Streaming

Probleme bei der Nutzung von Streaming-Angeboten

Streaming-Angebote für Filme, Serien und Musik werden immer häufiger genutzt. Allerdings ist die Nutzung nicht immer unproblematisch, wie auch eine Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt.
Von Marie-Anne Winter

Streaming-Angebote für Musik und Videos werden immer beliebter - aber die Nutzung ist nicht immer so einfach wie versprochen. Streaming-Angebote für Musik und Videos werden immer beliebter - aber die Nutzung ist nicht immer so einfach wie versprochen.
Grafik: marktwaechter.de
Keine Frage, Streaming-Angebote wie Youtube oder Spotify, Deezer oder Netflix erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Laut einer Untersuchung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rufen fast vier von fünf Onlinern (78 Prozent) bereits auf diese Weise Filme oder Musik aus dem Internet ab. Aber die vermeintlich unbeschränkte Verfügbarkeit des Angebotes ist nicht immer gegeben: Jeder vierte Nutzer (26 Prozent) berichtet von Problemen beim Streaming. Vor allem der Empfang der Streams ist demnach immer wieder gestört. Streaming-Angebote für Musik und Videos werden immer beliebter - aber die Nutzung ist nicht immer so einfach wie versprochen. Streaming-Angebote für Musik und Videos werden immer beliebter - aber die Nutzung ist nicht immer so einfach wie versprochen.
Grafik: marktwaechter.de

Außerdem beklagen Verbraucher auch Unklarheiten bei der Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Angeboten. Als weitere Hürden bei der Nutzung dieser Dienste wurden in der Befragung außerdem genannt: die Komplexität von Bedienung und Anmeldung oder der (mangelnde) Umfang des verfügbaren Sortiments.

Mehr als ein Drittel (37 Prozent) der Streaming-Nutzer zahlt Geld für kostenpflichtige Dienste. Bei knapp einem Viertel (24 Prozent) ist Video-Streaming bereits ein fester Posten im Budget. Zu den populärsten Anbietern gehören hier Amazon Prime Instant Video, Maxdome, Watchever, snap by sky und Netflix. Unter denen, die Musik streamen, geben lediglich 16 Prozent Geld für einen kostenpflichtigen Dienst aus. Beliebt sind vor allem Spotify, Apple Music, SoundCloud, Last.fm und Deezer.

Neue Richtlinie geplant

Anders als beim Kauf von Software ist die Rechtslage beim Streaming bislang nicht im Einzelnen geklärt. So ist etwa offen, welche Regeln gelten, wenn digitale Inhalte nicht wie vereinbart bereitgestellt werden und wenn die Qualität oder der Funktionsumfang von dem abweichen, was Verbraucher bestellt haben. Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie vorgelegt, der solche und andere Gewährleistungsfälle bei der Nutzung digitaler Inhalte regeln soll. Was für die Nutzung von Streaming-Diensten innerhalb der EU geplant ist, haben wir in einer weiteren Meldung zusammengestellt.

Durch die EU-Richtlinie über Verbraucherrechte von 2014 ist immerhin geregelt, dass Anbieter digitaler Inhalte auf ihrer Internetseite klare und verständliche Angaben über deren Funktionsweise und Kompatibilität machen müssen. Darüber hinaus steht Verbrauchern ab Vertragsschluss ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.

Aber Vorsicht: Das bedeutet nicht, dass Käufer das Produkt in der Zwischenzeit ausführlich testen können. Denn das Widerrufsrecht erlischt in der Regel bereits, sobald mit der Nutzung des Streaming-Angebotes begonnen wird. Das Widerrufsrecht hilft somit nur, wenn Kunden sich die Sache anders überlegen, bevor sie anfangen, das Angebot zu nutzen.

Für die Verbraucherschützer steht nach Auswertung der Daten fest: Auf dem dynamischen Markt der digitalen Güter, zu dem die genannten Streaming-Angebote gehören, benötigen Verbraucher eine bessere Orientierung und mehr Transparenz. Mehr Aufklärung bedarf es insbesondere bei neuartigen Streaming-Apps, um das Risiko zu vermeiden, Urheberrechte zu verletzen.

So tappten vor einiger Zeit etwa Nutzer von Popcorn Time in die Falle, weil sie glaubten, einen angeblich legalen Streaming-Dienst zu benutzen, während der Dienst aber tatsächlich ein illegales Torrent-Netzwerk nutzte, über das urheberrechtlich geschütze Inhalte verteilt wurden. Das böse Erwachen kam dann erst mit der kostenpflichtigen Abmahnung.

Eine Übersicht über populäre (und völlig legale) Streaming-Angebote haben wir in dieser Meldung zusammengestellt.

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