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ipod ist kein Handy


06.05.2015 20:48 - Gestartet von sputnik99
irgendwie komisch, dass hier alte Beiträge "zum Thema" so erscheinen, als hätte man zum aktuellen Artikel was geschrieben.

also nun zum aktuellen 06.05.15 Artikel:

Das Handy bestraft wird und Dosenbier, Feuerzeug, Kippe, ipod, Diktiergerät etc nicht, liegt eine einem Verfassungsgrundsatz, der fast überall auf der Welt gilt: Keine Strafe ohne Gesetz (nulla poena sine lege). Weil es so wichtig ist, ist es gleich der erste Paragraf im Strafgesetzbuch http://dejure.org/gesetze/StGB/1.html (gilt aber für Ordnungswidrigkeiten genauso). Und anders als in anderen Rechtsgebieten, darf man Gesetzestexte nicht mit Analogien zu Lasten des Angeklagten auslegen. Deshalb darf man nicht sagen, dass ein Feuerzeug benutzen genauso gefährlich wie mit dem Handy telefonieren ist und man deshalb jetzt erstmal Feuerzeugbenutzung bestraft. Da wüsste niemand mehr, was jetzt eigentlich strafbar ist.
Und deshalb ist das Urteil gut und richtig und deshalb ist auch mit nem Diktiergerät hantieren eben nicht nach dieser Bestimmung verboten. Wenn es keine konkrete Gefährdung nachzuweisen gibt, ist das deshalb erlaubt.

Für nen Normalbürger sicher schwer zu verstehen, trotzdem aber völlig richtig.
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[1] Wiewaldi antwortet auf sputnik99
06.05.2015 23:37
Benutzer sputnik99 schrieb:
Und deshalb ist das Urteil gut und richtig und deshalb ist auch mit nem Diktiergerät hantieren eben nicht nach dieser Bestimmung verboten. Wenn es keine konkrete Gefährdung nachzuweisen gibt, ist das deshalb erlaubt.

Da gab es in den 80ern ein Diktiergerät von Philips im Autotelefon-Look..."...fÜr Denker am Lenker".....leider heute nicht mehr zu haben....