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Sehr gut!


12.04.2011 21:07 - Gestartet von sushiverweigerer
Diese "Bearbeitungsgebühren" für die Auszahlung des Restguthabens verlangen ja viele.

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[1] mohlis antwortet auf sushiverweigerer
12.04.2011 21:34
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Diese "Bearbeitungsgebühren" für die Auszahlung des Restguthabens verlangen ja viele.


Finde ich auch. Ich habe erst vor 2 Monaten einen Vertrag von Callmobile "wegportiert" und prompt sind 6 EUR "Bearbeitungsgebühren" angefallen, die vom Rest-Guthaben abgezogen wurden. Am liebsten würde ich denen jetzt schreiben, dass sie mir die 6 EUR wieder rückerstatten mit Hinblick auf das jetzige Gerichtsurteil. Weiss jemand, ob das auch für Verträge gilt, die schon in der Vergangenheit liegen ? Ist das nur für zukünftige Verträge ?
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[1.1] lagoon antwortet auf mohlis
12.04.2011 21:37

einmal geändert am 12.04.2011 21:38
So wie es jetzt aussieht, könnte das Urteil des Landgerichts verallgemeinerbar sein. D.h. es gilt dann auch für laufende Verträge. Du könntest also mit gewissen Aussichten versuchen, den Anbieter dazu zu bringen, Dir die Gebühren zu erstatten, um einen Rechtsstreit zu vermeiden, der für den Anbieter sehr wenig Aussicht auf Erfolg hat ... ;-)
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[1.2] spaghettimonster antwortet auf mohlis
12.04.2011 23:20
Benutzer mohlis schrieb:
Ich habe erst vor 2 Monaten einen Vertrag von Callmobile "wegportiert" und prompt sind 6 EUR "Bearbeitungsgebühren" angefallen, die vom Rest-Guthaben abgezogen wurden. Am liebsten würde ich denen jetzt schreiben, dass sie mir die 6 EUR wieder rückerstatten mit Hinblick auf das jetzige Gerichtsurteil. Weiss jemand, ob das auch für Verträge gilt, die schon in der Vergangenheit liegen ? Ist das nur für zukünftige Verträge ?

Im Prinzip schon. Aber das Urteil gilt wohl nur gegen Klarmobil, so dass du wegen 6 EUR ein neues (Zahlung-)Urteil erstreiten müsstest. Dass das andere Richter genauso sehen, kann zwar sein, kann aber auch nicht sein. Das OLG Köln hat 2003 im Fall T-Mobile gegenteilig entschieden.
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[1.2.1] mohlis antwortet auf spaghettimonster
13.04.2011 09:30

Im Prinzip schon. Aber das Urteil gilt wohl nur gegen Klarmobil, so dass du wegen 6 EUR ein neues (Zahlung-)Urteil erstreiten müsstest. Dass das andere Richter genauso sehen, kann zwar sein, kann aber auch nicht sein. Das OLG Köln hat 2003 im Fall T-Mobile gegenteilig entschieden.

Auch das stimmt (leider), dass unterschiedliche Gerichte bei gleicher Sachlage zu unterschiedlichen Urteilen kommen ;-(
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[1.2.1.1] myselfme antwortet auf mohlis
13.04.2011 10:09
Was - positiv formuliert - auch daran liegen kann, dass es immer noch Richter gibt die nach Grundgesetz und eigenem Gewissen entscheiden. Und sich nicht bequem auf Referenz-Urteilen ausruhen. Ich mag solche Juristen...
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[1.2.1.1.1] spaghettimonster antwortet auf myselfme
13.04.2011 15:39

einmal geändert am 13.04.2011 15:44
Benutzer myselfme schrieb:
Was - positiv formuliert - auch daran liegen kann, dass es immer noch Richter gibt die nach Grundgesetz und eigenem Gewissen entscheiden.

Das steht nicht im Grundgesetz, vermutlich verwechselst du das mit Abgeordneten (Art. 38). Wäre auch fatal, wenn Richter alle Gesetze außer dem Grundgesetz ignorieren dürften.

In diesem Fall liegt das daran, dass die Gerichte auf Grund von Generalklauseln entscheiden müssen (http://de.wikipedia.org/wiki/Generalklausel ), wobei man zu solchen und solchen Ergebnissen kommen kann. Das ist unvermeidbar, weil der Gesetzgeber niemals alle Einzelprobleme und AGB-Klauseln vorhersehen und ausdrücklich regeln kann, die irgendwann auftreten könnten. Daher wird es immer wieder Fälle geben, wo der Richter Gesetzgeber spielen muss, denn der Kläger hat Anspruch auf ein Urteil. Im AGB-Recht wie auch hier spielt vor allem die "unangemessene Benachteiligung" des Kunden (§ 307 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/307.html ) eine Rolle. Da jeder was anderes für "angemessen" hält und auch Richter Menschen sind, liegt es auf der Hand, dass man dabei zu verschiedenen Ergebnissen kommt. Oft ist das auch positiv für den Kunden, mW hat zB damals die Vorinstanz Talklines berüchtigte Deaktivierungsgebühr gebilligt, der BGH ist davon abgewichen und hat sie gekippt. Oder: Die Hamburger und Berliner Gerichte fahren eine sehr harte Linie im Presserecht. Ein bisschen "Wettbewerb" ist da ganz gut.
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[1.2.1.1.1.1] myselfme antwortet auf spaghettimonster
14.04.2011 08:35
Okay, ich bekenne mich schuldig. Mit dem reinen GG hat die richterliche Entscheidung eher selten zu tun. Dennoch bleibe ich bei dem, was ich eigentlich sagen wollte.
Ein Richter, der neben sich neben der Beachtung existierender Gesetze und Verordnungen auch noch den Kopf freihält für Gewissensentscheidungen ist mir meist lieber, als einer der für seine Urteilenur Referenzentscheidungen zu Rate zieht.
Es gibt dann individuellere Entscheidungen, die unser Rechtssystem dynamisch halten. Leider ist dies angesichts der Häufigkeit juristischer (KleinKlein-) Streitereien nur noch eingeschränkt möglich.
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[1.3] sushiverweigerer antwortet auf mohlis
13.04.2011 09:54
Benutzer mohlis schrieb:

Weiss jemand, ob das auch für Verträge gilt, die schon in der Vergangenheit liegen ? Ist das nur für zukünftige Verträge ?

Ein Urteil gilt immer nur für den Einzelfall, lediglich Urteile dess BGH haben eine gewisse bindende Wirkung, da es das höchste Gericht ist.