Zwangskabelgebühren: Breite Front gegen die Abschaffung
Weiter Streit um die "Zwangsgebühren" beim Kabel
Foto: Vodafone
Im Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung des Telekommunikationsgesetz (TKG) soll die mietrechtliche Umlagefähigkeit der Betriebskosten für sogenannte "Inhouse-Netze" nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren entfallen.
Laut der SPD-Fraktion im Bundestag würde die Abschaffung der Umlagefähigkeit würde einer höheren Belastung aller Mieterinnen und Mieter führen.
SPD: Höhere Belastung aller Mieter
"Die Abschaffung der Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Kabelnetze wäre sozial ungerecht", heißt es aus der Fraktion. Mehr als zwölf Millionen Haushalte, die ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme über Mehrnutzerverträge ihre Vermieter empfangen, müssten künftig Einzelverträge abschließen. Die Mehrkosten können dadurch "dramatisch steigen".
Mit der Novellierung des TKG sollte unter anderem der europäische Kodex für die elektronische Kommunikation ins nationale Recht umgesetzt werden. Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Kabelanschlussgebühren ist von der Europäischen Union nicht vorgegeben.
Weiter Streit um die "Zwangsgebühren" beim Kabel
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Die derzeitige Regelung sichere laut der SPD Kalkulationssicherheit beim Ausbau des Kabelnetzes und eine preiswerte Grundversorgung. Zudem mache sie den anstehenden Glasfaserausbau planbar und schneller, weil sie eine Zerstückelung mit Einzelanschlüssen für jede Wohnung verhindert: "Von den Immobiliengesellschaften erwarten wir Transparenz und Offenlegung der Kosten, um den Kritikern den Wind aus den Segeln nehmen. Die SPD-Fraktion im Bundestag steht auch an dieser Stelle an der Seite der Mieterinnen und Mieter."
BLM sieht Gefahr für lineares Fernsehen
Siegfried Schneider, der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), fordert ebenfalls, die geplante Abschaffung der Umlagefähigkeit für den Kabelanschluss zurückzustellen: "Wenn es das Umlageprivileg nicht mehr gibt, werden wohl weniger Menschen klassischen Rundfunk nutzen. Das trifft dann vor allem die lokalen Fernsehsender, deren Verbreitung über das Kabel läuft." Für sie stelle diese Entscheidung in den schwierigen Zeiten von Corona eine zusätzliche ökonomische Bedrohung dar.
"Die täglichen Fernsehfenster der bayerischen Lokalsender im Kabel tragen in besonderem Maß zur Vielfalt bei. Diese darf nicht gefährdet werden", so Siegfried Schneider. Vor einer Neuregelung sollten erst einmal deren Auswirkungen untersucht werden.
Dies muss aus Sicht des BLM-Präsidenten das Bundeswirtschaftsministerium sicherstellen: Es will laut einem Entwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Kabelanschlüsse streichen - eine Regelung, die mehr als 12 Millionen Mieterinnen und Mietern einen günstigen Kabelanschluss ermöglicht.
Immobilienwirtschaft begrüßt Haltung von Bauminister
Der Zentrale Immobilien Ausschusses ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt die mehrheitliche Haltung der Bauminister von Bund und Ländern bei der Bauministerkonferenz, die Umlagefähigkeit der Kabelgebühren bei der anstehenden Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beizubehalten. "Dies ist eine positive Nachricht für viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland", sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. "Die Wohnungsunternehmen werden so auch in Zukunft in der Lage sein, die Kostenersparnisse an ihre Mieter weiterzureichen." Denn aktuell zahlten zahlreiche Mieterinnen und Mieter über ihre Wohnnebenkosten die monatlichen Grundgebühren für ihren Kabel-TV-Anschluss – und kommen hierbei weitaus günstiger weg, als wenn sie auf die Angebote anderer Kabel-TV-Anbieter zurückgreifen müssten. Das Kabelfernsehen wäre ohne Umlagefähigkeit bis zu 200 Euro pro Jahr teurer, weil jeder einen Einzelvertrag abschließen müsste.
"Auch für den Breitbandausbau ist dies eine gute Nachricht", so Mattner. "Denn das Gros der Gewinne aus dem Kabelgeschäft wird reinvestiert. Die Investitionen in den Ausbau der Breitbandkabelinfrastruktur können sich sehen lassen: Allein in den ZIA-Mitgliedsunternehmen werden regelmäßig mindestens 200 Mbit angeboten – das ist etwa achtmal schneller als der Durchschnitt in Deutschland."
Für die Abschaffung der Umlagefähigkeit treten dagegen IPTV-Anbieter, andere internetbasierte TV-Plattformen oder Satellitenbetreiber ein. Sie sehen in den Zwangsgebühren beim Kabel einen Hinderungsgrund, dass Zuschauer den Verbreitungsweg beim Fernsehen wechseln.
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