Große Apple-Änderungen

Gerücht: Apple App Store für EU und Fremd-Installationen

Apple beugt sich angeb­lich der Euro­päi­schen Union und startet bald einen dedi­zierten App Store für unsere Region. Ferner sollen externe Instal­lati­ons­quellen verwendet werden können.
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Wie ein renom­mierter Bran­chen­insider verkündet, wird Apple demnächst einen sepa­raten App Store für die Euro­päi­sche Union einführen. Außerdem soll das Unter­nehmen die Instal­lation von Anwen­dungen über andere Bezugs­quellen ermög­lichen. Diese Schritte voll­zieht der iPhone-Schöpfer nicht aus freien Stücken. Viel­mehr muss der Elek­tronik­kon­zern aufgrund seiner Einstu­fung als Torwächter bis zum 7. März 2024 den Auflagen des Gesetzes über digi­tale Märkte (GDM) entspre­chen. Die Verord­nung soll sowohl für einen fairen Wett­bewerb als auch für faire Kondi­tionen für Verbrau­cher sorgen.

Apple führt wohl EU-App-Store ein

Eventuell gibt es bald einen EU-App-Store Eventuell gibt es bald einen EU-App-Store
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In der Euro­päi­schen Union werden allerlei Maßnahmen für einen besseren Daten­schutz, eine bessere Nach­hal­tig­keit und einen ausge­gli­che­neren Wett­bewerb voll­zogen. Ein promi­nentes Beispiel ist das Gesetz über digi­tale Märkte, inter­national auch als Digital Markets Act (DMA), bekannt. Anfang September 2023 benannte die EU-Kommis­sion sechs Firmen, welche als Torwächter (Gate­keeper) fungieren, also eine Vormacht­stel­lung besitzen. Neben dem Google-Mutter­kon­zern Alphabet zählen dazu auch Amazon, ByteDance, Meta, Micro­soft und Apple.

Letzt­genannte Firma soll dem gut vernetzten Experten Mark Gurman (via MacRumors) zufolge an einem dedi­zierten EU-App-Store arbeiten. Jener Soft­ware-Markt­platz für iOS und andere Apple-Platt­formen würde Anpas­sungen erhalten, die den Richt­linien des GDM entspre­chen. Inkraft­treten dürften die Ände­rungen in Bälde. Knapp sieben Wochen verbleiben dem kali­for­nischen Hersteller noch bis zum Stichtag. Vergan­gene Woche traf sich Apple-Chef Tim Cook mit Margrethe Vestager, der EU-Kommis­sarin für Wett­bewerb und Digi­tales. Sie erin­nerte die Führungs­kraft an die Vorgaben des GDM.

Wahl­frei­heit bei der App-Instal­lation

Apple muss aber nicht nur seinen digi­talen Markt­platz für die EU umkrem­peln, sondern auch offen für den alter­nativen Bezug von Soft­ware werden. Explizit soll die Firma Instal­lationen außer­halb des App Stores und die Verwen­dung fremder App Stores erlauben. Eine weitere Auflage bezieht sich auf die Bezah­lung. Der Erwerb kosten­pflich­tiger Apps sowie In-App-Käufe müssen grund­sätz­lich auch mit anderen Bezahl­sys­temen reali­sierbar sein. Außerdem haben Entwickler das Recht, überall für ihre Anwen­dungen zu werben. Mit den Maßnahmen werden große Ände­rungen bei der Funk­tions­weise der Apple-Dienste in der EU erwartet.

Wenn Sie ein iPhone besitzen, können Sie nun auf die neue Beta von iOS 17.3 updaten.

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