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iPhone: Sideloading für Apps nicht nur in der EU

Nach der EU will auch Japan Apple zur Öffnung des iPhone für alter­native Appstores zwingen.
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Bild: ra2 studio-fotolia.com, Logos: Apple/Google, Montage: teltarif.de
In der Euro­päi­schen Union muss Apple das iPhone demnächst für die Instal­lation von Apps unab­hängig vom offi­ziellen AppStore des Herstel­lers öffnen. Doch Europa bleibt wahr­schein­lich nicht die einzige Region, in der eine solche Rege­lung einge­führt wird. Einem Nikkei-Bericht zufolge will Japan Tech-Giganten wie Apple und Google eben­falls dazu verpflichten, externe App-Shops auf ihren mobilen Betriebs­sys­temen zuzu­lassen. Auf diesem Weg will das Land mögli­chem Miss­brauch durch die markt­beherr­schende Stel­lung der Konzerne entge­gen­wirken.

Ein entspre­chender Geset­zes­ent­wurf soll dem Bericht zufolge im neuen Jahr dem japa­nischen Parla­ment vorge­legt werden. Der Plan sieht vor, dass die japa­nische Kommis­sion für fairen Handel bei Verstößen Geld­strafen verhängen kann. Nach dem Vorbild des geltenden Kartell­rechts würden die Strafen in der Regel etwa sechs Prozent der mit den "proble­mati­schen Akti­vitäten" erzielten Einnahmen betragen. Einzel­heiten sollen im kommenden Früh­jahr ausge­arbeitet werden.

Sideloa­ding bei Android bereits möglich

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Die japa­nische Regie­rung werde anhand von Krite­rien wie Umsatz und Nutzer­zahlen fest­legen, für welche Unter­nehmen das Gesetz gilt. Es wird erwartet, dass haupt­säch­lich multi­natio­nale Konzerne betroffen sein werden. Google ist inso­fern weniger betroffen als Apple, weil das Sideloa­ding von Apps auf Android-Smart­phones schon jetzt möglich ist. Auch alter­native Soft­ware-Shops können auf Android-Geräten - anders als beim iPhone - instal­liert werden.

Apple hat seine Verwei­gerung für eine Öffnung des iPhone für Sideloa­ding stets mit Sicher­heits­bedenken begründet. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Aller­dings dürfte das nur die halbe Wahr­heit sein. Apple verdient an Käufen im AppStore mit. Diese Einnahmen würden für den Hersteller verlo­ren­gehen, wenn Kunden ihre Programme beispiels­weise direkt von der Webseite der jewei­ligen Entwickler herun­ter­laden können.

Umset­zung noch unklar

Nach wie vor nicht bekannt ist, wie Apple die Vorgabe des Digital Markets Acts in der EU umsetzt. Bei Android-Smart­phones müssen Nutzer die App-Instal­lation aus poten­ziell "unsi­cheren Quellen" zulassen, um Anwen­dungen auf das Mobil­telefon zu bringen, die nicht aus dem Google Play Store bezogen wurden.

Einer der bekann­testen alter­nativen Appstores für Android ist F-Droid.

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