Themenspezial: Verbraucher & Service Abgeschafft

EU-Parlament: Roaming-Gebühren fallen am 15. Juni 2017 weg

Nun ist es final, die EU setzt den Roaming-Gebühren ab Mitte 2017 ein Ende. Zudem wurden heute in Straßburg auch die neuen Netzneutralitäts-Regelungen beschlossen.
Von dpa / Daniel Rottinger

Gebühren Justizminister Maas: "Kosten für die Nutzer müssen sich stärker an den wirklichen Kosten der Unternehmen orientieren"
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Jahrelang hat die EU die Kosten für das mobile Telefonieren im Ausland tiefer gedrückt. In nicht einmal zwei Jahren sollen Gespräche aus dem EU-Ausland genauso viel kosten wie daheim - bis zu einer gewissen Grenze. Doch auch umstrittene neue Internet-Regeln kommen.

Unbeschwerter Ferienschwatz: Urlauber und Geschäftsreisende müssen ab Mitte 2017 in der Regel keine Extragebühren für die Handynutzung im EU-Ausland mehr zahlen. Das hat das Europaparlament in Straßburg heute beschlossen. Die Roaming-Gebühren fallen damit am 15. Juni 2017 weg. Mitbeschlossen haben die Abgeordneten aber auch umstrittene neue Regeln zur Steuerung des zunehmenden Datenverkehrs im Internet (Netzneutralität). "Europäer werden den gleichen Preis zahlen wie zu Hause, wenn sie ihre Mobilgeräte auf Reisen in der EU nutzen", erklärte der für Digitales zuständige EU-Vizekommissionschef Andrus Ansip.

Dauernutzern dürfen Extra-Gebühren auferlegt werden

Gebühren Justizminister Maas: "Kosten für die Nutzer müssen sich stärker an den wirklichen Kosten der Unternehmen orientieren"
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Es gibt aber eine Einschränkung: Wer dauerhaft eine günstigere SIM-Karte aus dem Ausland daheim nutzt, dem kann sein Anbieter auch weiterhin Extrakosten aufbrummen. Welche Kontingente an SMS, Telefonminuten und Daten frei bleiben müssen von den Roaming-Aufschlägen, wird die EU-Kommission noch ausarbeiten.

In einem Zwischenschritt sinken die Kosten für das mobile Telefonieren, den SMS-Versand und das Internetsurfen im EU-Ausland bereits am 30. April 2016. Dann sind Aufschläge von 5 Cent pro Minute für abgehende Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro Megabyte Daten jeweils plus Mehrwertsteuer erlaubt.

Update: In einer weiteren Meldung sind wir auf die genauen Konditionen der Regeln eingegangen, die ab dem 30. April gelten. (Ende des Updates)

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sprach von einer "guten Nachricht". "Kosten für die Nutzer müssen sich stärker an den wirklichen Kosten der Unternehmen orientieren", teilte er mit.

Netzneutralität: Spezial-Dienste dürfen bevorzugt werden

Zur Netzneutralität stellt die neue EU-Verordnung klar: Niemand soll sich seine Vorfahrt im Internet erkaufen dürfen. Kritiker fürchten aber eine Einschränkung der Netzneutralität durch schwammige Formulierungen. So erlaubt die Verordnung bestimmte "Spezial-Dienste", die im Netz bevorzugt werden dürfen. "Dass Internetprovider jetzt die Möglichkeit bekommen, bestimmten Datenverkehr auf ihren Leitungen zu drosseln und anderen zu bevorzugen, schafft nicht nur ein Zwei-Klassen-Internet, sondern nimmt auch die Anreize, Leitungskapazitäten weiter auszubauen", beklagte die Piraten-Europaabgeordnete Julia Reda.

Eine einheitliche Regelung ist wichtig

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen forderte, bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht die vagen Formulierungen im Sinne der Netzneutralität zu konkretisieren. "Ein robuster diskriminierungsfreier Internetzugangsdienst ist die Basis für inhaltliche Vielfalt und Meinungsfreiheit im Netz", erklärte Medienstaatssekretär Marc Jan Eumann (SPD).

Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, begrüßte die Verordnung im Prinzip: "Es ist gut, dass das Europäische Parlament endlich die Verordnung für den einheitlichen Telekommunikationsmarkt beschlossen hat. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell handeln und dafür sorgen, dass Netzneutralität in Deutschland abgesichert wird." Man brauche dringend verbindliche Mindeststandards für Qualität und Geschwindigkeit im Internet. "Nutzer dürfen nicht von einigen Anbietern auf der Überholspur abgehängt werden."

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