Telekom: Weiterhin 5 Euro für EU-Roaming in Alt-Tarif?
Der 15. Juni 2017 markierte in der europäischen Mobilfunk-Welt ein wichtiges Datum - denn seit diesem Tag gilt das regulierte EU-Roaming. Nach dem Prinzip Roam-like-at-Home kann seither jeder Bürger den Tarif seines Heimatlandes ohne Aufpreis (aber teils mit kleinen Einschränkungen) in jedem EU-Land verwenden.
Die Telekom und das EU-Roaming in Alt-Tarifen
Foto: fotofabrika-fotolia.com; Logo: Telekom
Das Problem dabei ist, dass die Mobilfunk-Provider vor diesem Datum fleißig Zusatzoptionen für Roaming verkauft und damit gutes Geld verdient haben. Aufsehen erregte der Fall von Telefónica: o2 wollte Bestandskunden nicht automatisch auf das EU-Roaming umstellen, sondern nur nach Aufforderung durch den Kunden. Das war falsch, urteilte der EuGH nach einer Klage.
Doch noch immer telefonieren Handy-Kunden offenbar in Alt-Tarifen, zu denen kostenpflichtige Roaming-Optionen geschaltet sind, die das eigentlich kostenlose EU-Roaming beinhalten.
Leser schildert Problem bei Vertrag des Vaters
Im Juli meldete sich ein teltarif.de-Leser bei uns und schrieb:
Ich möchte meinen über 80-jährigen Eltern gerade mal neue Smartphones zukommen lassen, und habe mich in diesem Zusammenhang auch gleich mal mit dem Vertrag meiner Eltern bei der Telekom befasst. Dabei fiel mir auf: Während meine Mutter einen aktuellen Vertrag hat (Familiy Card M mit 20 GB) für 39,95 Euro, hat mein Vater die Tarifangabe "Magenta Mobil S (1. Generation)" mit 31,95 Euro für lächerliche 1 GB. Aber das ist es gar nicht, was mir aufstieß, sondern mein Vater bezahlt offenbar schon seit einer Ewigkeit die Option "All Inclusive" für jeweils 5 Euro im Monat.Laut teltarif.de-Informationen ist für Kunden, die einen Magenta-Mobil-Tarif nach dem 6. September 2019 abgeschlossen haben, die Roaming-Option "Standard Roaming" voreingestellt. Für Kunden, die einen Magenta-Mobil-Tarif zwischen dem 19. April 2016 und dem 6. September 2019 abgeschlossen haben, ist die Roaming-Option "All Inclusive" voreingestellt. Beide Tarife gelten auch in der Schweiz und (noch) in Großbritannien, hier allerdings mit einer Beschränkung auf 1000 Gesprächsminuten und 1000 SMS pro Monat.Laut Beschreibung der Option auf der Telekom-Seite beinhaltet diese Option die Möglichkeit, auch im EU-Ausland zu surfen, zu telefonieren und zu SMSen. In den Details steht dann noch, dass diese Option in allen aktuell vermarkteten Tarifen kostenlos enthalten ist. Meine Frage: Wie kann es sein, dass die Telekom eine Leistung, zu der sie nach EU-Recht (seit wann?) verpflichtet ist, weiterhin kostenpflichtig für Altverträge abrechnet??? Ist das etwa rechtens, oder kann mein Vater mit Erfolg die Rückzahlung dieser Kostenbestandteile seit Einführung des EU-Roamings verlangen?
Über Jahre 310 Euro zu viel bezahlt?
Das deutet darauf hin, dass der Vater des Lesers seinen Magenta-Mobil-Tarif noch vor dem 19. April 2016 abgeschlossen hat. Wir boten dem Leser an, im Namen seines Vaters Kontakt mit der Telekom aufzunehmen und um eine Rückzahlung zu bitten. Der Leser hatte aber auch selbst schon reagiert, wie er uns mitteilte:
Ich möchte zum Sachverhalt ergänzen, dass ich inzwischen den Tarif meines Vaters umgestellt habe von Magenta Mobil S (1. Generation) auf Magenta Mobil XS, sowie die Karte meiner Mutter von der alten Family Card M auf die brandneue Magenta Mobil PlusKarte.Daraus folgt grob gesagt, dass meinem Vater von Juni 2017 bis Juli 2022 (also 62 Monate lang) jeweils 5 Euro zu Unrecht berechnet wurden, was einer "Überzahlung" von 310 Euro entspricht. Einen vorausgegangenen Schriftwechsel meinerseits mit der Telekom hat es nicht gegeben. Vielmehr war ich ratlos, wie und an wen ich mich dort hätte wenden sollen und bat daher Sie um Unterstützung.
Ich erhoffe mir, dass der genannte Betrag erstattet wird. Da meine Eltern schon sehr betagt sind, bitte ich darum, dass das Geld nicht in Form einer Gutschrift auf der Rechnung meiner Eltern landet, also lediglich für ca. 9 Monate die neue Grundgebühr reduziert, sondern dass der Betrag meinen Eltern - gern mit einer kleinen Entschuldigung - auf das Rechnungsabbuchungskonto direkt überwiesen wird.
Telekom weist Forderung zurück
Wenige Tage später erhielt der Leser dann eine unerfreuliche Nachricht von der Telekom, über die er uns wie folgt berichtete:
Ich wurde heute von der Telekom kontaktiert, allerdings leider ohne den kleinsten Willen zum Einlenken. Stattdessen wurde argumentiert,Unserer Redaktion gegenüber hat die Telekom zu dem Phänomen gar keine Stellungnahme abgegeben, auch auf erneute Nachfrage nach der Antwort an den Leser und mit Hinweis auf das Urteil gegen o2 nicht. Der Leser und andere Betroffene haben nun also noch die Möglichkeit, sich in der Sache an ihre örtliche Verbraucherzentrale zu wenden und die dortigen Juristen zu diesem Fall zu befragen.a) die Option All Inclusive enthalte ja Leistungsbestandteile, die nicht die EU-Regelung zum Roaming beträfen, und zwar die Möglichkeit der inkludierten Telefonie in der Schweiz. Anfangs wurde auch noch UK angeführt, was aber ja erst seit dem Brexit ein Argument wäre.
b) die Telekom habe in Rechnungen des Jahres 2017 auf die geänderte Rechtslage hingewiesen. Dazu wurden mir Passagen der Rechnung für April 2017 vorgelesen, die meiner Meinung nach keineswegs eindeutig waren im Sinne eines Kunden-freundlichen und klaren Hinweises "Die Option All Inclusive benötigen Sie nur noch dann, wenn Sie weiterhin auch in der Schweiz telefonieren wollen".
c) mein Vater habe die Option ja aktiv gebucht, also hätte er wissen müssen, dass er sie nach der Gesetzesänderung nicht mehr benötigt und hätte sie kündigen können (super Kundensupport, liebe Telekom!)
d) mein Vater habe ja der Werbung seitens der Telekom widersprochen, daher hätte man ihn gar nicht aktiv zu diesem Thema kontaktieren dürfen. Was für ein Bullshit - eine Vertragsinfo ist wohl kaum eine Werbung.
e) Kulanz ließe sich ja nicht erzwingen...
Auch als ich betonte, die Sache weiter eskalieren zu wollen, gab es kein Entgegenkommen.
Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, wie der Leser schnellstmöglich mit dem Vertrag in einen neueren Tarif zu wechseln, in dem die kostenpflichtige Option nicht mehr enthalten ist.
Wer ins Ausland fährt, nimmt oft das Handy mit, um erreichbar zu sein, nach Hause zu telefonieren und im Reiseland mobil zu surfen. Unsere Tipps zum Telefonieren, Messaging und Internet im Ausland helfen Ihnen, Kostenfallen zu vermeiden.