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Videotext-handy.de fordert Grundgebühr aber kein Handy zurück


23.11.2002 18:04 - Gestartet von Spon
Hallo!
Haben uns schon gefreut, daß dieser Anbieter keine Rechtsanwaltsbriefe verschickt - bis HEUTE.
Es wird verlangt, die voraus erstattete Grundgebühr zurückzuzahlen, da wir uns angeblich auf ihre Kosten unrechtmäßig bereichert haben und der Vertrag rückwirkend gekündigt wird.
1. Haben einen Vertrag mit Quam-Direkt und nicht mit videotext-handy.de
2. Es war eine VORABERSTATTUNG der gesamten Grundgebühr, ohne extra Klauseln

Was haltet ihr davon? Habt ihr auch solch nette Post erhalten?
Wie sollen wir reagieren? Der Brief kam direkt von einem Anwalt.
Danke für Eure Hilfe.
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[1] waerner antwortet auf Spon
23.11.2002 19:21
Zunächst würde ich einmal überprüfen, ob es sich um einen echten! Anwalt handelt. Leider hat es sich in der Vergangenheit gezeigt, das die Brüder mit allen Tricks und Einschüchterungen arbeiten.


waerner
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[1.1] Schulz antwortet auf waerner
24.11.2002 19:57
Also ich habe den Brief von Rechtsanwalt auch bekommen.
Aber das scheit ein echter Rechtsanwalt zu sein. Da oben mehrere Anwälte draufstehen.
Und eine Vollmacht lag dem Brief auch bei.
Also scheint alles echt zu sein.
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[2] News_gmbh antwortet auf Spon
24.11.2002 20:10
Hallöchen!

Die haben gar kein Recht, den Vertrag rückwirkend aufzulösen! Zum einen konnte niemand wissen, dass die Vertragsbindung zwischem dem Kunden und Quam sich vorzeitig auflösen würde! Von daher habt Ihr alle nicht unrechtmäßig bereichert!
Zum anderen habt Ihr den Vertrag zwischen Videotext-handy erfüllt, in dem Ihr den Vertrag von Quam angenommen habt! Wie sich Quam hätte in Zukunft entwickelt, hat dem Shop nichts zu interessieren!

Also, nicht einschüchtern lassen, auch wenn ein echter Rechtsanwalt dahinter steht!

Ihr seid im Recht!

Mit freundlichen Grüßen
NGH

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[2.1] Schulz antwortet auf News_gmbh
24.11.2002 20:26
Ich werde mich nicht einschüchtern lassen.
Aber unter dem Brief steht noch das Videotext-Handy.de das Handy und das Geld zurück haben will wenn man nicht die frist für die Zahlung einhält.
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[2.1.1] Jak antwortet auf Schulz
24.11.2002 20:30
Benutzer Schulz schrieb:
Ich werde mich nicht einschüchtern lassen. Aber unter dem Brief steht noch das Videotext-Handy.de das Handy und das Geld zurück haben will wenn man nicht die frist für die Zahlung einhält.

Die Forderung ist m.E. ebenso rechtsgrundlos.
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[2.1.1.1] Martin Kissel antwortet auf Jak
24.11.2002 20:45
Benutzer Jak schrieb:
Benutzer Schulz schrieb:
Ich werde mich nicht einschüchtern lassen. Aber unter dem Brief steht noch das Videotext-Handy.de das Handy und das Geld zurück haben will wenn man nicht die frist für die Zahlung einhält.
Die Forderung ist m.E. ebenso rechtsgrundlos.

Wenn es laut Vertrag tatsächlich eine Voraberstattung der Grundgebühr war/ist, dann heißt es Pech gehabt und zurück mit dem Geld.
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[2.1.1.1.1] chrisk antwortet auf Martin Kissel
24.11.2002 20:52
Nicht einschuechtern lassen und abwarten!!
Es ist ja schon seltsam, dass sie erstmal nur das Geld zurueckhaben wollen, und bei Ablauf der Frist auch das Handy...
Wenn sie im Recht waeren, wuerden sie jawohl gleich ALLES fordern,oder?? Waere zumindest juristisch die einzig logische Loesung...
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[2.1.1.1.1.1] Schulz antwortet auf chrisk
24.11.2002 21:05
Keine Ahnung warum die das Handy nicht gleich haben wollen.
Im Brief steht nur das ich das Handy behalten darf wenn ich die Zahlung bis zu der angegeben Frist getätigt habe.

Ich werde mir morgen die Unterlagen von dem Quam Angebot noch einmal anschauen.

Aber ich bin auch bereit das Geld zu zahlen.
Wenn sie es unbedingt haben wollen.
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[3] Spon antwortet auf Spon
25.11.2002 11:02
Hi,
ich habe mit rechtlich erkundigt und lt. §611BGB ist dies nur ein Dienstleistungsvertrag und die Forderung ist lächerlich.
Den Vertrag haben wir alle mit Quam abgeschlossen und nicht mit der Fa. Pressler & Kurz GbR.
Wir haben zwei Verträge abgeschlossen und haben ein Handy und eine Barauszahlung bekommen.
Die Barauszahlung deckt nicht die entstehenden Grundgebühren, denn fast zwei Monate hätte jeder selbst zahlen müssen.
Und wir haben uns nicht bereichert, denn wir hatten zwei Verträge in denen wir fast zwei Jahre nichts gezahlt hätten. Und jetzt müssen wir einen neuen Vertrag abschließen und zahlen die Grundgebühren!
Fa. Pressler & Kurz GbR hat nur ein Problem : Quam zahlt die Provision nicht und jetzt versuchen sie beim Kunden das Geld einzutreiben.
Dann müssen sie halt die Muttergesellschaften (Sonera und Telefinica) verklagen und sie wären kpl. im Recht.
Den Verbraucherschutz hab ich ebenfalls informiert.

Schreibt bitte alles was ihr zu diesem Thema noch wisst.
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[3.1] Bubak antwortet auf Spon
26.11.2002 17:55
Hi!

Klasse, dass du dich so gut informiert hast!
Nun noch eine Frage:
Wie ist das, wenn ich die Verträge nicht genutzt habe? Ist meiner Meinung nach egal, würde aber gerne auch deine Meinung hören!

Danke und Gruß
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[3.2] xmannx antwortet auf Spon
27.11.2002 10:10
Ich denke das alle immernoch ein Schnäppchen gemacht haben weil wir das Handy behalten können. Ich hab mich auch informiert bei meinem Anwalt und der sagte das ich im strengsten Fall auch kein Recht auf das Handy hätte. Von daher zahle ich das Geld gerne zurück weil es mir lt. Zusatzvertrag mit der Firma nicht zusteht, da dort eindeutig geschrieben steht das das Geld für die Grundgebühren ist. Außerdem darf sich gar keiner beschweren: Die Firmat Videotext-handy waren die einzigen die schon im vorraus gezahlt haben und nicht erst ab Januar wie so viele andere Firmen und lt. anwalt brief wohl auch jeder sein Handy bekommen hat im Gegensatz zu vielen anderen Firmen
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[3.2.1] gast antwortet auf xmannx
27.11.2002 11:31
Es ist ja schön das du mit deinem Handy zufrieden bist.Mein Anwalt sagt das die keine Chance haben auf das Handy und nach Sachlage auch nicht auf das Geld. Dir hätte ein zweites Handy zugestanden das Quam an diese vertragsbrüchige Firma geschickt hat.Die Grundgebühr wurde durch dein zweites Handy finanziert
und durch die Provision für den zweiten Vertrag. Wenn sich jemand bereichert hat ist es die Firma Pressler und sonst niemand.Vieleicht solltest du mal deinen Anwalt wechseln.
vieleicht hängst du aber auch mit dem Verein zusammen.
Ich kann nur sagen nicht einschüchtern lasen und auf jedenfall das Geld nicht überweisen. Darauf warten die nur.
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[3.2.1.1] xmannx antwortet auf gast
27.11.2002 12:07
So ein blöder Spruch. Wieso soll ich mit dehnen zusammenhängen. Man seh doch einfach mal so das du ein Handy für ca. 200 Euro gratis hast und ich denke mein Anwalt ist nicht der schlechteste. Von daher zahle ich das Geld zurück. Du kannst es ja gerne anderst machen
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[3.2.1.1.1] gast2 antwortet auf xmannx
27.11.2002 13:57
auch ich finde es sehr komisch, wie toll du den laden findest....wenn man sich deine beiträge insgesamt mal so anschaut, möchte man meinen, du arbeitest bei ihnen, oder wärest zumindest für die werbung engagiert. -
als selbst auch betroffener sage ich, nach einigen telefonaten mit dem verbraucherschutz, ganz klar: NICHT überweisen! die regelung mit der vorausbezahlten grundgebühr war klar eine sache mit quam - wenn überhaupt, könnte quam das geld zurückwollen, denn von quam werden (wurden) die verträge provisioniert, und das uns vorgestreckte geld stammte von quam. pressler und co werden die schecks ja wohl kaum aus nächstenliebe aus der eigenen tasche bezahlt, sondern im gegenteil noch gut daran verdient haben. dass das ganze schiefgegangen ist, war wohl eine stümperhafte fehlkalkulation von quam. wer sich nur wegen einem solchen anwaltsbrief gleich in die hosen macht - selbst schuld.
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[3.2.1.1.1.1] Schulz antwortet auf gast2
27.11.2002 15:31
Also ich habe mich heute auch informiert.
Und mir wurde auch gesagt das ich lieber bezahlen soll.
Somit erspare ich mir gegebenfalls ärger. Und ich kann das Handy behalten.
Bezahlen möchte ich eigentlich nicht aber ich werde es letzlich doch tun. Dann bin ich aus der sache wenigstens raus.
Ausserdem habe ich das Geld damals bekommen somit muß ich auch gegebenfalls in der lage sein es zurück zu bezahlen.
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[3.2.1.1.1.1.1] gast2 antwortet auf Schulz
27.11.2002 18:30
unsinn. du hast das geld damals gekriegt und es dann ausgegeben, das darfst du nämlich mit deinem eigenen geld machen. so, dann ist es jetzt weg, ganz einfach. meinst du sie kommen und pfänden deine nachtischlampe??? laut verbraucherschutz (!) braucht man einfach GARNICHTS tun!
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[3.2.1.1.1.1.1.1] Spon antwortet auf gast2
02.12.2002 17:31
ich habe mit einigen paragrafen geantwort und heute erhielt ich eine antwort. ich könnte nicht widersprechen, weil es noch keine androhung wäre.
es wurden wieder einige §§§§§§ genannt und es wird um die zahlung gebeten.
ich zahle nicht.
mir wurden zwei zwei-jahresverträge ohne grundgebühr geboten und jetzt soll ich alles zurückzahlen!!!
nicht das ich das geld nicht hätte...aber es geht ums prinzip.
ich erkundige mich nochmal un schreibe erneut.
ciao
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[3.2.1.1.1.1.1.1.1] kamaschu antwortet auf Spon
04.12.2002 11:29
wir sind 5 videotext-handy geschädigte und haben, nachdem pressler uns neue verträge angeboten hat, auch neue abgeschlossen. danach kam der hammer mit dem anwaltsbrief - bei vertragsabschluss war keine rede davon! wir haben uns beim verbraucherschutz bw informiert und folgende anwort erhalten:
Die DLC hat mit dieser Garantieerklärung eine selbständige rechtliche Verpflichtung übernommen, den Kunden beim Abschluss eines Quam Star 3- Vertrages plus Partnerkarte erstens die Anschlussgebühr und zweitens die Grundgebühren für 16 Monate im voraus zu erstatten. Diese Verpflichtung ist lediglich an den Vertragsabschluss als Voraussetzung gebunden. Eine 'Lebensdauer' der Verträge über die gesamten 24 Monate mag zwar gedanklicher Hintergrund für die Garantieerklärung gewesen sein, wurde aber nicht als zusätzliche Voraussetzung oder Bedingung für die Vorab-Erstattung festgelegt. Die DLC hat nach Einschätzung von Frau Weingand mit ihrer Verpflichtung zur Vorab-Erstattung das Risiko auf sich genommen, dass die Verträge gar nicht erst in die Grundgebührenphase nach Ablauf von 8 Monaten gelangen. Daher kann sich die DLC ihrer Meinung nach weder auf einen Wegfall des rechtlichen Grundes (der liegt nämlich in der Garantie selbst) noch auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen.
Einen Anwalt haben wir beauftragt!


Benutzer Spon schrieb:
ich habe mit einigen paragrafen geantwort und heute erhielt ich eine antwort. ich könnte nicht widersprechen, weil es noch keine androhung wäre.
es wurden wieder einige §§§§§§ genannt und es wird um die zahlung gebeten.
ich zahle nicht.
mir wurden zwei zwei-jahresverträge ohne grundgebühr geboten und jetzt soll ich alles zurückzahlen!!!
nicht das ich das geld nicht hätte...aber es geht ums prinzip. ich erkundige mich nochmal un schreibe erneut.
ciao
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[3.2.1.1.1.1.1.1.1.1] Keks antwortet auf kamaschu
05.12.2002 05:25
Benutzer kamaschu schrieb:
wir haben uns beim verbraucherschutz bw informiert und folgende anwort erhalten:

Interessant!

Hallo INWA! Habt ihr das gelesen?
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[3.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Schulz antwortet auf Keks
05.12.2002 08:34
Was hat denn INWA damit zu tun?
Fordern die auch ihr Geld zurück?
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[3.2.1.1.1.1.1.1.1.1.1.1] Keks antwortet auf Schulz
05.12.2002 14:45
Benutzer Schulz schrieb:
Was hat denn INWA damit zu tun? Fordern die auch ihr Geld zurück?

Die zahlen es gar nicht erst aus. Dabei stand da nicht von "Grundgebührerstattung". Wenn man es schwarz auf weiß hat, dass INWA einem noch 200 bis 300 Euro schuldet, dann sollte INWA das auch zahlen.

Liebe Grüße, Keks.
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[3.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2] Spon antwortet auf Keks
05.12.2002 10:26
Was hat denn INWA damit zu tun?
Eigentlich gibts zu denen nur positive Kommentare.
Benutzer Keks schrieb:
Benutzer kamaschu schrieb:
wir haben uns beim verbraucherschutz bw informiert und folgende anwort erhalten:

Interessant!

Hallo INWA! Habt ihr das gelesen?
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[3.2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1] Keks antwortet auf Spon
05.12.2002 14:46
Benutzer Spon schrieb:
Was hat denn INWA damit zu tun? Eigentlich gibts zu denen nur positive Kommentare.

Siehe:
https://www.teltarif.de/forum/x-mobilfunk/1569-...
https://www.teltarif.de/forum/s7811/1259-...
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[…2.1.1.1.1.1.1.1.1.2.1.1] Spon antwortet auf Keks
20.12.2002 07:18
Morgen,
habt ihr schon wieder mal was von www.videotext-handy.de gehört?
Seit der Zahlungsaufforderung bis zum 06.12.02 habe ich nichts mehr bekommen.
Meint ihr da kommt noch was???
Sollte jemand was bekommen, dann stellt es bitte sofort ins Forum.
Danke und ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
SPON