksamen Vertragsänderung die Zustimmung beider Vertragspartner vorliegen.
Allerdings kann es in den AGB durchaus ausbedungen sein, daß der Betreiber den Kunden "in geeigneter Weise" über wichtige Dinge informieren darf und der Kunde diesen dann u.U. aktiv widersprechen muß, wenn er diese nicht haben will.
Das ist sicher nicht die feine englische Art, doch immer mehr Unternehmen versuchen, Kunden mit solchen "Hintertüren" über den Tisch zu ziehen.
Bei Mitteilung auf der Telefonrechung sind derartige Änderungen - wenn diese in den AGB ausbedungen sind - juristisch zulässig und daher sollten Kunden ihre Rechnungen generell regelmäßig nicht nur kostenmäßig, sondern auch auf etwaige vom Betreiber beabsichtigte Änderungen überprüfen.
SMS sind natürlich für solche Dinge problematisch - schließlich gibt es weder eine 100% Zustellungsgarantie (auch wenn das Handy eingeschaltet ist) und im Falle einer Nichtnutzung von mehr als 2-4 Wochen muß damit gerechnet werden, daß das SMS automatisch gelöscht wird.
Prinzipiell müßte der Betreiber den ordnungsgemäßen Zugang beweisen, allerdings spekuliert Vodafone hier sicher damit, daß kaum jemand wegen vielleicht € 15,-- große juristische Aktionen setzen wird.
Und wer sich massiv beschwert und vielleicht doch ein größeres Guthaben hatte, dem kann man es mit Kulanz wieder zurückbuchen.
Die anderen Kunden will Vodafone sowieso eher loswerden um wahrscheinlich wieder Rufnummern für "besser" nutzende/zahlende Kunden freizubekommen.