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Frage


08.12.2011 10:31 - Gestartet von helmut-wk
Also angenommen, jemand hat so ein Händy in der Schublade liegen und stellt im August fest, dass der Tarif geändert wurde. Wenn er der Änderung dann widerspricht, ist dann Vodafone verpflichtet, die Tarifänderung rückgängig zu machen? Schließlich hat er ja sofort widersprochen, als die Nachricht bei ihm ankam ...

Nach meinem juristischen Laienverstand sollte dies so sein, oder gibt es eine Verpflichtung, regelmäßig das Händy einzuschalten und seine SMSe abzurufen?
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[1] Christian_Wien antwortet auf helmut-wk
08.12.2011 22:31
Benutzer helmut-wk schrieb:
Also angenommen, jemand hat so ein Händy in der Schublade liegen und stellt im August fest, dass der Tarif geändert wurde. Wenn er der Änderung dann widerspricht, ist dann Vodafone verpflichtet, die Tarifänderung rückgängig zu machen? Schließlich hat er ja sofort widersprochen, als die Nachricht bei ihm ankam ...

Wenn er erst im August sein Handy wieder einschaltet, wird er von dieser SMS nichts mehr finden.
SMSen werden von den Mitteilungszentralen üblicherweise nur eine bestimmte Zeit für eine Zustellung gespeichert und dann - wenn bis dahin keine erfolgreiche Zustellung (Handy abgeschaltet, SMS-Speicher im Handy voll) möglich war, eben gelöscht.
Sonst würden die internen Zwischenspeichermöglichkeiten wohl irgendwann überlaufen.
Dann wird der Kunde höchstens verwundert feststellen, daß das Guthaben deutlich weniger geworden oder bereits auf Null ist und dann über eine Tarifabfrage oder einen Hotlineanruf erst daraufkommen, daß er mit einem neuen, kostenpflichtigen Tarif "beglückt" worden ist.



oder gibt es eine Verpflichtung, regelmäßig das Händy einzuschalten und seine SMSe abzurufen?

Prinzipiell muß zu einer wirksamen Vertragsänderung die Zustimmung beider Vertragspartner vorliegen.
Allerdings kann es in den AGB durchaus ausbedungen sein, daß der Betreiber den Kunden "in geeigneter Weise" über wichtige Dinge informieren darf und der Kunde diesen dann u.U. aktiv widersprechen muß, wenn er diese nicht haben will.
Das ist sicher nicht die feine englische Art, doch immer mehr Unternehmen versuchen, Kunden mit solchen "Hintertüren" über den Tisch zu ziehen.
Bei Mitteilung auf der Telefonrechung sind derartige Änderungen - wenn diese in den AGB ausbedungen sind - juristisch zulässig und daher sollten Kunden ihre Rechnungen generell regelmäßig nicht nur kostenmäßig, sondern auch auf etwaige vom Betreiber beabsichtigte Änderungen überprüfen.
SMS sind natürlich für solche Dinge problematisch - schließlich gibt es weder eine 100% Zustellungsgarantie (auch wenn das Handy eingeschaltet ist) und im Falle einer Nichtnutzung von mehr als 2-4 Wochen muß damit gerechnet werden, daß das SMS automatisch gelöscht wird.
Prinzipiell müßte der Betreiber den ordnungsgemäßen Zugang beweisen, allerdings spekuliert Vodafone hier sicher damit, daß kaum jemand wegen vielleicht € 15,-- große juristische Aktionen setzen wird.
Und wer sich massiv beschwert und vielleicht doch ein größeres Guthaben hatte, dem kann man es mit Kulanz wieder zurückbuchen.
Die anderen Kunden will Vodafone sowieso eher loswerden um wahrscheinlich wieder Rufnummern für "besser" nutzende/zahlende Kunden freizubekommen.
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[1.1] t-berndt antwortet auf Christian_Wien
11.12.2011 02:35
Bei "Schubladen-Nutzern" ist es natürlich ärgerlich, wenn der Anbieter so das Guthaben klaut.
Es gibt schlimmere Konstellationen:
Senioren/Behinderte haben evtl. ein solches Handy für Notrufe in der Handtasche. So auch bei uns in der Familie; hier war es ein Eplus-Handy: Weil noch ca. 10 Euro drauf waren, ist es immer nur alle paar Wochen eingeschaltet+aufgeladen worden. Eine SMS kam nie an - und irgendwann war es plötzlich "tot".
Doppelt-ärgerlich daran: das Handy war an die vom Anbieter gekillte Sim-Karte gebunden und damit gleich ebenso unbrauchbar.

Dabei wäre es für die Anbieter prinzipiell machbar, den SMS-Empfang zu erkennen und die Nachricht z.B. ein Jahr lang immer wieder zu verschicken.
Wenn es eine rechtliche Verpflichtung gäbe, dann könnte man den Nicht-Empfängern auch eine Warnung per Post schicken, da ja eigentlich jeder Empfänger bekannt sein sollte.

Schade: ohne Vorschrift geht sowas wohl nicht.
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[1.1.1] Technik (war: Frage)
helmut-wk antwortet auf t-berndt
11.12.2011 07:14
Benutzer t-berndt schrieb:
Dabei wäre es für die Anbieter prinzipiell machbar, den SMS-Empfang zu erkennen und die Nachricht z.B. ein Jahr lang immer wieder zu verschicken.

Das klappt nur, wenn der Versender auch der Netzbetreiber ist. bei Resellern oder bei Roaming ist sviw nicht vorgesehen, dass der Sender benachrichtigt wird, wenn die Nachricht nicht ankommt.

Wenn es eine rechtliche Verpflichtung gäbe, dann könnte man den Nicht-Empfängern auch eine Warnung per Post schicken, da ja eigentlich jeder Empfänger bekannt sein sollte.

Bei Prepaid-Händys?
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[1.1.1.1] rotella antwortet auf helmut-wk
11.12.2011 13:16
Benutzer helmut-wk schrieb:

Das klappt nur, wenn der Versender auch der Netzbetreiber ist. bei Resellern oder bei Roaming ist sviw nicht vorgesehen, dass der Sender benachrichtigt wird, wenn die Nachricht nicht ankommt.

Wie kommst du darauf? Jeder normale, kleine Kunde sieht, ob und wann genau seine SMS zugestellt worden ist oder eben ob nicht anhand des Zustellberichtes.
Das klappt auch wenn der Empfänger roamt oder der Anbieter nur ein Reseller ist. Technisch also 0,0 Problem, der Anbieter müsste es nur wollen. Aber er will eben nicht...
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[1.1.1.2] t-berndt antwortet auf helmut-wk
11.12.2011 14:14
Benutzer helmut-wk schrieb:
Benutzer t-berndt schrieb:
Dabei wäre es für die Anbieter prinzipiell machbar, den SMS-Empfang zu erkennen und die Nachricht z.B. ein Jahr lang immer wieder zu verschicken.
Das klappt nur, wenn der Versender auch der Netzbetreiber ist.
Nun - mit DENEN scheint es ja auch die meisten Probleme zu geben.

Wenn es eine rechtliche Verpflichtung gäbe, könnte man den Nicht-Empfängern auch eine Warnung per Post schicken, da ja eigentlich jeder Empfänger bekannt sein sollte.
Bei Prepaid-Händys?

Ja, soweit ich mich erinnere, ist es seit ca. 10(?) Jahren Vorschrift, alle Daten bei Beginn des Vertragsverhältnisses zu erfassen. Wie konsequent das gemacht wird, ist eine andere Sache.
So ist z.B. immer ein Verantwortlicher greifbar, wenn mit einem PP-Handy Telefonstreiche bei der 112 gemacht werden, oder wenn kostenpflichtige Dienste in Anspruch genommen werden, welche erst mit zeitlicher Verzögerung abgerechnet werden können.
Und darum sollte man auch nicht so ganz einfach eine leere PP-Karte an Unbekannte verschenken.