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Bericht: EU will alternative App­Stores fürs iPhone

Der Digital Markets Act wird Apple dazu zwingen, alter­native AppStores auf dem iPhone zuzu­lassen. Wie das funk­tio­nieren soll, ist aber noch unklar.
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Der Digital Markets Act ist Anfang November in Kraft getreten. Damit wollen die Staaten der Euro­päi­schen Union dafür sorgen, dass große Tech­nolo­gie­kon­zerne wie Amazon und Face­book, Google und Apple weniger Macht als bisher besitzen. Wie öster­rei­chi­sche Tages­zei­tung Der Stan­dard berichtet, gibt es zwar eine Über­gangs­zeit von einigen Monaten. Umsetzen müssten die Tech-Giganten die Rege­lungen aber in jedem Fall.

Gerrit Gerard de Graaf, Leiter des EU-Büros in San Fran­cisco, erklärte im Rahmen einer Veran­stal­tung in der kali­for­nischen Metro­pole dem Bericht zufolge unmiss­ver­ständ­lich, was das beispiels­weise für Apple bedeutet. iPhone-Besitzer sollen demnach die Möglich­keit bekommen, Anwen­dungen nicht nur aus dem AppStore von Apple, sondern auch von anderen Quellen im Internet herun­ter­laden können.

Google ist von der Rege­lung inso­fern weniger betroffen, als es für Android-Smart­phones und -Tablets bereits Alter­nativen zum Play Store gibt. Diese sind zwar nicht vorin­stal­liert und Nutzer, die beispiels­weise F-Droid instal­lieren möchten, müssen hierzu Down­loads aus vermeint­lich unsi­cheren Quellen akzep­tieren. Aber immerhin gibt es - anders als bei Apple - Alter­nativen, auf die Nutzer bei Bedarf zurück­greifen können.

De Graaf: "Zeit der Verhand­lungen vorbei"

EU will alternative AppStores EU will alternative AppStores
Icons: Apple, Foto/Montage: teltarif.de
De Graaf wird vom Online­magazin Wired mit den Worten zitiert, die Zeit der Verhand­lungen sei vorbei, die Konse­quenzen des Digital Markets Act seien signi­fikant und die Konzerne hätten sich daran zu halten. Derzeit fehlt dem Bericht zufolge zwar noch die Kate­gori­sie­rung der poten­ziell betrof­fenen Firmen. Es gelte jedoch als sicher, dass Firmen wie Apple, Amazon, Meta und Google als soge­nannte "Gate­keeper" einge­stuft werden, für die beson­ders strenge Regeln gelten.

Apple hält die Öffnung seines Ökosys­tems für alter­native App-Bezugs­quellen für ein Sicher­heits­risiko. Das Beispiel Android zeige, dass auf diesem Weg die Vertei­lung von Schad­soft­ware verein­facht werde. Das könne nicht im Sinne der Kunden sein. Aller­dings dürfte Apple auch finan­zielle Inter­essen bei seiner Verwei­gerungs­hal­tung haben. Schließ­lich verdient der Hersteller bei Käufen über den AppStore mit.

Der AppStore ist nicht der einzige Streit­punkt zwischen Apple und der EU. Auch die Weige­rung von Apple, die NFC-Schnitt­stelle des iPhone für Apple-Pay-Konkur­renten zu öffnen, sieht die EU-Kommis­sion als Wett­bewerbs­ver­stoß.

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