Erreichbarkeit

Auch das Dienst-Handy muss nicht immer eingeschaltet sein

Allerdings sollte die Mailbox regelmäßig abgehört werden
Von Marie-Anne Winter mit Material von dpa

Erreichbarkeit ist keine Pflicht: Auch das beruflich genutzte Handy darf ab und zu ausgeschaltet werden. Erreichbarkeit ist keine Pflicht: Auch das beruflich genutzte Handy darf ab und zu ausgeschaltet werden.
Bild: teltarif.de
Es wird immer mehr mit dem Handy telefoniert - und in vielen Berufen gehört ein Diensthandy inzwischen einfach dazu. Dass heißt aber nicht, dass ein beruflich genutztes Handy immer eingeschaltet sein muss. Es gilt nicht als unhöflich, nicht immer gleich erreichbar zu sein, erklärt der Etikette-Experte Hans-Michael Klein aus Essen. Dafür gebe es schließlich die Mailbox.

Erreichbarkeit ist keine Pflicht: Auch das beruflich genutzte Handy darf ab und zu ausgeschaltet werden. Erreichbarkeit ist keine Pflicht: Auch das beruflich genutzte Handy darf ab und zu ausgeschaltet werden.
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Allerdings müsste diese von Berufstätigen auch regelmäßig abgehört werden, und es gehöre auch dazu, in einem angemessenen Zeitraum auf verpasste Anrufe reagieren. In Besprechungen sollte das Handy besser ausgeschaltet oder wenigstens auf Vibrationsalarm umgestellt werden. Wenn es vibriert, könne man dann entscheiden, ob man für den Anruf den Raum verlassen möchte oder später zurückruft. Das Handy sollte aber nicht auf dem Tisch liegen, schon damit man nicht die ganze Zeit auf das Display schielt.

Auch die SMS-Funktion des Handys ist im Geschäftsleben keineswegs tabu, wenn auch nicht die erste Wahl. "Direkt anzurufen ist immer vorzuziehen", sagt Klein, der Vorsitzender der Deutschen Knigge Gesellschaft ist. Aber es könne durchaus Situationen geben, in denen eine Kurznachricht akzeptabel ist - etwa bei schlechtem Handyempfang oder wenn man weiß, dass der Empfänger ohnehin sehr beschäftigt ist und gerade nicht gestört werden will. Außerdem kann die SMS sehr gut für kurzfristige Hinweise an Kollegen oder Geschäftspartner genutzt werden - etwa wenn man sich auf dem Weg zu einem Treffen verspätet hat. "Auf Verspätungen unter fünf Minuten braucht man nicht aufmerksam zu machen, bei längeren Verzögerungen ist das Pflicht."

Erwartet man einen unaufschiebbaren Anruf, so sollte man vor einer Besprechung oder einem anderen Termin unbedingt darauf hinweisen. Auf diese Weise signalisiert man den anderen, dass sie ernst nimmt und ungern stören möchte.