Nachgefragt

freenet Funk nur mit EU-Daten-Roaming - erlaubt oder nicht?

Preis­lich ist freenet Funk mit einer unli­mitierten mobilen Internet-Flat für rund 30 Euro unschlagbar. freenet bezeichnet es als "natio­nalen Tarif", erlaubt aber trotzdem EU-Roaming. Ist das legal? Wir haben nach­gefragt.
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Foto/Logo: freenet, Grafik/Montage: teltarif.de
freenet Funk ist nun mit seiner ausschließ­lich per App bestell­baren unli­mitierten mobilen Internet-Flat für 99 Cent pro Tag bei tägli­cher Künd­bar­keit und Abrech­nung seit 2019 aktiv - und weiterhin einer der Preis­bre­cher, auch wenn inzwi­schen der Schwes­ter­tarif freenet Internet dazu­gekommen ist.

Seither hat der Tarif immer wieder Schlag­zeilen gemacht, was die Möglich­keit zum Roaming betrifft. Nun hat teltarif.de erneut nach­gefragt.

Die Vorge­schichte

Zunächst star­tete der Tarif ganz ohne Roaming. Im August 2020 wurde dann EU-Roaming frei­geschaltet. Das Roaming-Angebot entsprach aber nicht den Vorgaben der EU-Regu­lie­rung. Die Bundes­netz­agentur begann mit einer Prüfung des Ange­bots und stellte schließ­lich fest: Der Anbieter muss nach­bes­sern und darf den Dienst nicht auf 30 Tage pro Jahr begrenzen. teltarif.de hat seiner­zeit den verän­derten Tarif noch einmal im Roaming getestet.

Im August meldete sich nun ein teltarif.de-Leser, der weitere Fragen zu freenet Funk im Roaming hatte: Weitere Diskussionen um freenet Funk im Roaming Weitere Diskussionen um freenet Funk im Roaming
Foto/Logo: freenet, Grafik/Montage: teltarif.de

Ich habe mir soeben nochmal den Artikel "Roaming-Test: freenet Funk im Ausland nutzen" durch­gelesen: Die Einschrän­kung besteht also in der fehlenden Möglich­keit abge­hender Anrufe aus dem (EU-)Ausland. freenet Funk soll aber durchaus VoWiFi anbieten. Ist es eigent­lich tech­nisch nicht möglich, über das vom Handy selbst zur Verfü­gung gestellte mobile Internet "wie im Inland" zu tele­fonieren? Auf diese Weise wären zumin­dest deut­sche Rufnum­mern weiterhin auch aus dem Ausland erreichbar.

Was ich mich in diesem Zusam­men­hang frage: Funk­tio­nieren denn zumin­dest Notrufe an die 112 im EU-Ausland? Falls nicht: Ist das Angebot dann rech­tens? Viel­leicht böte dies eine Möglich­keit, freenet zum Anbieten unein­geschränkter Tele­fonie aus dem EU-Ausland zu bewegen

freenet: Regulär keine Tele­fonie im Ausland

teltarif.de fragte zunächst bei freenet nach und erhielt folgende Antwort:

Im Fall einer Verwen­dung von freenet Funk im Ausland ist nur die Nutzung des zur Verfü­gung gestellten Daten­volu­mens möglich. Für die Kommu­nika­tion kommen daher entspre­chend nur Messenger-Dienste in Frage, die auf dieser Basis funk­tio­nieren. Die Notruf­nummer 112 erreicht man im EU-Ausland kostenlos. Für die Nutzung von Notruf­num­mern außer­halb der EU können wir leider keine verbind­liche Aussage treffen, da die 112 nicht in jedem Land als Notruf­nummer verwendet wird. Bei entspre­chender natio­naler Verwen­dung ist die Nutzung aber kostenlos möglich. Wie bei allen Mobil­funk­ange­boten der freenet können sich Produkt­spe­zifi­kationen und Ange­bote auch einmal ändern. Sofern dies auf freenet Funk zutreffen sollte, werden wir sie darüber infor­mieren. Eine Auffor­derung der BNetzA, spezi­elle Roaming­dienste verpflich­tend anzu­bieten, gibt es nicht.
Ergän­zend muss hierzu gesagt werden, dass der Tarif inner­halb Deutsch­lands VoLTE, Wifi Calling und VoIP ermög­licht.

Bundes­netz­agentur prüft Angebot weiterhin

Ergän­zend fragte teltarif.de aber noch­mals bei der Bundes­netz­agentur nach - denn im Jahr 2022 hatte sich eine Ände­rung ergeben: Seit 1. Juli sollen Verbrau­cher - wie berichtet - Roaming­dienste in der glei­chen Qualität bekommen, wie sie es aus ihrem Heimat­netz gewohnt sind. Auf unsere Anfrage schrieb uns die Bundes­netz­agentur:

Aus den verfüg­baren Vertrags­doku­menten betref­fend freenet Funk geht nicht eindeutig hervor, ob es sich bei diesen Tarifen um natio­nale Tarif oder Roaming­tarife handelt. Zwar sollen die freenet Funk Tarife laut den entspre­chenden Produkt­infor­mati­ons­daten­blät­tern alle­samt natio­nale Tarife sein; jedoch finden sich in den auf der Website der freenet veröf­fent­lichten FAQ und in Produkt­detail­infor­mationen die Aussage, dass zusätz­lich - unab­hängig von dem Tarif - 1 GB Daten­volumen pro Tag in der EU/EWR genutzt werden können.

Daher prüft die Bundes­netz­agentur derzeit, ob es sich bei dem bewor­benen Produkt tatsäch­lich um ein rein natio­nalen Tarif handelt, oder ob Roaming-Dienste, die folg­lich den Rege­lungen der geltenden Roaming-VO entspre­chen müssen, inklu­diert sind.

Die Roaming-VO regelt inso­weit die Bereit­stel­lung von Roaming-Diensten (Sprache, SMS und Daten), sie verpflichtet jedoch die Mobil­funk­anbieter nicht, unions­weites Roaming zur Verfü­gung zu stellen. Aus diesem Grunde kann auch nur ein Roaming-Dienst (wie bspw. der Daten­roa­ming­dienst ohne Sprach- und SMS-Dienste) Roaming­kunden zur Verfü­gung gestellt werden. Dieser muss dann jedoch im Einklang mit dem RLAH Prinzip und somit mit den Rege­lungen der Roaming-VO stehen.

Endnutzer sollten die Möglich­keit haben, Notdienste über kosten­lose und nicht an Zahlungs­mittel gebun­dene Notrufe mittels Geräten zu errei­chen, die nummern­gebun­dene inter­per­sonelle Tele­kom­muni­kati­ons­dienste ermög­lichen, und zwar auch wenn sie Roaming­dienste in einem Mitglied­staat nutzen. Gemäß Art. 15 der EU-Roaming-VO 2022/612 stellen Roaming-Anbieter sicher, dass ihre Roaming­kunden ange­messen über die Arten des Zugangs zu Notdiensten im besuchten Mitglied­staat infor­miert werden. Hierzu erhalten Roaming­kunden die auto­mati­sche Nach­richt, über welche Notruf­num­mern (einschließ­lich der einheit­lichen euro­päi­schen Notruf­nummer 112) sie im EU-Ausland Notdienste errei­chen können. Der Anruf bei der Notruf­nummer muss auch im EU-Ausland unent­gelt­lich sein.

Mit Inkraft­treten der Neufas­sung der Roaming-VO zum 01.07.2022 haben Roaming­kunden nunmehr gem. Art. 4 Abs. 2 Roaming-VO einen Anspruch auf die gleiche (Mobil­funk-)Qualität wie zu Hause. Im Sinne der Roaming-VO geht es hierbei in erster Linie um die beim Roaming der Union zur Verfü­gung stehende Mobil­funk­genera­tion, d.h. wenn national im Tarif eine 5G Nutzung enthalten ist, dann sollte dies auch für das Roaming in der EU gelten. Wesent­liche Bedin­gung hierbei ist, dass im jeweils besuchten Netz des Roaming-Part­ners die gleiche Mobil­funk­genera­tion verfügbar ist. Bei den von Ihnen genannten Beispielen VoLTE, Wifi Calling sowie VoIP ist vorbe­halt­lich der noch zu verab­schie­denden BEREC-Leit­linien nicht von Quali­täts­para­metern im Sinne der Roaming-VO auszu­gehen. Bei VoLTE handelt es sich um eine Funk­tio­nalität, die sukzes­sive in Mobil­funk­netzen ab der vierten Gene­ration (4G) ausge­rollt wird. Wifi Calling nutzt ein bestehendes WLAN zwecks Über­mitt­lung von Nutz­daten, weshalb hierbei nicht von der Nutzung eines besuchten Mobil­funk­netzes ausge­gangen werden kann und schluss­end­lich der Anwen­dungs­bereich der Roaming-VO verlassen wird. Für VoIP gene­rell ist insbe­son­dere in Unter­schei­dung zu VoLTE sowie Wifi Calling eine zusätz­liche Soft­ware auf dem Kunden­end­gerät notwendig. Die entspre­chenden Daten­ver­kehre werden dann im Anschluss bei Nutzung eines besuchten Mobil­funk­netzes mittels (regu­liertem) Daten­roa­ming­dienst zur Verfü­gung gestellt.

Bezogen auf Ihre Frage, ob freenet die erwähnten „Tech­niken“ zwin­gend auch im EU-Roaming anbieten muss, ist dies vor dem geschil­derten Hinter­grund derzeit zu verneinen.

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