Kabelanschluss

Zwangskabelgebühren: Breite Front gegen die Abschaffung

Bleiben die Zwangs­kabel­gebühren für Mieter oder Eigen­tümer bestehen? Gegen die geplante Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit hat sich eine breite Front gebildet.
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Foto: Vodafone
Im Entwurf des Bundes­wirt­schafts­minis­teriums zur Novel­lie­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetz (TKG) soll die miet­recht­liche Umla­gefä­hig­keit der Betriebs­kosten für soge­nannte "Inhouse-Netze" nach einer Über­gangs­frist von fünf Jahren entfallen.

Laut der SPD-Frak­tion im Bundestag würde die Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit würde einer höheren Belas­tung aller Miete­rinnen und Mieter führen.

SPD: Höhere Belas­tung aller Mieter

"Die Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit der Betriebs­kosten für Kabel­netze wäre sozial unge­recht", heißt es aus der Frak­tion. Mehr als zwölf Millionen Haus­halte, die ihre Fernseh- und Hörfunk­pro­gramme über Mehr­nut­zer­ver­träge ihre Vermieter empfangen, müssten künftig Einzel­ver­träge abschließen. Die Mehr­kosten können dadurch "drama­tisch steigen".

Mit der Novel­lie­rung des TKG sollte unter anderem der euro­päi­sche Kodex für die elek­tro­nische Kommu­nika­tion ins natio­nale Recht umge­setzt werden. Eine Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit der Kabel­anschluss­gebühren ist von der Euro­päi­schen Union nicht vorge­geben.

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Die derzei­tige Rege­lung sichere laut der SPD Kalku­lati­ons­sicher­heit beim Ausbau des Kabel­netzes und eine preis­werte Grund­ver­sor­gung. Zudem mache sie den anste­henden Glas­faser­ausbau planbar und schneller, weil sie eine Zerstü­cke­lung mit Einzel­anschlüssen für jede Wohnung verhin­dert: "Von den Immo­bili­enge­sell­schaften erwarten wir Trans­parenz und Offen­legung der Kosten, um den Kriti­kern den Wind aus den Segeln nehmen. Die SPD-Frak­tion im Bundestag steht auch an dieser Stelle an der Seite der Miete­rinnen und Mieter."

BLM sieht Gefahr für lineares Fern­sehen

Sieg­fried Schneider, der Präsi­dent der Baye­rischen Landes­zen­trale für neue Medien (BLM), fordert eben­falls, die geplante Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit für den Kabel­anschluss zurück­zustellen: "Wenn es das Umla­gepri­vileg nicht mehr gibt, werden wohl weniger Menschen klas­sischen Rund­funk nutzen. Das trifft dann vor allem die lokalen Fern­seh­sender, deren Verbrei­tung über das Kabel läuft." Für sie stelle diese Entschei­dung in den schwie­rigen Zeiten von Corona eine zusätz­liche ökono­mische Bedro­hung dar.

"Die tägli­chen Fern­seh­fenster der baye­rischen Lokal­sender im Kabel tragen in beson­derem Maß zur Viel­falt bei. Diese darf nicht gefährdet werden", so Sieg­fried Schneider. Vor einer Neure­gelung sollten erst einmal deren Auswir­kungen unter­sucht werden.

Dies muss aus Sicht des BLM-Präsi­denten das Bundes­wirt­schafts­minis­terium sicher­stellen: Es will laut einem Entwurf zur Novel­lie­rung des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes (TKG) die Umla­gefä­hig­keit der Betriebs­kosten für Kabel­anschlüsse strei­chen - eine Rege­lung, die mehr als 12 Millionen Miete­rinnen und Mietern einen güns­tigen Kabel­anschluss ermög­licht.

Immo­bili­enwirt­schaft begrüßt Haltung von Baumi­nister

Der Zentrale Immo­bilien Ausschusses ZIA, Spit­zen­ver­band der Immo­bili­enwirt­schaft, begrüßt die mehr­heit­liche Haltung der Baumi­nister von Bund und Ländern bei der Baumi­nis­ter­kon­ferenz, die Umla­gefä­hig­keit der Kabel­gebühren bei der anste­henden Reform des Tele­kom­muni­kati­ons­gesetzes (TKG) beizu­behalten. "Dies ist eine posi­tive Nach­richt für viele Miete­rinnen und Mieter in Deutsch­land", sagt ZIA-Präsi­dent Dr. Andreas Mattner. "Die Wohnungs­unter­nehmen werden so auch in Zukunft in der Lage sein, die Kosten­erspar­nisse an ihre Mieter weiter­zurei­chen." Denn aktuell zahlten zahl­reiche Miete­rinnen und Mieter über ihre Wohn­neben­kosten die monat­lichen Grund­gebühren für ihren Kabel-TV-Anschluss – und kommen hierbei weitaus güns­tiger weg, als wenn sie auf die Ange­bote anderer Kabel-TV-Anbieter zurück­greifen müssten. Das Kabel­fern­sehen wäre ohne Umla­gefä­hig­keit bis zu 200 Euro pro Jahr teurer, weil jeder einen Einzel­ver­trag abschließen müsste.

"Auch für den Breit­band­ausbau ist dies eine gute Nach­richt", so Mattner. "Denn das Gros der Gewinne aus dem Kabel­geschäft wird reinves­tiert. Die Inves­titionen in den Ausbau der Breit­band­kabe­lin­fra­struktur können sich sehen lassen: Allein in den ZIA-Mitglieds­unter­nehmen werden regel­mäßig mindes­tens 200 Mbit ange­boten – das ist etwa achtmal schneller als der Durch­schnitt in Deutsch­land."

Für die Abschaf­fung der Umla­gefä­hig­keit treten dagegen IPTV-Anbieter, andere inter­net­basierte TV-Platt­formen oder Satel­liten­betreiber ein. Sie sehen in den Zwangs­gebühren beim Kabel einen Hinde­rungs­grund, dass Zuschauer den Verbrei­tungsweg beim Fern­sehen wech­seln.

Mehr Infor­mationen zu diesem Thema finden Sie in diesem Beitrag.

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