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Der Kabelanschluss bedeutet Wettbewerbsverzerrung


30.06.2019 11:36 - Gestartet von flatburger
1. wird der Kabelanschluß mit der Miete berechnet. Keine freie Anschlußwahl

2. muss der Kabelanbieter das Netz nicht für Wettbewrber öffnen

3. erhält der Kabelanbieter Geld von den TV Sender für die Programmverteilung
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Einspeisegebuehren-Kabelnetzbetreiber-einigen-sich-mit-ARD-und-ZDF-4165494.html

4. sind die Kommunikationskosten bereits im Regelsatz Hart 4 enthalten
siehe Seite 2 Punkt 8
https://www.erwerbslos.de/images/a-info_190_einleger.pdf