Oberverwaltungsgericht: Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge
Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge
Bild: Harald Soehngen - Fotolia.com
Im Siebengebirge wird es keinen
Funkturm geben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bau eines
45 Meter hohen Mobilfunkmastes in dem Naturschutzgebiet untersagt.
Das teilte das Gericht mit. Die Deutsche Funkturm GmbH
wollte mit dem Mast den Mobilfunkempfang im Raum
Königswinter-Heisterbacherrott und Thomasberg verbessern und die
UMTS-Übertragungstechnik einführen. Das Unternehmen hatte dazu eine
Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung
beantragt, was aber das Kölner Verwaltungsgericht bereits in erster
Instanz abgelehnt hatte. Das Gericht in Münster ließ keine Revision
zu. Dagegen ist jetzt nur noch eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich
(Az.: 8 A 104/10)
Urteilsbegründung - kein Vorrang vor den Belangen von Natur
Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge
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An der Dienstleistung Mobilfunk bestehe zwar ein grundsätzliches
Interesse, hieß es in der Urteilsbegründung. Im konkreten Fall sei
dies aber nicht so gewichtig, dass ihm der Vorrang vor den Belangen
von Natur und Landschaft einzuräumen sei. Das Siebengebirge sei wegen
seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit
als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz
gestellt worden. Geschützt würden auch die vielfältigen
Blickbeziehungen innerhalb des Gebietes. Diese Schutzzwecke würden
durch das Bauvorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.