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14.02.2024 14:57 - Gestartet von Steinig
Es geht um die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs - also um die Art, wie man für seinen TV Anschluss bezahlt. Und es war schon vorher üblich für NE4 zu bezahlen. Direkt oder indirekt. Also warum regt man sich auf?
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[1] Klaus_W antwortet auf Steinig
14.02.2024 15:19
Benutzer Steinig schrieb:
Es geht um die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs - also um die Art, wie man für seinen TV Anschluss bezahlt. Und es war schon vorher üblich für NE4 zu bezahlen. Direkt oder indirekt. Also warum regt man sich auf?

Das ist so nicht richtig. Es gab zuvor Regelungen, daß die Hausverwaltung/Eigentümer Dienstleistungen ausgegliedert haben. Dieses in der Form, daß sie Abrechnungen gegenüber den NE3-Betreiber nicht machen wollten und abgegeben haben oder in der Form, daß die Wartung der Hausnetze einer 3. Firma überlassen haben. Die Abrechnung von Kosten der Hausverwaltung ist aber nicht umlagefähig und kann auf den Mieter abgewälzt werden. Ich kenne aber so gut wie keine Konstellation, daß es einen Netzbetreiber gibt, der dazwischen geschaltet war und das Netz vermarktet hat. Aber ich will das nicht abstreiten, daß es das nicht gegeben hat. Zumindest waren aber nicht viele Mieter betroffen, wie jetzt bei der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Für viele Mieter ist das neu.

Übrigens war der Ausbau der Infrastruktur bisher immer Sache des Vermieters und konnte nicht über eine Pauschalgebühr auf den Mieter über die Nebenkosten umgelegt werden. Auch die Pflege des Netzes war immer Sache des Vermieters und bei Modernisierung konnte u.U. die Miete erhöht werden, weil sich der Mietwert erhöht hat. Umlagefähig war tatsächlich nur ein Wartungsvertrag für den Entstörungsdienst und die Reparatur am Kabel oder Modernisierungskosten gingen immer zu Lasten des Vermieters.

Das ist der Grund, weshalb sich eben so viele Menschen hier aufregen, weil es für viele Mieter eben doch etwas Neues ist.
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[1.1] NickGyver antwortet auf Klaus_W
15.02.2024 09:15
Benutzer Klaus_W schrieb:
Benutzer Steinig schrieb:
Es geht um die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs - also um die Art, wie man für seinen TV Anschluss bezahlt. Und es war schon vorher üblich für NE4 zu bezahlen. Direkt oder indirekt. Also warum regt man sich auf?

Das ist so nicht richtig. Es gab zuvor Regelungen, daß die Hausverwaltung/Eigentümer Dienstleistungen ausgegliedert haben. Dieses in der Form, daß sie Abrechnungen gegenüber den NE3-Betreiber nicht machen wollten und abgegeben haben oder in der Form, daß die Wartung der Hausnetze einer 3. Firma überlassen haben. Die Abrechnung von Kosten der Hausverwaltung ist aber nicht umlagefähig und kann auf den Mieter abgewälzt werden. Ich kenne aber so gut wie keine Konstellation, daß es einen Netzbetreiber gibt, der dazwischen geschaltet war und das Netz vermarktet hat. Aber ich will das nicht abstreiten, daß es das nicht gegeben hat. Zumindest waren aber nicht viele Mieter betroffen, wie jetzt bei der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Für viele Mieter ist das neu.

Sie bringen hier einiges durcheinander und spicken es mit einigen falschen Behauptungen...
Ein Objekteigentümer oder eine Eigentümergemeinschaft in ihrer Eigenschaft als Vermieter, konnte schon immer wählen, ob sie für einen Sammelvertrag, der im Rahmen der Betriebskosten über die Umlage einheitlich an alle Bewohner abgerechnet wird, sorgt, oder es den Bewohnern überlässt mit dem lokalen Anbieter Einzelnutzerverträge zu schließen.

Zu den Konstellationen: je nach Region wird der Kabelanschluss vom Kabelnetzbetreiber (Vodafone, PYUR, NetCologne, etc.) direkt angeboten. Dieser sorgt, je nach Vertragsart, auch für die Infrastruktur zwischen dem Einspeisepunkt im Gebäude und den Anschlüssen in den Wohnungen.
Alternativ dazu Gibt es Infrastruktur-Betreiber, die das Kabelsignal bei dem lokalen Anbieter einkaufen, eigene Leistungen dazu legen (Aufbau und Betrieb der Infrastruktur im Gebäude) und dieses Gesamtpaket inkl. TV-Dienst im Sammelvertrag oder auf Basis von Einzelnutzerverträgen anbieten.

Übrigens war der Ausbau der Infrastruktur bisher immer Sache des Vermieters und konnte nicht über eine Pauschalgebühr auf den Mieter über die Nebenkosten umgelegt werden. Auch die Pflege des Netzes war immer Sache des Vermieters

Das stimmt so nur in der Wahrnehmung des Mieters. Der Vermieter sorgte für den Ausbau und die Pflege des Netzes, in dem er eine Gestattung mit einer der beiden Vertragsarten, ausgesprochen oder einen Wartungsvertrag abgeschlossen hat.
Die hierbei entstehenden Kosten konnte er zwar nicht pauschal, jedoch auf Basis der tatsächlichen Kosten auf seine Mieter als Betriebskosten umlegen (genau hier spricht man vom Umlageprivileg).

und bei Modernisierung konnte u.U. die Miete erhöht werden, weil sich der Mietwert erhöht hat. Umlagefähig war tatsächlich nur ein Wartungsvertrag für den Entstörungsdienst und die Reparatur am Kabel oder Modernisierungskosten gingen immer zu Lasten des Vermieters.

Dies traf nur dann zu, wenn die Modernisierungskosten der Kabelanlage separiert und explizit als solche geltend gemacht wurden.
Durch den Mix aus Modernisierungskosten und (TV-) Dienst im Langzeitvertrag wurden diese Kosten in den meisten Fällen umlagefähig gemacht.
>
Das ist der Grund, weshalb sich eben so viele Menschen hier aufregen, weil es für viele Mieter eben doch etwas Neues ist.

Die menschen regen sich auf, weil sie nicht verstehen, dass das was sie die letzten Jahre (oder Jahrzehnte) bezahlt haben keine TV-Gebühr gewesen ist, sondern die Grundgebühr für den physischen Kabelanschluss mit der Fernsehversorgung as Dienst. Darüber hinaus tun sich schon viele schwer damit zu verstehen, dass sie (annähernd) die gleichen Kosten, die Ihnen mit Miete und Mietnebenkosten jedem Monat abgebucht wurden, ab dem 01.07. an einen Anbieter direkt zahlen sollen und deshalb nichts zusätzlich oder gar doppelt bezahlen.

Aber ganu solche Halbwahrheiten und Fehlinterpretationen wie in diesem Artikel verstärken solche Reaktionen...
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[1.1.1] Klaus_W antwortet auf NickGyver
15.02.2024 14:56
Benutzer NickGyver schrieb:

Die menschen regen sich auf, weil sie nicht verstehen, dass das was sie die letzten Jahre (oder Jahrzehnte) bezahlt haben keine TV-Gebühr gewesen ist, sondern die Grundgebühr für den physischen Kabelanschluss mit der Fernsehversorgung as Dienst. Darüber hinaus tun sich schon viele schwer damit zu verstehen, dass sie (annähernd) die gleichen Kosten, die Ihnen mit Miete und Mietnebenkosten jedem Monat abgebucht wurden, ab dem 01.07. an einen Anbieter direkt zahlen sollen und deshalb nichts zusätzlich oder gar doppelt bezahlen.

Aber ganu solche Halbwahrheiten und Fehlinterpretationen wie in diesem Artikel verstärken solche Reaktionen...

Grundsätzlich darf man sich fragen, wenn man von einem User wie NickGyve bezichtigt wird nur Halbwahrheiten zu verbreiten, also mit anderen Worten zu lügen und auf der anderen Seite User NickGyve nur seine Position/Meinung dagegenstellt, ohne aber diese in irgendeiner Form mit Fakten zu untermauern, dann sind diese Aussage erst einmal genauso wahrheitsgemäß wie meine. Der Unterschied ist, daß ich NickGyve nicht der Lüge bezichtigt habe. Tatsächlich dürfte man mit Beleidigungen nicht viel weiterkommen aber im Schutz der Anonymität sind solche Worte mal schnell gefallen.

Die Worte von NickGyve scheinen gut gewählt zu sein und es hört sich so an, als wenn NickGyve Ahnung hätte. Wenn es so ist und sich User NickGyve weiter an der Diskussion beteiligen möchte, kann er ja mal bei Vodafone heraussuchen, was ein normaler Kabelanschluß dort kostet und/oder ob es Unterschiede gibt, zwischen einen Kabelanschluß oder einen TV-Kabelanschluß oder einen Internet-Kabelanschluß. Ferner was die Leistungen jeweils sind.

Der Hintergrund ist, daß ich seit 1986 einen Kabelanschluß habe. Wir und auch NickGyve werden sich erinnern, daß dieser sehr viel Geld gekostet hat. Ich meine die Anschlußgebühren lagen bei 650,-- DM. Dann konnte man 10 Jahre im Voraus bezahlen und man bekam einen Rabatt. Die Kosten waren dann auch noch um die 6.400,-- DM. Damals wurde einfach der Anschluß ans Haus gelegt. Für die weitere Verkabelung im Haus, war man selber zuständig. Als man sich vor 10-15 Jahren entscheiden konnte, ob man auch Internet haben wollten, wurden die Leitungen rückkanalfähig gemacht. Ansonsten passierte aber nichts. Das Kabel ist sogar immer noch das alte Kabel der Bundespost und war schon damals eingeschränkt, weil man bestimmte Sender im oberen Frequenzbereich gar nicht bekam.

Wenn es jetzt von User NickGyve heißt, daß mit den Kosten die Kabelgrundgebühr bezahlt werden sollte, so kann dem in soweit zustimmen, daß es diese Form der Kabelbereitstellungsgebühr tatsächlich gab. Ich kenne aber keinen Tarif, bei dem man bei Kabel Deutschland/Vodafone einen „nur“ Kabelbereitstellungstarif buchen kann. Ich kenne nur einen Kabelfernsehvertrag. Es mag sein, daß in diesem Kabelfernsehtarif der Bereitstellungstarif inkl. war, ich weiß es aber nicht. War aber das Kabel erst einmal verlegt, so haben mit Sicherheit die Einspeiseentgelte der TV-Anbieter für den Betrieb gereicht.

Wenigstens soll laut Aussage des Verbraucherschutz RP, Firmen wie Vodafone kein Kabel Bereitstellungsentgelt mehr enthalten. Wann das weggefallen sein soll, konnte mir aber niemand sagen und ich habe auch das Internetarchiv bei Kabel Deutschland und Vodafone auf den Kopf gestellt, konnte aber nichts finden. Die Frage ist entscheidet, denn wenn es das nicht mehr gibt, dann muß man ja für den Kabelinternetanschluß ja keinen TV-Kabelanschluß mehr zwangsbuchen. Genaue Aussagen dazu finde ich aber nicht.

In der Recherche wurde mir bekannt, daß es seit 2023 den Vodafone TV Connect Standard gibt. Ich kannte den Tarif auch nicht und dieser wurde mir erst mit der großen Werbeaktion bekannt. Als letzte Tarif-Information habe ich vom 30.09.2005 eine Preisübersicht von Kabel Deutschland erhalten. Zu der Zeit erhielt ich eine Smartcard und einen digital Receiver. Später um 2015 konnte ich den Receiver gegen einen CI+ Adapter tauschen. Die jährliche Gebühr von 192,65 € oder bei monatliche Zahlungsweise 14,13 € ist geblieben. 2019 mußte ich den CI+ Adapter und die Smartkarte zurückgeben. Wieso, weshalb warum weiß ich bis heute nicht. Heute heißt der Tarif Digitaler Kabelanschluss. Nach §57 Abs. 3 TKG erhielt ich 2022 die Aussage, daß ich den billigsten Tarif habe. 2023 habe ich keine Nachricht geschickt bekommen und stehe seitdem mit Vodafone in Kontakt. Ich bekomme einfach keine Antwort. Als ich darum bat die AGB und eine Leistungsbeschreibung zu meinem Vertrag zu schicken, bekam ich keine Antwort. Es wurde zwar immer geantwortet aber es wurde darauf nie eingegangen. Nachdem ich fragte, wo der Unterschied zwischen dem Vodafone TV Connect Standard ist und meinem Vertrag besteht hieß es, es gibt keinen. Als ich dann einen Tarifwechsel vornehmen wollte hieß es, es geht nicht. Als ich fragte wie denn die aktuellen Preise für den TV-Kabel-Anschluß sind bekam ich ein PDF, aber den TV Connect Standard als TV-Tarif gibt es dort gar nicht. Es heißt immer nur, daß der TV Connect Standard ein Tarif ist, der gebucht werden muß, um einen TV-Tarif zu bekommen. Eine Leistungsbeschreibung zu dem TV Connect Standard oder AGB finde ich nicht und bekomme ich auf Anfrage auf nicht. Mit Hilfe von Google habe ich auch nicht das passende Dokument finden können, ich stoße oft auf die Bezeichnung „vollversorgter Kabelanschluss von Vodafone“. Ist das also dann doch die Kabelbereitstellungsgebühr, bei dem „kostenlos“ ein Angebot von Kabel-TV inkl. ist?

Nun stelle ich an NickGyve die Frage, bekomme ich den TV Connect Standard nicht, weil ich immer noch eine Kabelbereitstellungsgebühr zu zahlen habe und im TV Connect Standard diese Gebühr abgeschafft wurde? Und wenn in den TV Connect Standard eine Bereitstellungsgebühr enthalten ist, weshalb muß dann beispielsweise ein kompletter Wohnblock mit 100 Wohnungen jeweils eine inkludierte Kabelbereitstellungsgebühr bezahlen, wenn Vodafone doch nur ein Kabel an Haus gelegt hat und die Hausverteilung ja nicht mehr in deren Händen liegt?

Ich denke, das ist ein Aspekt, den viele Menschen nicht verstehen. Aber es gibt halt blöde Menschen wie mich und wenn User NickGyve diese Menschen schon als blöd darstellst, wäre es dann nicht die Aufgabe dafür zu sorgen es ihnen zu erklären, daß sie es verstehen, anstatt diese einfach mit „blöd“ abzustempeln?

Ferner wäre es prima, wenn User NickGyve weiterhin den Blöden unter uns erklären könnte, wenn sie zuvor ca 4,30 € über die Nebenkosten an Vodafone bezahlt haben und nun für 12,99 € einen Einzelvertrag an Vodafone zu zahlen haben, zuzüglich 5-8 Euro Durchleitungsgebühr für den NE4-Betreiber, den es zuvor nicht gab, weshalb das keine Mehrkosten sind, die jetzt für dieselbe Leistung aufgebracht werden muß. Das ist doch einfache Mathematik, da kann man doch nicht behaupten, daß man nicht mehr bezahlt oder zusätzlich mehr. Da fehlen mir echt die Worte!
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[1.1.1.1] NickGyver antwortet auf Klaus_W
15.02.2024 18:56
Benutzer Klaus_W schrieb:
Benutzer NickGyver schrieb:

Die menschen regen sich auf, weil sie nicht verstehen, dass das was sie die letzten Jahre (oder Jahrzehnte) bezahlt haben keine TV-Gebühr gewesen ist, sondern die Grundgebühr für den physischen Kabelanschluss mit der Fernsehversorgung as Dienst. Darüber hinaus tun sich schon viele schwer damit zu verstehen, dass sie (annähernd) die gleichen Kosten, die Ihnen mit Miete und Mietnebenkosten jedem Monat abgebucht wurden, ab dem 01.07. an einen Anbieter direkt zahlen sollen und deshalb nichts zusätzlich oder gar doppelt bezahlen.

Aber ganu solche Halbwahrheiten und Fehlinterpretationen wie in diesem Artikel verstärken solche Reaktionen...

Grundsätzlich darf man sich fragen, wenn man von einem User wie NickGyve bezichtigt wird nur Halbwahrheiten zu verbreiten, also mit anderen Worten zu lügen und auf der anderen Seite User NickGyve nur seine Position/Meinung dagegenstellt, ohne aber diese in irgendeiner Form mit Fakten zu untermauern, dann sind diese Aussage erst einmal genauso wahrheitsgemäß wie meine. Der Unterschied ist, daß ich NickGyve nicht der Lüge bezichtigt habe. Tatsächlich dürfte man mit Beleidigungen nicht viel weiterkommen aber im Schutz der Anonymität sind solche Worte mal schnell gefallen.

Erlauben Sie mir erste einmal einige allgemeinen Punkte bezüglich meines Sprachgebrauchs klarzustellen:
Grundsätzlich glaube ich nicht, dass jemand hier bewusst etwas falsches schreibt und somit einen Grund liefert einer Lüge bezichtigt werden zu können. Wenn falsche Aussagen getroffen werden, dann passiert es meisten nur, weil die Person gewisse Zusammenhänge, Ableitungen oder Informationen nicht oder falsch verstanden hat oder sie nicht in ihrer Gesamtheit betrachtet womit der von mir verwendete Begriff "Halbwahrheiten" ebenfalls erklärt sein dürfte. Darüber hinaus ist "unwahr" und "gelogen" nicht das gleiche, nach meinem Verständnis...

An dieser Stelle schon mal vorsorglich: so einfach Fernsehen zu gucken ist, so komplex ist diese Thematik, weil sie sehr vielfältig ist und nicht selten im Individualfall recht spezifisch. Es liegt nicht daran, dass jemand "zu blöd" dafür ist, die Zusammenhänge zu verstehen, sondern schlicht an der Tatsache, dass eine oberflächlich betrachtet einfache Sache (Kabelanschluss) doch eine ganze Menge Expertenwissen erforderlich macht, die jeweils gegebenen Umstände richtig beurteilen zu können. Das kann man nicht, wenn man sich damit nicht regelmässig beschäftigt. Es wird einem sogar noch schwerer gemacht, wenn unqualifizierte Artikel von vermeintlichen "Leuten vom Fach" mehr Nebel als Licht in die Sache bringen. Aber das ist wieder ein anderes Thema...

Gerne gehe ich auf Ihre Punkte weiter unten in Ihrem Text genauer ein:


Die Worte von NickGyve scheinen gut gewählt zu sein und es hört sich so an, als wenn NickGyve Ahnung hätte. Wenn es so ist und sich User NickGyve weiter an der Diskussion beteiligen möchte, kann er ja mal bei Vodafone heraussuchen, was ein normaler Kabelanschluß dort kostet und/oder ob es Unterschiede gibt, zwischen einen Kabelanschluß oder einen TV-Kabelanschluß oder einen Internet-Kabelanschluß. Ferner was die Leistungen jeweils sind.


Der von Ihnen weiter unten genannte "Vodafone TV Connect" ist der "TV-Kabelanschluss", der als Voraussetzung für die Nutzung aller weiteren Produkte der Vodafone (ob "Giga TV Cable" oder "Kabel-Internet") gilt. Dieser Anschluss berechtigt zur Nutzung weitere Dienste, die von Vodafone angeboten werden und versorgt den Nutzer mit ca. 90 TV-Sendern in SD-Qualität und einigen Sendern in HD-Qualität (öffentlich-rechtliche und einige Shopping-Sender). Er kostet (derzeit) 12,99 EUR pro Monat bei einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Vollständigkeitshalber: Eine abgespeckte Variante ohne TV-Versorgung gibt es nicht.

In dieser puren Form wird er kaum beworben und man findet dieses Produkt eigentlich nur, wenn man über die Suche auf der Vodafone-Seite geht und dann eine Verfügbarkeitsprüfung macht. Dafür enthält jedoch jedes Produkt den Sternchen-Hinweis, dass das Produkt das "TV Connect" voraussetzt...

Der Nutzer eines Einfamilienhauses, der TV von Vodafone Nutzen wollte, musste schon immer diese Kabel-Anschluss Gebühr bezahlen, die zeitweise bei 17,90 EUR, bis sogar 20,90 EUR gelegen hat. Auch wenn er für die Verkabelung im Haus selbst gesorgt hat.
Gleiches gilt für die meisten Mehrfamilienhäuser ausserhalb NRW, Hessen und Baden-Württemberg, weil dort die Vodafone, bzw. vorher Kabel Deutschland seltener Sammelverträge mit den Gebäudeeigentümern geschlossen hatte, als Unitymedia in den aufgezählten drei Bundesländern.

In Mehrfamilienhäusern, für die ein Sammelvertrag abgeschlossen ist, ist der TV Connect sozusagen abgegolten.
Da die Sammelverträge jedoch per Sonderkündigung zum 30.06.2024 gekündigt werden können, werden die Bewohner, die einen Kabelanschluss nutzen möchten (auch wenn es nur für das Internet ist) ab dem 01.07.2024, einen TV Connect bei Vodafone buchen müssen.
Wird die Versorgung mit dem Breitbandkabel-Signal der Vodafone von einem Dritten, sogenannten NE4 Betreiber (man könnte auf Neu-Deutsch Carrier sagen) realisiert, wird dieser ein zum Vodafone TV Connect adequates Entgelt, eine Kabelanschluss-Grundgebühr verlangen. Dieses ersetzt dann aber auch den Vodafone TV Connect. Es erfolgt also keine doppelte Berechnung.

Ähnlich (nicht unbedingt genau so!)verhält es sich auch bei den anderen Kabelnetzbetreibern, wie PYUR, oder anderen lokalen Anbietern.

Der Hintergrund ist, daß ich seit 1986 einen Kabelanschluß habe. Wir und auch NickGyve werden sich erinnern, daß dieser sehr viel Geld gekostet hat. Ich meine die Anschlußgebühren lagen bei 650,-- DM. Dann konnte man 10 Jahre im Voraus bezahlen und man bekam einen Rabatt. Die Kosten waren dann auch noch um die 6.400,-- DM. Damals wurde einfach der Anschluß ans Haus gelegt. Für die weitere Verkabelung im Haus, war man selber zuständig.

Richtig, wobei man je nach Region und Zeitpunkt einen Kabelanschluss von, damals noch Deutsche Post, teilweise sogar kostenlos ins Haus gelegt bekommen hat. Einheitlich ist gewesen, dass der Gebäudeeigentümer, sowohl im EFH, wie auch im MFH für die Verkabelung im Haus selbst aufkommen musste. Die Elektro-Handwerker, die bis dahin auch Antennen-Anlagen bauten entwickelten sich zu den NE4-Betreibern, wie man sie heute noch kennt. Anfangs boten sie Finanzierungsmodelle mit Laufzeiten von 10-15 Jahren für den Aufbau der Kabelverteiler an. Später wandelten sie sich zu Komplettanbietern, die das Signal bei der Deutschen Post einkauften und als umlagefähige Gesamtleistung (SIgnal und Verkabelung mit Service) in Form von Langzeitverträgen anboten.

Als man sich vor 10-15 Jahren entscheiden konnte, ob man auch Internet haben wollten, wurden die Leitungen rückkanalfähig gemacht. Ansonsten passierte aber nichts. Das Kabel ist sogar immer noch das alte Kabel der Bundespost und war schon damals eingeschränkt, weil man bestimmte Sender im oberen Frequenzbereich gar nicht bekam.

Bis Anfang/ Mitte der 1990er Jahre wurden fast ausnahmslos einfach geschirmte Koax-Kabel verbaut. Das im Breitbandkabel verwendete Frequenzspektrum wurde zwischenzeitlich auf 850 MHz erweitert und parallel dazu stieg die Funklast in Deutschland. Die steigende Nutzung von Funkfrequenzen unterhalb 1 GHz, in Form von Flugfunk, BOS und später teilweise LTE führte dazu, dass Kabelanlagen mit einfach geschirmten Kabeln sehr störanfällig gewesen sind, weshalb neue Kabel gezogen werden mussten, was mit oftmals mit Verstärker- und Dosentausch einher ging.
Dieser Umstand führte zu erneuten Kosten und oftmals neuen Langzeitverträgen (in NRW, Hessen und BW öfter als in den übrigen Regionen Deutschlands).


Wenn es jetzt von User NickGyve heißt, daß mit den Kosten die Kabelgrundgebühr bezahlt werden sollte, so kann dem in soweit zustimmen, daß es diese Form der Kabelbereitstellungsgebühr tatsächlich gab. Ich kenne aber keinen Tarif, bei dem man bei Kabel Deutschland/Vodafone einen „nur“ Kabelbereitstellungstarif buchen kann. Ich kenne nur einen Kabelfernsehvertrag. Es mag sein, daß in diesem Kabelfernsehtarif der Bereitstellungstarif inkl. war, ich weiß es aber nicht. War aber das Kabel erst einmal verlegt, so haben mit Sicherheit die Einspeiseentgelte der TV-Anbieter für den Betrieb gereicht.


Hier müsste man sich die Verträge genauer anschauen, um genau sagen zu können was wofür bezahlt wurde. Fakt ist, dass der TV-Dienst immer, bei allen Kabel-Netzbetreibern ein Bestandteil der (wie auch immer gearteten) Grundgebühr gewesen ist. Mit ein Grund dafür, weshalb von den meisten Menschen die Kosten für den Kabelanschluss als Kosten ausschließlich für TV-Versorgung interpretiert werden .

Wenigstens soll laut Aussage des Verbraucherschutz RP, Firmen wie Vodafone kein Kabel Bereitstellungsentgelt mehr enthalten. Wann das weggefallen sein soll, konnte mir aber niemand sagen und ich habe auch das Internetarchiv bei Kabel Deutschland und Vodafone auf den Kopf gestellt, konnte aber nichts finden. Die Frage ist entscheidet, denn wenn es das nicht mehr gibt, dann muß man ja für den Kabelinternetanschluß ja keinen TV-Kabelanschluß mehr zwangsbuchen. Genaue Aussagen dazu finde ich aber nicht.

Wenn es diese Aussage, in dieser Deutlichkeit gibt (ich habe mir jetzt nicht die Zeit genommen es zu prüfen) seitens der Verbraucherschützer gibt, dann ist sie zum aktuellen Zeitpunkt faktisch falsch. Deshalb finden Sie keine genauen Aussagen dazu seitens der Kabelnetzbetreiber.
Es ist davon auszugehen, dass sich das vielleicht schon zum Ende des Jahres/ Anfang des kommenden Jahres ändern wird, weil sich die Kabelnetzbetreiber an die Marktgegebenheiten anpassen werden. Derzeit warten jedoch alle Kabelnetzbetreiber "in ihrer alten Welt" ab.


In der Recherche wurde mir bekannt, daß es seit 2023 den Vodafone TV Connect Standard gibt. Ich kannte den Tarif auch nicht und dieser wurde mir erst mit der großen Werbeaktion bekannt.

Die Kabel-Grundgebühr durchlebte seit der Einführung des Internets über Kabel viele unterschiedliche Namen, die mal mehr, mal weniger beworben wurden.

Als letzte Tarif-Information habe ich vom 30.09.2005 eine Preisübersicht von Kabel Deutschland erhalten. Zu der Zeit erhielt ich eine Smartcard und einen digital Receiver. Später um 2015 konnte ich den Receiver gegen einen CI+ Adapter tauschen. Die jährliche Gebühr von 192,65 € oder bei monatliche Zahlungsweise 14,13 € ist geblieben. 2019 mußte ich den CI+ Adapter und die Smartkarte zurückgeben. Wieso, weshalb warum weiß ich bis heute nicht. Heute heißt der Tarif Digitaler Kabelanschluss. Nach §57 Abs. 3 TKG erhielt ich 2022 die Aussage, daß ich den billigsten Tarif habe.

Ihre Erfahrungen haben Sie im Versorgungsgebiet der Kabel Deutschland gemacht. Die Änderungen 2015 wurden durch die Übernahme der Kabel Deutschland durch Vodafone herbeigeführt.
2012 ist die Verschlüsselung des digitalen TV-Signals in den Gebieten von Unitymedia (NRW und Hessen) und Kabel-BW (Baden-Württemberg) entfallen, als eine der Auflagen des Bundeskartellamts für die Fusion dieser beiden Unternehmen.
Weitere Besonderheiten hat es im Osten von Deutschland, wo der drittgrößte Kabelnetzbetreiber - Tele Columbus - große Versorgungsgebiete inne hat.
Deshalb ist es so schwierig für einen Laien von einzelnen Situationen Grundsätze abzuleiten...

2023 habe ich keine Nachricht geschickt bekommen und stehe seitdem mit Vodafone in Kontakt. Ich bekomme einfach keine Antwort. Als ich darum bat die AGB und eine Leistungsbeschreibung zu meinem Vertrag zu schicken, bekam ich keine Antwort. Es wurde zwar immer geantwortet aber es wurde darauf nie eingegangen. Nachdem ich fragte, wo der Unterschied zwischen dem Vodafone TV Connect Standard ist und meinem Vertrag besteht hieß es, es gibt keinen. Als ich dann einen Tarifwechsel vornehmen wollte hieß es, es geht nicht. Als ich fragte wie denn die aktuellen Preise für den TV-Kabel-Anschluß sind bekam ich ein PDF, aber den TV Connect Standard als TV-Tarif gibt es dort gar nicht. Es heißt immer nur, daß der TV Connect Standard ein Tarif ist, der gebucht werden muß, um einen TV-Tarif zu bekommen. Eine Leistungsbeschreibung zu dem TV Connect Standard oder AGB finde ich nicht und bekomme ich auf Anfrage auf nicht. Mit Hilfe von Google habe ich auch nicht das passende Dokument finden können, ich stoße oft auf die Bezeichnung „vollversorgter Kabelanschluss von Vodafone“. Ist das also dann doch die Kabelbereitstellungsgebühr, bei dem „kostenlos“ ein Angebot von Kabel-TV inkl. ist?

Genau so ist es. Wie schon oben beschrieben...


Nun stelle ich an NickGyve die Frage, bekomme ich den TV Connect Standard nicht, weil ich immer noch eine Kabelbereitstellungsgebühr zu zahlen habe und im TV Connect Standard diese Gebühr abgeschafft wurde? Und wenn in den TV Connect Standard eine Bereitstellungsgebühr enthalten ist, weshalb muß dann beispielsweise ein kompletter Wohnblock mit 100 Wohnungen jeweils eine inkludierte Kabelbereitstellungsgebühr bezahlen, wenn Vodafone doch nur ein Kabel an Haus gelegt hat und die Hausverteilung ja nicht mehr in deren Händen liegt?

Für den kompletten Wohnblock mit 100 Wohnungen gibt es streng genommen 2 Varianten, die darstellbar sind:

Variante 1 - der Sammelvertrag
Beinhaltet die TV-Versorgung und den Service. Die Berechnung erfolgt für alle 100 Wohnungen und für alle über die Nebenkosten. Ersetzt die Kabel-Grundgebühr (TV Connect bei Vodafone). Kann spätestens ab 01.07.24 nicht mehr als Betriebskosten umgelegt werden und wurde deshalb höchstwahrscheinlich zum 30.06.2024 vom Gebäudeeigentümer gekündigt.

Variante 2 - Einzelnutzervertrag
Dem Kabelnetzbetreiber wird gestattet einen Hausverteiler zu installieren und zu betreiben und Einzelnutzerverträge den Bewohnern anzubieten. Jeder Bewohner entscheidet individuell, ob er den Kabelanschluss nutzen möchte (für was auch immer, TV-Versorgung ist immer inklusive) oder nicht. Der Kabelnetzbetreiber trägt im Störungsfall die Reparaturkosten.
Dafür berechnet der Kabelnetzbetreiber die Kabel-Grundgebühr (z.B. TV Connect bei Vodafone).

Der eine oder andere wird sich jetzt fragen "was ist wenn die NE4 in einem guten Zustand bereits vorhanden ist?". In diesem fall steht es dem Objektbesitzer frei die NE4 dem Kabelnetzbetreiber zur Nutzung zu überlassen. Sofern es sich nicht um eine Umgebung mit mehreren Tausend Wohnungen handelt, wird der Objekteigentümer keine Vergütung dieser Nutzung zu erwarten haben, so dass man letztendlich bei der Variante 2 wieder landet.


Ich denke, das ist ein Aspekt, den viele Menschen nicht verstehen. Aber es gibt halt blöde Menschen wie mich und wenn User NickGyve diese Menschen schon als blöd darstellst, wäre es dann nicht die Aufgabe dafür zu sorgen es ihnen zu erklären, daß sie es verstehen, anstatt diese einfach mit „blöd“ abzustempeln?

Es liegt mir fern hier jemanden als "blöd" abzustempeln. Höchstens finde ich es ärgerlich, wenn eine Mehrheit unterschiedliche Behauptungen aufstellt, ohne sich mit der Materie konsequent und in aller Tiefe auseinander zu setzen. Deshalb fällt vielleicht der eine oder andere Kommentar meinerseits etwas "härter" aus. Manchmal ist es auch die Absicht jemanden zur Nachforschung, oder auch einfach zum Nachdenken anzuregen...

Sie merken jetzt sicherlich an meinen bisherigen Ausführungen, dass das Thema sehr komplex und aufgrund der vielen unterschiedlichen Individualitäten man es nicht einfach erklären kann, weil ein Großteil der Informationen für einen Leser schnell abstrakt wirkt, der Fokus verloren geht. In Anbetracht der sich ausbreitenden Epidemie der "sich verkürzenden Aufmerksamkeitsspannen" in unserer Gesellschaft, hat man den Leser dann ganz schnell verloren, bevor er an Informationen gewinnen konnte ;-)


Ferner wäre es prima, wenn User NickGyve weiterhin den Blöden unter uns erklären könnte, wenn sie zuvor ca 4,30 € über die Nebenkosten an Vodafone bezahlt haben und nun für 12,99 € einen Einzelvertrag an Vodafone zu zahlen haben, zuzüglich 5-8 Euro Durchleitungsgebühr für den NE4-Betreiber, den es zuvor nicht gab, weshalb das keine Mehrkosten sind, die jetzt für dieselbe Leistung aufgebracht werden muß. Das ist doch einfache Mathematik, da kann man doch nicht behaupten, daß man nicht mehr bezahlt oder zusätzlich mehr. Da fehlen mir echt die Worte!

Wahrscheinlich habe es die meisten schon erkannt, wenn sie die bisherigen Ausführungen aufmerksam gelesen haben: der Fehler liegt in der Behauptung (oder Wahrnehmung?), dass 12,99 EUR an Vodafone zu zahlen sind und dann noch zusätzliches Entgelt als Durchleitungsgebühr für den NE4-Betreiber. Das ist so weder beabsichtigt, noch von den Nutzern zu akzeptieren.

Es kann in ganz bestimmten Situationen (auch hier gibt es unterschiedliche Möglichkeiten dessen Darstellung den Rahmen sprengen würde) passieren, dass der Benutzer genau mit diesem Fall konfrontiert wird und in der ersten Zeit nach einer Umstellung sowohl vom Kabelnetzbetreiber, als auch vom NE4-Betreiber (der dann auch als Versorger auftritt) die Kabelanschlussgebühr berechnet bekommt. Das ist auf einen Abwicklungsfehler aufgrund von der Umstellung des Versorgers zurückzuführen. In diesem Fall sollte der Nutzer bei dem bisherigen, also dem "alten" Versorger die Kabelanschlussgebühr zurückfordern.
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[2] Daz antwortet auf Steinig
14.02.2024 15:45
Benutzer Steinig schrieb:
[...]
Also warum regt man sich auf?

Das wurde begründet. Wer lesen kann, usw. ...

Eine solche Praxis würde die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, das Mieter davor schützen soll ggf. für eine nicht genutzte Leistung bezahlen zu müssen, ein gutes Stück weit faktisch zunichte machen; bzw. dessen Vorteile für die Verbraucher.

Würde man mir als Kabel-Internetkunden den Anschluss abklemmen, weil ich bei Vodafone keinen Vertrag über den TV-Empfang abschließe und mein Vermieter einen NE4-Betreiber zwischengeschaltet hat, zahlte ich nachher wahrscheinlich mehr als vorher und das kann es ja wohl nicht sein.

Der Gesetzgeber muss hier definitiv nachbessern.
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[2.1] foobar99 antwortet auf Daz
14.02.2024 20:58
Benutzer Daz schrieb:

Würde man mir als Kabel-Internetkunden den Anschluss abklemmen, weil ich bei Vodafone keinen Vertrag über den TV-Empfang abschließe und mein Vermieter einen NE4-Betreiber zwischengeschaltet hat, zahlte ich nachher wahrscheinlich mehr als vorher und das kann es ja wohl nicht sein.

Doch, natürlich kann und soll genau das passieren.
Vorher haben die Nichtnutzer deinen (und meinen) Anschluss subventioniert. Jetzt zahlen nur die Nutzer, also logischerweise mehr.

Da das Kabel in der Regel im Wettbewerb zu DSL oder Glasfaser steht, werden die Betreiber ihre Preise schon selbst austarieren. Geld verdienen sie ja auch nur, wenn die Kunden nicht weglaufen.

Bedarf an Regulierung besteht eigentlich nur dort, wo es ein Monopol gibt.
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[3] tom.stein antwortet auf Steinig
14.02.2024 19:48
Benutzer Steinig schrieb:
Es geht um die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs - also um die Art, wie man für seinen TV Anschluss bezahlt. Und es war schon vorher üblich für NE4 zu bezahlen. Direkt oder indirekt. Also warum regt man sich auf?

Weil der Vermieter auch die Stromkabel bereitstellt. Die leiten den Strom eines Energieversorgu­ngsunternehmens, bisher unentgeltlich, weiter. Dann darf ich als Vermieter die Stromkabel zukünftig gesondert vermieten? Und mangels Konkurrenz suche ich mir dafür einen "marktgerechten" Preis aus, richtig?