Eingelenkt

Google verdoppelt Widerspruchsfrist gegen Street View

Widerspruch gegen den umstrittenen Dienst ist bis 15. Oktober möglich
Von ddp / Kaj-Sören Mossdorf

Der Internetkonzern Google will die Widerspruchsfrist gegen seinen Bilderdienst Street View verdoppeln. Die Frist betrage nun acht statt vier Wochen und laufe bis zum 15. Oktober, teilte das Unternehmen heute mit. Für eine solche Verlängerung hatte sich unter anderem Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) stark gemacht.

Google möchte Ende dieses Jahres flächendeckende Fotoaufnahmen der 20 größten deutschen Städte mit dem Dienst Street View im Internet zugänglich machen. Seit Dienstag können Bürger im Internet Widerspruch dagegen einlegen, wenn sie persönliche Rechte verletzt sehen. Sie können etwa bewirken, dass ihre Häuser oder Fahrzeuge unkenntlich gemacht werden.

Google stellte klar, auch nach dem Start von Street View gelte die "unbefristete Möglichkeit", Widerspruch einzulegen. Per E-Mail und Brief können Bürger ihre Einwände auch dann noch an das Unternehmen richten. Der Konzern versicherte, alle Daten aus den Einspruchs-Meldungen würden sicher verwahrt, nur zur Bearbeitung der Anträge verwendet und später gelöscht.

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