Benutzer mohlis schrieb:
Ich habe erst vor 2 Monaten einen Vertrag von Callmobile "wegportiert" und prompt sind 6 EUR "Bearbeitungsgebühren" angefallen, die vom Rest-Guthaben abgezogen wurden. Am liebsten würde ich denen jetzt schreiben, dass sie mir die 6 EUR wieder rückerstatten mit Hinblick auf das jetzige Gerichtsurteil. Weiss jemand, ob das auch für Verträge gilt, die schon in der Vergangenheit liegen ? Ist das nur für zukünftige Verträge ?
Im Prinzip schon. Aber das Urteil gilt wohl nur gegen Klarmobil, so dass du wegen 6 EUR ein neues (Zahlung-)Urteil erstreiten müsstest. Dass das andere Richter genauso sehen, kann zwar sein, kann aber auch nicht sein. Das OLG Köln hat 2003 im Fall T-Mobile gegenteilig entschieden.