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20.12.2013 08:43 - Gestartet von horstkarl
"Allein DHL hat im vergangenen Jahr 95 Millionen Sendungen ausgeliefert. "Wir gehen davon aus, dass dieses Jahr die Milliarden­grenze geknackt wird", sagt Sprecherin Dunja Kuhlmann."

Müssten das nicht eher 950 Millionen Sendungen sein, oder hat sich das Volumen innerhalb eines Jahres mehr als verzehnfacht?
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[1] garfield antwortet auf horstkarl
20.12.2013 14:07
Benutzer horstkarl schrieb:
"Allein DHL hat im vergangenen Jahr 95 Millionen Sendungen ausgeliefert. "Wir gehen davon aus, dass dieses Jahr die Milliarden­grenze geknackt wird", sagt Sprecherin Dunja Kuhlmann."

Müssten das nicht eher 950 Millionen Sendungen sein, oder hat sich das Volumen innerhalb eines Jahres mehr als verzehnfacht?

Da waren Sie schneller als ich. Gewundert hatte ich mich nämlich auch über so eine Steigerung von 95 auf 1.000 Millionen Sendungen innerhalb eines Jahres.

Zur Rückgabe-Gebühr: Ich kann dafür auch ein gewisses Verständnis aufbringen, hätte jedoch folgenden Vorschlag: Verpflichtend muss ein Rücksendeschein für Reklamationen beiliegen, der zur kostenlosen Rücksendung ermöglicht, aber eben nur für diesen Fall. Will der Kunde hingegen vom Rückgaberecht Gebrauch machen (Rückabwicklung wegen "Nichtgefallen" bzw. vergleichbarer Gründe), muss er die Rücksendekosten tragen.
Hätte vielleicht auch den Effekt, dass die Qualität und der Detailgrad der Produktbeschreibungen bei den Anbietern steigt, damit die Kunden nicht das Gefühl haben, die Katze im Sack zu kaufen, die sie bei genauerer Kenntnis des Schmusetigers gar nicht erst bestellt hätten.
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[1.1] Midkemia antwortet auf garfield
22.12.2013 10:26
Sehr guter vorschlag und eine absolut vernünftige antwort! Kann ich nur zu unterstützen!

Benutzer garfield schrieb:
Zur Rückgabe-Gebühr: Verpflichtend muss ein Rücksendeschein für Reklamationen beiliegen, der zur kostenlosen Rücksendung ermöglicht, aber eben nur für diesen Fall. Will der Kunde hingegen vom Rückgaberecht Gebrauch machen (Rückabwicklung wegen "Nichtgefallen" bzw. vergleichbarer Gründe), muss er die
Rücksendekosten tragen.
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[1.2] fanlog antwortet auf garfield
27.12.2013 08:55
Benutzer garfield schrieb:

Zur Rückgabe-Gebühr: Ich kann dafür auch ein gewisses Verständnis aufbringen, hätte jedoch folgenden Vorschlag: Verpflichtend muss ein Rücksendeschein für Reklamationen beiliegen, der zur kostenlosen Rücksendung ermöglicht, aber eben nur für diesen Fall. Will der Kunde hingegen vom Rückgaberecht Gebrauch machen (Rückabwicklung wegen "Nichtgefallen" bzw. vergleichbarer Gründe), muss er die Rücksendekosten tragen.

Guter Vorschlag. muss man aber auch für Kleidung einschränken. Über technische Produkte kann man sich hinreichend im Web informieren, aber ob eine Kleidung passt, sieht man nicht. Da hilft auch keine bessere Beschreibung. Ich probiere auch erst 5 oder 6 Jeans bis ich im Laden eine kaufe. Das ist der Grund warum ich sehr wenig Kleidung online kaufe. Aber wenn jemand abseits der Großstädte lebt, kann ich sehr gut verstehen, wenn er Kleidung online bestellt. Dann aber kostenlos zurück, wenn es nicht passt. Ansonsten ist der Online-Kleiderhandel tot.