Günstiger fahren: Elektronischer Tarif bei Touch&Travel
Ab dem 1. Januar können die Fahrpreise auch nach der zurückgelegten Strecke berechnet werden
Bild: VRN Companion, Deutsche Bahn, Screenshot, Bearbeitet: teltarif.de
Der Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) kündigte an, dass er zum 1. Januar 2015
einen neuen elektronischen Tarif einführt. Gültig ist dieser für Nutzer des Handytickets
Touch&Travel.
Luftlinienentfernung anstatt Festpreis
Ab dem 1. Januar können die Fahrpreise auch nach der zurückgelegten Strecke berechnet werden
Bild: VRN Companion, Deutsche Bahn, Screenshot, Bearbeitet: teltarif.de
Im neuen Jahr werden bei Touch&Travel Fahrten mit dem öffentlichen Personennahverkehr des VRN
innerhalb der Großwabe Heidelberg sodann kilometergenau und nicht mehr mit einem Festpreis (derzeit 2,40 Euro je Fahrt) berechnet. Von Vorteil für die Nutzer ist hierbei auch, dass für die Berechnung der Strecke
die Luftlinienentfernung zwischen Start- und Zielhaltestelle genutzt wird. Diese Entfernung ist
kürzer als der Fahrtweg, der sich durch die Linienführung von Bahnen oder Bussen ergeben würde.
Der Grundpreis für eine Fahrt beträgt 1 Euro. Pro angefangenen Kilometer werden zusätzlich noch 20 Cent in Rechnung gestellt. Ist der Touch&Travel-Nutzer zudem noch Inhaber einer BahnCard, erhält er zusätzlich 25 Prozent Rabatt auf den Grund- sowie den Kilometerpreis. Auf der Internetseite des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar sind weitere Informationen sowie die aktualisierten Nutzungsbedingungen aufgeführt.
Automatische Berechnung des Fahrpreises
Touch&Travel ist eine deutschlandweit nutzbare Ticket-App der Deutschen Bahn. Sie ist in mehreren deutschen Verkehrsverbünden sowie im Fernverkehr der Deutschen Bahn nutzbar. Für die Nutzung muss der Reisende seinen Startpunkt in die App eintragen. Am Ziel angekommen, muss er sich wieder abmelden, damit der endgültige Fahrpreis berechnet werden kann. Die Bezahlung des Handytickets erfolgt dabei via SEPA-Lastschrift.
Auch international ist Touch&Travel nutzbar. Mehr Informationen finden Sie in einer gesonderten Meldung.