Unliebsame Geschenke: Tipps für Online-Verkäufe
Produktfotos, Texte und Versicherung: Tipps für Online-Verkäufe
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Wer an Weihnachten unliebsame Geschenke bekommt,
kann sie im Internet weiterverkaufen oder versteigern. Das geht etwa
bei Online-Auktionshäusern oder bei Anbietern, die je nach
Artikelzustand einen festen Betrag für Produkte bezahlen. Darauf
weist der IT-Branchenverband Bitkom hin. Doch nur wer einige Dinge
beachtet, hat am Ende wirklich noch Freude an den unliebsamen
Geschenken:
Privater Verkäufer
Produktfotos, Texte und Versicherung: Tipps für Online-Verkäufe
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Wer nicht regelmäßig Produkte im Netz verkauft
oder versteigert, meldet sich auf einer passenden Plattform am besten
als privater Verkäufer an. Dann müssen Verkäufer dem Käufer zum
Beispiel kein Widerrufsrecht einräumen. Gleiches gilt für die
Gewährleistung. Wichtig ist der Zusatz "Die Ware wird unter
Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft" im Angebot. Wer
regelmäßig das Internet als Verkaufsplattform nutzt, kann juristisch
gesehen allerdings zum Unternehmer werden.
Wahrheitsgemäße Warenbeschreibung
Egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer: Die Produktbeschreibung muss wahrheitsgemäß sein. Ansonsten führen die Verkäufer den Käufer wissentlich hinters Licht.
Eigene Bilder und Texte
Ob Schmuck, Handy oder Klamotten: Die Bilder auf den Internetseiten der Hersteller sind zwar meist hübscher als die eigenen. Doch wer sie einfach herunterlädt und auf einem Online-Verkaufsportal in sein Angebot kopiert, kann Urheberrechte verletzen. Besser ist es, das unliebsame Geschenk selbst zu fotografieren. Das gilt ebenfalls für die Beschreibungstexte: Statt irgendwelche Texte aus dem Netz zu benutzen, sollten Verkäufer das Produkt selbst beschreiben.
Markenrechte
Plagiate von Markenprodukten dürfen nicht verkauft oder versteigert werden. Der Weiterverkauf von Fälschungen kann rechtliche Konsequenzen haben, da Markenrechte verletzt werden.
Versicherte Sendung
Wird das unliebsame Geschenk nicht versichert versendet, kann es passieren, dass der Verkäufer für ein verloren gegangenes Paket haften muss.
Eine weitere Möglichkeit, ungewollte Geschenke zu Geld zu bringen, ist der Verkauf über Ankaufsplattformen, bei denen die aktuellen Verkaufspreise direkt angezeigt werden. Im Bereich Smartphones und Tablets haben wir einen Vergleich verschiedener Rückkauf-Portale erstellt.