Untersagt

Oberverwaltungsgericht: Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge

Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung beantragt
Von dpa / Marleen Frontzeck-Hornke

Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge
Bild: Harald Soehngen - Fotolia.com
Im Siebengebirge wird es keinen Funkturm geben. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bau eines 45 Meter hohen Mobilfunkmastes in dem Naturschutzgebiet untersagt. Das teilte das Gericht mit. Die Deutsche Funkturm GmbH wollte mit dem Mast den Mobilfunkempfang im Raum Königswinter-Heisterbacherrott und Thomasberg verbessern und die UMTS-Übertragungstechnik einführen. Das Unternehmen hatte dazu eine Befreiung von den Verboten der Naturschutz­gebiets­verordnung beantragt, was aber das Kölner Verwaltungsgericht bereits in erster Instanz abgelehnt hatte. Das Gericht in Münster ließ keine Revision zu. Dagegen ist jetzt nur noch eine Nichtzulassungs­beschwerde möglich (Az.: 8 A 104/10)

Urteilsbegründung - kein Vorrang vor den Belangen von Natur

Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge Kein Mobilfunkmast im Siebengebirge
Bild: Harald Soehngen - Fotolia.com
An der Dienstleistung Mobilfunk bestehe zwar ein grundsätzliches Interesse, hieß es in der Urteilsbegründung. Im konkreten Fall sei dies aber nicht so gewichtig, dass ihm der Vorrang vor den Belangen von Natur und Landschaft einzuräumen sei. Das Siebengebirge sei wegen seiner Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit als ein zusammenhängendes, ausgedehntes Laubwaldgebiet unter Schutz gestellt worden. Geschützt würden auch die vielfältigen Blickbeziehungen innerhalb des Gebietes. Diese Schutzzwecke würden durch das Bauvorhaben in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt.

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