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Nicht mehr lange...


29.05.2002 14:04 - Gestartet von Devil_MC
...denn die Servicegeprellten (wie meine Wenigkeit) haben im Laufe dieses Jahres ihre 2 Jahre "abgesessen" und werden sich neu orientieren (habe bei der QUAM-Aktion bestellt und den O2-Vertrag gekündigt) - da wird sich O2 spätestens ab Rufnummernmitnahme ganz schön umschauen - okay, so hart wie die D-Netze wird es O2 nicht treffen, aber bisher scheint einzig QUAM zu wissen, was ab November möglich ist...
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[1] Mirkolix antwortet auf Devil_MC
29.05.2002 16:45
Ich bin seit 3 Jahren bei O2, und hab auch viele Probleme durchgestanden, aber das ist lange her und vergessen!
Solange mir kein anderer Anbieter sowas wie die HZ bieten kann, kann sich O2 meiner sicher sein!
Was hast Du denn für Probleme noch in letzter Zeit?
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[1.1] Devil_MC antwortet auf Mirkolix
29.05.2002 17:17
Kommt darauf an, wie Du "in letzter Zeit" definierst: Seit August habe ich das Problem, daß ich Rechnungen in Euro erhalte (schon VOR der Bargeldeinführung), die außerdem Preiserhöhungen beinhalteten, die meiner Meinung nach so nicht rechtens sind (die VzHH teilt meine Meinung und hat ja bekanntlich Klage erhoben). Und die ganzen "alten" Probleme liegen mir halt immer ncoh im Magen - darauf habe ich halt keinen Bock mehr.
Außerdem habe ich halt nur einen "normalen" Handyvertrag und daher kein Wechselproblem - mein Vater hat Home und will auch nicht weg von VI - allerdings hatte der auch nie Probleme ;)
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[1.1.1] Sonderkündigung (War: RE: Nicht mehr lange...)
muli antwortet auf Devil_MC
29.05.2002 23:55
Benutzer Devil_MC schrieb:
... Seit August habe ich das Problem, daß ich Rechnungen in Euro erhalte (schon VOR der Bargeldeinführung), die außerdem Preiserhöhungen beinhalteten, die meiner Meinung nach so nicht rechtens sind (die VzHH teilt meine Meinung und hat ja bekanntlich Klage erhoben).

Aus diesem Grund kannst Du IMHO Deinen Vertrag nun auch sonderkündgen, da die EU-Kommission in Ihrem Amtsblatt veröffentlicht hat, daß die Umstellung von DM auf EURO bei VIAG _nicht_ den Rundungsregeln entspricht und diese somit als 'schlichte Preiserhöhung' zu werten ist.

Näheres hier: https://www.teltarif.de/forum/a-viag/780-...

muli
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[] RE: Sonderkündigung (War: RE: Nicht mehr lange...)
muli antwortet auf
30.05.2002 06:35
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer muli schrieb:
Benutzer Devil_MC schrieb:
... Seit August habe ich das Problem, daß ich Rechnungen in Euro erhalte (schon VOR der Bargeldeinführung), die außerdem Preiserhöhungen beinhalteten, die meiner Meinung nach so nicht rechtens sind (die VzHH teilt meine Meinung und hat ja bekanntlich Klage erhoben).

Aus diesem Grund kannst Du IMHO Deinen Vertrag nun auch sonderkündgen, da die EU-Kommission in Ihrem Amtsblatt veröffentlicht hat, daß die Umstellung von DM auf EURO bei VIAG _nicht_ den Rundungsregeln entspricht und diese somit als 'schlichte Preiserhöhung' zu werten ist.

Näheres hier: https://www.teltarif.de/forum/a-viag/780-...

muli

Würde ich auch meinen, aber meines Wissens wurde die Preiserhöhung für zulässig erklärt (https://www.teltarif.de/arch/2001/kw29/...), es sei denn, du meinst eine andere. Eine zulässige 'Preisanpassung' auf Euro-Beträge begründet kein Sonderkündigungsrecht.

Ron's enemy

Ron's enemy,

Du hättest Dir wenigstens die Mühe machen können, die Original-Quelle zu lesen, dann hättest Du gemerkt, daß das Bundesfinanzministerium die entsprechende Vorschrift (EU-Verordnung I), die zu der Aussage führte, daß die Preiserhöhung bei VIAG 'zwar ärgerlich aber legitim' sei, _falsch_ ausgelegt hat.

Die EU-Kommission, also die 'höhere Instanz', hat nun zweifelsfrei dargelegt, daß die von VIAG im Rahmen der Euroumstellung vorgenommene Preiserhöhung _nicht_ mit den einschlägigen Rundungsreglen der EU im Einklang steht. Es handelt sich nach Feststellung der EU-Kommission um eine 'schlichte Preiserhöhung' (also nicht bedingt durch die Euroumstellung), woraus sich IMHO das Sonderkündigungrecht nach § 28 TKV ergibt. Dies ist für Bestandskunden die gesetzlich verankerte und somit gebotene Sanktionsmöglichkeit, die von der EU-Kommission den Marktteilnehmern explizit zugebilligt wird.

muli

P.S: Der direkte Link zur Amtsblattveröffentlichung der EU ('ausgegraben' von Marcus, nochmals danke!):
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/ce115/ce11520020516de01920192.pdf
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[1] Goethe1000 antwortet auf muli
30.05.2002 09:09
Bei der von Dir zitierten Amtsblattveröffentlichung handelt es sich lediglich um die Anfrage eines EP-Abgeordneten an die Kommission, welche darauf hin ihre Ansicht dargetan hat. Es handelt sich somit um die bloße Rechtsansicht der Kommission und nicht um eine verbindliche Feststellung der Rechtslage für den Fall VI/o2. Die verbindliche Auslegung von Recht steht immer noch den Gerichten zu (in diesem Fall dem EuGH). Somit lässt sich hieraus kein Sonderkündigungsrecht ableiten. Darauf müsstest Du schon klagen.....

Benutzer muli schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer muli schrieb:
Benutzer Devil_MC schrieb:
... Seit August habe ich das Problem, daß ich Rechnungen in Euro
erhalte (schon VOR der Bargeldeinführung), die außerdem Preiserhöhungen beinhalteten, die meiner Meinung nach so nicht rechtens
sind (die VzHH teilt meine Meinung und hat ja bekanntlich
Klage erhoben).

Aus diesem Grund kannst Du IMHO Deinen Vertrag nun auch sonderkündgen, da die EU-Kommission in Ihrem Amtsblatt veröffentlicht hat, daß die Umstellung von DM auf EURO bei
VIAG _nicht_ den Rundungsregeln entspricht und diese somit als
'schlichte Preiserhöhung' zu werten ist.

Näheres hier:
https://www.teltarif.de/forum/a-viag/780-...

muli

Würde ich auch meinen, aber meines Wissens wurde die Preiserhöhung für zulässig erklärt (https://www.teltarif.de/arch/2001/kw29/...), es sei denn, du meinst eine andere. Eine zulässige 'Preisanpassung' auf Euro-Beträge begründet kein Sonderkündigungsrecht.

Ron's enemy

Ron's enemy,

Du hättest Dir wenigstens die Mühe machen können, die Original-Quelle zu lesen, dann hättest Du gemerkt, daß das Bundesfinanzministerium die entsprechende Vorschrift (EU-Verordnung I), die zu der Aussage führte, daß die Preiserhöhung bei VIAG 'zwar ärgerlich aber legitim' sei, _falsch_ ausgelegt hat.

Die EU-Kommission, also die 'höhere Instanz', hat nun zweifelsfrei dargelegt, daß die von VIAG im Rahmen der Euroumstellung vorgenommene Preiserhöhung _nicht_ mit den einschlägigen Rundungsreglen der EU im Einklang steht. Es handelt sich nach Feststellung der EU-Kommission um eine 'schlichte Preiserhöhung' (also nicht bedingt durch die Euroumstellung), woraus sich IMHO das Sonderkündigungrecht nach § 28 TKV ergibt. Dies ist für Bestandskunden die gesetzlich verankerte und somit gebotene Sanktionsmöglichkeit, die von der EU-Kommission den Marktteilnehmern explizit zugebilligt wird.

muli

P.S: Der direkte Link zur Amtsblattveröffentlichung der EU ('ausgegraben' von Marcus, nochmals danke!):
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/ce115/ce11520020516de0
920192.pdf
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[1.1] X-ian antwortet auf Goethe1000
30.05.2002 09:27
Benutzer Goethe1000 schrieb:
Bei der von Dir zitierten Amtsblattveröffentlichung handelt es sich lediglich um die Anfrage eines EP-Abgeordneten an die Kommission, welche darauf hin ihre Ansicht dargetan hat. Es handelt sich somit um die bloße Rechtsansicht der Kommission und nicht um eine verbindliche Feststellung der Rechtslage für den Fall VI/o2. Die verbindliche Auslegung von Recht steht immer noch den Gerichten zu (in diesem Fall dem EuGH).

Natürlich prüfen die Gerichte alles sehr gründlich, sind aber froh eindeutige Äußerungen der Kommission zu erhalten um den Willen des Gesetzgebers zu erfahren.

Somit lässt sich hieraus kein Sonderkündigungsrecht ableiten. Darauf müsstest Du schon klagen.....

Die Klage ist ja bereits eingeleitet, meiner Meinung nach sieht es für Viag Interkom bzw. jetzt O2 nicht gut aus.

X-ian
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[1.2] muli antwortet auf Goethe1000
31.05.2002 01:04
Benutzer Goethe1000 schrieb:
Bei der von Dir zitierten Amtsblattveröffentlichung handelt es sich lediglich um die Anfrage eines EP-Abgeordneten an die Kommission, welche darauf hin ihre Ansicht dargetan hat.

Ja, richtig.

Es handelt sich somit um die bloße Rechtsansicht der Kommission und nicht um eine verbindliche Feststellung der Rechtslage für den Fall VI/o2.

Deine Geringschätzung der EU-Kommission kann ich nicht anchvollziehen. Welche Macht sie hat, konnte man erst heute wieder sehen, als sie gegen die Bedenken des Deutschen Kartellamts den Einstieg eines US-Investors bei der Kieler HDW-Werft (Bau von militärischen U-Booten) _genehmigt_ hat.

Die verbindliche Auslegung von Recht steht immer noch den Gerichten zu (in diesem Fall dem EuGH).

Ja, aber auch Gerichtsurteile regenet es nicht vom Himmel. Richter ziehen zumal Sachverständige zu Rat.

Wer ist wohl der geeignetste Sachverständige bei der Beurteilung der rechtlichen Situation im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Rundungsregeln? Ich denke die EU-Kommission. Ein jeder Richter wird wohl bei seiner Ureilsfindung die Veröffentlichungen der EU-Kommission zu Rate ziehen.

Somit lässt sich hieraus kein Sonderkündigungsrecht ableiten.

Ja richtig, das SoKü-Recht leitet sich aus § 28 TKV ab, nur VIAG hat EU-Recht ins Spiel gebracht und mit Berufung auf die angebliche Einhaltung der EU-Rundungsregeln dieses SoKü-Recht verneint. Doch nun ist dieses Kartenhaus zusammengebrochen, VIAG wird schwerlich der Rechtsauffassung der EU-Kommission etwas entgegensetzen können.

Darauf müsstest Du schon klagen.....

Ja, aber der Endverbraucher als Vertragpartner von VIAG kann sein SoKü-Recht wohl kaum bei dem von Dir für zuständig erklärten EuGH einklagen.

muli



Benutzer muli schrieb:
[...]
P.S: Der direkte Link zur Amtsblattveröffentlichung der EU ('ausgegraben' von Marcus, nochmals danke!):
>
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/ce115/ce11520020516de0 920192.pdf
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[1.2.1] Goethe1000 antwortet auf muli
31.05.2002 09:42
Benutzer muli schrieb:
Deine Geringschätzung der EU-Kommission kann ich nicht anchvollziehen. Welche Macht sie hat, konnte man erst heute wieder sehen, als sie gegen die Bedenken des Deutschen Kartellamts den Einstieg eines US-Investors bei der Kieler HDW-Werft (Bau von militärischen U-Booten) _genehmigt_ hat.

Ich schätze sie nicht gering und bezweifele nicht ihre Macht. Ich sage nur, dass sie EU-Recht nicht verbindlich auslegen kann.

Wer ist wohl der geeignetste Sachverständige bei der Beurteilung der rechtlichen Situation im Hinblick auf die Einhaltung der EU-Rundungsregeln? Ich denke die EU-Kommission. Ein jeder Richter wird wohl bei seiner Ureilsfindung die Veröffentlichungen der EU-Kommission zu Rate ziehen.

Die EU-Kommission ist Exekutiv- und Rechtssetzungsorgan. Daher kann sie mangels Unabhängigkeit gar nicht Sachverständige in einem Verfahren sein.

Ja, aber der Endverbraucher als Vertragpartner von VIAG kann sein SoKü-Recht wohl kaum bei dem von Dir für zuständig erklärten EuGH einklagen.

Natürlich kann er das nicht. Er muss vor dem zuständigen Zivilgericht in Deutschland klagen und sich dort auf die Verletzung von EU-Recht berufen. Dieses Gericht ist dann gemäß Art. 234 EGV verpflichtet, die Frage dem EuGH im Vorabentscheidungsverfahren vorzulegen. Dessen Urteil wäre dann für das deutsche Gericht verbindlich.

Generell möchte ich festhalten: Ich halte die Viag-Rundung auch nicht für in Ordnung. Jedoch warne ich davor, Mutmaßungen darüber anzustellen wie Gerichte urteilen werden, da diese häufig eine erstaunliche Unabhängigkeit an den Tag legen und sich wirklich nicht an die Rechtsauffassungen von noch so mächtigen Exekutivorganen halten.
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[] RE: Sonderkündigung (War: RE: Nicht mehr lange...)
jambo antwortet auf
30.05.2002 23:15
Benutzer ron's enemy schrieb:

Das kann ich ihm nicht verübeln, ich kapiere es nämlich auch nicht: Haben sie nun die Rundungsregeln beachtet, wie es auf Heise (http://www.heise.de/newsticker/data/jk-11.01.02-004/default.shtml) heißt, oder haben sie die Preise erhöht, wie es ebenfalls auf Heise heißt? Wenn sie die Regeln beachtet haben, dann zählt es doch nicht als Preiserhöhung. Und wenn sie die Preise erhöht haben, dann können sie doch die Regeln nicht beachtet haben. Oder sehe ich das falsch?

Ja, das siehst Du falsch. Viagler darf runden und meinetwegen auf mutiplizieren wie sie wollen. Aber, da die EU-Rundungsregeln nicht für Tarife gelten, resultiert daraus dann eine Preiserhöhung. Die Rundung selbst ist natürlich kaufmannisch und auch mathematisch richtig.

Wenn es tatsächlch eine Preiserhöhung war, die nicht durch die Euro-Rundung gedeckt ist, was mir im Augenblick noch nicht klar ist, dann ja. Allerdings verstehe ich nicht, was es darüber jetzt noch zu reden gibt, denn die Kündigungsfrist ist längst abgelaufen.

Die Kündigungsfrist ist ein Monat ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung der Kunden, vorher läuft gar nix ab. Du kannst immer noch SOKÜen, wenn Du willst. Die Info hat Viag ja "leider" unterlassen.

Ron's enemy

jambo, der selbst klagt und weiß, was Viag lustiges auf die Klage geantwortet hat...
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[] RE: Sonderkündigung (War: RE: Nicht mehr lange...)
muli antwortet auf
31.05.2002 00:25
Benutzer ron's enemy schrieb:
[...]

Das kann ich ihm nicht verübeln, ich kapiere es nämlich auch nicht: Haben sie nun die Rundungsregeln beachtet, wie es auf Heise (http://www.heise.de/newsticker/data/jk-11.01.02-004/default.shtml) heißt, oder haben sie die Preise erhöht, wie es ebenfalls auf Heise heißt? Wenn sie die Regeln beachtet haben, dann zählt es doch nicht als Preiserhöhung. Und wenn sie die Preise erhöht haben, dann können sie doch die Regeln nicht beachtet haben.
Oder sehe ich das falsch?

[...]
Wenn es tatsächlch eine Preiserhöhung war, die nicht durch die Euro-Rundung gedeckt ist, was mir im Augenblick noch nicht klar ist, dann ja. Allerdings verstehe ich nicht, was es darüber jetzt noch zu reden gibt, denn die Kündigungsfrist ist längst abgelaufen.

P.S: Der direkte Link zur Amtsblattveröffentlichung der EU ('ausgegraben' von Marcus, nochmals danke!):
>
http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/ce115/ce11520020516de0 920192.pdf

Danke, aber auch da steht leider m.E. wenig Erhellendes drin.

Ron's enemy

1. Die Heise-Veröffentlichung (http://www.heise.de/newsticker/data/jk-11.01.02-004/default.shtml) ist im übrigen so ähnlich (oder gar gleich?), wie die von teltarif (https://www.teltarif.de/arch/2002/kw02/...). Beide beziehen sich auf die Antwort der EU-Kommission und stammen bereits vom 11.02.02.

2. Unisono wird wie folgt berichtet:

'...Die Rundung der Beträge auf den vollen Centbetrag müsse als eine einfache Anhebung der Preise betrachtet werden, schrieb EU-Währungskommissar Pedro Solbes an den EU-Abgeordneten Karl von Wogau (CDU). Die Münchner Firma habe die europäischen Regeln zur Währungsumrechnung eingehalten. ...'

3. Die E-Kommission hat nun in Ihrem Amtsblatt vom 16.05.02 die Originalantwort von Herrn Solbes Mira veröffentlicht:

'... ist die Umstellung der Viag Interkom AG von 50 Pfennig auf 30 Cents je Einheit als schlichte Preiserhöhung und nicht als Anwendung der Rundungsregeln zu werten.'

Warum dies nicht erhellend sein soll? Man beachte das 'nicht' vor der abschließenden Formulierung 'als Anwendung der Rundungsregeln zu werten.'

(Anmerkung: Herrn Solbes Mira ist ein kleiner Fehler unterlaufen, es müsste richtigerweise heißen: 'je 10 Einheiten'. Dies ist aber unerheblich.)

Meine Schlußfolgerungen:

1. Heise und teltarif haben falsch berichtet. Beide Redaktionen habe ich bereits per email auf den Fehler hingewiesen, jedoch wurde von keiner darauf reagiert.

@ Kai Petzke: Ich hätte eigentlich einen (den üblichen?) Update dieser Meldung erwartet.

2. Da nach Ansicht der EU-Kommission die Umstellung bei VIAG (die zu Preiserhöhungen von bis zu 17 % geführt hat), ich zitiere es gerne nochmals, '... als schlichte Preiserhöhung und _nicht_ als Anwendung der Rundungsregeln zu werten ist.', ergibt sich ein SoKü-Recht nach § 28 TKV. VIAG hatte dieses SoKü-Recht bisher mit der Begründung verweigert, daß sie sich strengstens an die Rundungsregeln der EU gehalten hätten, wie man aber sieht, ist da die EU selbst ganz anderer Ansicht.

3. Die Frist zur Sonderkündigung ist nicht abgelaufen. Diese 4-Wochen Frist beginnt ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Netzbetreiber seine Kunden über die Preiserhöhung informiert. Nachzulesen z. B. hier auf teltarif (https://www.teltarif.de/i/kuendigung.html).

VIAG hat bis dato eine entsprechende Information unterlassen, im Gegenteil sie haben sogar versucht die Kunden mit irreführenden Behauptungen über die Preisstabilität zu täuschen, was aber erfolgreich abgemanhnt wurde (siehe: http://www.agv.de/politik/verbraucherrecht/viag_euro.htm)

muli
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[1] X-ian antwortet auf muli
31.05.2002 08:12
Benutzer muli schrieb:
@ Kai Petzke: Ich hätte eigentlich einen (den üblichen?) Update dieser Meldung erwartet.

Naja, ich will jetzt absolut nichts unterstellen, aber die O2 Werbung geht mir bei teltarif.de ganz schon auf den Senkel! Ist Anscheinend der Hauptwerbepartner.

X-ian
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[] RE: Sonderkündigung (War: RE: Nicht mehr lange...)
muli antwortet auf
31.05.2002 04:01
Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer muli schrieb:
[...]
3. Die E-Kommission hat nun in Ihrem Amtsblatt vom 16.05.02 die Originalantwort von Herrn Solbes Mira veröffentlicht:

'... ist die Umstellung der Viag Interkom AG von 50 Pfennig auf 30 Cents je Einheit als schlichte Preiserhöhung und nicht als Anwendung der Rundungsregeln zu werten.'

Warum dies nicht erhellend sein soll? Man beachte das 'nicht' vor der abschließenden Formulierung 'als Anwendung der Rundungsregeln zu werten.'

Weil ich nicht verstehe, warum Telefongebühren keine "zu zahlenden oder zu verbuchenden Geldbeträge" sein sollen.

Ah, daher weht der Wind. Das hatten wir alles schon, da bist Du nicht der erste, aber vielleicht hilft ja die Erklärung hier:

https://www.teltarif.de/forum/s5602/84-1.html

Oder hier:

https://www.teltarif.de/forum/s6616/8-15.html

Eventuell bringt auch dieses Posting Licht ins Dunkel:

https://www.teltarif.de/forum/s6762/5-13.html

muli
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[1] federico antwortet auf muli
31.05.2002 12:51
Benutzer muli schrieb:

[ EU-Kommission: 5Pf->3Cent kein Ergebnis einer korrekten Anwendung der Euro-Umstellungsverordnung ]

Weil ich nicht verstehe, warum Telefongebühren keine "zu zahlenden oder zu verbuchenden Geldbeträge" sein sollen.

Das hatten wir alles schon:


1. Zur dort zitierten Stellungnahme der

"Europäische Kommission
Generaldirektion XV
Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen
Brüssel, 15. Dezember 1997"

27. (...)"Diese Regeln gelten nicht für umgerechnete Geldbeträge wie Preisangaben, bei denen es sich nicht um “zu zahlende oder zu verbuchende Beträge” handelt."

hier ein funktionierender Link:

http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/company/account/docs/7038de.pdf

2. Eine "Glättung" ist keine Voraussetzung für das Funktionieren der Währungsumstellung. Deshalb verbietet sich eine Auslegung der Rundungsvorschriften der EU-Umstellungsverordnung, eine nicht vorgesehene Rundung sei zulässig, da "erforderlich" für glatte Euro-Beträge.

"DIE EINFÜHRUNG DES EURO IN GESETZGEBUNG UND ÖFFENTLICHER VERWALTUNG
4. BERICHT DES ARBEITSSTABES EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSUNION DES BUNDES-MINISTERIUMS DER FINANZEN UND DER BUNDESMINISTERIEN (AS WWU) VOM 5. JULI 2000

„Runde“ Euro-Beträge sind nicht im Wege der Umrechnung, sondern nur durch Neufestsetzung erreichbar (sog. „Glättung“, nicht Rundung).
Die Neufestsetzung ist keine Voraussetzung für das Funktionieren der Währungsumstellung, da an die Stelle jedes „runden“ DM-Betrages kraft europäischen Währungsrechts ein klar definierter Eurobetrag tritt."

Quelle: http://www.euro.fee.be/regulations/Germany/4Euro050700.pdf

Entsprechend ist ein "glatter" Tarif nicht das Ergebnis einer korrekten Anwendung der Umstellungsvorschrift (welche nur für zu zahlende/verbuchende Beträge die Rundung regelt), sondern einer "Neufestsetzung", d.h. einer nicht umstellungsbedingten Veränderung einer Vertragsbedingung.

f.
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[] RE: Sonderkündigung:Mit Erfolg!!
chrisk antwortet auf
31.05.2002 23:19
Hat schon jemand eine SoKü gegenueber Viag/O2 versucht?? Deren Reaktion wäre ja mal interessant zu erfahren... Gebt mal Bescheid,bitte.
Chris


Benutzer ron's enemy schrieb:
Benutzer muli schrieb:
Benutzer ron's enemy schrieb:
Weil ich nicht verstehe, warum Telefongebühren keine "zu zahlenden oder zu verbuchenden Geldbeträge" sein sollen.

Ah, daher weht der Wind. Das hatten wir alles schon, da bist Du nicht der erste, aber vielleicht hilft ja die Erklärung hier:

https://www.teltarif.de/forum/s5602/84-1.html

Oder hier:

https://www.teltarif.de/forum/s6616/8-15.html

Eventuell bringt auch dieses Posting Licht ins Dunkel:

https://www.teltarif.de/forum/s6762/5-13.html

muli

Ach so: Gemeint ist also, gerundet werden darf erst der am Monatsende zu zahlende Endbetrag, nicht die Gebühren für die einzelnen Leistungen, weil die nicht, jedenfalls nicht einzeln, bezahlt werden?

Das leuchtet ein. Wenn das so ist, scheint tatsächlich eine unzulässige (weil nicht durch die Kunden genehmigte) Preiserhöhung vorzuliegen, die eine Sonderkündigung rechtfertigt. Frag doch mal bei einem Verbraucherverein nach, dass die Viag mal abmahnen o.ä. Vielleicht liegt auch ein Wettbewerbsverstoß vor, dann könnte das für die Wettbewerbszentralen interessant sein. Ich habe sie ja damals dazu gebracht, 01058 abzumahnen oder eine Unterlassungserklärung zu bewirken, weil sie unzulässig mit Nettopreisen geworben haben. Seitdem ist Ruhe.

Ron's enemy
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[] RE: Sonderkündigung (War: RE: Nicht mehr lange...)
muli antwortet auf
31.05.2002 23:42
Benutzer ron's enemy schrieb:
[...]
Ach so: Gemeint ist also, gerundet werden darf erst der am Monatsende zu zahlende Endbetrag, nicht die Gebühren für die einzelnen Leistungen, weil die nicht, jedenfalls nicht einzeln, bezahlt werden?

Nicht ganz, gemeint ist, daß Tarifangaben bzw. Preisangaben wie Pf/min oder Pf./kWh nicht gerundet werden dürfen (da es keine 'zu zahlenden oder zu verbuchenden Geldbeträge“ sind). Es wäre also zulässig, um beim Telefonieren zu bleiben, jedes Gespräch zu runden. Ein Gespräch ist ein zu verbuchender Rechnungsposten, der auch bezahlt werden muß. Jedoch könnte die Rundung nach den EU-Vorschriften auch noch später erfolgen, zum Beispiel erst der von Dir genannte, am Monatsende zu zahlende Endbetrag.


Das leuchtet ein. Wenn das so ist, scheint tatsächlich eine unzulässige (weil nicht durch die Kunden genehmigte) Preiserhöhung vorzuliegen, die eine Sonderkündigung rechtfertigt. Frag doch mal bei einem Verbraucherverein nach, dass die Viag mal abmahnen o.ä.

[...]
Lol, hier gehts zur Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH), die Klage gegen VIAG wegen unzulässiger Euro-Umstellung beim Landgericht München eingereicht hat:

VZ HH home: www.vzhh.de
VZ HH VIAG-Klage Direktlink: http://www.vzhh.de/~upload/vz/VZTexte/TexteRecht/EuroVIAG.htm

muli
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[] RE: Sonderkündigung (War: RE: Nicht mehr lange...)
cornelius2 antwortet auf
03.06.2002 08:46
wo findet man genaue infos zu diesem sonderkündigungsrecht ???
im www.rechtshilfeportal.de und bei www.recht.de wurde auch schon von mir danach gefragt, ich habe aber keine quelle gefunden bzw. benannt bekommen..
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[1] federico antwortet auf cornelius2
03.06.2002 14:03
Benutzer cornelius2 schrieb:
wo findet man genaue infos zu diesem sonderkündigungsrecht ???

§ 28 TKV

http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/tkv.pdf

Bei der Umstellung auf Euro wurden die bestehenden VIAG-Verträge geändert. Umstellungs_bedingte_ Änderungen werden nicht von § 28 TKV erfaßt. Die Einbeziehung von Entgelten nach einer von der Umstellungsverordnung nicht vorgeschriebenen Tarifrundung (5Pf->3cent) ist nicht umstellungsbedingt, fällt also unter § 28 Abs. 2 TKV, meine ich.

§ 28 Abs. 3 TKV: "Werden Verträge nach Absatz 2 zuungunsten der Kunden geändert, so kann der betroffene Kunde das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen."

Und zwar bleibt das Kündigungsrecht so lange bestehen, wie der Kunde nicht auf das Kündigungsrecht hingewiesen wurde.

f.