Reisen

Sommerurlaub: Abzocke per Klick?

Die Buchung von Hotel und Flug ist oft nur wenige Mausklicks entfernt und die Strahlkraft der Internet-Schnäppchen ist groß. Doch in den Angeboten lauern zahlreiche Kostenfallen.
Von Daniel Rottinger

Nicht ohne Kostenfallen-Gefahr: Reise-Buchung via Internet Nicht ohne Kostenfallen-Gefahr: Reise-Buchung via Internet
Bild: teltarif
Die Vorbereitungen auf die Urlaubssaison 2015 sind in vollem Gange. Doch bei der Reise-Buchung per Internet lauern einige Stolperfallen, auf die ein Artikel der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam macht [Link entfernt] .

"An dieser Stelle ist Vorsicht angebracht"

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Zu dem Thema informiert Michael Hummel, der als Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen arbeitet. Sein erster Hinweis zielt auf die als Sonderangebote gekennzeichneten Offerten ab. Dahinter vermuten viele echte Preishits. Allerdings "verbergen sich (hier) oft teure Werbeangebote, nicht aber die preisgünstigsten Schnäppchen" erklärt der Experte. Psychologische Trickkiste: Die preisgünstigsten Reisen seien häufig erst am unteren Ende der Angebots-Liste zu finden.

Statt sich auf den einschlägigen Vergleichsportalen für ein Angebot zu entscheiden, kann es sich zudem lohnen, direkt an der Quelle zu buchen: "Dort ist die Wahrscheinlichkeit am geringsten, dass weitere Entgelte aufgeschlagen werden".

Aktuelles Beispiel: Lufthansa verlangt Extra-Gebühr

Ab dem 1. September 2015 sollen etwa Lufthansa-Flüge, die über Reiseportale von Drittanbietern gebucht werden, eine Extra-Gebühr von 16 Euro enthalten. Reisende, die Geld sparen möchten, sollten daher direkt über die Lufthansa-Webseite bzw. deren angeschlossene Gesellschaften Swiss, Austrian und Brussels Airlines buchen [Link entfernt] .

Tipp: Zahlung per Lastschrift

Das klassische Lastschriftverfahren bietet immer noch eine gewisse Sicherheit: So könne eine Lastschrift noch innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung zurückgeben werden, insofern der Betrag nicht geschuldet ist.

Dadurch würde sich im Streitfall ein großer Vorteil für den Kunden ergeben. Bei Zahlung mit Kreditkarte müsse der Betroffene hingegen seinem Geld hinterherlaufen. Kommt es im Anschluss zu keiner einvernehmlichen Lösung, droht häufig ein langwieriger Rechtsstreit.

Passend zu den sommerlichen Temperaturen befassen wir uns in diesem Themenmonat schwerpunktmäßig mit der Telekommunikation unterwegs.

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